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Mittwoch, 24. Juni 2026

Uwe Bolls Film “Citizen Vigilante“ wird in Deutschland zensiert – weil es um migrantische Vergewaltiger geht?

von Tatjana Festerling

Aus Gutmenschensicht zuviel Empathie für Gruppenvergewaltigungsopfer? Szene aus “Citizen Vigilante“ 



Kaum reist man durch Georgien nach Armenien und ist mal ausnahmsweise nicht online, geht da ein Hammer-Film weltweit viral: “Citizen Vigilante” von Uwe Boll – der in Großbritannien und Australien de facto verboten ist und – natürlich auch in Deutschland. Kein Wunder – denn die von den Autochthonen reingewinselten Migranten mit Neigung zum kriminalistischen Bereichern und rapen kommen darin nicht ganz so gut weg. Ich weiß zwar auch nicht genau, welche Szenen in dieser B-Movie-Bombe dafür gesorgt haben, dass der Film in Deutschland keine FSK bekommen hat (was Regisseur Boll zutreffend als faktische Zensur anprangert)… vielleicht die mit Schusswaffenandrohung gegen die unantastbaren Lichtbringer? Falls ja – was ist daran falsch? Ist das zu ehrlich? An zu großer Brutalität kann’s ja wohl nicht gelegen haben – denn dass Leute weggeballert werden, ist ja sogar im “Tatort” zu sehen. Bolls “Citizen Vigilante” (deutsch etwa “wachsamer Bürger“) ist jedenfalls letztlich nicht mehr und nicht weniger als ein Charles Bronson unserer Zeit – denn auch unser Mann sieht hier nämlich Rot.

Offensichtlich – und vielleicht ist den Filmzensoren das eben viel zu nah an der gern verleugneten Realität – hat der Film wohl die Gruppenvergewaltigung eines 15-Jährigen Mädchens durch die buntmigrantischen Lieblinge unserer “Zivilgesellschaft” im Hamburger Stadtpark zum Vorbild. Sowas möchte die Zivilgesellschaft natürlich nicht so gern aufgearbeitet sehen – und schon gar nicht als “Dexter”-mäßige Selbstjustiz. Apropos Justiz: Natürlich thematisiert Uwe Boll im Film auch Europas feiges Zwei-Klassen-Justizsystem, das das Wohlergehen importierter Krimineller priorisiert – und es ist, gelinde ausgedrückt, höchst erfrischend, dass endlich jemand den Mut hat, das in dieser filmischen Form zu tun.

Ein Skandalurteil als Inspiration

Stimmt gar nicht? Doch, stimmt sehr wohl: Im bewussten Fall verurteilte das Landgericht Hamburg am 28. November 2023 – nach 68 Verhandlungstagen – neun Angeklagte, damals 16–20 Jahre alt, wegen Vergewaltigung der 15-Jährigen zu Witzstrafen nach Jugendstrafrecht. Vorsitzende Richterin war Anne Meier-Göring, die die multiethnischen Gruppenvergewaltiger so sanft behandelte, wie man dies als Gutmenschenjuristin mit Goldstücken aus muslimischen Kulturkreisen eben so tut: Für acht Angeklagte wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt, lediglich ein 19-jähriger Angeklagter wurde zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ein weiterer Angeklagter feigesprochen, und ein elfter Beschuldigter war bereits vorher aus dem Verfahren ausgeschieden. Das Urteil hatte damals massive öffentliche Empörung und einen Shitstorm ausgelöst – vor allem wegen der vielen Bewährungsstrafen, die für die grinsenden Angeklagten faktische Straffreiheit bedeutete.

Und das vershitholistanisierte Deutschland diesen wichtigen und sehenswerten Film verbietet oder in China ein Sack Reis umkippt, hat ungefähr dieselbe Relevanz; wen interessiert noch, was die deutschen Totalitären meinen? Jeder sieht längst in den sozialen Medien, dass das Merkel-Habeck-Merz-Schland komplett im Arsch ist. Wer Bolls Film sehen will, der sieht ihn sowieso. Auf Amazon ist der Film zu erwerben, ansonsten kann man ihn auch bei der Produktionsfirma bestellen. Wer ihn (illegal) im Netz sieht oder streamt, sollte dem Produzenten und Regisseur Uwe Boll fairerweise zumindest einen Zehner per PayPal schicken (Kontaktadresse kann hier erfragt werden) schicken – er hat ihn nämlich komplett eigenfinanziert.