Sonntag, 22. März 2026

Leserfrage: Der Irrglaube vom Völkerrecht

 

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Angriff auf ein Wohnhaus mit einer iranischen Rakete. Arad, Israel, 22.03.2026

Ich wurde gefragt, was dieses Völkerrecht eigentlich ist.
Eher provozierend, als Advocatus Diaboli. Da sich nach wie vor die immer gleichen Protagonisten ständig auf das Völkerrecht berufen.

Da es eine Fehlkonzept gibt, was das überhaupt ist, versuche ich einmal, einige ganz grundlegende Stichpunkte zu geben.

• Das Völkerrecht ist kein Gesetz.
Es ist ein Konzept, eien Sammlung von Rechtsnormen.

• Das Völkerrecht ist kein Recht für Menschen, sondern für Staaten.

• Primär wird das Völkerrecht durch den Internationalen Gerichtshof der UN (IGH; International Court of Justice, ICJ) vertreten. Und inzwischen durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, International Criminal Court, ICC).

• Der IStGH ist nicht Teil der UN. Ihm haben sich Staaten „unterworfen“. Und einige eben nicht, beispielsweise Russland und die USA. Er fußt auf dem so genannten Römischen Statut, dass erst 2002 in Kraft getreten ist.

• Das Völkerrecht besteht aus verschiedenen Grundlagen. Dazu gehören u.a. die Charta der UN, Teile der Genfer Konventionen, aber auch Verträge, in denen Staaten sich zu etwas verpflichten.
Letzteres wird gerne vergessen: Dazu gehören auch Klimaabkommen und Handelsverträge.

• Ich referenziere daher meist genauer das „Kriegsvölkerrecht“. Auch das ist kein Gesetz. Es ist ein üblicher Begriff für die Vereinbarungen und Vorschriften, die sich mit der Kriegsführung beschäftigen. Dazu gehören u.a. Teile der Genfer Konventionen und der Zusatzprotokolle, die Haager Landkriegsordnung, usw. Die Seekriegsordnung unterscheidet sich in entscheidenden Punkten.

• Um die Relationen zu verdeutlichen: Über die Hälfte meines Lebens und während meiner ganzen Dienstzeit wurden „Kriegsverbrechen“ völlig anders definiert, als es heute vor allem durch Propagandisten implizit proklamiert wird. Es ist ein Framing, dass in der (westlichen) Öffentlichkeit eine andere Vorstellung davon verfestigen soll.
Das ist bereits geglückt.

Einige Stichpunkte, um Probleme mit dem Völkerrecht bzw. Kriegsvölkerrecht zu verdeutlichen:

• Völkermord ist Sache des IGH der UN.
Der IGH kann aber kein Land bestrafen. Er hat kein Militär, keine Polizei, kann keine Sanktionen anordnen und man kann keinen Staat ins Gefängnis stecken. Urteile sind also juristische Grundlagen für diplomatische Maßnahmen und eventuellen diplomatischen Druck. Keine Gerichtsurteile, wie man es sich gemeinhin vorstellt. Keine Urteile um zu „bestrafen“.

• Der IStGH kann niemanden wegen Völkermordes anklagen. Auch die Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu sind nicht wegen Völkermordes ausgestellt, sondern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Ein Haftbefehl ist übrigens kein Beweis und kein Urteil.

• Die Durchsetzung des Völkerrechts ist ausschließlich anzuwenden auf die Mitgliedsstaaten der UN. Für Organisationen wie die Hamas, Hisbollah, Huthi, den Dschihad oder die PLO ist der IGH nicht zuständig. Weil bei der Schaffung gar nicht daran gedacht wurde, dass Organisationen einmal andere Staaten angreifen könnten.

• Beispiel: Der UN-Sicherheitsrat bereits 2006 die Entwaffnung der Hisbollah und aller Milizen im Libanon gefordert, sowie die Entmilitarisierung bis zum Fluss Litani. Trotzdem wurde und wird das nicht durchgesetzt, der Libanon nicht einmal mit einer Resolution ermahnt, weil er dies nicht durchsetzt.
Bekämpft Israel nun die Hisbollah auf libanesischem Staatsgebiet, verstößt es gegen dieses Völkerrecht. Obwohl es ständig von der Hisbollah angegriffen wird und diese Israel vernichten will.

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• Beispiel (wonach ich gefragt wurde): Wenn das iranische Regime zehntausende Protestler massakriert, ist der IGH dafür nicht zuständig. Das führt zu der absurden Situation, dass ausgerechnet der Iran beispielsweise Treffen zum Thema Menschenrechte leitet oder im Februar den stellvertretenden Vorsitz für die Kommission für Sozialentwicklung bekam.
Greifen Israel und USA den Iran aber an, verstößt das mutmaßlich (die Gelehrten streiten noch!) gegen das Völkerrecht und wird als „Angriffskrieg“ beschrieben, der grundsätzlich verboten ist.

• Die Hamas ist nach der Wahl 2006 und einem anschließenden Bürgerkrieg 2007 die Regierung des Gazastreifens. Die palästinensischen Autonomiegebiete werden als de facto Staat behandelt (Beobachterstatus) ohne ein Staat oder Mitglied zu sein. Dass Gaza und Westjordanland in der Realität voneinander getrennt sind, hat darauf keinen Einfluss.

• 1990 haben islamische Staaten eine neue Menschenrechtscharta beschlossen, die auf der Scharia beruht. Bisher haben 55 Staaten diese Charta unterzeichnet. Obwohl die allgemeine Menschenrechtscharta ein fundamentaler Teil der UN und des Völkerrechts ist, sind alle diese Staaten nach wie vor Mitglied der UN.

Wie ich das so sehe…

Das Völkerrecht ist kein Gesetz. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg der Versuch, in kommenden Kriegen eine Moral umzusetzen, um die Gräuel nicht zu wiederholen.

Das scheitert jedoch daran, dass es nicht durchsetzbar ist und nicht-staatliche Organisationen, die die militärische Schlagkraft eines Staates entwickeln und andere angreifen, nicht beachtet.

Zudem ist die UN stark durch Bündnisse und Abkommen der Mitgliedsstaaten untereinander beeinflusst. Die ölfördernden, häufig arabischen Länder haben beispielsweise einen sehr großen Einfluss, da andere sich wiederum von ihnen abhängig gemacht haben.
Im Sicherheitsrat haben Russland, China, die USA, Großbritannien und Frankreich ein Veto-Recht. Das bedeutet, diese Länder können jeden Beschluss blockieren. Beispielsweise die USA gegen Israel oder Russland und China gegen den Iran.

Gesetze haben immer auch eine moralische und ethische Komponente. Was in einer Gesellschaft als akzeptabel angesehen wird und was nicht.
Das Völkerrecht kann dies aber nicht leisten. Und sollte es auch gar nicht.
Das Völkerrecht spiegelt nicht wider, was der Laie in weiten Teilen der Welt als „gerecht“ ansehen würde. Es ist keine „Weltordnung“.

Ich persönlich lehne daher das Völkerrecht der UN ab.
Dadurch wird vor allem der Propaganda ein großer Teil des Bodens entzogen. Da sie häufig darauf abzielt, unsere Wertvorstellungen zu instrumentalisieren, während die Verstöße anderer gegen diese Werte heruntergespielt werden.
Das Völkerrecht ist ein in den letzten Jahren in Mode gekommenes Propagandainstrument, ebenso wie das Schlagwort der Kriegsverbrechen.

Ich begründe auch niemals etwas mit dem Völkerrecht.
Wenn ich es erwähne, dann um zu verdeutlichen, dass auch die iranische, palästinensische oder jemenitische Seite gegen das Völkerrecht verstößt. Nicht aus Versehen oder anekdotisch, sondern systemisch, systematisch und gezielt.

Das bedeutet nicht, dass ich gegen die Inhalte und Ideen des Völkerrechts bin. Man muss dies unterscheiden.
Deutschland hat viele Grundlagen und Gesetze in eigenes, nationales Recht übernommen. Und kann dadurch auch Handlungen der Hamas als Kriegsverbrechen einstufen, die bei der UN durchs Raster fallen. Beispielsweise haben wir ein deutsches Völkerstrafgesetz.

Dagegen habe ich selbstverständlich absolut nicht, sondern unterstütze das ausdrücklich.


Erschienen auf steady.page

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