Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, hat bei einem Wahlsieg der AfD einen Polizeieinsatz der Bundesregierung ins Spiel gebracht. Der Historiker Hubertus Knabe hat dies kritisiert. Jetzt hat er Post von Hübers Anwalt erhalten.
Von Redaktion
Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, hat seinen Anwalt beauftragt, gegen den Historiker Hubertus Knabe juristisch vorzugehen. Laut einem Schreiben von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg soll er einen Kommentar im Kurznachrichtendienst X sofort löschen. Darüber hinaus soll er sich verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung 10.000 Euro an Hüber zu zahlen. Für Eisenbergs Schreiben soll er 1372,14 Euro bezahlen.
Knabe wies die Forderungen als „unverfroren“ zurück. „Zuerst stellt Herr Hüber das Grundrecht in Frage, sich seine Regierung selbst auszuwählen. Jetzt geht er auch noch gegen Leute vor, die das kritisieren,“ erklärte der Historiker. Mit seinen Äußerungen über die Aufgaben von Polizisten bei einem Wahlsieg der AfD habe Hüber das Vertrauen vieler Menschen in die politische Neutralität der Polizei erschüttert. „Weil er dem Ansehen der Bundespolizei damit schweren Schaden zugefügt hat, ist er als oberster Vertreter aller Bundespolizisten nicht länger tragbar,“ so Knabe. „Ich frage mich, wie er als ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen überhaupt in eine solche Position gelangen konnte.“

„Als Vertreter der Bundespolizisten untragbar“ – Soldaten der DDR-Grenztruppen beim SED-Parteitag 1986
Polizeieinsatz bei AfD-Wahlsieg?
In einem Artikel in der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte Hüber skizziert, wie Polizisten reagieren sollten, wenn die AfD in einem Bundesland ein Innenministerium übernähme. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals toleriert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht,“ schrieb der stellvertretende GdP-Vorsitzende. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD“, so Hüber weiter.
In seinem Text bringt Hüber auch einen möglichen Polizeieinsatz der Bundesregierung in einem AfD-regierten Bundesland ins Spiel – wenn etwa das Bundesverfassungsgericht einen Landesverband verbieten sollte. „Die Folgen einer solchen Entscheidung wären immens, weil Landes- und Regionalparlamente, Gemeindevertretungen und auch Amtsinhaber der verschiedenen Ebenen von einem Verbot der sie aufstellenden Partei betroffen wären,“, schreibt der Bundespolizist. Selbst wenn ein Regierungsvertreter sich weigere, geltendes Bundesrecht anzuwenden, könne dies zu einer Situation des „inneren Notstandes“ führen.
Für diesem Fall sehe Artikel 91 Grundgesetz vor, dass die Bundesregierung die Polizei der Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Bundespolizei einsetzen dürfe. Es sei daher „höchste Zeit“, dass sich auch die Polizeiführungsgremien darauf vorbereiten. „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“
„Verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen“ – Einsatz der Bereitschaftspolizei in Berlin 2021Hübers Thesen waren in Deutschland auf breite Kritik gestoßen. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete sie als „demokratiefeindlich und undemokratisch“. Auch Knabe hatte die Vorschläge scharf kritisiert.
Im Kurznachrichtendienst X schrieb der Historiker unter anderem, dass Hüber „nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung und zum Einmarsch der Bundespolizei“ auffordere. Dabei wies der DDR-Experte auch auf die problematische Vergangenheit Hübers hin: „Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war Hüber dafür verantwortlich, die Wehrpflichtigen im Hass auf den Klassenfeind zu erziehen“. Beide Äußerungen soll Knabe nun löschen.
In seinem Tweet erwähnte der Historiker, dass Hüber seine Diplomarbeit an der Offiziersschule der DDR-Grenztruppen ausgerechnet über seinen heutigen Arbeitgeber schrieb. Der Titel der Arbeit habe gelautet: „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Der Bundesgrenzschutz heißt inzwischen Bundespolizei. „Es klingt wie Satire, ist aber wahr,“ so Knabes Kommentar bei X.
„Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“ – Tatort der Erschießung des DDR-Flüchtlings Chris GueffroyVor zwanzig Jahren war Hüber schon einmal gegen einen Hinweis auf seine frühere Funktion in der DDR vorgegangen. Der Publizist Roman Grafe hatte ihn in seinem Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ kurz erwähnt. Hüber ging damals gegen Grafe und verschiedene Medien jahrelang juristisch vor. Das Berliner Kammergerichtes entschied allerdings 2007: „Allein auf Grund seiner damaligen Stellung als zunächst stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier sowie später als Jugendinstrukteur in der Politabteilung des Regimentes ist der Vorwurf, der Antragsteller habe an dieser Indoktrination [der Grenzsoldaten] mitgewirkt, als Meinungsäußerung gerechtfertigt.“
In seinem Buch „Die Täter sind unter uns“ ist auch Knabe auf den Fall Hüber eingegangen. In einem Artikel über dessen neueste Thesen urteilte der Historiker kam er zu dem Schluss: „Sein Elan, ‚feindliche‘ politische Auffassungen mit Polizeigewalt zu bekämpfen, erinnert an seine kommunistische Vergangenheit. Ob die Bundespolizei und die Polizeigewerkschaft gut beraten sind, dass er in ihrem Namen spricht, darf bezweifelt werden.“
In einer Erklärung wies der Historiker Hübers Forderungen inzwischen zurück. „Wenn mir ein ehemaliger DDR- Politoffizier einen Maulkorb verpassen will, ist er bei mir an der falschen Adresse,“ erklärte er. Am Ende seines Schreibens kündigte Hübers Anwalt an, dass er seinem Mandanten bei Nichterfüllung seiner Forderungen raten werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hüber ist diesem „Rat“ mittlerweile gefolgt. In einem Schreiben an das Landgericht Berlin verlangt er den Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Das Gericht soll Knabe verpflichten, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es künftig zu unterlassen, die beiden inkriminierten Sätze sinngemäß oder wörtlich zu äußern oder zu verbreiten.
Lesetipp: Hubertus Knabe, Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur, München 2026.

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