Montag, 6. November 2017

Erhalten Asylbewerber wirklich mehr Leistungen als Hartz-IV-Empfänger?

von Thomas Heck...

Hartnäckig hält sich das Gerücht, Asylbewerber würden mehr staatliche Unterstützung bekommen als Deutsche, die von Hartz IV leben. Doch ist dem wirklich so? Ich ging zum Beispiel davon aus, dass Asylbewerber für ihre Kinder Kindergeld erhalten. Doch dem ist nicht so. Dennoch ist die Gewährung von Leistungen des deutschen Wohlfahrtstaates sicher eine der Fluchtursachen Nummer 1. Nicht der Klimawandel, wie uns die grüne Möchtergern-Regierungspartei  gerne erklären möchte. Denn der Flüchtling strebt ja bewusst nach Europa und wenn er denn in Europa ist, soll es doch bitteschön Deutschland sein. Und die hohe Zahl belastet die verschuldeten Kommunen kräftig.



Zurück zur Frage, was gezahlt wird. Die Märkische Allgemeine hat sich damit einmal näher beschäftigt und mit einem Vorurteil aufgeräumt.

Auch Karin Ohse aus Milow beschäftigt dieses Thema: „Warum bekommen Flüchtlinge so viel Geld? Ich habe gerade erst wieder ein Beispiel im Fernsehen gesehen. Eine Familie mit vier Kindern hat mit Kindergeld fast 3000 Euro im Monat. Wir haben mit einem Kind gerade mal 943 Euro.“ Karin Ohse und ihr Partner bekommen Arbeitslosengeld II, sie sind also Hartz-IV-Empfänger. Zudem verdient sich die Milowerin ein wenig Geld mit Putzen dazu.

„Wir können uns nicht einmal ein Stück Kleidung leisten und die bekommen alles“, ärgert sich Ohse. Besonders hart habe es ihre Familie im letzten Jahr getroffen. Nacheinander sind die Waschmaschine, der Herd, der Kühlschrank und die Mikrowelle kaputt gegangen. Als sie im Jobcenter nach einem Kredit fragte, erklärte man ihr, sie könne jeden Monat ein bisschen sparen und sich die Dinge dann selbst kaufen. Für Karin Ohse ein Schlag ins Gesicht. Sie fühlt sich ungerecht behandelt. Aber bekommen Flüchtlinge tatsächlich mehr Unterstützung als Deutsche?

1.644 Euro für eine Familie mit vier Kindern

Beantworten kann diese Frage nur das Jobcenter des Landkreises Havelland, das für die Leistungsgewährung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig ist. Um einen Vergleich aufstellen zu können, hat der Landkreis auf MAZ-Anfrage zwei Beispiele durchgerechnet. Demnach bekommt ein Paar mit einem vierjährigen Kind nach dem SGB-II-Regelsatz monatlich 973 Euro – je 368 Euro pro Elternteil sowie 237 Euro für das Kind. Das Kindergeld wird angerechnet, die Bruttowarmmiete übernimmt der Landkreis. Eine Flüchtlingsfamilie mit einem vierjährigen Kind muss dagegen mit 850 Euro im Monat auskommen. Kindergeld wird für Asylsuchende nicht gezahlt, die Kosten für die Unterkunft entfallen ebenfalls, da sie in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Die Leistungen für Asylbewerber richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie liegen mit 318 Euro pro Monat für einen Erwachsenen unter dem Niveau des Arbeitslosengelds II. Das von Ohse erwähnte Beispiel hat der Landkreis ebenfalls berechnet: Eine Flüchtlingsfamilie mit vier Kindern im Alter von 4, 7, 15 und 16 Jahren bekommt monatlich 1644 Euro staatliche Unterstützung. Einer vergleichbaren deutschen Familie stehen 1.886 Euro zur Verfügung.

Bei Mehrbedarf können zusätzliche Leistungen gewährt werden

Unterschiede gibt es laut der Pressestelle des Landkreises auch hinsichtlich der Erstausstattung für eine Wohnung. Gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II stellt das Jobcenter des Landkreises allen SGB-II-Leistungsberechtigten technische Geräte wie Herd, Waschmaschine und Kühlschrank über die Möbelbörse kostenfrei zur Verfügung. Das gilt auch nach einem Wohnungsbrand oder der Trennung vom Partner. Asylsuchende bekommen in der Regel keinen Zuschuss, da ihnen diverse Haushaltsgeräte in den Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Diese teilen sie sich üblicherweise in einer Gemeinschaftsküche mit den anderen Bewohnern.

Im Fall von Familie Ohse handelt es sich allerdings nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Wiederbeschaffung beziehungsweise eine Reparatur. „Die Kosten dafür sind gemäß § 20 Abs. 1 SGB II aus den Regelbedarfen zu decken. Eine Übernahme als Zuschuss kann hier vom Jobcenter nicht übernommen werden“, heißt es in einer Erklärung des Landkreises. Im Einzelfall kann der Bedarf jedoch als Sach- oder Geldleistung in Form eines entsprechenden Darlehens gewährt werden. Das ist dann der Fall, wenn beispielsweise die Reparatur einer Waschmaschine oder der Neukauf eines Kühlschrankes ansteht. Eine Mikrowelle gehört allerdings nicht zur notwendigen Erstausstattung. Demnach hätte Karin Ohse durchaus einen Anspruch auf ein Darlehen. Voraussetzung ist, dass sie den Bedarf beim Jobcenter nachweisen kann.

Nicht zuletzt gewährt das Gesetz unter anderem Schwangeren, Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung im SGB-II-Bezug zusätzliche Leistungen. Für Kinder und Jugendliche können außerdem Zuschüsse zum Beispiel für Klassenfahrten, Lernförderung oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein beantragt werden. Allein für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die das Jobcenter zur Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme gewährt, gibt der Landkreis Havelland jährlich für alle Leistungsberechtigten rund acht Millionen Euro aus.

Welche Leistungen stehen Flüchtlingen zu?

Asylsuchende bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Diese liegen mit 318 Euro monatlich unter dem Niveau des Arbeitslosengelds II mit 368 Euro.
Anspruch auf Kindergeld haben Asylsuchende nicht.
Im vierten Quartal waren rund 11 800 Havelländer auf SGB-II-Leistungen angewiesen, davon haben rund 800 einen Fluchthintergrund.
Insgesamt ist die Zahl der SGB-II-Empfänger gesunken. Im vierten Quartal 2015 bezogen noch rund 13 700 Havelländer Hartz-IV.

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