von Jochen Sommer

Um ihr passives Wahlrecht betrogene AfD-Kandidaten Martin Sichert und Martina Müller in Friesland
Die Staatskirchen in Deutschland haben wieder einmal ihre ganze Nächstenliebe gezeigt: In Bremen wurde Martina Müller, eine Mitarbeiterin des Hospizes mission:lebenshaus gGmbH, nach 15 Jahren fristlos gefeuert, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen im Oktober als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert. Das teilte der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert mit, der ebenfalls in Friesland für das Landratsramt kandidieren wollte, von der niedersächsischen SPD-Landesregierung jedoch um sein passives Wahlrecht betrogen wurde, indem man ihn mit mindestens vier weiteren AfD-Bewerbern von der Kandidatur bei den Kommunalwahlen ausschloss.
Besonders gruselig und ein fatales Signal für den antidemokratischen Irrsinn, der sich in diesem Neuen Deutschland inzwischen wieder ganz ungeniert abspielt: Vor ihrer Kündigung war Müller am 30. Juli 2026 per Abmahnung aufgefordert worden, bis zum 7. August wirksam von ihren beiden Kandidaturen für die AfD zurückzutreten. Das sich in Trägerschaft der Diakonie und damit der evangelischen Kirche befindende Hospiz verlangte dafür eine schriftliche Bestätigung. Als sie sich weigerte, dieser – real verfassungswidrigen – ungeheuerlichen Diskriminierung aufgrund unliebsamer politischer Überzeugung samt erpresserischer Existenzbedrohung Folge zu leisten, erfolgte am Montag dieser Woche tatsächlich die fristlose Kündigung. „Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“, sagte Müller und kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Kündigung ausschöpfen zu wollen.
Klare Nötigung
Sichert kritisierte in einem gemeinsamen Video mit Müller, es sei „der völlige Wahnsinn“, wo man in Deutschland inzwischen angekommen sei. Seiner Ansicht nach ist das Vorgehen mission:lebenshaus sogar strafrechtlich relevant, da es sich um Wählernötigung nach dem Paragraphen 108 des Strafgesetzbuches handele, in welchem ausdrücklich untersagt wird, wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen, um jemanden dazu zu bringen, sein Wahlrecht auf eine bestimmte Weise auszuüben. Natürlich wird die Kündigung wieder damit begründet, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD als “gesichert rechtsextremistische Partei” eingestuft hat – als sei die willkürliche, auf dünnsten und hanebüchenen “Beweisen“ beruhende Etikettierung durch eine weisungsgebundene Regierungsbehörde (die just den Parteien hörig ist, die von der AfD in ihrem politischen Überleben bedroht sind!) ein Rechtfertigungs- geschweige denn Rechtsgrund für eine solche menschenverachtende und undemokratische Maßnahme. Ausgerechnet die evangelische Kirche steht also wieder einmal in Treue fest zu dem Staat, der für sie die Kirchensteuer eintreibt. Hier wird einmal mehr in eklatanter Weise in das Grundrecht eines Bürgers eingegriffen, just von einer Kirche, die als mit größte Heuchler-NGO der Republik bezeichnet werden kann.
Die Infamie liegt darin, dass die AfD eben nicht verboten, sondern eine zur Wahl zugelassene Partei ist – und somit jeder das Recht hat, sich in ihr zu engagieren. Was das Hospiz hier betreibt, ist nichts anderes als Nötigung. In einem funktionierenden Rechtsstaat könnte eine solche Kündigung, die nur deshalb erfolgte, weil jemand für eine legale Partei kandidiert, keinen Bestand haben. Sichert forderte den diakonischen Träger daher auf, “die Kündigung und die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und sich bei Frau Müller zu entschuldigen“. Anderenfalls werde er sich im Bundestag für einen Antrag stark machen, die Diakonie künftig von jeder staatlichen Finanzierung auszuschließen. Dies ist in der Tat längst überfällig und gilt auch in ähnlicher Form für die Caritas der katholischen Kirche, die als treuer Erfüllungsgehilfen des Linksstaats unangenehm auffiel. Die Diakonie und andere Vereine kassieren Unsummen an Steuergeld, mischen sich jedoch in die Grundrechte ihrer Mitarbeiter ein – aber das Geld von AfD-Wählern nehmen sie natürlich trotzdem. Die Kirchen sind längst Teil des linken NGO-Molochs und treten nicht nur den christlichen Glauben, sondern auch die Bürgerechte ihrer Mitarbeiter mit Füßen. Die einzig richtige Konsequenz ist, ihnen endlich die Zwangsfinanzierung durch die Allgemeinheit zu entziehen.
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