Donnerstag, 27. August 2026

Meinungsfreiheit im “Spiegel“

von Lukas Mihr

Verschattung der Meinung



Das Cover hat es in sich: Das Wort “Meinungsfreiheit” prangt in großen Lettern auf dem Spiegel. Gleichzeitig lässt sich aber das Wort „Unfrei“ ausmachen. Doch die aktuelle Ausgabe schmückt ein anderes Motiv. Bereits vor knapp sieben Jahren widmete der “Spiegel” dem Thema Meinungsfreiheit einen eigenen Titel. Nun also wieder. Rein optisch schenken sich beide Ausgaben nichts. Aber die Aufmachung verspricht viel und hält wenig. Denn der damalige Untertitel schwächt die eigentliche Aussage erheblich ab: „Über echte und gefühlte Grenzen des Sagbaren“. Also kein echtes, sondern nur ein gefühltes Problem? Der Artikel von 2019 selbst bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Schon die Einleitung wiegelte ab: „Die Diskussionen sind heftig in diesem polarisierten Land. Das ist nicht schön, aber richtig.“ Anlass war eine damalige Diskussion über die eingeschränkte Meinungsfreiheit an den Universitäten. AfD-Gründer Bernd Lucke hatte sich mit seiner früheren Partei überworfen (das lag damals bereits vier Jahre zurück) und wollte nun wieder als Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hamburg unterrichten. Es gab eine regelrechte Belagerung des Hörsaals durch “Antifaschisten”; nur unter Polizeischutz war ein Lehrbetrieb möglich (wie wir heute wissen, legte sich die Aufregung bald wieder und er konnte normal unterrichten.) Eigentlich ein Angriff auf die Grundwerte.

Doch der “Spiegel” wollte die Vorgänge nicht verurteilen: „Das also ist die gute Nachricht: Die Meinungsfreiheit ist weiterhin intakt, die Grundrechte sind gesichert und werden sogar gegen kleinste Angriffe verteidigt. Die andere Nachricht: Bernd Lucke hat gesiegt. Fast könnte man auf die Idee kommen, er wäre das geniale Mastermind dieser Deutschlandkomödie, aber das ist zu viel der Ehre. Lucke dürfte selbst ziemlich überrascht sein von seiner politischen Wiedergeburt. Er sollte sich bedanken bei der Antifa und den Studenten.“ Wenn also der Einsatz der Polizei beweist, dass die Meinungsfreiheit intakt ist, dann würden umgekehrt die Wachen vor Synagogen und sonstigen jüdischen Einrichtungen beweisen, dass Antisemitismus kein großes Problem ist. Und den Vorgang als „Komödie“ zu bezeichnen, ist alles, aber nicht lustig. Außerdem sei es „attraktiv, sich als Opfer von Einschüchterung und Intoleranz darzustellen“. Überhaupt: Politischen Streit habe es ja schon immer gegeben. Schuld an der Eskalation waren in den Augen des “Spiegels” nicht etwa die Antifa-Aktivisten, sondern die AfD selbst: „Das Meinungsklima ist rauer geworden. Was viel mit der AfD zu tun hat, die den Diskurs nach rechts verschoben hat. AfD-Politiker sagen Dinge, die schon lange nicht mehr laut gesagt wurden; man könnte argumentieren, dass sie die Meinungsfreiheit etwas breiter gemacht haben und andererseits diese Debatten nutzen, um die Meinungsfreiheit als eingeschränkt darzustellen – eine sich selbst bestätigende Prophezeiung.“

Erosion der Meinungsfreiheit

Wie spöttisch das einstige „Sturmgeschütz der Demokratie“ die Erosion der Meinungsfreiheit abtat, war mehr als besorgniserregend, und mittlerweile regt sich auch beim “Spiegel” selbst Sorge.

Wer ein Problem kleinredet, muss sich nicht wundern, wenn es mit der Zeit immer größer wird. Und genau das ist in den vergangenen sieben Jahren geschehen, wie der direkte Vergleich zeigt.

Nun heißt es in aller Klarheit auf dem Cover: „Warum die Meinungsfreiheit bedroht ist.“ Während man dem “Spiegel” attestieren muss, 2019 noch im Koma gelegen zu haben, kann man ihm nun mit viel Großzügigkeit zugestehen, sich zumindest nur noch im Tiefschlaf zu befinden. Vielleicht braucht es weitere sieben Jahre, bis er endlich aufwacht. Schon damals war das Problem nicht allein auf die Universitäten beschränkt, auch wenn es dort am deutlichsten zutage trat.

Mittlerweile erfasst es aber immer mehr gesellschaftliche Bereiche und auch den Staat selbst. Pathetisch heißt es jetzt: „Autokraten verbieten den Menschen zuerst den Mund und dann alles andere. Demokraten muss es deshalb sorgen, wenn so viele Menschen glauben, den Mund besser nicht mehr aufzumachen.“ Durchaus lesenswert ist die längere Passage über die Tendenz der letzten Jahre, harmlose Beleidigungen strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Aufforderung „Merz, leck Eier!“ hat es bis auf das Titelblatt geschafft. Diese Botschaft trug ein Schüler auf einer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht auf einem Schild zur Schau. Es wurde ihm von Polizeibeamten entwendet. Genannt wird auch der Fall eines Bürgers, der Bundeskanzler Friedrich Merz als Lackaffe bezeichnete und dafür eine Geldauflage zahlen musste. Man könnte hier noch den Fall des mittlerweile verstorbenen Rentners Stefan Niehoff aufzählen, der ein “Schwachkopf”-Meme über den Grünen-Politiker Robert Habeck geteilt hatte und früh morgens Besuch von der Staatsmacht erhielt. Auf eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage hatte Renate Künast gedrängt. Die Grünen-Politikerin war im Netz immer wieder aufs Übelste beleidigt worden und hatte mehrere Gerichtsprozesse durchgefochten, um die Täter zu bestrafen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist Politikerbeleidigung nun grundsätzlich strafbar, auch wenn der betroffene Politiker keine Anzeige erstattet hat. Die Behörden können jetzt auf eigene Faust handeln – und sie tun es auch ausgiebig.

“Rote Linie“ überschritten

Bislang müssen die Bürger, die mal Dampf ablassen, nicht mit allzu schlimmen Strafen rechnen. Aber auch eine geringe Geldsumme, die man zahlen muss, oder ein Besuch durch die Polizei, nachdem man jahrzehntelang gesetzestreu gelebt hat, dürften so manchen einschüchtern. Wie der aktuelle “Spiegel“-Artikel festhält, hat Friedrich Merz bislang noch keine Anzeige gestellt. Vor allem Politiker der Grünen pochen jedoch darauf und nutzen zu diesem Zweck auch die Schützenhilfe durch NGOs.

Erschreckend ist, dass auch völlig belanglose Beleidigungen ins Visier der Behörden geraten. Während die Beleidigungen beispielsweise gegen Künast tatsächlich eine rote Linie überschritten haben, sollte man doch als Politiker durch ein simples „Lackaffe“ kaum gekränkt sein. Der Artikel erwähnt an dieser Stelle lobend Helmut Kohl, der sich als „Birne“ nicht so schnell aus der Ruhe bringen ließ.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Staat die Öffentlichkeit stets so definiert, wie es ihm am meisten nützt. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Social Media nahm er schulterzuckend hin, weil es ja nur um Privatunternehmen gehe, Meinungsfreiheit aber nur in der Öffentlichkeit gelte. Bei Beleidigungen gegen Politiker ist Social Media dann auf einmal doch öffentlich. Etwas verwundert stellt der “Spiegel” fest, dass die Staatsanwaltschaft noch keine gemeinsame Linie gefunden hat. Friedrich Merz musste es hinnehmen, „Pinocchio“ genannt zu werden; für ein „Lügenfritz“ gab es jedoch eine Strafe.

Einschüchterung mit Meldeportalen

In den letzten Jahren sind die deutschen Journalisten immer mehr zu Claqueuren der Regierungspolitik geworden, siehe beispielsweise die Flüchtlingskrise oder die Corona-Pandemie. Doch mittlerweile dämmert ihnen, dass sie vielleicht einen Schritt zu weit gegangen sind. Langsam wird sogar dem “Spiegel” bewusst, dass eine freie Presse auf der Seite der Bürger und nicht der Regierenden stehen sollte. Danach geht es um die AfD: Diese wird als weiterer Faktor bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit genannt, obwohl sie sich „als die verfolgte Unschuld inszeniert“. Auch sie gehe juristisch gegen Beleidigungen vor und versuche, Lehrer mit Meldeportalen einzuschüchtern. Der “Spiegel” schreibt, sie „verkauft es als Notwehr gegen angeblich verbreitete linke Indoktrination“. Allein die regelrechte Bombardierung von Schülern mit Gender, Klima und Rassismus zeigt, dass die Indoktrination gar nicht so „angeblich“ ist. Doch natürlich lässt sich darüber streiten, ob das öffentliche Anprangern der Lehrer wirklich die geeignete Methode ist.

Der “Spiegel” sagt es nicht, aber zwischen den Zeilen schimmert da durch: Wenn die AfD selbst die freie Rede gefährdet, geschieht es ihr nur recht, wenn man im Umkehrschluss auch ihre Meinungsfreiheit beschneidet.

Zu guter Letzt wird in dem Artikel die Cancel Culture behandelt, also das Ausladen missliebiger Gesprächspartner oder die Störung von Veranstaltungen. Der “Spiegel” gibt immerhin zur Hälfte zu, dass dies ein Problem ist. Allerdings klingt das bald darauf wieder eine Nummer weniger schlimm. IT-Milliardär Peter Thiel, der den Republikanern nahesteht, sollte in Wien auf einem Kulturfestival auftreten. Nach Boykottdrohungen anderer Gäste wurde er aber wieder ausgeladen. Wie der “Spiegel” anmerkt, bleibt Thiel noch seine Reichweite auf Social Media. Na dann. Viele Nachwuchswissenschaftler, die weder ein dickes Bankkonto noch eine große Followerschaft haben, befinden sich allerdings nicht in dieser komfortablen Situation. Wenn sie von ihrer „Freiheit der Lehre“ Gebrauch machen, sich also politisch unkorrekt äußern, kann die Karriere schnell vorbei sein.

Der “Spiegel” präsentiert in seiner Ausgabe mehrere Gesprächspartner, die sich zum Thema Meinungsfreiheit äußern. Die ehemalige Bundessprecherin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, äußert sich zu dem Shitstorm, den sie wegen ihrer männerfeindlichen Aussagen erlebt hatte, und wünscht sich, dass Beiträge, die keine „Meinung“, sondern „Menschenfeindlichkeit“ seien (also immer das, was sie dafür hält), schneller gelöscht werden.

“Gift für die Demokratie“

Der bekannte chinesische Künstler und Dissident Ai Weiwei berichtet, dass in seiner Heimat Kritik an der Kommunistischen Partei unmöglich sei. Der lange Arm Pekings reiche bis in den Westen. Denn aus Angst um Geschäftsbeziehungen wurden Veranstaltungen mit ihm aus der Ferne abgesagt. Außerdem beklagt er, dass er im Westen wegen seiner Haltung zu Israel als antisemitisch kritisiert werde. Selbst wenn man seinen Positionen widerspricht, kann man doch zumindest der Meinung sein, dass in Deutschland eine unverkrampfte Debatte zum Nahostkonflikt kaum möglich ist.

Ebenfalls zu Wort kommt der Mann, der Merz „Pinocchio“ nannte, aber straffrei blieb, nachdem sein Fall öffentliche Wellen geschlagen hatte. Er bleibt aber guter Laune. Von GPT ließ er sich eine Stellungnahme verfassen und fuhr danach erst mal in den Urlaub. Er meint einerseits, dass Politiker mit scharfen Kommentaren leben müssen, aber andererseits, dass man im Netz nicht unter Pseudonym aktiv sein dürfe. Der letzte Gesprächspartner des “Spiegels” bleibt allerdings im Dunkeln: Wir erfahren nur, dass er sich ausführlich äußern wollte, sich dann aber doch gegen eine Veröffentlichung entschied. Das allein spricht schon Bände. Das Interview mit dem österreichischen Politologen Richard Traunmüller wiederum hat es in sich. Dieser war unter anderem schon Gast bei “Nius“. Dabei gilt doch sonst im Mainstream: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Traunmüller betont: Das Problem ist real. Wer mangelnde Meinungsfreiheit beklage, sei nicht automatisch Rassist oder überempfindlich. Menschen hätten Angst, weil sie das Ende von Freundschaften oder Konsequenzen am Arbeitsplatz befürchteten. Mittlerweile sei auch die Angst vor einem Besuch durch die Polizei hinzugekommen. Vor allem Wähler der AfD, deutlich seltener Wähler der Grünen, fühlten sich eingeschränkt. Und allein der Glaube, dass die Meinungsfreiheit in Gefahr sei, stelle eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Denn aus Furcht beginne eine sehr reale Selbstzensur – Traunmüller nennt sie „Gift für die Demokratie“. Insbesondere die Corona-Pandemie habe einen hohen Konformitätsdruck erzeugt. Deutschland sei noch keine „DDR 2.0“ und werde auch nicht dazu, wenn man die Meinungsfreiheit wie einen „Muskel“ trainiere. Beim Lesen des thematischen Schwerpunkts entsteht ein gemischter Eindruck. Zu den großen Stärken gehört der Abschnitt über die Verfahren wegen Politikerbeleidigungen, die langsam ein überbordendes Ausmaß annehmen. Die besten Punkte bringt allerdings Traunmüller – also nur ein Interviewpartner, nicht der “Spiegel” selbst.

Aufpassen, was man sagt…

Was fehlt? Der “Spiegel” ist sich offenbar keiner Schuld bewusst. Er präsentiert sich irgendwo zwischen neutralem Beobachter und mahnender Stimme, hat aber selbst genug zur Entstehung des Problems beigetragen. So steht er klar selbst auf der Seite der Trans-Ideologie, auch wenn er jetzt ausnahmsweise mal eine feministische Kritikerin zu Wort kommen lässt. Vor allem J. K. Rowling, die gefeierte Harry-Potter-Autorin, ist tief gefallen, weil sie sich für Frauenrechte einsetzt. Ihr wird regelmäßig Transphobie vorgeworfen. Sie wurde sogar als „Dementor“ (Dämonenwesen aus ihrer Fantasiewelt) bezeichnet – wortwörtlich also eine Dämonisierung. Übrigens bekam der “Spiegel” die Grenzen der Meinungsfreiheit selbst zu spüren: Der rechte Aktivist Sven Liebich wollte einer Haftstrafe in einem Männergefängnis entgehen, indem er seinen Geschlechtseintrag in „weiblich“ ändern ließ und sich fortan Marla-Svenja Liebich nannte. Der “Spiegel” machte die Posse mit und sprach fortan von einer „Rechtsextremistin“. Lange konnte man raten, ob der “Spiegel” so sehr in seiner Gender-Ideologie feststeckte, dass er nicht anders konnte, als das Spiel mitzuspielen. Nachdem der Presserat aber eine Auseinandersetzung gewonnen hatte und Liebich wieder als Mann ansprechen durfte, schwenkte auch der “Spiegel” um. Also im Klartext: Er wusste die ganze Zeit, dass eine Person mit Penis ein Mann ist, hatte aber Angst, diese Tatsache auszusprechen. Da gilt das Motto des Gründers Rudolf Augstein dann nicht mehr: „Sagen, was ist.“ Augstein saß übrigens für seine Überzeugungen einst dreieinhalb Monate (!) in Untersuchungshaft.

Die “Spiegel”-Kolumnisten Sibylle Berg, Margarete Stokowski, Samira El Ouassil und Sascha Lobo solidarisierten sich offen mit der Antifa. Letzterer erklärte: „Es gibt Haltungen, die innerhalb des Diskurses der liberalen Demokratie nichts zu suchen haben.“ Ferda Ataman, inzwischen Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, bekundete, sie gehöre zu denen, „die Grenzen für Sagbares gut finden“, weshalb jede Gesellschaft „wohltuende Tabus“ brauche: „Sollen wirklich alle alles sagen dürfen?“ Gleichzeitig wagt der “Spiegel” einen Spagat, wenn er behauptet, es gebe keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, aber immer wieder über Fälle berichtet, in denen Personen wegen der falschen Meinung den Job verloren haben. Beispielsweise wurde die AfD-Politikerin Martina Müller, die in einem Hospiz arbeitet, wegen ihres politischen Engagements gekündigt.

Ein Widerspruch. Oder etwa nicht? – Weit gefehlt! Gerade die ständigen Erinnerungen daran, dass die Meinungsfreiheit nicht gefährdet sei, rufen dem normalen Bürger ins Gedächtnis, dass er aufpassen sollte, was er sagt. Denn gäbe es die Meinungsfreiheit, würde dies niemand erst betonen müssen. Gleichzeitig wäre die Cancel Culture als Herrschaftsinstrument bedeutungslos, wenn niemand von ihrer Existenz wüsste. Nur wenn man weiß, dass man den Job schnell los sein könnte, behält man seine Meinung besser für sich.

Bürokratischer Spießrutenlauf

Vor allem der Abschnitt über die AfD ist im Artikel deutlich zu kurz geraten. Für den “Spiegel” kann eine rechte Partei immer nur Täter, aber niemals Opfer sein. Auch René Pfister, “Spiegel”-Autor, der 2022 das durchaus lesenswerte Buch „Ein falsches Wort“ verfasste, scheute sich davor, den „bösen Rechten“ beizuspringen. Dabei hat sich mittlerweile eine autoritäre Tendenz in „UnsereDemokratie™“ eingeschlichen, die jeden aufrechten Journalisten aufschrecken müsste – selbst wenn er eigentlich links tickt. Aktuell müssen Vertreter der AfD die meisten körperlichen Übergriffe erfahren. In der Berichterstattung aufgegriffen werden aber vorrangig Attacken auf linke Politiker. Und immer häufiger gibt es für die Taten der Antifa nicht bloß stillschweigende Zustimmung, sondern auch handfeste Unterstützung. Viele linksextreme Gruppierungen, die offiziell nur antifaschistische Bildungsarbeit anbieten, bekommen über Demokratieförderprogramme Geld ausgeschüttet. 2020 hatte Renate Künast noch im Bundestag eine verlässliche Finanzierung der Antifa gefordert.

Die politische Auseinandersetzung dringt mittlerweile auch in den privaten Bereich ein. So gründete sich beispielsweise ernsthaft eine Elterninitiative, die darauf drängte, dass die Tochter des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier aus dem Kindergarten ausgeschlossen wird. Zur Erinnerung: Frohnmaier ist ursprünglich Rumäne, seine Ehefrau koreanischer Abstammung. So viel also zu den allgegenwärtigen Rassismusvorwürfen; ein besseres Beispiel für Sippenhaft ist kaum denkbar. Denn anders als bei anderen Fällen, bei denen Kinder von AfD-Politikern Privatschulen verlassen mussten, kann ein vierjähriges Mädchen unmöglich die Weltsicht seiner Eltern weitertragen. Immer wieder klagen rechte Aktivisten, Journalisten, Verlage et cetera, dass ihre Bank ihnen das Konto gekündigt habe. Für die Betroffenen, die ja oft genug noch in anderen Rechtsstreitigkeiten stecken, ist das ein bürokratischer Spießrutenlauf. Und neben der Meinungsfreiheit werden nun auch parlamentarische Rechte zunehmend beschnitten. Doch eine Demokratie ohne Opposition ist keine. Dass der AfD elementare parlamentarische Rechte vorenthalten werden, bietet also Anlass zur Sorge.

Auf einer Stufe mit Indien

Schon 2017 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert. Der Alterspräsident, der die Wahl des Bundestagspräsidenten leitet, sollte fortan nicht mehr nach Lebensjahren, sondern nach Dienstjahren bestimmt werden. Denn im klassischen Sinne wäre der AfD-Politiker Wilhelm Gottberg Alterspräsident geworden, der neuen Fassung nach aber Wolfgang Schäuble. Dieser trat den eher symbolischen Posten aber an Hermann Otto Solms, den „zweitältesten“ Bundestagsabgeordneten, ab, damit seine Wahl zum regulären Bundestagspräsidenten nicht den Anschein von Befangenheit hatte. Übrigens war der Vorgang illegal: Ein jeweils amtierender Bundestag kann nur für seine eigene, nicht aber für eine kommende Legislaturperiode die Geschäftsordnung bestimmen.

Bekanntermaßen bekam die AfD auch nie einen Bundestagsvizepräsidenten, also einen Sitz im Parlamentspräsidium. Bei internen Absprachen blieb sie daher stets außen vor.

Außerdem wurden der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung bislang die staatlichen Fördergelder vorenthalten, die alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien wie selbstverständlich erhalten. Das alles hätte der “Spiegel” bereits in seiner großen Titelstory 2019 anmerken können. Seitdem hat sich die Situation merklich verschärft.

2016 forderte Christian Bangel in der “Zeit”, den Bundeszwang gegenüber der sächsischen (CDU-geführten) Landesregierung durchzusetzen, da diese in seinen Augen nicht entschieden genug gegen Pegida vorging, um Flüchtlinge zu schützen. Die Bundesregierung würde mit Zustimmung des Bundesrats dann einen Bundeskommissar einsetzen, der dem Ministerpräsidenten je nach Sichtweise zur Seite steht oder gleich ganz entmachtet. Was man damals noch als exotische Position abtun konnte (dergleichen ereignete sich zuletzt in der Endphase der Weimarer Republik), wurde zuletzt häufiger mit Blick auf die AfD erörtert, beispielsweise von der Kampagnen-NGO “Campact” oder verschiedenen linken Juristen, darunter auch dem ehemaligen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts Peter Huber. Der Grünen-Politiker Till Steffen erteilte diesem Szenario in einem Interview zwar noch eine Absage, aber allein schon, dass die Frage gestellt wurde, spricht Bände. Deutschland würde dann übrigens auf eine Stufe mit Indien herabsinken, wo dergleichen seit der Staatsgründung schon über 100 Mal vorkam.

Outgesourcte Probleme

Nicht zu vergessen, dass 2020 fast schon versehentlich Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt wurde. Der FDP-Kandidat hatte auch die Stimmen von CDU und AfD auf sich vereinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel pochte darauf, dass die Wahl “rückgängig gemacht” werden müsse, was letztlich auch geschah. Wie das Bundesverfassungsgericht 2022 feststellte, hatte sie damit das Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verletzt. Allerdings war Merkel zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr im Amt. Sie konnte es also verschmerzen, über eine Sprecherin lediglich ausrichten zu lassen, sie „respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“. Erst vor wenigen Jahren wurde schon in Venezuela ein oppositioneller Gouverneur „weggekemmericht“. Im letzten Jahr hätten alle Alarmglocken klingeln müssen, als die neue Bundesregierung ernsthaft plante, ein Lügenverbot einzuführen. Denn wer entscheidet, was eine Lüge ist? Etwa das Wahrheitsministerium? Die Koalition plante, dass eine staatsferne Medienaufsicht über die Wahrheit wachen solle. Wie staatsfern aber etwas sein kann, das vom Staat ins Leben gerufen wurde, steht auf einem anderen Blatt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren Meldestellen für “menschenfeindliche Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Wenn aber nicht strafbar – wozu dann melden? George Orwell hätte seine helle Freude an so einer Formulierung gehabt. Offiziell sollen diese Meldestellen den betroffenen Personen das Gefühl vermitteln, gehört zu werden und in die Forschung Eingang zu finden. Namensnennungen würden natürlich anonymisiert. Man braucht aber nur wenig Phantasie, um hier eine aufkommende Denunziationskultur zu sehen. Zudem wird immer häufiger auf eine Klarnamenpflicht im Internet gedrängt. Politikerbeleidigungen wären dann umso einfacher vor Gericht zu bringen. Seltsam: Als in der Türkei in diesem Jahr eine Altersgrenze für Social Media durchgesetzt wurde, die sich nur mit der Vorlage von Ausweisdokumenten überprüfen lässt, las man im “Spiegel”, damit sei „die Anonymität im Netz beendet“. Es handele sich um einen „Übergang in eine autoritäre Überwachungsgesellschaft“. Da laut Grundgesetz keine Zensur stattfindet, der Staat also nicht selbst zensieren darf, wurde das Problem einfach outgesourct. Facebook wurde durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter Druck gesetzt, bestimmte Inhalte zu löschen, und beauftragte zu diesem Zweck eine Bertelsmann-Tochter, die sogenannte Löschzentren betrieb. Was ist Beleidigung, was Hetze, was Kritik? Da die Löschzentren intransparent arbeiten, ist das kaum nachzuvollziehen.

Gummiparagraph Volksverhetzung

Die Bundesnetzagentur unterstützt diese Löschzentren, indem sie den Status als „Trusted Flagger“ (etwa “vertrauenswürdiger Hinweisgeber”) verleiht. Bestimmte Organisationen können Hinweise liefern, die in den Löschzentren bevorzugt bearbeitet werden. Wie sich herausstellte, hatte einer der Flagger für „antimuslimischen Rassismus“ selbst Kontakte zu islamistischen Organisationen.

Die „staatsfernen“ Medienanstalten setzen sich mittlerweile dafür ein, bestimmte Medien öffentlich zu bevorzugen, wenn sie einen „öffentlichen Mehrwert“ (gemeint ist wohl eine staatstreue Haltung) nachweisen können. In Absprache mit den sozialen Netzwerken sollen deren Inhalte im Algorithmus bevorzugt angezeigt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Wer keinen „öffentlichen Mehrwert“ besitzt, der erscheint eben seltener auf dem Bildschirm. Jüngst wurden mehrere Kommunalpolitiker der AfD, die sich für Ämter wie Landrat oder Bürgermeister bewarben, von den zuständigen staatlichen Behörden von der Wahl ausgeschlossen. Es bestünden angeblich Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Da die Amtsinhaber tatsächlich auch Beamte wären (und keine Parlamentarier), gab es diese juristische Möglichkeit. Den abgelehnten Bewerbern wurde mitgeteilt, dass sie den Rechtsweg beschreiten könnten – wobei die Gerichte erst nach der Wahl entscheiden würden. Es gibt Bestrebungen, auch Kandidaten für das Parlament auszuschließen, zum Beispiel, wenn sie vorher wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Bei einer unabhängigen Justiz dürfte dieser Vorschlag einen eigentlich kaltlassen. Wer dann sein passives Wahlrecht verlieren sollte, der hätte es auch verdient. Aber Volksverhetzung ist ein Gummiparagraph. Marie-Thérèse Kaiser traf es beispielsweise, weil sie warnte, durch die Einwanderung von afghanischen Ortskräften könne es zu Gruppenvergewaltigungen kommen.

2021 fielen alle AfD-Kandidaten für den Vorsitz in den jeweiligen Bundestagsausschüssen durch. Die Möglichkeiten, an der Ausarbeitung von Gesetzen mitzuarbeiten, sind dadurch stark beschnitten. Ebenso hat die AfD keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium, das den Inlands-, Auslands- und Militärgeheimdienst überwacht. Bestimmte Entscheidungen konnten Parlamente bislang nur mit Zweidrittelmehrheit treffen. Dazu gehören unter anderem Verfassungsänderungen und die Besetzung von Richterposten. Die AfD hatte damals zwar kein aktives, zumindest aber ein passives Mitspracherecht. Stichwort: Sperrminorität. Die AfD hätte somit niemals einen eigenen Verfassungsrichter berufen, wohl aber einen nicht genehmen Kandidaten verhindern können. In mehreren Landtagen wurde die Regel nun dahingehend verändert, dass wichtige Posten in der Justiz auch mit einfacher Mehrheit besetzt werden können. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts gilt seit 2024, dass sie auch durch den Bundesrat gewählt werden können, falls sie im Bundestag durchfallen.

Gezielt Vorstöße gegen die Opposition

Jüngst wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz das nötige Quorum für einen Untersuchungsausschuss von 20 auf 25 Prozent der Parlamentarier angehoben. Zufälligerweise liegt die frisch gewählte AfD-Fraktion genau zwischen diesen beiden Werten. Da die Grünen bereits angekündigt haben, niemals gemeinsam mit der AfD abzustimmen, und die Regierungsparteien vermutlich keinen Untersuchungsausschuss gegen sich selbst ins Leben rufen werden, dürfte die dortige Koalition aus CDU und SPD zumindest für eine Legislaturperiode sicher vor lästigen Fragen sein. Ob bald ein Drittel aller Abgeordneten nötig sein wird? Mittlerweile wird auch diskutiert, die Zahl der parlamentarischen Anfragen zu begrenzen. Dies würde zwar für alle Parteien gleichermaßen gelten, aber unverhältnismäßig stark die AfD treffen, die sich hierbei besonders hervortat. Ebenso gibt es Vorstöße, parlamentarische Mitarbeiter genauer unter die Lupe zu nehmen, was ihre Anstellung oder die Ausstellung von Hausausweisen betrifft. Diesen Vorschlägen ist gemein, dass sie nur auf die Opposition abzielen. Sollte die AfD erstmals tatsächlich eine Mehrheit der Abgeordneten in einem Parlament stellen, wäre sie gegen die Gängelei gewissermaßen immun.

Daher ist Kreativität gefragt: Der grüne Finanzminister Baden-Württembergs, Danyal Bayaz, schlug kürzlich vor, die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zu stoppen, falls dort eine AfD-Regierung „rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege“ gehe“. Sein Bundesland gehört bekanntlich zu den innerdeutschen Nettozahlern. Er verwies auf Viktor Orbán als Vorbild. Denn der ungarischen Regierung wurden ebenfalls EU-Mittel verwehrt. Die Idee dahinter: Wer “falsch” wählt, wird bestraft. Auch “Spiegel”-Vize Nikolaus Blome schloss sich diesem Vorstoß an. Mit dieser Analogie haben beide sogar recht – aber anders als gedacht: Denn in der „illiberalen Demokratie“ Ungarn war es üblich, dass Regionen, die es wagten, für die Oppositionsparteien zu stimmen, staatliche Fördergelder verloren.


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