von Thomas Hartung
Antifa-AufmarschEs gibt Sätze, deren eigentliche Bedeutung nicht in dem liegt, was sie ausdrücklich fordern, sondern in dem, was sie plötzlich für denkbar erklären. Ein solcher Satz steht seit vergangenem Wochenende in der “taz”. Unter der Überschrift „Weckruf zur Wehrhaftigkeit“ schreibt Jens Uthoff angesichts einer möglichen AfD-Regierungsübernahme, es sei „zwingend“, sich mit Widerstandsformen auseinanderzusetzen – „notfalls auch gewaltförmiger Natur“. Die Legitimität gewaltsamen Widerstands, relativiert der Kommentar zwar, sei schwer zu beantworten; dennoch bleibt die entscheidende Verschiebung: Politische Gewalt gegen eine mögliche, aus Wahlen hervorgegangene Regierung wird nicht mehr kategorisch verworfen, sondern als Option in den Horizont legitimer Überlegungen aufgenommen. Dieser semantische Schritt ist größer, als er zunächst wirkt.
Bisher galt im demokratischen Selbstverständnis eine verhältnismäßig einfache Regel: Parteien treten zu Wahlen an; Wähler entscheiden; parlamentarische Mehrheiten bilden Regierungen; diese sind an Gesetz und Verfassung gebunden und können von Parlamenten, Gerichten, Opposition, Medien und den Wählern kontrolliert und abgelöst werden. Die demokratische Ordnung besteht gerade darin, dass der politische Gegner nicht zum Feind wird, dessen Herrschaft mit außerlegalen Mitteln verhindert werden darf. Nun tritt ein anderes Demokratieverständnis hervor: Demokratie soll gelten – solange das Ergebnis innerhalb eines bestimmten politischen Erwartungskorridors bleibt.
Der demokratische Ausnahmezustand vor dem Ausnahmezustand
Natürlich besitzt das Grundgesetz ein Widerstandsrecht. Artikel 20 Absatz 4 bestimmt, dass alle Deutschen gegen denjenigen Widerstand leisten dürfen, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sofern „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Doch gerade diese letzte Bedingung ist entscheidend. Das Widerstandsrecht ist keine politische Generalklausel zur Bekämpfung missliebiger Regierungen. Es bezeichnet den äußersten Notfall einer zusammenbrechenden Verfassungsordnung, nicht den normalen Konflikt innerhalb einer funktionierenden Demokratie. Solange Gerichte urteilen, Parlamente arbeiten, Opposition möglich ist, Medien frei publizieren und Wahlen stattfinden, ist „andere Abhilfe“ vorhanden. Das Verblüffende am neuen linken Widerstandsdiskurs besteht in seiner zeitlichen Struktur: Es soll Widerstand gegen einen Ausnahmezustand geleistet werden, bevor dieser überhaupt eingetreten ist. Eine Partei könnte eine Wahl gewinnen. Sie könnte eine Regierung bilden. Diese könnte möglicherweise verfassungswidrig handeln. Also müsse man heute darüber nachdenken, ob man sich ihr „gewaltförmig“ widersetzen müsse.
Das ist – zudem putativer – Präventivnotstand. Man erklärt die denkbare Zukunft zur Legitimation außerordentlicher Mittel in der Gegenwart. Fast jede autoritäre Bewegung hat ihre Grenzüberschreitungen mit der Behauptung legitimiert, der Gegner werde künftig etwas noch Schlimmeres tun. Die Gewalt versteht sich dann als vorweggenommene Verteidigung. Gerade deshalb hatte der demokratische Rechtsstaat die Idee, nicht vermutete Absichten, sondern konkrete Handlungen rechtlich zu beurteilen.
Eine Regierung ist kein Staatsstreich
Der zentrale Kategorienfehler besteht darin, den Regierungsantritt einer nicht verbotenen Partei bereits in die Nähe einer „Machtergreifung“ zu rücken. Wer zur Wahl steht, eine Wahl gewinnt und aufgrund parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse einen Ministerpräsidenten stellt, hat den Staat nicht „ergriffen“. Er hat ein Amt auf Zeit erhalten. Seine Regierung unterliegt denselben Verfassungen, Gesetzen, Gerichten und derselben parlamentarischen Kontrolle wie jede andere. Man kann der AfD zutrauen oder vorwerfen, bestimmte institutionelle Veränderungen anzustreben. Man kann warnen, demonstrieren, publizieren, klagen und bei der nächsten Wahl für ihre Abwahl kämpfen. Genau dafür wurde Demokratie erfunden. Eine Demokratie, die nur solche Regierungswechsel akzeptiert, deren Richtung ihren selbsternannten Verteidigern gefällt, ist keine Demokratie mehr, sondern eine republikanische Vormundschaftsordnung. Das Volk darf wählen, aber nur innerhalb des erlaubten Resultats.
Hier zeigt sich ein tieferer Wandel. In der klassischen Demokratie ist das Volk der politische Souverän – gebunden durch Verfassung und Gewaltenteilung. Im neuen antifaschistischen Demokratieverständnis tritt daneben ein moralischer Souverän aus Aktivisten, NGOs, Journalisten und Teilen des politischen Apparats, die für sich beanspruchen, darüber entscheiden zu können, was überhaupt noch als demokratisch gelten darf. Wer sagt: „Ich halte diese Partei für falsch“, nimmt am politischen Wettbewerb teil. Wer sagt: „Diese Partei darf trotz Wahlerfolges nicht regieren“, beansprucht Herrschaft über den Wettbewerb. Und wer sagt: „Wenn sie regiert, müssen wir auch über gewaltförmigen Widerstand nachdenken“, stellt sich potentiell über das Verfahren, aus dem demokratische Legitimität hervorgeht. Damit wird der “Antifaschist” zum Meta-Souverän, das Wahlvolk zum demokratischen Problemfall.
Das Volk unter Bewährung
Je stärker bestimmte Parteien wachsen, desto häufiger wird nicht nach den Gründen ihrer Wahlerfolge gefragt, sondern nach den Möglichkeiten, ihre Wirkung institutionell zu begrenzen. Parteien entscheiden über Koalitionsausschlüsse, Parlamente über Ämterbesetzungen, Behörden über Verfassungstreue, Verbände über Widerstand, Medien über Plattformvergabe. Zusammengenommen entsteht ein bemerkenswertes Bild: Der Bürger darf wählen, doch anschließend beginnt ein System institutioneller Nachprüfung, ob sein Votum politisch akzeptabel war. Das demokratische Misstrauen richtet sich nicht mehr primär gegen die Regierenden, sondern gegen die Regierten. Der Souverän steht unter Beobachtung.
Das Schlüsselwort lautet „wehrhaft“. Die Bundesrepublik versteht sich als wehrhafte Demokratie und besitzt Mittel gegen Organisationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Doch Wehrhaftigkeit besitzt eine institutionelle Logik. Nicht Redakteure verbieten Parteien. Nicht Straßenaktivisten erklären Verfassungsfeinde. Dafür existiert eine Rechtsordnung. Gerade dieser Unterschied trennt den Rechtsstaat von der politischen Selbstjustiz. Wird „wehrhafte Demokratie“ zu einem frei verfügbaren moralischen Begriff, lässt sich beinahe jede Grenzüberschreitung damit legitimieren. Irgendwann kann sogar Gewalt als Wehrhaftigkeit erscheinen. Die sprachliche Transformation ist simpel: Gewalt ist schlecht. Antifaschismus ist gut. Antifaschistische Gewalt ist folglich keine gewöhnliche Gewalt mehr, sondern Verteidigung.
Die wundersame Moralwäsche der Gewalt
Die eigene Gewalt wird fast niemals Gewalt genannt. Sie ist Widerstand, Notwehr, Selbstverteidigung, Wehrhaftigkeit. Die Gewalt des Gegners dagegen ist Terror, Faschismus oder Angriff auf die Demokratie. Damit entsteht eine asymmetrische Moral. Die Tat wird nicht nach ihrer Form beurteilt, sondern nach der Gesinnung ihres Urhebers.
Genau deshalb ist die Formulierung der “taz“ aufschlussreich. Der Kommentar erklärt linke Militanz nicht pauschal für legitim, verschiebt aber die begriffliche Umgebung: Minderheitenschutz, Ohnmacht, Rechtsruck, Widerstand. Die Gewalt bekommt einen Kontext, der sie moralisch vorbereitet. Sie wird nicht gefordert. Sie wird verständlich gemacht.
Noch problematischer wird das, wo die Verantwortung für linke Gewalt dem politischen Gegner zugeschrieben wird. Die AfD senke die Hemmschwelle; der Anstieg linker Gewalt sei wenig überraschend. Gewalt wird formal nicht entschuldigt, aber kausal moralisiert. Sobald eine Seite ihre Gewalt als Reaktion auf die angebliche Gewaltförmigkeit der anderen begreift, entsteht eine endlose Rekursion gegenseitiger Rechtfertigung. Der demokratische Rechtsstaat wurde geschaffen, um diese Logik der Fehde zu unterbrechen.
Carl Schmitt im Antifa-Shirt
Unausgesprochen steht fast immer 1933 im Raum: Man müsse früh genug handeln. Doch Analogien sind keine Beweise. Wer jede erfolgreiche rechte Partei als Vorstufe von 1933 begreift, löst politische Konflikte aus den normalen Regeln demokratischer Konkurrenz heraus und verwandelt sie in existentielle Freund-Feind-Konflikte. Dann steht nicht mehr Politik gegen Politik, sondern Demokratie gegen Faschismus. Kompromiss wird Verrat. Das ist moralische Militarisierung. Gerade jene politische Linke, die Carl Schmitt als Kronjuristen des autoritären Denkens verwirft, übernimmt zunehmend seine elementare Grammatik: die Unterscheidung von Freund und Feind. Genau diese Existentialisierung geschieht, wenn eine demokratische Regierungsbildung als möglicher Eintritt in einen Ausnahmezustand beschrieben wird. Damit nähert sich ein Teil des antifaschistischen Denkens strukturell dem politischen Begriff an, den er bekämpft.
Besonders heikel wird das, wo Beamte aufgerufen werden, Weisungen einer möglichen AfD-Regierung gegebenenfalls zu verweigern. Selbstverständlich darf kein Beamter rechtswidrige Befehle ausführen. Aber daraus folgt nicht die Lizenz, Weisungen allein deshalb zu verweigern, weil sie von einer ungeliebten Regierung stammen. Der Beamte dient Recht und Verfassung. Würde jeder Beamte künftig selbst entscheiden, ob die gewählte Regierung legitim genug sei, verwandelte sich Verwaltung in ein System konkurrierender Gesinnungsgewalten. Normen, die nur funktionieren, solange die „richtige“ Seite sie benutzt, sind keine rechtsstaatlichen Nor-men.
Die eigentliche Probe
Vielleicht wird eine AfD in einem Bundesland den Ministerpräsidenten stellen. Dann beginnt aber keine Diktatur qua Wahlergebnis. Dann beginnt eine neue Regierung. Sie wird Gesetze vorschlagen. Ein Parlament wird abstimmen. Gerichte können überprüfen. Medien werden kritisieren. Oppositionelle werden demonstrieren. Und irgendwann werden die Bürger wieder wählen. Sollte eine solche Regierung tatsächlich versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, verfügt Deutschland über Institutionen, die genau dafür geschaffen wurden. Erst wenn diese nicht mehr funktionieren, beginnt jene Situation, von der Artikel 20 Absatz 4 spricht. Das Widerstandsrecht ist ausdrücklich subsidiär. Eine befürchtete Wahlniederlage ist nicht dieser Fall. Eine ungeliebte Landesregierung ist nicht dieser Fall.
Der bemerkenswerteste Teil des “taz“-Satzes ist vielleicht gar nicht „gewaltförmig“. Es ist das Wort „zwingend“. Zwingend sei es, sich damit auseinanderzusetzen – noch bevor die Regierung existiert, noch bevor sie eine Anordnung erlassen hat, noch bevor ein Gericht eine Verfassungsverletzung festgestellt hat. Die Möglichkeit des Wahlsiegs genügt bereits. Damit wird die Ausnahme vorverlegt. Und wer die Ausnahme vorverlegt, verändert die Regel.
Wer schützt die Demokratie vor ihren Rettern?
Vielleicht liegt darin die gefährlichste Selbsttäuschung. Die Demokratie soll gerettet werden, indem ihre elementarste Zumutung relativiert wird: die Herrschaft des Wahlergebnisses innerhalb der Verfassung. Man will den Rechtsstaat verteidigen und beginnt gleichzeitig darüber nachzudenken, wann außerrechtliche Mittel legitim sein könnten. Man warnt vor politischer Gewalt und gewöhnt die Öffentlichkeit an die Vorstellung einer moralisch höherwertigen Gewalt. Die Geschichte kennt für solche Prozesse ein altes Muster. Niemand beginnt damit, die Demokratie abschaffen zu wollen. Man erklärt lediglich, dass die Lage außergewöhnlich sei. Dass der Gegner außergewöhnlich gefährlich sei. Dass gewöhnliche Regeln deshalb möglicherweise nicht mehr genügten. Der Ausnahmezustand beginnt fast immer als Gedanke.
Deshalb verdient der Satz aus der “taz” Aufmerksamkeit – nicht weil morgen Barrikaden errichtet würden; bedeutsam ist, dass eine Schwelle im Denken sichtbar wird. Gewalt gegen eine möglicherweise demokratisch gewählte Regierung wird vorstellbar. Sie erhält Bedingungen und Begründungen. Aus dem Undenkbaren wird das Diskutable. Und genau dort beginnen politische Verschiebungen meistens. Eine freie Gesellschaft muss keine Angst davor haben, dass die falsche Partei eine Wahl gewinnt. Sie muss Institutionen besitzen, die jede Regierung binden. Was sie fürchten sollte, ist etwas anderes: Menschen, die sich für so zweifelsfrei demokratisch halten, dass sie glauben, im Namen der Demokratie irgendwann nicht mehr demokratisch handeln zu müssen.
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