Mittwoch, 28. November 2018

Wieviel Punkte gibt es für Vergewaltigung?

von Thomas Heck...

Boris Pistorius, Niedersachsens Innenminister tut alles dafür, dass straffällige Ausländer möglichst lange in Deutschland bleiben können. Denn eine Abschiebung soll künftig erst nach einem Punktesystem bei 60 Punkten erfolgen, was für 60 minderschwere Diebstähle der Fall wäre. Bei Mord wäre das Maß sofort voll, 70 Punkte schlagen hier zu Buche.

Was ist aber bei Vergewaltigung? Was wäre angemessen, Herr Pistorius? 5 Punkte oder 10 Punkte? Soll die Abschiebung erst nach 12 Vergewaltigungen vollzogen werden oder bereits nach sechs? Gibt es Maluspunkte für eine besonderes brutale Ausführung der Tat oder Bonuspunkte, wenn das Opfer zuvor aufreizend gekleidet war, der muslimische Vergewaltiger also fast nichts dafür konnte? Was ist bei Massenvergewaltigungen? Werden dann die Punkte geteilt? 

Fragen über Fragen bei einem Vorschlag, bei dem ich zunächst dachte, es handle sich um einen verfrühten Aprilscherz. Ist es aber nicht, wie die FAZ zu berichten weiß.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat sich dafür ausgesprochen, dass kriminelle Asylbewerber künftig nach einem Punktesystem eingeschätzt werden, das in der Endkonsequenz zur Abschiebung führt. Ein entsprechendes Konzept des Bundeskriminalamts (BKA) soll Thema auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz werden. Pistorius als in der SPD federführender Innenpolitiker sagte dem Radiosender NDR Info: „Es ist ein sehr vernünftiger Vorschlag, der ist sehr maßvoll und führt vor allem nicht zu einer Stigmatisierung von Flüchtlingen, sondern sorgt gerade dafür zu differenzieren zwischen denjenigen, die hier nichts oder ganz wenige oder unbedeutende Straftaten begehen, und denjenigen, die wirklich gefährlich sind.“ Pistorius geht davon aus, dass der BKA-Plan bei der am Abend beginnenden Innenministerkonferenz beschlossen wird.



Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylbewerber mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde - etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.

Das BKA registrierte dem „Tagesspiegel“ zufolge 2017 ungefähr 2800 tatverdächtige Migranten, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60.000 Zuwanderern seien es zwei bis maximal zehn Straftaten. In den Zahlen nicht enthalten seien die häufigen Verstöße von Asylbewerbern gegen die Residenzpflicht, also das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region.




1 Kommentar:

  1. Gute Idee! ;)
    Sollten wir auch für Politiker einführen!
    1. Lüge 3 Punkte, 2. Lüge 6 Punkte, 3. Lüge 9 Punkte, bei 15 Punkten Führerscheinentzug für 6 Monate (Das Lügen hat zwar nichts mit dem Autofahren zu tun, aber was bei unterhaltspflichtversäumenden Vätern recht sein soll, ist bei Politikern billig!) und 2 monatige Arbeit bei einer Tafel, in einem Alters-Pflegeheim, Stadt- und Kanalreinigung, Einsatz als Spargelstecher, Erdbeerenernter, o.ä. (da die meisten Politiker gefahren werden ist diese Ergänzung notwendig).
    Weiter: Gebrochenes Wahlversprechen: 9 Punkte
    Verkehrsregelverstösse: falsch Parken 3 Punkte, bei Rot über die Ampel 12 Punkte, zu schnell gefahren 5 Punkte, Überholen im Überholverbot 7 Punkte, Alkohol am Steuer 15 Punkte, usw.
    Ordnungswidrigkeiten/Straftaten: Umweltverschmutzung (Müll einfach auf die Straße werfen z.b.) 4 Punkte (Ist der Betreffende Mitglied der Grünen Erhöhung auf 8 Punkte), Teilnahme an gewalttätigen Demos (oder solchen auf denen "Haßrede" (s. Maas "Deutschland Du mieses Stück Sch....!) vorkommt) 10 Punkte, Bestechung/Bestechlichkeit 20 Punkte, Falschaussagen vor Gericht, Untersuchungsausschüssen etc. 15 Punkte, Rechtsbruch 30 Punkte, Amtsmißbrauch 30 Punkte, etc., etc.
    Alles zusätzlich zur gesetztlichen Strafe!
    Ab 50 Punkten Verlust des Mandats und aller daraus gewachsenen Ansprüche, Ausschluß aus der jeweiligen Partei (+ Verbot der Wiederaufnahme und des Eintritts in eine andere Partei) (Für Juristen gleichzeitig Berufsverbot!)
    Bei 100 Punkten ist Schluß mit lustig: Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts!

    Träumen dürfen wir ja noch!

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