Dienstag, 25. August 2026

Melanie Amanns Problem mit Plagiatsenthüllungen: Nicht der Jäger ist das Problem

von Thomas Hartung

Ein Herz für Doktorschummler? Ex-„Spiegel“-Redakteurin Melanie Amann



„Die Suche nach Zitierfehlern sollte kein Geschäftsmodell sein“: Schon die Formulierung, mit der Melanie Amann die jüngste Plagiatsdebatte kommentiert, enthält nahezu die gesamte Verschiebung, um die es geht: Nicht mehr die wissenschaftliche Täuschung erscheint als das eigentliche Problem, sondern derjenige, der sie aufspürt; nicht der mögliche Betrug wird skandalisiert, sondern dessen systematische Suche; nicht der, frei nach Tucholsky, der den Schmutz macht, sondern der auf ihn hinweist. Aus ernsthaften Plagiatsvorwürfen werden dabei jene harmlos klingenden „Zitierfehler“. Im Fall der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erhält diese semantische Verschiebung besondere Brisanz: Der Plagiatsprüfer Stefan Weber stellt fest, in ihrer Dissertation 83 problematische Textstellen gefunden zu haben; Badenberg hat die Universität zu Köln um eine unabhängige Prüfung gebeten. Eine abschließende wissenschaftliche Bewertung liegt also noch nicht vor.

Amann stellt jedoch eine andere Frage in den Vordergrund. Ist es Zufall, dass Vorwürfe gegen prominente Politiker und Wissenschaftler gerade dann auftauchen, wenn sie vor entscheidenden Karriereschritten oder Wahlen stehen? Robert Habeck wurde wenige Tage vor der Bundestagswahl 2025 mit Vorwürfen gegen seine Dissertation konfrontiert. Frauke Brosius-Gersdorf geriet während ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht ins Visier. Badenberg steht wenige Wochen vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl. Die Frage nach Zeitpunkt, Auftraggebern und politischen Interessen ist legitim. Sie muss sogar gestellt werden. Aber sie beantwortet eine andere Frage als die nach dem Wahrheitsgehalt eines Vorwurfs. Eine politisch motivierte Untersuchung kann sachlich richtig sein; eine zeitlich kalkulierte Enthüllung kann einen echten Missstand offenlegen. Wer den Zeitpunkt einer Veröffentlichung untersucht, betreibt Quellenkritik. Wer mit Hinterfragung des Zeitpunkts die Sache selbst erledigen möchte, betreibt Ablenkung.

Der Verdacht gegen den Verdächtigen

Das lässt sich an den Beispielen zeigen, die Amanns Skepsis zunächst zu bestätigen scheinen. Bei Habeck tauchten die Vorwürfe im Februar 2025 unmittelbar vor der Bundestagswahl auf. Die Universität Hamburg sah jedoch kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Bei Brosius-Gersdorf fiel der Plagiatsverdacht mitten in die Auseinandersetzung um ihre Wahl zur Verfassungsrichterin. Im Juli 2026 stellte die Universität Hamburg fest, dass die Plagiatshinweise nicht bestätigt werden konnten und kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorlag. Wer jemanden öffentlich des wissenschaftlichen Betrugs verdächtigt, trägt Verantwortung für die Qualität seiner Vorwürfe. Ein falscher Verdacht kann Karrieren beschädigen. Aber daraus folgt nicht, dass künftig jeder Vorwurf, der zur politisch passenden Zeit kommt, als Kampagne behandelt werden sollte. Es folgt vielmehr das Gegenteil: Man muss präziser unterscheiden.

Zeitpunkt und Auftrag können die Entstehung eines Verdachts erklären. Sie können ihn aber weder beweisen noch widerlegen. Genau diese Trennung droht verloren zu gehen, wenn die Diskussion plötzlich davon handelt, ob die „Suche nach Zitierfehlern“ ein Geschäftsmodell sein dürfe. Die richtige Reihenfolge lautet anders: Was wurde gefunden? Wirklich nur Zitierfehler, oder handfeste Plagiate? Wie schwer wiegen die Fundstellen nach den zum Zeitpunkt der Dissertation geltenden wissenschaftlichen Regeln? Gibt es systematische Übernahmen? Wurde Eigenständigkeit und Originalität vorgetäuscht, wo es sich um Fremdpassagen handelte? Erst danach interessiert, warum jemand gerade jetzt danach gesucht hat.

Es sind nicht immer „Zitierfehler“

Auch sprachlich sollte man sauber bleiben. Ein Zitierfehler kann banal sein: Eine Seitenzahl stimmt nicht, eine Fußnote gerät an die falsche Stelle. Wissenschaft ist Menschenwerk. Nicht jede Ungenauigkeit ist Betrug. Wer jedoch fremde Formulierungen, Argumentationsgänge oder Erkenntnisse in erheblichem Umfang übernimmt und beim Leser den Eindruck eigener Leistung entstehen lässt, hat etwas grundsätzlich anderes getan. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem Urteil vom 29. Juni 2020 (AN 2 K 17.00619) die Unterscheidung einmal bemerkenswert klar formuliert: Von bloßen Zitierfehlern könne bei punktuellen Verstößen unerheblichen Umfangs gesprochen werden; bei zahlreichen nicht angegebenen Quellen und wortwörtlichen Übernahmen greife diese Verharmlosung nicht mehr . Das müsste eigentlich unmittelbar einleuchten. Niemand spräche von einem „Kassenführungsfehler“, wenn jemand regelmäßig Geld aus der Kasse in die eigene Tasche steckte. Nur beim geistigen Eigentum entwickelt sich eine erstaunliche sprachliche Milde, sobald ein prominenter Titelträger betroffen ist. Dann wird aus Abschreiben „unsaubere Quellenarbeit“, aus möglicher Täuschung „Nachlässigkeit“ und aus demjenigen, der sie findet, ein „Plagiatsjäger“, dessen Motive nun mindestens so intensiv untersucht werden wie die Dissertation selbst.

Hier beginnt eine eigentümliche Täter-Opfer-Umkehr. Denn falls ein tatsächliches Plagiat vorliegt, sind zunächst die Autoren betroffen, deren geistige Leistung nicht ordentlich ausgewiesen wurde; sodann die Mitbewerber, die ihre Arbeiten redlich erstellt haben; und schließlich dann die Universität, deren Grade nur so viel wert sind wie die Standards ihrer Vergabe. Der Aufdecker kann unsympathisch, parteiisch oder geschäftstüchtig sein – doch das macht den kopierten Satz nicht zum eigenen. Gerade bei Melanie Amann besitzt die “Geschäftsmodell”-Kritik eine gewisse Ironie: Sie ist selbst promovierte Juristin, hat über Jahre investigativ über Politik gearbeitet, zumal zur AfD, zu der sie eine Art Hassliebe entwickelt hat. Recherche nach Missständen ist konstitutives Selbstverständnis ihres Berufsstandes. Man stelle sich einen Politiker vor, der nach einer Enthüllung sagt: „Die Suche nach Korruption sollte kein Geschäftsmodell sein.“ Der Satz würde sofort als Ausweichmanöver erkannt. Die Tatsache, dass jemand von Kontrolle lebt, ist kein Argument gegen Kontrolle. Das Problem beginnt dort, wo jemand vom Betrug profitiert. Das gilt auch dann, wenn der Entlarver seine Untersuchung bewusst in einen Wahlkampf hinein veröffentlicht. Politik hat Enthüllungen immer zeitlich genutzt. Entscheidend bleibt, ob die Behauptung stimmt.

Früher: Guttenberg und andere weiße Männer. Und heute?

Wie eindeutig dieser Maßstab einmal war, zeigte 2011 die Causa Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Universität Bayreuth entzog dem damaligen Verteidigungsminister den Doktorgrad nach einer Dissertation mit umfangreichen nicht gekennzeichneten Übernahmen. Damals war die zentrale Frage noch nicht, ob derjenige, der die Fundstellen suchte, ein problematisches Geschäftsmodell betrieb. Es ging darum, was ein akademischer Grad bedeutet. Ein Doktortitel stand einst für wissenschaftliche Gründlichkeit, akademische Reife und die Fähigkeit zu selbstständigem Forschen. Guttenbergs Vorgehen beschädigte deshalb nicht nur einzelne Autoren, sondern Universitäten und alle, die ihren Titel redlich erworben hatten. Demokratie setzt voraus, dass über Macht und ihren Inhabern Regeln stehen. Wer einen Doktortitel führt und den damit verbundenen Status nutzt, darf an denselben Regeln gemessen werden wie ein namenloser Doktorand. Die gegenwärtige Debatte besitzt eine reizvolle historische Ironie. Die großen Plagiatsaffären der frühen 2010er Jahre trafen auffällig häufig das bürgerliche Lager: neben Guttenberg Annette Schavan, Silvana Koch-Mehrin, Margarita Mathiopoulos; zumeist handelte es sich um Politiker der Union oder FDP, darunter jene „alten weißen Männer“, an denen sich die Kritik gesellschaftlicher Privilegien besonders bequem exemplifizieren ließ: Florian Graf, Frank Steffel, Jorgo Catzimarkakis, Bernd Althusmann. Damals kam kaum jemand auf die Idee, systematische Pl-giatsprüfung als geschlechtsspezifischen Angriff zu problematisieren. Man sprach über wissenschaftliche Standards.

Nun aber erreichen Vorwürfe zunehmend andere Milieus. Eine SPD-nominierte Verfassungsrichterkandidatin, ein grüner Kanzlerkandidat, eine Berliner Mobilitäts- und jetzt Justizsenatorin. Und auf einmal stellt sich die Frage, ob hier politisch selektiert, strategisch terminiert oder gar bevorzugt gegen Frauen vorgegangen werde. Diese Frage darf zwar gestellt werden; die Antwort kann aber nicht darin bestehen, den universellen Maßstab aufzugeben, sobald sich die gesellschaftliche Zusammensetzung der Verdächtigen ändert. Auch der Hinweis auf Frauen verlangt Differenzierung: Ja, Frauen in exponierten Ämtern können selbstverständlich Ziel sexistischer Kampagnen werden. Daraus folgt aber nicht, dass ein wissenschaftlicher Vorwurf gegen eine Politikerin aufgrund ihres Geschlechts schon strukturell verdächtig wäre. Wer Frauen als vollwertige Mitglieder der Elite betrachtet, muss ihnen dieselben Zumutungen der Kontrolle zumuten wie Männern. Die Alternative wäre ein Schonraum, keine Gleichberechtigung. Wissenschaftliche Redlichkeit besitzt kein Geschlecht. Sie ist gerade deshalb ein universalistischer Maßstab, weil Herkunft, Geschlecht, Parteizugehörigkeit und politische Brauchbarkeit für sie irrelevant sein sollten.

Diverses Plagiat ist kein besseres Plagiat

Wie wenig das Problem in das vertraute Raster vom privilegierten weißen Mann passt, zeigte zuletzt der britische Fall Jason Arday: Der Cambridge-Professor galt als Symbol sozialen Aufstiegs und wurde als jüngster schwarzer Professor der Universität gefeiert. 2026 wurden gegen seine Dissertation umfangreiche Plagiatsvorwürfe erhoben; Cambridge begann mit einer Untersuchung, Arday trat zurück. Der Fall wurde kurz darauf durch seinen Suizid überschattet. Auch dort verschob sich die Debatte teilweise vom untersuchten Material hin zu demjenigen, der es öffentlich gemacht hatte. Das ist verständlich, wenn dessen eigene politische Positionen, in diesem Falle die des US-Forscher Nathan Cofnas, umstritten sind. Es ändert aber nichts am Grundsatz: Ein schlechter Bote kann eine richtige Nachricht überbringen. Prompt wurde Cofnas von der Universität Gent suspendiert. Gegen ihn läuft nun eine vorläufige disziplinarische Untersuchung wegen möglicher Diskriminierung Ardays.

Die moderne Identitätspolitik verführt dazu, Integrität nach sozialen Rollen zu sortieren. Der alte konservative Mann gilt schneller als Vertreter einer privilegierten Klasse, die progressive Frau schneller als mögliches Opfer einer Kampagne, der Angehörige einer Minderheit als Repräsentant gesellschaftlichen Aufstiegs. Doch gerade eine Leistungsgesellschaft muss diese Sortierungen durchbrechen: Ein Plagiat wird nicht moralisch besser, wenn es divers ist. Umso bezeichnender ist die öffentliche Stel-lungnahme der fünf Amnesty-UK-Netzwerke samt Forderungen, die einer Zensur gleichkommen. Arday sei „Opfer einer brutalen, rassistischen Hetzjagd“ geworden, die sogar noch andauerte, nachdem er von seinem Amt zurückgetreten war und deutlich gemacht hatte, dass er sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen wolle, so Amnesty.

Wahlkampfbombe oder Befund?

Er sei jedoch nicht das erste Opfer einer „toxischen und unregulierten Medienkultur“, weshalb man sich für die Schaffung eines sogenannten „Arday-Gesetzes“ einsetze: gesetzlich durchsetzbare Schutzmaßnahmen gegen „digitale Belästigung, Doxxing, diskriminierende Zielsetzung und unverhältnismäßige Medienpräsenz“. Und: “Die Medien müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie diese Grenzen nicht einhalten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Fast scheint es, als flankiere Amann mit ihrem Text diese Zensurforderungen.

Damit bleibt die Frage Amanns: Warum erscheinen solche Vorwürfe so häufig vor Wahlen oder wichtigen Ernennungen? Weil sie dann politisch am meisten bewirken können. Das muss niemand beschönigen. Das Timing kann strategisch sein. Im Fall Badenberg ist die zeitliche Nähe zur Berliner Wahl offensichtlich; im Fall Habeck war sie es ebenfalls. Aber daraus folgt nicht die Unschuld des Betroffenen, genauso wenig wie aus der politischen Instrumentalisierung eines Strafverfahrens folgt, dass die darin untersuchte Tat nicht stattgefunden habe. Brosius-Gersdorf zeigt die andere Seite: Dort wurden die Vorwürfe später von der Universität Hamburg ausdrücklich nicht bestätigt. Das gehört genauso deutlich zur Geschichte wie die ursprüngliche Anschuldigung. Gerade deshalb brauchen wir nicht weniger Plagiatsprüfung, sondern bessere: methodisch transparent, nach zeitgenössischen wissenschaftlichen Standards, institutionell überprüfbar und mit ebenso großer Öffentlichkeit für Entlastungen wie für Anschuldigungen.

Nicht der Jäger entscheidet

Stefan Weber ist nicht das Gericht der Wissenschaft. Er kann einen Verdacht formulieren und Material liefern. Universitäten und zuständige Gremien müssen bewerten, ob daraus wissenschaftliches Fehlverhalten folgt. Aber Amanns Perspektive droht diese vernünftige Arbeitstei-lung umzukehren. Wenn die zentrale öffentliche Frage lautet, wer den Prüfer bezahlt, warum er gerade jetzt sucht und warum bestimmte Personen häufiger untersucht werden, verschiebt sich die Beweislast vom möglichen Fehlverhalten auf dessen Entdeckung. Natürlich muss auch der Jäger kontrolliert werden. Aber ein fragwürdiger Jäger macht die Beute nicht unsichtbar. Bei Habeck und Brosius-Gersdorf liegen institutionelle Entlastungen vor. Bei Badenberg läuft die Prüfung. Genau hier bleibt der Begriff der Täter-Opfer-Umkehr sinnvoll, allerdings nur unter einer Bedingung: Ein tatsächliches Fehlverhalten muss zunächst festgestellt sein. Dann wäre es absurd, demjenigen, der es nachgewiesen hat, moralisch den Hauptvorwurf zu machen, weil Zeitpunkt oder Geschäftsmodell nicht gefallen.

Wenn sich ein Vorwurf dagegen als haltlos erweist, gibt es selbstverständlich einen Geschädigten auf der anderen Seite: den fälschlich Beschuldigten. Konservatives Denken sollte gerade diese Symmetrie verteidigen. Nicht die richtige Gesinnung entscheidet, sondern die Regel. Nicht Mann oder Frau, rechts oder links, Kandidat der bevorzugten oder verachteten Partei. Derselbe wissenschaftliche Maßstab muss für alle gelten.

Betrug sollte kein Geschäftsmodell sein

Eine Leistungsgesellschaft kann nur funktionieren, wenn Leistungsnachweise etwas bedeuten. Ein akademischer Grad, dessen erschlichener Erwerb folgenlos bliebe, würde seinen Wert auch für diejenigen verlieren, die ihn redlich erworben haben. Umgekehrt würde ein System, in dem bloße Verdächtigungen kurz vor Wahlen Karrieren zerstören können, ohne dass spätere Entlastungen vergleichbares Gewicht erhalten, ebenfalls seine Legitimität verlieren. Beides gehört deshalb zusammen: kompromisslose Prüfung und kompromisslose Fairness. Wer betrügt, darf nicht durch Parteibuch, Geschlecht oder gesellschaftliche Symbolfunktion geschützt werden. Wer zu Unrecht beschuldigt wurde, muss vollständig rehabilitiert werden. Und wer einen belastbaren Betrug aufdeckt, verdient nicht deshalb Missachtung, weil er damit Geld verdient oder den für den Betroffenen denkbar schlechtesten Zeitpunkt gewählt hat.

Eine gute Elite entsteht nicht dadurch, dass man ihre Mitglieder vor unangenehmen Nachforschungen schützt. Sie entsteht dadurch, dass ihre Ansprüche überprüfbar bleiben und falsche Ansprüche Konsequenzen haben. Es ist deshalb durchaus richtig zu fragen, wer einen Plagiatsprüfer beauftragt und warum eine Veröffentlichung gerade jetzt erscheint. Man sollte nur nie vergessen, vorher noch eine andere Frage zu stellen: Stimmt der Vorwurf? Denn nicht die Suche nach Betrug beschädigt das Vertrauen in Eliten. Ein falscher Vorwurf kann das Leben eines Unschuldigen beschädigen; ein richtiger Vorwurf offenbart einen bereits vorhandenen Schaden. Und deshalb bleibt die bessere Umkehrung von Amanns Satz: Nicht die Suche nach wissenschaftlicher Unredlichkeit sollte kein Geschäftsmodell sein – Betrug sollte keines sein.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen