Samstag, 24. November 2018

Justiz: Es geht auch anders...

von Thomas Heck...

Oft genug müssen wir hier an dieser Stelle über skandalöse Urteile berichten, in denen Mörder und Vergewaltiger selbst nach übelsten Straftaten mit der ganze Milde des Rechtsstaats mit der x-ten Bewährungsstrafe lachend und feixend aus deutschen Gerichtssälen spazieren. Dass das auch anders gehen kann, zeigt die Richterin Dagmar Wünsch am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, eine der wenigen Richter, die den Terminus "Abschreckung" in ein Urteil aufgenommen haben. Doch mit einer gewissen Klientel muss man vor Gericht schlichtweg Tacheles reden, sonst verstehen sie die Botschaft nicht. Chapeau, Frau Richterin, geht doch. Jetzt gilt es nur noch, den Schmutzlappen tatsächlich abzuschieben. Bislang ist dies nicht geschehen, weil der Mann keinen türkischen Pass hat und die Türkei sich  bislang weigert, ein neues Dokument auszustellen. Somit scheint Deutschland das einzige Land auf der Welt zu sein, wo man zwar ohne Pass einreisen, aber nicht mehr ausreisen kann.


Um andere Täter abzuschrecken: Richterin spricht Klartext-Urteil



Dagmar Wünsch (64) ist Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, ihr Senat fällte das Urteil. Vergewaltiger Ali B. soll abgeschoben werden Foto: Thomas Frey, Jürgen Mahnke

Mainz – Er vergewaltigte zusammen mit zwei Mittätern ein Mädchen (16) in Worms (Rheinland-Pfalz) auf bestialische Art und Weise, saß dafür sechs Jahre im Gefängnis und sollte anschließend abgeschoben werden. Dagegen klagte der Türke Ali B. (26), der seit 19 Jahren in Deutschland lebt. Doch jetzt sprach Richterin Dagmar Wünsch (64) das Klartext-Urteil des Jahres!

Für die Vorsitzende des 7. Senats am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz steht fest: Ali B. muss raus aus Deutschland – um andere potenzielle Täter abzuschrecken. In der Urteilsbegründung heißt es:

► Die Ausweisung sei geeignet, „Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken“.
► Mit dem Grundgesetz sei „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.
►Richterin Wünsch betont die „generalpräventiven Gesichtspunkte“ des Urteils, um grausame Taten wie die von Ali B. und seinen Kumpanen zu verhindern. Die seien in der Auswahl ihres Opfers nach einem „archaischen Frauenbild“ vorgegangen. Das Mädchen hat selbst einen türkischen Migrationshintergrund.


Ali B. (damals 20) wird 2012 in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Während der Verhandlung äußerte er sich abfällig über die Vergewaltigte Foto: Jürgen Mahnke


Im Urteil heißt es: „Die 16-Jährige nahm allerdings westliche Wertvorstellungen an. Sie kleidete und schminkte sich nach westlicher Mode und ging ohne Begleitung aus. Allein dies qualifizierte sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ,Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe‘.

Aus diesem Grund wählten die Täter die Jugendliche als Opfer mit der Absicht aus, mit ihr gleichzeitig Sexualverkehr zu haben.“

Bislang ist Ali B. trotz der Abschiebeverfügung durch Richterin Wünsch – die Ende Oktober erging – noch in Deutschland. Die türkischen Behörden weigern sich bislang, ihn aufzunehmen, weil angeblich Papiere fehlen.

Der zweite Vergewaltiger (heute 24) wurde im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden.

Erschienen in der BILD-Zeitung




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