von Redaktion
Schauplatz des “Skandals”, der doch nur ein halber war: Das Dortmunder Arbeitsamt Letzte Woche hat das Portal „Nius“ bedauerlicherweise einen kapitalen Bock geschossen und den erklärten Gegnern der freien Medien unnötigen Auftrieb gegeben, indem es die Meldung verbreitete, das Dortmunder Arbeitsamt habe auf Kosten der Steuerzahler am vergangenen Mittwoch ein Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger einschließlich Kinderbetreuung veranstaltet und dabei auch noch ein üppiges Buffet auf Steuerzahlerkosten aufgefahren.. Etliche freie Medien, auch Ansage! und Journalistenwatch – hatten unter Berufung auf den “Nius”-Bericht die Meldung ebenfalls gebracht und entsprechend kommentiert. Diese Behauptung war jedoch nur zur Hälfte wahr – denn der Sachverhalt stellte sich in einigen Punkten doch anders dar: In Wahrheit handelte es sich bei der Veranstaltung um die Eröffnungsparty der Kantine der Behörde, zu der deren neue Pächterin Selvi Aksünger eingeladen hatte – und das, zumindest nach deren Angaben, nicht auf Steuerzahlerkosten, sondern auf eigene Rechnung. Die Einladung richtete sich zudem nicht an Bürgergeldempfänger, unter deren besonders viele Muslime sind, sondern an die Mitarbeiter der Kantine – und sie stammte auch nicht von der Geschäftsleitung des Arbeitsamtes, Sonden von Aksünger selbst. Die „Nius“-Meldung war also zumindest teilweise falsch.
Trotzdem bleiben die tatsächlichen Abläufe im Dortmunder Ausländeramt kritikwürdig und werfen Fragen auf; auch ohne die Uminterpretationen oder Zudichtungen der Erstveröffentlichung hätte die Geschichte zum Skandal gereicht. Denn Fakt ist, dass Aksünger – auch wenn sie es nun anders darstellt – selbstverständlich zum Fastenrechen einlud; die Uhrzeit der Einladung zu einer Zeit, da die Behörde definitiv längst geschlossen hat, die Durchführung mitten im Ramadan nach Sonnenuntergang und das auch noch in der Kantine einer zur weltanschaulichen Neutralität zwingend verpflichteten Behörde sind inakzeptabel und kritikwürdig.
“Verbindenden Rahmen schaffen”
In der Einladung hatte es wörtlich geheißen: „Da die Veranstaltung in die Zeit des Ramadans fällt, hat sich das Team bewusst dafür entschieden, das gemeinsame Essen zum Zeitpunkt des Iftars stattfinden zu lassen“. Zwar erklärte Aksünger selbst gegenüber “t-online” (wo man den Lapsus von „Nius“ natürlich genüsslich aufgriff und zum Anlass für Seitenhiebe gegen das junge Medium nutzte), nicht muslimisch zu sein. Aber, so schränkte sie ein, “wir sind mit der Kantine in der Dortmunder Nordstadt in einer Umgebung, in der das kulturell eine Rolle spielt, da wollte ich einen verbindenden Rahmen schaffen.” Im Klartext: da dieser Stadtteil ohnehin größtenteils muslimisch ist, wollte sie Rücksicht auf die kulturellen Befindlichkeiten und Bräuche nehmen. Auf die Mitarbeiter des Arbeitsamtes – und damit die einzige Klientel, die die Kantine nutzt – dürfte dies jedoch kaum zutreffen, und selbst falls doch, wäre es ein eindeutiger Bruch der weltanschaulichen Neutralitätspflicht, eine staatliche Kantine für eine quasi religiöse Zeremonie zu nutzen.
Auch wenn es absolut inakzeptabel ist, dass Aksünger, jedenfalls Angaben der “Ruhrbarone” zufolge, nach der Veröffentlichung des “Nius”-Beitrags bedroht wurde: Die Veranstaltung selbst kam jedenfalls dem sehr nahe, worüber sich die Öffentlichkeit zu Recht empört hatte: Ein Fastenbrechen in den Amtsstuben einer Behörde. Wenn „Nius“ den Gesamtzusammenhang also auch teils nicht wahrheitsgemäß und übertrieben bis reißerisch dargestellt hat und keine öffentlichen Gelder im Spiel waren, so bleibt dennoch der Fakt hängen, dass hier eine weitere Ramadan-Feier in einem öffentlichen Gebäude stattfand. Die Behördenleitung hätte diesen religiösen Bezug untersagen müssen. Die Aktion bleibt damit weiteres Indiz für die Bereitwilligkeit staatlicher Stellen, solche Veranstaltungen stillschweigend zu dulden oder sogar aktiv zu fördern.
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