Samstag, 3. November 2018

Der Spiegel lügt wie gedruckt... so wie immer...

von Thomas Heck...

Die AfD muss an nicht mögen. Wirklich nicht. Sie ist politischer Konkurrent im Bundestag, was auch Auswirkungen auf Medien und Presse hat. Und das linke Systemmedien über die AfD nicht freundlich berichten werden, liegt auf der Hand und war auch nicht zu erwarten. 

Wenn dann aber Lügen verbreitet werden, muss es Der Spiegel sein. So gab die Wochenzeitschrift jetzt eine Unterlassungserklärung gegen der AfD ab. Es wurde von Markus Feldenkirchen in einem Artikel kolportiert, ein prominentes Mitglied der AfD-Fraktion ließe sich von der Fahrbereitschaft des Bundestags in ein Bordell chauffieren und reiche dann auch noch Bewirtungsbelege ein. Erst weiter unten im Artikel erfolgte die Auflösung, dass das alles erfunden sei, um zu zeigen, wie die selbst AfD arbeite. Dumm nur, dass die Auflösung nur für den zahlenden Spiegel-Leser sichtbar, für den normalen Nutzer aber der Einruck entstehen musste, dass die Geschichte so korrekt wiedergegeben wurde. Wer hier an ein Versehen glaubt, wie uns das Der Spiegel verkaufen will, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Da liegt schon Kalkül vor, welches  journalistischen Standards keineswegs genügt.




Wegen erfundener Fehltritte: „Der Spiegel“ gibt Unterlassungserklärung gegenüber AfD-Fraktion ab


Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat eine Unterlassungserklärung gegenüber der AfD-Fraktion im Bundestag abgegeben. Da man „kein Interesse an einer möglichen, aber sinnlosen gerichtlichen Auseinandersetzung“ habe, habe man „kulanzweise die Unterlassung abgegeben“, teilte Anja zum Hingst, Leiterin Kommunikation und Marketing des „Spiegel“-Verlags, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Hamburg mit. Anlass war eine „Spiegel“-Kolumne, die angebliche Fehltritte von AfD-Bundestagsabgeordneten auflistete, die sich im weiteren Verlauf des Textes als erfunden herausstellten. Diese Auflösung war im Internet vorerst nur hinter einer Bezahlschranke zugänglich.

In der Kolumne „Erschütterndes von der AfD“ von Markus Feldenkirchen, die im gedruckten „Spiegel“ in der Ausgabe 42/2018 erschien, heißt es unter anderem: „Ein prominentes Mitglied der Fraktion ließ sich im selben Zeitraum zweimal pro Woche von der Fahrbereitschaft des Bundestags in ein Bordell chauffieren und reichte die Rechnungen mit den Einzelposten 'Rosi' und 'Rosé' später sogar als Bewirtungsbeleg bei der Bundestagsverwaltung ein.“ Weiter unten folgt die Auflösung: „Und nun zur Wahrheit: Keine dieser Informationen stimmt. Hoffe ich zumindest. Ich habe sie mir ausgedacht“, so Feldenkirchen.

Nach Angaben des „Spiegels“ ging es in dem Text um den „Wahrheitsgehalt von 'Nachrichten', die von AfD-Mitgliedern und deren Sympathisanten im Netz geteilt werden, um Ressentiments zu schüren.“ Der Beitrag sei die kritische Beschreibung eines Phänomens, wie es die AfD regelmäßig betreibe, erklärte Unternehmenssprecherin zum Hingst. Die AfD-Fraktion hatte auf den Artikel mit einer Abmahnung reagiert.

Vor allem in den sozialen Medien seien die frei erfundenen Anschuldigungen gegen die AfD-Abgeordneten unter Berufung auf den „Spiegel“ als Quelle weiterverbreitet worden, teilte Christian Lüth, Pressesprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, am Freitag in Berlin mit. Beim Aufrufen des Artikels auf der Netzseite des „Spiegel“ sei vorerst nur der Abschnitt des Textes mit den erfundenen Anschuldigungen frei lesbar gewesen, kritisierte Lüth. „Die Aufklärung darüber, dass es sich dabei um bewusste Falschmeldungen handelt, war dagegen hinter einer Bezahlschranke verborgen und somit für die meisten Netznutzer nicht sichtbar.“ Die Bezahlschranke werde in der Regel automatisch vom System gesetzt und nur in Ausnahmefällen händisch, erklärte „Spiegel“-Unternehmenssprecherin zum Hingst. „Das ist sicher unglücklich, war aber keineswegs beabsichtigt.“ Unmittelbar nach der Abmahnung habe man die Bezahlschranke händisch versetzt, so dass auch noch die Auflösung lesbar wurde.

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