von Lukas Mihr

Die Vereinnahmung des ganzen Staats und seiner Rechtsgrundlagen durch die queere Sekte schreitet unaufhaltsam voran
Kaum im Amt, steht Thomas Frei schon vor seiner ersten Belastungsprobe: Nach der verunglückten Personalrochade, die auf das Ausscheiden Jens Spahns als CDU-Fraktionsvorsitzender folgte, muss er als Nachfolger nun ran. Nach dem jüngsten Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day mit einer Toten und etlichen Verletzten fordern SPD, Linke und Grüne im Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. In Artikel 3, der Diskriminierung verbietet, solle auch die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat bereits den Bundesrat passiert und könnte mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag – da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt – auch umgesetzt werden. In der Vergangenheit hatte die queere Community, zum Beispiel in Gestalt des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, dergleichen wiederholt gefordert. Frei bezeichnete den Vorstoß allerdings als rein „symbolischen Schritt“, der das Grundgesetz überfrachten würde. Sprich: Artikel 3 wird vorerst nicht abgeändert. Überhaupt: Wer glaubt, das Grundgesetz könne Terroranschläge verhindern, der glaubt auch, dass Messerverbotszonen Messerattacken abwehren. Aber halt: Das glauben SPD, Grüne und Linke ja wirklich.
Zudem fällt auf, dass die Vorstreiter für queere Sicherheit lieber reine Symbolpolitik betreiben, statt Ross und Reiter zu benennen. Aus dem linken Spektrum waren nach der verheerenden Fahrzeugattacke eher abwehrende Reaktionen zu hören. Dass der Täter ein Libanese war, wollte kaum einer anerkennen – er hatte ja schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Und irgendwie war natürlich wieder einmal die AfD schuld, weil Islamismus ja irgendwie doch Rechtsextremismus sei – aber auf wundersame Weise beim „Kampf gegen Rechts“ dann doch nicht mitgemeint ist. Dass es die bessere Idee wäre, solche Täter lieber konsequent abzuschieben oder gar nicht erst ins Land zu lassen, ist für manche Linke offenbar zu hoch – oder zumindest zu rassistisch. Und wenn es SPD, Grüne und Linke wirklich so ernst mit Artikel 3 nähmen, müssten sie dann eigentlich nicht vil netter zur AfD sein? Denn besagter Artikel verbietet doch eine Benachteiligung wegen der politischen Weltanschauung… Gesetze gelten eben nur so lange, bis sie nicht mehr gelten.
Überladenes Grundgesetz
Was genau besagen die (Grund-)Gesetze eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach gegen eine Aufnahme der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal ausgesprochen. Denn Artikel 3 besage eben auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, was jedwede Form der Unterdrückung ausschließe. Man könnte diese Argumentation auch ausweiten, da ja bereits Artikel 1 die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und die Gültigkeit der Menschenrechte für Deutschland feststellt. Wer will, könnte auch ganz anders vorgehen und beispielsweise Transsexualität einfach als Behinderung auffassen – denn auch Behinderte stehen unter dem Schutz von Artikel 3. Das ist weder abwegig noch eine Provokation; die Transfrau Valerie Wilms setzt sich beispielsweise aktiv für die Rechte von Transsexuellen ein und ist laut eigener Aussage – wörtliches Zitat – an Transsexualität „erkrankt“. Diesen Weg werden die meisten Transsexuellen aber vermutlich nicht beschreiten wollen.
Und natürlich hat Frei hier Recht: Das Grundgesetz wäre schnell überladen, wenn man jede Symbolpolitik dort verankern wollte. Eher findet man dort Antworten auf die großen Fragen – zum Beispiel jene, wie der Wechsel im Bundeskanzleramt während einer laufenden Legislaturperiode vonstatten geht (eine Frage, die schon in absehbarer Zeit akut werden könnte, aber an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden soll). Die Gesetzeslage wiederum ist ein wenig unübersichtlich: Neben allgemeinen Diskriminierungsverboten enthalten immerhin sechs Landesverfassungen einen expliziten Schutz aufgrund der sexuellen Identität oder Orientierung. Auch die EU-Grundrechtecharta schlägt in diese Kerbe. Darüber hinaus gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Volksmund auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt. Gewalt gegen sexuelle Minderheiten ist allein schon deswegen verboten, weil Körperverletzung an sich strafbar ist.
Antidiskriminierung mit eher symbolischem Charakter
Seit einiger Zeit gibt es jedoch im Strafgesetzbuch eine Passage, die eine queerfeindliche Motivation als menschenverachtenden Beweggrund und damit als strafverschärfend wertet. Abgesehen davon können auch Beleidigungs- oder Volksverhetzungsparagraphen gelten. Außerdem gibt es Regelungen, die Homosexuelle zu Bluttransfusionen zulassen oder Homosexualität als Asylgrund anerkennen. Zusätzlich gibt es Bestimmungen im Beamtengesetz, im Soldatengesetz, im Betriebsverfassungsgesetz … All diesen spezifischeren Gesetzen ist gemein, dass sie eine konkrete Wirkung in der Realität haben, also entweder einer betroffenen Person das Leben erleichtern, oder eine Strafe für Übeltäter festlegen. Ein eher allgemein gehaltenes Diskriminierungsverbot im Grundgesetz hat eben nur symbolischen Charakter, aber keine realen Auswirkungen. Im Übrigen können diese realen Auswirkungen auch sehr negativ sein: Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Ein Unternehmen darf also nicht beschließen, fortan keine Kopftuchmädchen mehr einzustellen. Ach nee, halt… doch! Also irgendwie. Ja, was denn nun? Wenn eine Firma einfach keine Frauen mit Kopftuch einstellt, gibt es nichts, was das Antidiskriminierungsgesetz dagegen tun kann. Eine Kopftuchquote existiert schlicht nicht (im Gegensatz übrigens zu einer Behindertenquote, die es für Unternehmen ab einer gewissen Größe durchaus gibt, doch diese wird wiederum durch ein anderes Gesetz erzwungen – was an dieser Stelle jedoch zu weit führen würde). Lediglich wenn das Unternehmen einen offiziellen Beschluss fällen würde, genau dies zu tun, oder einer Bewerberin mit Kopftuch eine explizite Absage erteilte, würde das Gesetz greifen.
Fragwürdiges Geschäftsmodell
Das Resultat dieser Gesetzeslage ist, dass Firmen dazu übergegangen sind, nur noch wolkige Stellungnahmen an abgelehnte Bewerber zu schicken, die sich vor einer konkreten Ausssage drücken. Ein Unternehmen dürfte einer türkischen Bewerberin zum Beispiel nicht schreiben, dass sie zu einem Bewerbungsgespräch erscheinen dürfe, sofern sie bereit sei, ihr Kopftuch abzulegen. Stattdessen wird die Frau in diesem Beispiel erfahren, dass der Job bereits vergeben ist (selbst wenn dies nicht stimmt), ohne zu wissen, dass ihr – eine gewisse Kompromissbereitschaft vorausgesetzt – durchaus eine berufliche Option offenstehen würde. Übrigens werden generell klare Stellungnahmen vermieden, selbst wenn diese dem Wortsinne nach nicht unter das AGG fallen, weil die betroffenen Unternehmen um jeden Preis juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen. Früher hätte ein Bewerber wenigstens ein paar allgemeine Tipps bekommen, wie er seine Chancen bei einem anderen Unternehmen verbessern könnte; nun weiß er nicht, ob es daran liegt, dass er zu alt für den Arbeitsmarkt ist – oder sich in seiner Bewerbung die Rechtschreibfehler nur so tummeln. Kurz gesagt: Man darf fleißig diskriminieren – solange man es eben nicht zugibt.
Dass das Gesetz somit in vielen Fällen absurderweise Offenheit und Ehrlichkeit unter Strafe stellt, bringt für alle Beteiligten nur Nachteile, auch für die angeblich vor Diskriminierung Geschützten. Hinzu kommt, dass eben die Möglichkeit, eine Ablehnung auch juristisch anzufechten, für manche Langzeitarbeitslose ein einträgliches Geschäftsmodell geworden ist: Wenn sie nur genügend viele absichtlich schlechte Bewerbungen abschicken – auch an eine Münchner Firma, obwohl sie in Hamburg wohnen –, werden auf lange Sicht irgendwann genug justiziable Absagen kommen, die man mit einem juristischen Vergleich – sprich: mit Geld – aus der Welt schaffen kann. Wie so oft im Leben gilt also auch hier: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.
Was ist eigentlich “Diskriminierung“?
Überhaupt ist heutzutage schwer festzustellen, was überhaupt eine “Diskriminierung” ist: Will ein Mann als Frau leben, hat er natürlich ein Recht darauf, vor Beleidigungen und Bedrohungen geschützt zu werden. Im offiziellen Kontext, also Einwohnermeldeamt, Bank, Krankenhaus et cetera, könnte er auch auf eine Ansprache als Frau pochen – im privaten Bereich jedoch nicht. Der Staat darf eben nicht bis in das Privatleben seiner Bürger hineinregieren. Dergleichen wäre aber mit einer Grundgesetzänderung denkbar. Und so mancher transsexuelle Mann sieht es als Diskriminierung an, wenn er nicht Mitglied in einem Frauenfitnessstudio werden kann oder für eine Frauenmannschaft aufs Spielfeld darf. In Deutschland verlangte kürzlich erst ein rechter Aktivist, in ein Frauengefängnis verlegt zu werden, während ein österreichischer Bruder im Geiste seinen Geschlechtseintrag wechselte, um als Frau früher in Rente gehen zu dürfen. Gerade was derart sensible Punkte angeht, bedarf es präziser Gesetze und eben keiner schwammigen Formulierungen in der Verfassung.
Man kann sich jetzt schon vorstellen, dass es nicht bei der „sexuellen Identität“ bleiben wird. Dazu ist der Konkurrenzkampf in der queeren Community einfach zu erbittert. Eigentlich sollte ein breiter Sammelbegriff doch alles abdecken; aber eben das dachte man bei der “Pride-Flag” auch. Diese war ursprünglich eine Regenbogenflagge, eben weil der Regenbogen alle möglichen Farben enthält. Da sollte sich doch jede Minderheit wiederfinden!? Dann aber wollten die Transsexuellen ihre eigenen Farben Weiß-Rosa-Blau ebenfalls vertreten wissen und verlangten, dass diese in Keilform aufgenommen wurden. Bald folgten noch ein brauner (für Hispanics und Muslime) und ein schwarzer (für Afrikaner) keilförmiger Balken, um auch diese Minderheiten mitzunehmen. Nach einer anderen Interpretation steht die schwarze Farbe hingegen für die AIDS-Toten. Seit Kurzem ist nun auch ein violetter Ring auf gelbem Grund als Symbol für die Intersexuellen dabei.

Die Vexillologie der queeren Regenbogenszene treibt immer bizarrere Blüten
Aber warum dort aufhören? Schließlich gibt es auch einige eigene Pride-Flaggen der Bisexuellen und der Pansexuellen. Während Bisexuelle beide Geschlechter lieben, lieben Pansexuelle Menschen ungeachtet des Geschlechts … also irgendwie doch wieder beide Geschlechter! Selbst da, wo es keine Unterschiede gibt, braucht man trotzdem unterschiedliche Flaggen. Und sich einfach als halber Homosexueller (und halber Heterosexueller) zu sehen, kommt wohl auch nicht infrage. Warum haben eigentlich die bisexuellen Vierteltschechen noch keine eigene Pride-Flag? Irgendwie wollen die Asexuellen auch stolz auf ihre Identität sein, wobei sie ja eigentlich keine Identität haben, sondern ihnen eine Identität fehlt. Dann gibt es noch die Aromantiker (die also offenbar nur bumsen, ohne zu lieben – oder wie?). Die zahlreichen anderen Pride-Flaggen, die weitere Minderheiten in der Minderheit repräsentieren, muss man an dieser Stelle nicht weiter aufzählen. Oder doch? Na gut, eine noch: Auch die “Bären”, also stark behaarte Schwule, die entweder durch Fett- oder Muskelmasse eine besondere Körperfülle aufweisen, haben ihre eigene Flagge. Mit Bärentatze, versteht sich! Wann werden eigentlich Männer mit großem Penis als Minderheit anerkannt? Selten genug sind sie ja.
Die Schriftstellerin Leona Stahlmann wollte sogar, dass auch Anhänger der SM-Szene als eigene Minderheit anerkannt werden. Sie forderte dafür einen schwarzen Streifen auf der Pride-Flagge (das wäre dann also die dritte mögliche Interpretation): Sie habe es satt, dass Sadomasochisten immer nur „mitgemeint“ seien, also keine eigene, exklusive Aufmerksamkeit erführen. Zur Hälfte will Stahlmann (allein schon der Name!) stolz auf ihre Neigung sein, zur Hälfte aber auch das Opfer geben. Schließlich habe sie sich ihre Sexualität ja „nicht ausgesucht”. Sie habe “viele Versuche von Partnerschaft mit sogenannten ‚Vanillas‘, nicht BDSMlern, scheitern lassen”, weil ihre Sexualität “nicht verhandelbar” sei.
All Farben vermischt ergibt braun
Beziehungen können aber aus vielen Gründen in die Brüche gehen. Davor sind weder Heteros noch Homos gefeit. Wenn eine Beziehung daran scheitert, dass der Mann den Müll nicht regelmäßig rausbringt, sind dann Männer, die den Müll nicht regelmäßig rausbringen, auch schon seine diskriminierte Minderheit? Und allein schon „Vanillas“! Spätestens dann, wenn man für normale Menschen einen Fachbegriff erfinden muss, ist etwas gehörig schiefgelaufen. Übrigens will Stahlmann nicht als bisexuell bezeichnet werden, obwohl sie mit Männern und Frauen gleichermaßen Sex habe: Schließlich habe eine lesbische Freundin von ihr mit einer Frau mit Penis „die lesbischste Nacht ihres Lebens“ genossen. Ihr gehe es eben nicht um „Körperteile“, sondern um „Dominanz und Submission“. Wenn jetzt also schon Heterosexuelle durch ihren Kink queer sein können, dann gehört wohl jeder zu einer Minderheit. Denn irgendeine unorthodoxe Neigung wird man schon haben. Das allerdings würde eine Pride-Flagge wohl überfordern. Denn was erhält man bekanntlich, wenn man alle Farben vermischt? Braun! Das ist also auch wieder nicht richtig.
Übrigens gab es direkt nach dem CSD-Anschlag aus dem linken Spektrum die Forderung, die Regenbogenflagge am Kanzleramt auf Halbmast zu setzen. Letzteres kam der Bitte jedoch nicht ganz nach: Halbmast ja – allerdings nur die Deutschlandflagge. Dabei hätte man ja auch die polnische Flagge auf Halbmast hängen können, denn das einzige Todesopfer des Anschlags war eine Polin. Übrigens eine Mutter, die mit ihrer Tochter den CSD besuchte. Was dann ja die Vermutung nahelegt, dass das Opfer wohl eher cis und hetero war – und wer weiß, vielleicht sogar weiß? Dass die CDU hier nun ausnahmsweise doch wieder vernünftig handelt, zeigt, dass in ihr noch ein letzter konservativer Funke vorhanden ist. Dieser springt allerdings höchstens alle drei Monate einmal über. Eine echte, konservative Partei müsste jedoch jeden Tag aufs Neue konservativ sein und nicht bloß in homöopathischer Dosis. Vor allem zeigt sich aber, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag langsam verschieben. Denn eine Zweidrittelmehrheit bedeutet umgekehrt eine Sperrminorität von einem Drittel. Fänden heute Wahlen statt, stünde die AfD laut DAWUM (“Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen”) bei 201 von 630 Sitzen. Um das Drittel vollzumachen, fehlen also gerade einmal neun Abgeordnete. Und das scheint angesichts der jüngsten Performance von Bundeskanzler Friedrich Merz doch machbar…
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