von Thomas Heck...
Die Berliner Polizei ist schon ein merkwürdiger Haufen. Aber auch ein Querschnitt durch die Bevölkerung. Da gibt es Frauen und Männer, Homo- und Heterosexuelle, sicher Transsexuelle, Linke und Rechte, Muslime und Nicht-Muslime, eben der Querschnitt. Dazu gehören leider auch die extremen Ausprägungen nach Links und nach Rechts, und auch Islamisten. Nur beim Staatsdienst sollten besondere Ausprägungen eben nicht vorkommen. So wird jetzt ein Neonazi-Polizist aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Nach 10 Jahren Rechtsstreit.
Ein rechtsextremer Berliner Polizist wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17) Der Mann trägt Runen und die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen, zeigte den Hitlergruß und bewahrte in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien auf. Das Land Berlin wertete all dies als Verletzung der Treuepflicht eines Beamten und erhob Disziplinarklage.
Nachdem der 1974 geborene Polizist in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen hatte, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, was sich ein Beamter nicht leisten darf. „Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden“, teilte das Gericht mit. Wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen. Es komme aber auch immer noch auf die Gesamtwürdigung eines Falles an. Ob das auch für den Barte des Propheten bei Islamisten gilt oder dem Tragen des Kopftuchs, sagte das Gericht nicht.
Ein rechtsextremer Berliner Polizist wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag entschieden. (Az.: BVerwG 2 C 25.17) Der Mann trägt Runen und die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen, zeigte den Hitlergruß und bewahrte in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien auf. Das Land Berlin wertete all dies als Verletzung der Treuepflicht eines Beamten und erhob Disziplinarklage.
Nachdem der 1974 geborene Polizist in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen hatte, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht Maßstäbe auf, was sich ein Beamter nicht leisten darf. „Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden“, teilte das Gericht mit. Wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen. Es komme aber auch immer noch auf die Gesamtwürdigung eines Falles an. Ob das auch für den Barte des Propheten bei Islamisten gilt oder dem Tragen des Kopftuchs, sagte das Gericht nicht.
Nach Informationen der WELT handelt es sich um einen Polizeikommissar der Besoldungsstufe A9, der zwischen 2335 und 3065 Euro im Monat verdient. Er war seit 2007 suspendiert und erhielt wegen des nicht enden wollenden Prozessmarathons über den gesamten Zeitraum volle Bezüge.
Damit hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, wo die Grenzen der eigenen Meinungsfreiheit liegen, wenn man nach außen den Staat vertritt. Ein richtiges Urteil. Der Bürger fragt sich nur, was daran so lange dauern konnte.
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