Freitag, 23. November 2018

Die Petition zum UN-Migrationspakt endlich online...

von Thomas Heck...

Gut Ding will Weile haben, könnte man sagen, doch so einfach ist die Sache damit noch lange nicht erledigt. Der Bundestag veröffentlichte zwar gestern eine der eingereichten Petitionen gegen den UN-Migrationspakt, doch zuvor waren zahlreiche Eingaben der Bürger auf dem Portal einfach zensiert worden. Ein fast beispielloser Vorgang in der bundesdeutschen Geschichte. Noch in der Nacht gab es mehrfach Fehlermeldungen, so dass es mir nicht möglich war, mein Grundrecht auf Unterzeichnung der Petition wahrzunehmen.



Die Hauptforderung der nun online verfügbaren Petition ist ein Beschluss des Plenums, dass Deutschland dem globalen Migrationspakt nicht beitreten solle. Die Bundesregierung möge sich in der für den 10. Dezember geplanten Abstimmung enthalten und eine "Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei“. Gerade Letzteres ist ein wichtiger Punkt, denn im Vertragstext finden sich weit über 100 Mal die Begriffe „Pflicht“, „Gewährleistung“ und „Sicherstellung“. Merkel beteuert nichtsdestotrotz die Unverbindlichkeit.


Wichtig ist es, dass möglichst viele Bürger die Petition unterzeichen, denn die Zahl der nötigen Petenten ist mit 50.000 noch nicht erreicht. 


Mitzeichnen der Petition 85565

Vereinte Nationen (UNO) - Global Compact for Migration vom 01.11.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.


Begründung

Der Pakt ist nicht geeignet, Migrationsfragen zu regeln. Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten.

Die Bundesregierung soll stattdessen den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung unterstützen, dass nämlich kein Menschenrecht auf Migration besteht und entstehen kann, sei es durch Völkergewohnheitsrecht, Soft Law oder internationale Rechtsprechung.

Zwar wird in dem Dokument zum globalen Migrationspakt einerseits versichert, die Inhalte seien nicht verpflichtend, andererseits wird mehr als 50-mal von „sich verpflichten“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten gesprochen, wodurch deutlich wird, dass durch den Migrationspakt zumindest der Einstieg in eine Selbstverpflichtung erfolgt. Wenn aber der Eindruck der Verbindlichkeit erweckt wird, fördert man eine Erwartungshaltung bei Migrationswilligen und befeuert damit die Migration an sich. 

Besonders kritisch ist, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus einen Zugang zu sozialstaatliche Leistungen bekommen sollen, der darüber hinaus diskriminierungsfrei erfolgen soll, was wohl bedeuten würde, dass selbst illegale Einwanderer einen Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie Einheimische hätten. Damit würde der Handlungsspielraum der Bundesländer in der Asyl- und Migrationspolitik, die zum Teil vorrangig Sachleistungen für Migranten vorsehen, noch weiter eingeschränkt.

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