Samstag, 17. November 2018

Im Visier des Staates...durch automatisierte Videoüberwachung...

von Thomas Heck...

Was bei so läppischen Straftaten wie Terrorismus, Vergewaltigung oder die Alltagsbrutalität in Busse und Bahnen nicht möglich war, soll bei Dieselfahrzeugen nun Alltag werden: Die automatisierte und flächendeckende Überwachung mit Video. 

Genau bei dem Thema, wo SPD und Grüne immer ablehnende Positionen eingenommen haben, besteht ausgerechnet bei der Überwachung des Diesel-Fahrverbotes die Aussicht, doch noch in den Genuss einer flächendeckenden Videoüberwachung kommen zu können. Vermutlich werden es die linken Partei noch durchsetzen, dass die aus der Überwachung gewonnenen Daten ausschließlich für die Ahndung von Verstößen gegen das Dieselfahrverbotes genutzt werden dürfen, damit andere Straftäter weiter ungestört ihrer Tätigkeit nachgehen werden können. 

Im Visier des Staates sind eben nicht Mörder, Vergewaltiger, Messerstecher oder Terroristen, sondern Umweltschweine wie Sie und ich, die es wagen, mit einem Diesel durch deutsche Städte zu fahren. Denen geht es nun an den Kragen. Flächendeckend. Datenschutz? Unschuldsvermutung? Fehlanzeige. Ein starkes Stück für die Umsetzung eines Fahrverbots aufgrund einer Schätzung, der ohne jegliche Idenditätsprüfung alles ins Land lässt, was noch gehen kann...



Die Bundesregierung plant die von Gerichten angeordneten Fahrverbote mit einer automatisierten Erfassung aller Verkehrsteilnehmer durchzusetzen. Ein Gesetzentwurf, der heise online vorliegt, sieht dafür einen automatisierten Datenbankabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt vor. 

Den "Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" hat die Bundesregierung zwar noch nicht öffentlich vorgestellt, doch Interessenverbände der Polizei und von Herstellern von Überwachungstechnik werben bereits dafür. Die bisherigen Fahrverbote etwa in Hamburg zeigten bereits einen erhöhten Personalbedarf bei der Polizei zur Durchführung von Verkehrskontrollen auf. 

Der Gesetzentwurf soll es den Behörden erlauben, "im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten, auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen" zu können. Im Kraftfahrt-Bundesamt sind die Halter- und Fahrzeugdaten über zugelassene Fahrzeuge gespeichert. Um in einem automatisierten Datenabgleich feststellen zu können, ob für bestimmte Fahrzeuge eine Verkehrsbeschränkung gilt, sollen die Behörden vor Ort das Fahrzeugkennzeichen, die Fahrzeugmerkmale, das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers "automatisiert" erfassen und abgleichen dürfen. Das Bild des Fahrers ist dabei erforderlich, weil er verkehrsrechtlich persönlich haftet und daher identifiziert werden muss. 

In der Regel soll die Datenerhebung offen für jeden erkennbar erfolgen. Die Daten müssen spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung gelöscht werden, es sei denn es kommt zu einem Treffer: Die Daten der nicht fahrberechtigten Fahrzeuge müssen nach der Übermittlung an die für die Ordnungswidrigkeiten zuständige Verwaltungsbehörde "unverzüglich" gelöscht werden. 

In dem Entwurf wird davon ausgegangen, dass zur Umsetzung "keine weiteren Kosten" entstehen. Die Interessenverbände sehen das anders. Sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft, als auch der Bundesverband für Verkehrssicherheitstechnik plädieren für den Aufbau einer "intelligenten Videoüberwachung". Diese könnte mit einer Vignette oder einer Nummernschilderfassung kombiniert werden. Im letzteren Fall wäre auch die im Gesetz vorgesehene Abfrage des Zentralen Fahrzeugregisters notwendig.

Verhältnismäßige Alternativen

Der Jurist und Datenschutzexperte Malte Engeler unterstrich gegenüber heise online, dass das vorgesehene Verfahren nur dann verhältnismäßig sei, wenn es tatsächlich keine milderen Mittel der Durchsetzung gibt: "Man könnte technisch aber vorsehen, dass statt auf das optisch erfasste Kennzeichen auf andere speziell für diese Zwecke geschaffene Identifier zurückgegriffen wird, wie zum Beispiel kleine RFID-Funksender, wie sie etwa beim Mautsystem E-ZPass in den USA genutzt werden. Das wäre genauso geeignet und weniger invasiv."

Engeler weist auch darauf hin, dass das geplante System nur dann funktioniert, wenn alle vom Dieselverbot betroffenen Fahrzeuge von den Händlern oder dem TÜV an das Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet werden. Diese Vorfrage sei aber gerichtlich umstritten. Letztlich werde damit "eine Überwachungsinfrastruktur auf Basis eines ‚harmlosen Anlasses‘ auf- und ausgebaut, die später mit wenigen Handgriffen zu hochproblematischen Zwecken genutzt werden kann."

Massenüberwachung statt Hardware-Nachrüstungen

Rena Tangens vom Bürgerrechtsverein Digitalcourage sagte heise online: "Es ist unsäglich, dass die Politik die Autokonzerne nicht zu einer technischen Nachrüstlösung verpflichtet, dafür für symbolische Fahrverbote eine Überwachungsinfrastruktur für alle Leute aufbauen will, die in die Innenstadt fahren."

Um die Automobilhersteller nicht zu brüskieren, werde das eigentliche Problem nicht angepackt: Statt den öffentlichen Personennahverkehr und eine Radinfrastruktur schnell auszubauen, werde in eine automatisierte Überwachung investiert, die von den Polizeiverbänden bereits seit Jahren für andere Zwecke gefordert wurde.

Der Gesetzentwurf wurde nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums klammheimlich bereits am 7. November im Kabinett verabschiedet. Voraus gingen Anhörungen der Länder und Verbände. Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs stimmten im Rahmen der Ressortanhörung vom Bundesjustizministerium, dem Bundesinnenministerium sowie der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) zu. Damit liegt der Ball jetzt im Bundestag.

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der grünen Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber heise online, es sei klar, dass die Einhaltung von Fahrverboten kontrolliert werden müsse. Doch der vorliegende Vorstoß der Bundesregierung schieße "weit über's Ziel hinaus". Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wolle offensichtlich anlasslos alle Gebiete und alle einfahrenden Pkw dauerhaft überwachen, für die Fahrverbote gelten. Es solle eine vollautomatisierte Überwachungsinfrastruktur installiert werden, die ausschließlich der zufälligen stichprobenartigen Kontrolle von möglichen Ordnungswidrigkeitsverstößen diene. Das sei "absolut unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich".





1 Kommentar:

  1. sind alle Autofahrer VERBRECHER ???? Was ist mit Asylanten = Migranten ??? Die können weiter Messern , VERGEWALTIGEN und .....

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