Donnerstag, 27. August 2026

Meinungsfreiheit im “Spiegel“

von Lukas Mihr

Verschattung der Meinung



Das Cover hat es in sich: Das Wort “Meinungsfreiheit” prangt in großen Lettern auf dem Spiegel. Gleichzeitig lässt sich aber das Wort „Unfrei“ ausmachen. Doch die aktuelle Ausgabe schmückt ein anderes Motiv. Bereits vor knapp sieben Jahren widmete der “Spiegel” dem Thema Meinungsfreiheit einen eigenen Titel. Nun also wieder. Rein optisch schenken sich beide Ausgaben nichts. Aber die Aufmachung verspricht viel und hält wenig. Denn der damalige Untertitel schwächt die eigentliche Aussage erheblich ab: „Über echte und gefühlte Grenzen des Sagbaren“. Also kein echtes, sondern nur ein gefühltes Problem? Der Artikel von 2019 selbst bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Schon die Einleitung wiegelte ab: „Die Diskussionen sind heftig in diesem polarisierten Land. Das ist nicht schön, aber richtig.“ Anlass war eine damalige Diskussion über die eingeschränkte Meinungsfreiheit an den Universitäten. AfD-Gründer Bernd Lucke hatte sich mit seiner früheren Partei überworfen (das lag damals bereits vier Jahre zurück) und wollte nun wieder als Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hamburg unterrichten. Es gab eine regelrechte Belagerung des Hörsaals durch “Antifaschisten”; nur unter Polizeischutz war ein Lehrbetrieb möglich (wie wir heute wissen, legte sich die Aufregung bald wieder und er konnte normal unterrichten.) Eigentlich ein Angriff auf die Grundwerte.

Doch der “Spiegel” wollte die Vorgänge nicht verurteilen: „Das also ist die gute Nachricht: Die Meinungsfreiheit ist weiterhin intakt, die Grundrechte sind gesichert und werden sogar gegen kleinste Angriffe verteidigt. Die andere Nachricht: Bernd Lucke hat gesiegt. Fast könnte man auf die Idee kommen, er wäre das geniale Mastermind dieser Deutschlandkomödie, aber das ist zu viel der Ehre. Lucke dürfte selbst ziemlich überrascht sein von seiner politischen Wiedergeburt. Er sollte sich bedanken bei der Antifa und den Studenten.“ Wenn also der Einsatz der Polizei beweist, dass die Meinungsfreiheit intakt ist, dann würden umgekehrt die Wachen vor Synagogen und sonstigen jüdischen Einrichtungen beweisen, dass Antisemitismus kein großes Problem ist. Und den Vorgang als „Komödie“ zu bezeichnen, ist alles, aber nicht lustig. Außerdem sei es „attraktiv, sich als Opfer von Einschüchterung und Intoleranz darzustellen“. Überhaupt: Politischen Streit habe es ja schon immer gegeben. Schuld an der Eskalation waren in den Augen des “Spiegels” nicht etwa die Antifa-Aktivisten, sondern die AfD selbst: „Das Meinungsklima ist rauer geworden. Was viel mit der AfD zu tun hat, die den Diskurs nach rechts verschoben hat. AfD-Politiker sagen Dinge, die schon lange nicht mehr laut gesagt wurden; man könnte argumentieren, dass sie die Meinungsfreiheit etwas breiter gemacht haben und andererseits diese Debatten nutzen, um die Meinungsfreiheit als eingeschränkt darzustellen – eine sich selbst bestätigende Prophezeiung.“

Erosion der Meinungsfreiheit

Wie spöttisch das einstige „Sturmgeschütz der Demokratie“ die Erosion der Meinungsfreiheit abtat, war mehr als besorgniserregend, und mittlerweile regt sich auch beim “Spiegel” selbst Sorge.

Wer ein Problem kleinredet, muss sich nicht wundern, wenn es mit der Zeit immer größer wird. Und genau das ist in den vergangenen sieben Jahren geschehen, wie der direkte Vergleich zeigt.

Nun heißt es in aller Klarheit auf dem Cover: „Warum die Meinungsfreiheit bedroht ist.“ Während man dem “Spiegel” attestieren muss, 2019 noch im Koma gelegen zu haben, kann man ihm nun mit viel Großzügigkeit zugestehen, sich zumindest nur noch im Tiefschlaf zu befinden. Vielleicht braucht es weitere sieben Jahre, bis er endlich aufwacht. Schon damals war das Problem nicht allein auf die Universitäten beschränkt, auch wenn es dort am deutlichsten zutage trat.

Mittlerweile erfasst es aber immer mehr gesellschaftliche Bereiche und auch den Staat selbst. Pathetisch heißt es jetzt: „Autokraten verbieten den Menschen zuerst den Mund und dann alles andere. Demokraten muss es deshalb sorgen, wenn so viele Menschen glauben, den Mund besser nicht mehr aufzumachen.“ Durchaus lesenswert ist die längere Passage über die Tendenz der letzten Jahre, harmlose Beleidigungen strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Aufforderung „Merz, leck Eier!“ hat es bis auf das Titelblatt geschafft. Diese Botschaft trug ein Schüler auf einer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht auf einem Schild zur Schau. Es wurde ihm von Polizeibeamten entwendet. Genannt wird auch der Fall eines Bürgers, der Bundeskanzler Friedrich Merz als Lackaffe bezeichnete und dafür eine Geldauflage zahlen musste. Man könnte hier noch den Fall des mittlerweile verstorbenen Rentners Stefan Niehoff aufzählen, der ein “Schwachkopf”-Meme über den Grünen-Politiker Robert Habeck geteilt hatte und früh morgens Besuch von der Staatsmacht erhielt. Auf eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage hatte Renate Künast gedrängt. Die Grünen-Politikerin war im Netz immer wieder aufs Übelste beleidigt worden und hatte mehrere Gerichtsprozesse durchgefochten, um die Täter zu bestrafen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist Politikerbeleidigung nun grundsätzlich strafbar, auch wenn der betroffene Politiker keine Anzeige erstattet hat. Die Behörden können jetzt auf eigene Faust handeln – und sie tun es auch ausgiebig.

“Rote Linie“ überschritten

Bislang müssen die Bürger, die mal Dampf ablassen, nicht mit allzu schlimmen Strafen rechnen. Aber auch eine geringe Geldsumme, die man zahlen muss, oder ein Besuch durch die Polizei, nachdem man jahrzehntelang gesetzestreu gelebt hat, dürften so manchen einschüchtern. Wie der aktuelle “Spiegel“-Artikel festhält, hat Friedrich Merz bislang noch keine Anzeige gestellt. Vor allem Politiker der Grünen pochen jedoch darauf und nutzen zu diesem Zweck auch die Schützenhilfe durch NGOs.

Erschreckend ist, dass auch völlig belanglose Beleidigungen ins Visier der Behörden geraten. Während die Beleidigungen beispielsweise gegen Künast tatsächlich eine rote Linie überschritten haben, sollte man doch als Politiker durch ein simples „Lackaffe“ kaum gekränkt sein. Der Artikel erwähnt an dieser Stelle lobend Helmut Kohl, der sich als „Birne“ nicht so schnell aus der Ruhe bringen ließ.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Staat die Öffentlichkeit stets so definiert, wie es ihm am meisten nützt. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Social Media nahm er schulterzuckend hin, weil es ja nur um Privatunternehmen gehe, Meinungsfreiheit aber nur in der Öffentlichkeit gelte. Bei Beleidigungen gegen Politiker ist Social Media dann auf einmal doch öffentlich. Etwas verwundert stellt der “Spiegel” fest, dass die Staatsanwaltschaft noch keine gemeinsame Linie gefunden hat. Friedrich Merz musste es hinnehmen, „Pinocchio“ genannt zu werden; für ein „Lügenfritz“ gab es jedoch eine Strafe.

Einschüchterung mit Meldeportalen

In den letzten Jahren sind die deutschen Journalisten immer mehr zu Claqueuren der Regierungspolitik geworden, siehe beispielsweise die Flüchtlingskrise oder die Corona-Pandemie. Doch mittlerweile dämmert ihnen, dass sie vielleicht einen Schritt zu weit gegangen sind. Langsam wird sogar dem “Spiegel” bewusst, dass eine freie Presse auf der Seite der Bürger und nicht der Regierenden stehen sollte. Danach geht es um die AfD: Diese wird als weiterer Faktor bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit genannt, obwohl sie sich „als die verfolgte Unschuld inszeniert“. Auch sie gehe juristisch gegen Beleidigungen vor und versuche, Lehrer mit Meldeportalen einzuschüchtern. Der “Spiegel” schreibt, sie „verkauft es als Notwehr gegen angeblich verbreitete linke Indoktrination“. Allein die regelrechte Bombardierung von Schülern mit Gender, Klima und Rassismus zeigt, dass die Indoktrination gar nicht so „angeblich“ ist. Doch natürlich lässt sich darüber streiten, ob das öffentliche Anprangern der Lehrer wirklich die geeignete Methode ist.

Der “Spiegel” sagt es nicht, aber zwischen den Zeilen schimmert da durch: Wenn die AfD selbst die freie Rede gefährdet, geschieht es ihr nur recht, wenn man im Umkehrschluss auch ihre Meinungsfreiheit beschneidet.

Zu guter Letzt wird in dem Artikel die Cancel Culture behandelt, also das Ausladen missliebiger Gesprächspartner oder die Störung von Veranstaltungen. Der “Spiegel” gibt immerhin zur Hälfte zu, dass dies ein Problem ist. Allerdings klingt das bald darauf wieder eine Nummer weniger schlimm. IT-Milliardär Peter Thiel, der den Republikanern nahesteht, sollte in Wien auf einem Kulturfestival auftreten. Nach Boykottdrohungen anderer Gäste wurde er aber wieder ausgeladen. Wie der “Spiegel” anmerkt, bleibt Thiel noch seine Reichweite auf Social Media. Na dann. Viele Nachwuchswissenschaftler, die weder ein dickes Bankkonto noch eine große Followerschaft haben, befinden sich allerdings nicht in dieser komfortablen Situation. Wenn sie von ihrer „Freiheit der Lehre“ Gebrauch machen, sich also politisch unkorrekt äußern, kann die Karriere schnell vorbei sein.

Der “Spiegel” präsentiert in seiner Ausgabe mehrere Gesprächspartner, die sich zum Thema Meinungsfreiheit äußern. Die ehemalige Bundessprecherin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, äußert sich zu dem Shitstorm, den sie wegen ihrer männerfeindlichen Aussagen erlebt hatte, und wünscht sich, dass Beiträge, die keine „Meinung“, sondern „Menschenfeindlichkeit“ seien (also immer das, was sie dafür hält), schneller gelöscht werden.

“Gift für die Demokratie“

Der bekannte chinesische Künstler und Dissident Ai Weiwei berichtet, dass in seiner Heimat Kritik an der Kommunistischen Partei unmöglich sei. Der lange Arm Pekings reiche bis in den Westen. Denn aus Angst um Geschäftsbeziehungen wurden Veranstaltungen mit ihm aus der Ferne abgesagt. Außerdem beklagt er, dass er im Westen wegen seiner Haltung zu Israel als antisemitisch kritisiert werde. Selbst wenn man seinen Positionen widerspricht, kann man doch zumindest der Meinung sein, dass in Deutschland eine unverkrampfte Debatte zum Nahostkonflikt kaum möglich ist.

Ebenfalls zu Wort kommt der Mann, der Merz „Pinocchio“ nannte, aber straffrei blieb, nachdem sein Fall öffentliche Wellen geschlagen hatte. Er bleibt aber guter Laune. Von GPT ließ er sich eine Stellungnahme verfassen und fuhr danach erst mal in den Urlaub. Er meint einerseits, dass Politiker mit scharfen Kommentaren leben müssen, aber andererseits, dass man im Netz nicht unter Pseudonym aktiv sein dürfe. Der letzte Gesprächspartner des “Spiegels” bleibt allerdings im Dunkeln: Wir erfahren nur, dass er sich ausführlich äußern wollte, sich dann aber doch gegen eine Veröffentlichung entschied. Das allein spricht schon Bände. Das Interview mit dem österreichischen Politologen Richard Traunmüller wiederum hat es in sich. Dieser war unter anderem schon Gast bei “Nius“. Dabei gilt doch sonst im Mainstream: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Traunmüller betont: Das Problem ist real. Wer mangelnde Meinungsfreiheit beklage, sei nicht automatisch Rassist oder überempfindlich. Menschen hätten Angst, weil sie das Ende von Freundschaften oder Konsequenzen am Arbeitsplatz befürchteten. Mittlerweile sei auch die Angst vor einem Besuch durch die Polizei hinzugekommen. Vor allem Wähler der AfD, deutlich seltener Wähler der Grünen, fühlten sich eingeschränkt. Und allein der Glaube, dass die Meinungsfreiheit in Gefahr sei, stelle eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Denn aus Furcht beginne eine sehr reale Selbstzensur – Traunmüller nennt sie „Gift für die Demokratie“. Insbesondere die Corona-Pandemie habe einen hohen Konformitätsdruck erzeugt. Deutschland sei noch keine „DDR 2.0“ und werde auch nicht dazu, wenn man die Meinungsfreiheit wie einen „Muskel“ trainiere. Beim Lesen des thematischen Schwerpunkts entsteht ein gemischter Eindruck. Zu den großen Stärken gehört der Abschnitt über die Verfahren wegen Politikerbeleidigungen, die langsam ein überbordendes Ausmaß annehmen. Die besten Punkte bringt allerdings Traunmüller – also nur ein Interviewpartner, nicht der “Spiegel” selbst.

Aufpassen, was man sagt…

Was fehlt? Der “Spiegel” ist sich offenbar keiner Schuld bewusst. Er präsentiert sich irgendwo zwischen neutralem Beobachter und mahnender Stimme, hat aber selbst genug zur Entstehung des Problems beigetragen. So steht er klar selbst auf der Seite der Trans-Ideologie, auch wenn er jetzt ausnahmsweise mal eine feministische Kritikerin zu Wort kommen lässt. Vor allem J. K. Rowling, die gefeierte Harry-Potter-Autorin, ist tief gefallen, weil sie sich für Frauenrechte einsetzt. Ihr wird regelmäßig Transphobie vorgeworfen. Sie wurde sogar als „Dementor“ (Dämonenwesen aus ihrer Fantasiewelt) bezeichnet – wortwörtlich also eine Dämonisierung. Übrigens bekam der “Spiegel” die Grenzen der Meinungsfreiheit selbst zu spüren: Der rechte Aktivist Sven Liebich wollte einer Haftstrafe in einem Männergefängnis entgehen, indem er seinen Geschlechtseintrag in „weiblich“ ändern ließ und sich fortan Marla-Svenja Liebich nannte. Der “Spiegel” machte die Posse mit und sprach fortan von einer „Rechtsextremistin“. Lange konnte man raten, ob der “Spiegel” so sehr in seiner Gender-Ideologie feststeckte, dass er nicht anders konnte, als das Spiel mitzuspielen. Nachdem der Presserat aber eine Auseinandersetzung gewonnen hatte und Liebich wieder als Mann ansprechen durfte, schwenkte auch der “Spiegel” um. Also im Klartext: Er wusste die ganze Zeit, dass eine Person mit Penis ein Mann ist, hatte aber Angst, diese Tatsache auszusprechen. Da gilt das Motto des Gründers Rudolf Augstein dann nicht mehr: „Sagen, was ist.“ Augstein saß übrigens für seine Überzeugungen einst dreieinhalb Monate (!) in Untersuchungshaft.

Die “Spiegel”-Kolumnisten Sibylle Berg, Margarete Stokowski, Samira El Ouassil und Sascha Lobo solidarisierten sich offen mit der Antifa. Letzterer erklärte: „Es gibt Haltungen, die innerhalb des Diskurses der liberalen Demokratie nichts zu suchen haben.“ Ferda Ataman, inzwischen Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, bekundete, sie gehöre zu denen, „die Grenzen für Sagbares gut finden“, weshalb jede Gesellschaft „wohltuende Tabus“ brauche: „Sollen wirklich alle alles sagen dürfen?“ Gleichzeitig wagt der “Spiegel” einen Spagat, wenn er behauptet, es gebe keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, aber immer wieder über Fälle berichtet, in denen Personen wegen der falschen Meinung den Job verloren haben. Beispielsweise wurde die AfD-Politikerin Martina Müller, die in einem Hospiz arbeitet, wegen ihres politischen Engagements gekündigt.

Ein Widerspruch. Oder etwa nicht? – Weit gefehlt! Gerade die ständigen Erinnerungen daran, dass die Meinungsfreiheit nicht gefährdet sei, rufen dem normalen Bürger ins Gedächtnis, dass er aufpassen sollte, was er sagt. Denn gäbe es die Meinungsfreiheit, würde dies niemand erst betonen müssen. Gleichzeitig wäre die Cancel Culture als Herrschaftsinstrument bedeutungslos, wenn niemand von ihrer Existenz wüsste. Nur wenn man weiß, dass man den Job schnell los sein könnte, behält man seine Meinung besser für sich.

Bürokratischer Spießrutenlauf

Vor allem der Abschnitt über die AfD ist im Artikel deutlich zu kurz geraten. Für den “Spiegel” kann eine rechte Partei immer nur Täter, aber niemals Opfer sein. Auch René Pfister, “Spiegel”-Autor, der 2022 das durchaus lesenswerte Buch „Ein falsches Wort“ verfasste, scheute sich davor, den „bösen Rechten“ beizuspringen. Dabei hat sich mittlerweile eine autoritäre Tendenz in „UnsereDemokratie™“ eingeschlichen, die jeden aufrechten Journalisten aufschrecken müsste – selbst wenn er eigentlich links tickt. Aktuell müssen Vertreter der AfD die meisten körperlichen Übergriffe erfahren. In der Berichterstattung aufgegriffen werden aber vorrangig Attacken auf linke Politiker. Und immer häufiger gibt es für die Taten der Antifa nicht bloß stillschweigende Zustimmung, sondern auch handfeste Unterstützung. Viele linksextreme Gruppierungen, die offiziell nur antifaschistische Bildungsarbeit anbieten, bekommen über Demokratieförderprogramme Geld ausgeschüttet. 2020 hatte Renate Künast noch im Bundestag eine verlässliche Finanzierung der Antifa gefordert.

Die politische Auseinandersetzung dringt mittlerweile auch in den privaten Bereich ein. So gründete sich beispielsweise ernsthaft eine Elterninitiative, die darauf drängte, dass die Tochter des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier aus dem Kindergarten ausgeschlossen wird. Zur Erinnerung: Frohnmaier ist ursprünglich Rumäne, seine Ehefrau koreanischer Abstammung. So viel also zu den allgegenwärtigen Rassismusvorwürfen; ein besseres Beispiel für Sippenhaft ist kaum denkbar. Denn anders als bei anderen Fällen, bei denen Kinder von AfD-Politikern Privatschulen verlassen mussten, kann ein vierjähriges Mädchen unmöglich die Weltsicht seiner Eltern weitertragen. Immer wieder klagen rechte Aktivisten, Journalisten, Verlage et cetera, dass ihre Bank ihnen das Konto gekündigt habe. Für die Betroffenen, die ja oft genug noch in anderen Rechtsstreitigkeiten stecken, ist das ein bürokratischer Spießrutenlauf. Und neben der Meinungsfreiheit werden nun auch parlamentarische Rechte zunehmend beschnitten. Doch eine Demokratie ohne Opposition ist keine. Dass der AfD elementare parlamentarische Rechte vorenthalten werden, bietet also Anlass zur Sorge.

Auf einer Stufe mit Indien

Schon 2017 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert. Der Alterspräsident, der die Wahl des Bundestagspräsidenten leitet, sollte fortan nicht mehr nach Lebensjahren, sondern nach Dienstjahren bestimmt werden. Denn im klassischen Sinne wäre der AfD-Politiker Wilhelm Gottberg Alterspräsident geworden, der neuen Fassung nach aber Wolfgang Schäuble. Dieser trat den eher symbolischen Posten aber an Hermann Otto Solms, den „zweitältesten“ Bundestagsabgeordneten, ab, damit seine Wahl zum regulären Bundestagspräsidenten nicht den Anschein von Befangenheit hatte. Übrigens war der Vorgang illegal: Ein jeweils amtierender Bundestag kann nur für seine eigene, nicht aber für eine kommende Legislaturperiode die Geschäftsordnung bestimmen.

Bekanntermaßen bekam die AfD auch nie einen Bundestagsvizepräsidenten, also einen Sitz im Parlamentspräsidium. Bei internen Absprachen blieb sie daher stets außen vor.

Außerdem wurden der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung bislang die staatlichen Fördergelder vorenthalten, die alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien wie selbstverständlich erhalten. Das alles hätte der “Spiegel” bereits in seiner großen Titelstory 2019 anmerken können. Seitdem hat sich die Situation merklich verschärft.

2016 forderte Christian Bangel in der “Zeit”, den Bundeszwang gegenüber der sächsischen (CDU-geführten) Landesregierung durchzusetzen, da diese in seinen Augen nicht entschieden genug gegen Pegida vorging, um Flüchtlinge zu schützen. Die Bundesregierung würde mit Zustimmung des Bundesrats dann einen Bundeskommissar einsetzen, der dem Ministerpräsidenten je nach Sichtweise zur Seite steht oder gleich ganz entmachtet. Was man damals noch als exotische Position abtun konnte (dergleichen ereignete sich zuletzt in der Endphase der Weimarer Republik), wurde zuletzt häufiger mit Blick auf die AfD erörtert, beispielsweise von der Kampagnen-NGO “Campact” oder verschiedenen linken Juristen, darunter auch dem ehemaligen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts Peter Huber. Der Grünen-Politiker Till Steffen erteilte diesem Szenario in einem Interview zwar noch eine Absage, aber allein schon, dass die Frage gestellt wurde, spricht Bände. Deutschland würde dann übrigens auf eine Stufe mit Indien herabsinken, wo dergleichen seit der Staatsgründung schon über 100 Mal vorkam.

Outgesourcte Probleme

Nicht zu vergessen, dass 2020 fast schon versehentlich Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt wurde. Der FDP-Kandidat hatte auch die Stimmen von CDU und AfD auf sich vereinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel pochte darauf, dass die Wahl “rückgängig gemacht” werden müsse, was letztlich auch geschah. Wie das Bundesverfassungsgericht 2022 feststellte, hatte sie damit das Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verletzt. Allerdings war Merkel zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr im Amt. Sie konnte es also verschmerzen, über eine Sprecherin lediglich ausrichten zu lassen, sie „respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“. Erst vor wenigen Jahren wurde schon in Venezuela ein oppositioneller Gouverneur „weggekemmericht“. Im letzten Jahr hätten alle Alarmglocken klingeln müssen, als die neue Bundesregierung ernsthaft plante, ein Lügenverbot einzuführen. Denn wer entscheidet, was eine Lüge ist? Etwa das Wahrheitsministerium? Die Koalition plante, dass eine staatsferne Medienaufsicht über die Wahrheit wachen solle. Wie staatsfern aber etwas sein kann, das vom Staat ins Leben gerufen wurde, steht auf einem anderen Blatt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren Meldestellen für “menschenfeindliche Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Wenn aber nicht strafbar – wozu dann melden? George Orwell hätte seine helle Freude an so einer Formulierung gehabt. Offiziell sollen diese Meldestellen den betroffenen Personen das Gefühl vermitteln, gehört zu werden und in die Forschung Eingang zu finden. Namensnennungen würden natürlich anonymisiert. Man braucht aber nur wenig Phantasie, um hier eine aufkommende Denunziationskultur zu sehen. Zudem wird immer häufiger auf eine Klarnamenpflicht im Internet gedrängt. Politikerbeleidigungen wären dann umso einfacher vor Gericht zu bringen. Seltsam: Als in der Türkei in diesem Jahr eine Altersgrenze für Social Media durchgesetzt wurde, die sich nur mit der Vorlage von Ausweisdokumenten überprüfen lässt, las man im “Spiegel”, damit sei „die Anonymität im Netz beendet“. Es handele sich um einen „Übergang in eine autoritäre Überwachungsgesellschaft“. Da laut Grundgesetz keine Zensur stattfindet, der Staat also nicht selbst zensieren darf, wurde das Problem einfach outgesourct. Facebook wurde durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter Druck gesetzt, bestimmte Inhalte zu löschen, und beauftragte zu diesem Zweck eine Bertelsmann-Tochter, die sogenannte Löschzentren betrieb. Was ist Beleidigung, was Hetze, was Kritik? Da die Löschzentren intransparent arbeiten, ist das kaum nachzuvollziehen.

Gummiparagraph Volksverhetzung

Die Bundesnetzagentur unterstützt diese Löschzentren, indem sie den Status als „Trusted Flagger“ (etwa “vertrauenswürdiger Hinweisgeber”) verleiht. Bestimmte Organisationen können Hinweise liefern, die in den Löschzentren bevorzugt bearbeitet werden. Wie sich herausstellte, hatte einer der Flagger für „antimuslimischen Rassismus“ selbst Kontakte zu islamistischen Organisationen.

Die „staatsfernen“ Medienanstalten setzen sich mittlerweile dafür ein, bestimmte Medien öffentlich zu bevorzugen, wenn sie einen „öffentlichen Mehrwert“ (gemeint ist wohl eine staatstreue Haltung) nachweisen können. In Absprache mit den sozialen Netzwerken sollen deren Inhalte im Algorithmus bevorzugt angezeigt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Wer keinen „öffentlichen Mehrwert“ besitzt, der erscheint eben seltener auf dem Bildschirm. Jüngst wurden mehrere Kommunalpolitiker der AfD, die sich für Ämter wie Landrat oder Bürgermeister bewarben, von den zuständigen staatlichen Behörden von der Wahl ausgeschlossen. Es bestünden angeblich Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Da die Amtsinhaber tatsächlich auch Beamte wären (und keine Parlamentarier), gab es diese juristische Möglichkeit. Den abgelehnten Bewerbern wurde mitgeteilt, dass sie den Rechtsweg beschreiten könnten – wobei die Gerichte erst nach der Wahl entscheiden würden. Es gibt Bestrebungen, auch Kandidaten für das Parlament auszuschließen, zum Beispiel, wenn sie vorher wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Bei einer unabhängigen Justiz dürfte dieser Vorschlag einen eigentlich kaltlassen. Wer dann sein passives Wahlrecht verlieren sollte, der hätte es auch verdient. Aber Volksverhetzung ist ein Gummiparagraph. Marie-Thérèse Kaiser traf es beispielsweise, weil sie warnte, durch die Einwanderung von afghanischen Ortskräften könne es zu Gruppenvergewaltigungen kommen.

2021 fielen alle AfD-Kandidaten für den Vorsitz in den jeweiligen Bundestagsausschüssen durch. Die Möglichkeiten, an der Ausarbeitung von Gesetzen mitzuarbeiten, sind dadurch stark beschnitten. Ebenso hat die AfD keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium, das den Inlands-, Auslands- und Militärgeheimdienst überwacht. Bestimmte Entscheidungen konnten Parlamente bislang nur mit Zweidrittelmehrheit treffen. Dazu gehören unter anderem Verfassungsänderungen und die Besetzung von Richterposten. Die AfD hatte damals zwar kein aktives, zumindest aber ein passives Mitspracherecht. Stichwort: Sperrminorität. Die AfD hätte somit niemals einen eigenen Verfassungsrichter berufen, wohl aber einen nicht genehmen Kandidaten verhindern können. In mehreren Landtagen wurde die Regel nun dahingehend verändert, dass wichtige Posten in der Justiz auch mit einfacher Mehrheit besetzt werden können. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts gilt seit 2024, dass sie auch durch den Bundesrat gewählt werden können, falls sie im Bundestag durchfallen.

Gezielt Vorstöße gegen die Opposition

Jüngst wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz das nötige Quorum für einen Untersuchungsausschuss von 20 auf 25 Prozent der Parlamentarier angehoben. Zufälligerweise liegt die frisch gewählte AfD-Fraktion genau zwischen diesen beiden Werten. Da die Grünen bereits angekündigt haben, niemals gemeinsam mit der AfD abzustimmen, und die Regierungsparteien vermutlich keinen Untersuchungsausschuss gegen sich selbst ins Leben rufen werden, dürfte die dortige Koalition aus CDU und SPD zumindest für eine Legislaturperiode sicher vor lästigen Fragen sein. Ob bald ein Drittel aller Abgeordneten nötig sein wird? Mittlerweile wird auch diskutiert, die Zahl der parlamentarischen Anfragen zu begrenzen. Dies würde zwar für alle Parteien gleichermaßen gelten, aber unverhältnismäßig stark die AfD treffen, die sich hierbei besonders hervortat. Ebenso gibt es Vorstöße, parlamentarische Mitarbeiter genauer unter die Lupe zu nehmen, was ihre Anstellung oder die Ausstellung von Hausausweisen betrifft. Diesen Vorschlägen ist gemein, dass sie nur auf die Opposition abzielen. Sollte die AfD erstmals tatsächlich eine Mehrheit der Abgeordneten in einem Parlament stellen, wäre sie gegen die Gängelei gewissermaßen immun.

Daher ist Kreativität gefragt: Der grüne Finanzminister Baden-Württembergs, Danyal Bayaz, schlug kürzlich vor, die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zu stoppen, falls dort eine AfD-Regierung „rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege“ gehe“. Sein Bundesland gehört bekanntlich zu den innerdeutschen Nettozahlern. Er verwies auf Viktor Orbán als Vorbild. Denn der ungarischen Regierung wurden ebenfalls EU-Mittel verwehrt. Die Idee dahinter: Wer “falsch” wählt, wird bestraft. Auch “Spiegel”-Vize Nikolaus Blome schloss sich diesem Vorstoß an. Mit dieser Analogie haben beide sogar recht – aber anders als gedacht: Denn in der „illiberalen Demokratie“ Ungarn war es üblich, dass Regionen, die es wagten, für die Oppositionsparteien zu stimmen, staatliche Fördergelder verloren.


Mittwoch, 26. August 2026

“Professorin“ Baerbock: Die Karriere als Perpetuum mobile

von Thomas Hartung

Caligula machte sein Pferd zum Senator – Und Baerbock wird Professorin…



Es gibt politische Karrieren, die sich aus einer erkennbaren Begabung erklären. Helmut Schmidt konnte analysieren und reden, Joschka Fischer besaß beträchtliches rhetorisches Talent, Angela Merkel verband Geduld mit Machtinstinkt. Man muss all diese Politiker nicht mögen, um zu verstehen, weshalb sie nach oben gelangten. Doch dann gibt es noch Annalena Baerbock. Die Berliner Publizistin Jana Hermann hat das Phänomen auf eine ebenso einfache wie unangenehme Frage zugespitzt: Was eigentlich ist die besondere Fähigkeit, die diese außergewöhnliche Laufbahn erklärt? Kanzlerkandidatin, Außenministerin, Präsidentin der UN-Generalversammlung – und nun eine Professur an der Columbia University? Hermanns Pointe: Baerbocks vielleicht bemerkenswerteste Begabung bestehe darin, dass sich „immer jemand“ finde, „der ihr die nächste Tür öffnet“.

Nun erhält Baerbock keine klassische Forschungsprofessur; sie soll „Professor of Professional Practice“ für “Global Leadership” und Co-Direktorin eines entsprechenden Masterprogramms werden. Eine solche Praxisprofessur verlangt keine Habilitation. Gerade das macht den Fall interessanter. Die Frage lautet nicht: Wie kann jemand ohne wissenschaftliche Karriere Professorin werden? Sondern: Wie verwandelt sich mehr als fragwürdige politische Karriere selbst in eine akademisch zertifizierbare Qualifikation für „Global Leadership“? Damit führt Baerbocks Weg mitten hinein in die Funktionsweise einer transnationalen Elite, deren Kapital institutionell beglaubigte Bedeutung ist.

Die Akkumulation von Geeignetheit

Baerbocks Lebenslauf ist keineswegs leer: Studium, LL.M. an der “Titelmühle” LSE (obwohl ihre Thesis noch niemand gesehen hat), abgebrochene Promotion, für die sie dennoch 40.000 Euro Förderung genommen hat, ein Buch mit einem Ghostwriter geschrieben, Parteikarriere bis zur Kanzlerkandidatur und dann Außenministerin. Das mag man unter bestimmten Kreisen und Perspektiven “Karriere” nennen. Für andere ist es eine Serie von Unfällen. Hermanns Einwand wird als institutionelle Frage interessant. Die entscheidende Eigenschaft moderner Spitzenkarrieren besteht darin, dass jede erreichte Position zur Begründung der nächsten wird. Warum eignet sich jemand für ein internationales Spitzenamt? Weil er Außenminister war. Warum zum Außenminister? Weil er Parteivorsitzender und Kanzlerkandidat war. Jede Station zertifiziert die vorherige und legitimiert die nächste. Die Karriere wird zum Perpetuum mobile.

Die Soziologie kennt dafür den “Matthäus-Effekt”: „Wer da hat, dem wird gegeben.“ Im politischen Milieu funktioniert ein ähnliches Prinzip: Wer einmal die Schwelle zur Prominenz überschritten hat, konkurriert nicht mehr unter denselben Bedingungen. Sein Name besitzt Eigenkapital. Das Amt adelt den Amtsinhaber; der ehemalige Amtsinhaber adelt anschließend die Institution. Die Columbia bekommt eine ehemalige Außenministerin und UN-Generalversammlungspräsidentin. Baerbock bekommt Columbia. Beide tauschen Prestige (wobei die PR-Abteilung der Universität angesichts Baerbocks tatsächlichem Ruf hier offenkundig eher schlecht beraten war). Und nun folgt also „Global Leadership“. Schon der Begriff ist ein Meisterwerk spätmoderner Institutionensprache: Man lehrt nicht Diplomatiegeschichte. Man lehrt “Leadership” – eine Qualifikation, die sich am einfachsten dadurch nachweisen lässt, dass man “Leader” gewesen ist. Der Kreis schließt sich. Gegen Praxisprofessuren ist nichts einzuwenden. Doch wenn Erfahrung die Qualifikation ist, muss man nach deren Qualität fragen dürfen. Hat die Person eine internationale Krise gelöst? Eine Doktrin entwickelt? Oder genügt die Tatsache, bedeutende Ämter innegehabt zu haben?

Die Elite zertifiziert sich selbst

Andernfalls wird Erfahrung tautologisch: Man ist qualifiziert, Spitzenpositionen zu erklären, weil man Spitzenpositionen besessen hat. Das Amt selbst wird zum Leistungsnachweis. Die klassische Leistungsgesellschaft kannte äußere Prüfungen – ein Ingenieur musste rechnen können, ein Wissenschaftler Forschung vorweisen. Je höher man in institutionelle Sphären gelangt, desto schwieriger wird die Leistungsmessung. Was genau ist ein erfolgreicher Außenminister? Wie misst man „Global Leadership“? An die Stelle harter Kriterien treten wechselseitige Anerkennungsakte. An die Stelle des Geburtsadels ist teilweise ein Funktionsadel getreten. Seine Mitglieder besitzen Lebensläufe: Parlament, Ministerium, internationale Organisation, Universität, Stiftung. Jede Station erhöht den Marktwert für die nächste. Sobald eine bestimmte Höhe erreicht ist, wird der weitere Aufstieg selbstreferentiell.

Fehler verlieren asymmetrisch an Bedeutung. Im Spitzenmilieu der Politik kann selbst eine Niederlage in neues Karrierekapital verwandelt werden. Baerbock wurde 2021 Kanzlerkandidatin und nicht Kanzlerin; der Wahlkampf führte dennoch ins Außenministerium. Mit dem Ende der Ministerzeit endete die Karriere nicht; sie führte nach New York. Nun wartet die Columbia. Die Karriere besitzt eine eingebaute Stoßdämpfung. Sie fällt nicht auf den Boden zurück, sondern auf das nächste Netzwerk.

Entscheidender ist Anschlussfähigkeit. Baerbock spricht die Sprache des westlichen institutio-nellen Milieus nahezu perfekt – Multilateralismus, Nachhaltigkeit, Menschenrechte, “feministische Außenpolitik”, Klimaschutz, “regelbasierte Ordnung”, “Global Leadership”. Das ist das Vokabular eines Milieus; wer es beherrscht, signalisiert Zugehörigkeit. Ihre besondere Fähigkeit könnte darin bestehen, dass sie für die Menschen hinter den Türen unmittelbar als jemand erkennbar ist, der dazugehört. Denn Baerbock wurde durch politische Netzwerke für ihre künftige Rolle als globalistische Paradefunktionärin aufgebaut: Heinrich-Böll-Stiftung, Marshall Memorial Fellowship des German Marshall Fund und Young Global Leaders des Davoser Weltwirtschaftsforums (WEF). Und sie hatte den richtigen Ehemann, erkennt Thüringens AfD-Chef Björn Höcke auf Facebook: “Daniel Holefleisch leitete in der grünen Bundesgeschäftsstelle den Bereich Unternehmenskontakte und Fundraising – also genau jene Schnittstelle, an der Partei, Geldgeber, Lobby und professionelle Kommunikation zusammentreffen.”

Meritokratie und Moral

Die neue Elite legitimiert sich anders. Der politische Funktionsadel verweist auf Werte. Moralisches Kapital ist schwerer zu bilanzieren als wirtschaftliches. Der gute Zweck absorbiert einen Teil der Frage nach dem guten Ergebnis. So entsteht eine Verschmelzung von Meritokratie und, nennen wir es, Moralokratie: Man gilt als qualifiziert, weil man wichtige Ämter bekleidete; man bekleidete sie, weil man für die richtigen Ziele stand; und die Institutionen bestätigen, dass diese Ziele richtig sind. Baerbocks Columbia-Berufung könnte eine Gelegenheit für ernsthafte Lehre sein – etwa ein Seminar, in dem sie ihre Amtszeit ehrlich analysiert. Praxiswissen entsteht oft aus Irrtümern. Voraussetzung wäre Selbstdistanz. Jana Hermann erinnert an Joschka Fischer, der ebenfalls in akademische Zusammenhänge wechselte – obwohl er keinen Hochschulabschluss besaß. Bei Fischer waren rhetorische Kraft und Machtinstinkt jedoch offenkundig; er war, bei aller Kritikwürdigkeit, ein politisches Naturtalent. Baerbocks Fall provoziert stärker, weil zwischen institutioneller Anerkennung und wahrgenommener Begabung eine eklatante Spannung und Diskrepanz besteht.

Die härtere Frage lautet: Was ist das „Baerbock-Prinzip“? Was wird später als ihre “Schule“ der Außenpolitik gelten? Der stärkste Satz in Hermanns Beitrag betrifft „all die anderen“, die solche Chancen niemals bekommen. Jede Berufung hat eine unsichtbare Rückseite. Vielleicht gibt es Diplomaten mit dreißig Jahren Verhandlungserfahrung oder Wissenschaftler, die internationale Organisationen erforscht haben. Sie besitzen weniger öffentliche Bekanntheit – und damit weniger institutionelle Konvertibilität. Das ist das eigentliche meritokratische Problem – weniger die bissige Behauptung, Baerbock könne nichts, obwohl diese Polemik zu Recht vielfach bemüht wird. FDP-Chef Wolfgang Kubicki lästert etwa auf X: „Was wusste Merz, als er erklärte, er wolle seine Kinder nicht in den USA studieren lassen?“ Die rheinland-pfälzische AfD-Vizechefin Nicole Höchst mutmaßt auf Facebook eine “Mischung aus Dunning-Kruger-Effekt und Peter-Prinzip”. “Für die nächsten Jahre kann sie in Deutschland erstmal keinen Schaden anrichten”, freut sich Ex-GdP-Chef Rainer Wendt ebenfalls auf Facebook: “Sie hat den Wortsalat zur Kunstform erhoben und vereinte Diplomaten rivalisierender Großmächte in vernichtender Kritik”, befand Höcke.

Mechanismus ganz ohne Skandal

“Diese Professur erhielt sie nicht trotz, sondern wegen ihrer Mittelmäßigkeit. Denn globalistisch-transatlantische Netzwerke rekrutieren, fördern und belohnen im Bereich des Politischen nicht die fähigsten und intelligentesten Köpfe – diese könnten einem ja gefährlich werden. Gefragt sind vielmehr stromlinienförmiges Mittelmaß, ideologische Konformität und Loyalität”, ärgert sich der Europaabgeordnete Tomasz Froehlich auf X und spricht von einer “Belohnungsprofessur”. Alexander Wendt erklärt auf “Publicomag” gar: “Wenn ein Clown in den Palast einzieht, dann wird nicht der Clown zum König, sondern der Palast zum Zirkus.” Die relevante Frage aber lautet: Warum gerade sie? Welche Kriterien wurden angelegt? Welche Alternativen gab es? Welche Leistungen gaben den Ausschlag? Eine offene Gesellschaft unterscheidet sich von einer höfischen dadurch, dass Eliten ihre Stellung begründen müssen. Der Hof antwortet: Weil er bereits dazugehört. Die Meritokratie: Weil er etwas nachweisbar besser kann. Die moderne Netzwerkgesellschaft droht zwischen beide Prinzipien zu geraten. Jeder Beteiligte kann vollkommen überzeugt sein, schlicht die naheliegendste Kandidatin auszuwählen. Gerade darin liegt die Eleganz des Systems.

Jana Hermanns Bild von der Tür ist treffend. Vielleicht steht hinter Baerbocks Karriere gar kein geheimnisvoller Türöffner. Vielleicht ist die Architektur selbst entscheidend. Wer einmal in den richtigen Korridor gelangt ist, findet Türen, deren Schlösser auf dieselben Schlüssel reagieren: Bekanntheit, politische Erfahrung, internationales Netzwerk und akkumuliertes Prestige. Der Mechanismus funktioniert ohne Skandal. Er besteht aus hundert jeweils plausiblen Einzelentscheidungen. Baerbock war Parteivorsitzende – also konnte sie Kanzlerkandidatin werden. Sie war Kanzlerkandidatin – also Außenministerin. Sie war Außenministerin – also UN-Generalversammlungspräsidentin. Sie war das – also kann sie “Global Leadership” an der Columbia lehren. Jeder Satz klingt plausibel. Erst hintereinander gelesen entsteht Hermanns Frage: Was war die ursprüngliche außergewöhnliche Leistung?

Die Tür, die immer offensteht

Vielleicht liegt darin die unfreiwillige Pointe der neuen Berufsbezeichnung Baerbocks: „Professor of Professional Practice in Global Leadership“ lässt sich auch als Selbstbeschreibung eines Milieus lesen. Eine internationale Klasse aus Politikern, Funktionären, Stiftungsmitarbeitern und Akademikern betrachtet Führung als übertragbare Kompetenz. Man regiert nicht mehr Deutschland. Man betreibt “Global Leadership”. Der Begriff versöhnt Macht und Moral. „Leadership“ klingt nach Harvard-Seminar und Flughafenlounge. Genau hier bekommt Baerbocks Columbia-Berufung symbolische Bedeutung. Sie ist die akademische Weihe eines bestimmten Politikertyps.

Der Politiker des Netzwerkzeitalters erlebt institutionelle Metamorphosen. Seine Karriere endet nicht; sie ändert bloß ihren Aggregatzustand. Aus demokratischer Legitimation wird diplomatisches Prestige, daraus akademische Autorität. In bestimmten gesellschaftlichen Höhenlagen verändert sich die Definition von Leistung. Leistung bedeutet dort nicht mehr ausschließlich, etwas außergewöhnlich gut zu können. Leistung kann auch darin bestehen, bereits ausgewählt worden zu sein. Das Amt erzeugt Reputation, die Reputation das nächste Amt – und irgendwann erscheint die Karriere selbst als Beweis jener Begabung, die sie ursprünglich erklären sollte.

Vielleicht besitzt Baerbock tatsächlich jene Fähigkeit, die Hermann ihr ironisch zuschreibt: Es findet sich immer jemand, der die nächste Tür öffnet. Aber womöglich unterschätzt diese Formulierung das Phänomen sogar noch. Denn der vollkommenste Funktionsadel braucht nicht einmal mehr einen Türöffner; ab einer gewissen Höhe erkennt ihn die Tür von selbst und springt auf.


IS-Angeklagter: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben!”

von David Berger

Betende Muslime in Deutschland: Fließende Übergänge zu radikaler islamischer Glaubensauslebung



Zwei in Deutschland geborene, mithin formal deutsche Muslime stehen in Frankfurt seit gestern vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen eine jahrelange Sympathie für den „Islamischen Staat“ und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Einer der Angeklagten soll sogar einen Selbstmordanschlag in Deutschland erwogen haben. Ausgerechnet er erklärt nun vor Gericht: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“ Es ist ein Satz, der enorm viel über ein Land aussagt, in dem Gedenktage nicht für die Opfer islamisticher Gewalt, sondern gegen “Islamophobie” eingeführt werden. Seit Dienstag müssen sich Edis Z. (27) und Jiyan K. (19) vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Beide wurden in Kassel geboren, beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit – und beiden wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich über Jahre hinweg mit der Ideologie des Islamischen Staates identifiziert zu haben.

Der schwerste Vorwurf betrifft Edis Z.: Nach Darstellung der Anklage soll er spätestens seit Januar 2023 den Entschluss gefasst haben, als „Märtyrer der islamistischen Ideologie“ zu sterben. Dafür habe er erwogen, sich einer bewaffneten islamistischen Gruppierung anzuschließen. Doch offenbar ging es zeitweise auch um einen Anschlag mitten in Deutschland: Laut Anklage soll Z. einen Selbstmordanschlag entweder mit einem Sprengstoffgürtel oder mithilfe eines Fahrzeugs in Betracht gezogen haben. Die “Welt“ berichtet ebenfalls, dass beiden Angeklagten vorgeworfen wird, für den IS kämpfen und „Ungläubige“ töten zu wollen; einer von ihnen habe über einen Anschlag mit Sprengstoffgürtel oder Fahrzeug nachgedacht.

Festnahme unmittelbar vor der Ausreise

Später sollen sich die Pläne dann auf eine Ausreise konzentriert haben: Edis Z. buchte demnach einen Flug von Hannover nach Beirut, um anschließend nach Damaskus weiterzureisen. Jiyan K. wollte über die Türkei nach Syrien gelangen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollten dort eine Ausbildung an Schusswaffen und anschließend die Teilnahme an Kampfhandlungen beziehungsweise an der Tötung anderer Menschen folgen. Dazu kam es nicht. Die Sicherheitsbehörden hatten die Männer bereits monatelang observiert. Z. wurde am Flughafen Hannover festgenommen, K. am Flughafen Stuttgart – jeweils unmittelbar vor der geplanten Abreise. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat noch nicht über die Vorwürfe entschieden; ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.

Edis Z. bestreitet vor Gericht insbesondere, einen konkreten Anschlagsplan für Deutschland verfolgt zu haben. Zugleich räumt er seine damalige Radikalisierung ein. Nach der Trennung von seiner Frau sei er immer tiefer in eine islamistische Gedankenwelt geraten. Er sei „in meiner Blase gefangen“ gewesen. Heute schäme er sich: „Ich war radikalisiert und frustriert.“ Dann fällt jener Satz, der mehr aussagt als die zahllosen Dokumente von runden Tischen des Islam-Appeasements: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“ Diese Aussage hat es in sich. Denn seit Jahren wird Deutschland vorgeworfen, Muslime würden hier diskriminiert, ausgegrenzt oder an der Ausübung ihrer Religion gehindert. Islamverbände und Aktivisten beklagen regelmäßig „Islamfeindlichkeit“ und gesellschaftliche Benachteiligung. Und nun erklärt ausgerechnet ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine erhebliche islamistische Radikalisierung vorwirft, dass er seine Religion nirgendwo besser als in Deutschland ausleben könne. Vielleicht sollte man diesen Satz ernst nehmen.

Religionsfreiheit: Von der Wichtigkeit der Unterscheidung

Deutschland gehört tatsächlich zu den Staaten, in denen Muslime ihre Religion außerordentlich frei praktizieren können, mit staatlichem Wohlwollend, struktureller Hypertoleranz und sogar Förderung bei zugleich blinder, kritikloser Sympathie von Medien und Kulturbetrieb: Sie können Moscheen errichten, islamische Vereine gründen, den Koran verbreiten, öffentlich beten, religiöse Kleidung tragen, ihre Glaubensüberzeugungen und Sonderrechte reklamieren, deren exzessive Wahrnehmung die Gewohnheiten der einheimischen Kultur zunehmend verdrängen. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes schützt auch den Islam, obgleich dieser eigentlich keine bloße Religion eher eine totalitäre Weltanschauung (und daher nicht mit anderen Religionen vergleichbar) ist. Das Problem dieses Falles ist deshalb gerade nicht zu wenig Religionsfreiheit.

Ein freiheitlicher Staat muss Religion schützen. Er muss aber zugleich eine Religion gesondert beobachten, in der Religion und eine gewalttätige Politik weder von der Idee noch in der real existierenden Form dieser Religion wirklich sauber zu trennen sind. Gerade der Islam stellt liberale Gesellschaften dabei vor ein grundsätzliches Problem. Ihre Offenheit kann von Menschen genutzt werden, die diese Offenheit selbst ablehnen. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit schaffen große Räume für friedliches religiöses Leben – werden aber zugleich von extremistisch-muslimischen Milieus immer mehr missbraucht, die die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt komplett zerstören werden, an dem sie sich mächtiger glauben als die anderen Religionen.


Steuern auf alles von allen für alle

von Michael Münch

Abzocke als Staatsprinzip: Finanzvollpfosten Klingbeil



Die wahren Absichten werden deutlich: Es geht nur noch ums Abzocken als Selbstzweck, egal wie absurd. Das jüngste Beispiel: Eine Zuckersteuer, die auch für zuckerfreie Getränke gilt. Klar: Sie brauchen immer mehr frisches Geld für die Ukraine und die Alimentierung von Millionen Migranten. Klingbeil wird gierig; Neuverschuldung ohne Ende reicht ihm nicht mehr – und langsam werden die wahren Absichten auch noch für den Letzten durchsichtig. Deutschland hat offenbar ein neues Steuerprinzip entdeckt: Besteuert wird nicht mehr nur, was man tut – sondern vorsichtshalber auch das Gegenteil. Zuckersteuer auf zuckerfreie Cola? Hervorragend! Wer keinen Zucker trinkt, beweist schließlich nur, wie raffiniert er sich der Zuckersteuer zu entziehen versucht! Als Nächstes kommt dann wohl die Tabaksteuer für Nichtraucher – denn wer nicht raucht, schadet schließlich Tabakindustrie und dem Gesundheitssystem – denn er lebt womöglich länger. Das verursacht nebenbei auch unnötige Rentenkosten.

Wie wäre es mit einer KFZ-Steuer für Fußgänger? Schließlich benutzen sie ebenfalls Zebrastreifen und schauen den Autos beim Vorbeifahren zu. Das ist passive Verkehrsteilnahme! Und eine Hundesteuer für Katzenhalter wäre ebenfalls logisch: Die Katze hätte schließlich auch Hund werden können. Vielleicht fühlt definiert sie sich sogar als Katze! Jedenfalls ein verhinderter Steuerfall. Höchste Zeit wird es auch für eine Flugsteuer für Menschen mit Höhenangst – denn wer nicht fliegt, entzieht sich seit Jahren seiner klimapolitischen Verantwortung durch Nichtbeteiligung an Kerosinsteuer und CO2-Abgaben! Die Alkoholsteuer für Abstinenzler folgt automatisch; wer nüchtern bleibt, muss wenigstens fiskalisch einen mittrinken! Und dann die Kirchensteuer für Atheisten – als spirituelle Vorhaltepauschale. Eine Vergnügungssteuer für schlecht Gelaunte wäre besonders ergiebig; irgendwann werden die doch wohl sicher mal gelacht haben – und sei es nur über die Politik dieser Regierung.

Nachatmen wird nachversteuert

Die folgerichtige Grundsteuer für Obdachlose lässt sich ebenfalls erklären: Sie halten sich schließlich permanent auf Grund und Boden von irgendwem auf, im Zweifel der Allgemeinheit. Die Zweitwohnungssteuer für Menschen ohne Wohnung ist dann die nächste Konsequenz: Denn wer keine erste Wohnung hat, hat theoretisch auch keine zweite. Und dann erst die Erbschaftsteuer für Kinderlose – nur gerecht, denn die sparen schließlich den ganzen Erbvorgang. Die Kaffeesteuer für Teetrinker heißt künftig Koffeinvermeidungsausgleich, und die Sektsteuer für Wassertrinker bekräftigt die Solidarität mit den Trinkfreudigen. Muss sein! Eine Autobahnmaut fürs Homeoffice wäre ebenfalls dringend nötig: Wer zu Hause bleibt, verursacht weniger Stau – und muss für diesen Vorteil natürlich bezahlen. Die CO2-Abgabe fürs Luftanhalten kommt als Nächstes. Nachatmen wird selbstverständlich nachversteuert. Und die Plastiksteuer für Stoffbeutelbesitzer gleicht den entgangenen Plastiktütenumsatz aus.

Die Fleischsteuer für Veganer könnte Schnitzelsolidaritätszuschlag heißen. Die Solarabgabe für Kellerwohnungen ist wiederum überfällig: Wer keine Sonne bekommt, spart schließlich verdächtig viel Photovoltaik! Und die Parkgebühr für Menschen ohne Auto wäre schon deshalb gerecht, weil sie wertvollen Parkraum nicht nutzen und damit künstlich freihalten. Und dann natürlich die geniale Krönung: Die Steuervermeidungssteuer! Sie wird immer dann fällig, wenn man etwas nicht kauft, nicht fährt, nicht raucht, nicht trinkt, nicht isst oder nicht besitzt. So wird aus dem alten Satz „Wer bestellt, bezahlt“ das neue Berliner Finanzprinzip: Wer nicht bestellt, bezahlt eben trotzdem. Wie gesagt: Langsam wird’s nicht nur lustig, sondern durchsichtig…


Hetz- und Vernichtungskampagne von “Campact“ gegen kritische Youtube-Kanäle – durch Erpressung von Werbekunden

von Theo-Paul Löwengrub

“Campact“-Mitgründer und geschäftsführender Vorstand Christoph Bautz (hier bei einer seiner Hetzreden gegen die demokratische Opposition bei der Hauptkundgebung gegen den Erfurter Bundesparteitags der AfD am 4. Juli 2026



Der linksextreme Verein “Campact e.V.”, eine der berüchtigtsten NGOs und metapolitischen Kampagnenorganisation Deutschlands, hat einen neuen Propagandafeldzug gestartet, um missliebigen freien Medien ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage durch Werbeeinnahmen zu entziehen: Rund 90 Unternehmen wurden schriftlich aufgefordert, ihre Werbeschaltungen auf Youtube zu “überprüfen”, natürlich mit unverhohlen drohendem Unterton. Benannt werden 62 Kanäle, darunter die von „Nius“, “Aktien mit Kopf“, “eingollan“, „Achtung Reichelt“ „Tichys Einblick“, „Apollo News“, die „Weltwoche“, „Epoch Times“, „Ketzer der Neuzeit“, „AUF1“, “Hallo Meinung“ und von “Love Priest“ Tim Kellner sowie auch der der AfD-Bundestagsfraktion und zahlreicher namhafter AfD-Politiker, die alle auf der “Campact“-Liste stehen – mit Beispielen, die die angeblich beanstandungswürdigen Gesinnungen der Kanäle dokumentieren sollen, was jedoch an Absurdität nicht zu überbieten ist.

Die von “Campact“ vorgenommene “Einordnung“ erfolgt dabei auf Kindergartenniveau – nach völlig substanzlosen und schwammigen Kategorien wie “AfD-nah“, “rechtsextrem“, “rechtspopulistisch“, “verschwörungsideologisch“, “AfD“ oder “nah an Rechtsextremen“ – und entspricht voll und ganz dem “Republikfeind”-Raster der einstigen Stasi, in deren übler Tradition diese Gesinnungsschnüffelei und linke Zersetzungsarbeit insgesamt auch lupenrein steht. Nachfolgend ein Screenshot der auf X öffentlich gemachten vollständigen Liste der betroffenen 62 Kanäle:


In dem Schreiben an Werbetreibende wird zudem behauptet, YouTube sei zu einem „zentralen Radikalisierungsort für die extreme Rechte“ geworden. Gemeinsam mit “Tausenden Unterstützern” habe man “recherchiert“, welche Unternehmen Werbung vor angeblichen „Hass- und Hetzvideos“ schalten. Sodann wird zunächst kaum subtiler Druck durch Kontaktschuld ausgeübt: Wenn die Unternehmen die von “Campact” als „Hetz-Kanäle“ verleumdeten Angebote künftig nicht als Werbepartner ausschließen sollten, würden sie mit ihrem „guten Ruf“ und möglicherweise auch ihrem Werbebudget Kanäle “unterstützen”, die „Desinformationen und Hass gegen Minderheiten verbreiten“. Anschließend folgt dann die drastische und klar erpresserische Warnung: „Wenn Sie Ihre Marke künftig nicht mit Hass und Hetze in Verbindung bringen wollen, nutzen Sie gerne die angehängte Liste von Kanälen als Grundlage für eine Sperrliste für Werbeschaltungen auf Youtube.“ Kanäle mit weniger als 10.000 Abonnenten finden sich nicht auf der Liste.

“Campact” prahlt damit, dass bereits 20 Unternehmen oder Marken erklärt hätten, ihre “Sperrlisten anpassen zu wollen”, darunter Aldi Süd, Edeka, Milram, die Drogeriekette dm, Procter & Gamble, Kleinanzeigenanbieter, Indeed, DEVK, Constantin Film, Immowelt, Euronics, Axa, die Berliner Wasserbetriebe und Klosterfrau. Neun weitere Unternehmen, unter anderem Rewe, Booking, Samsung und Krombacher, wollten dies “überprüfen”. Aufgrund der Hexenjagden der jüngeren Vergangenheit, die hierzulande mit öffentlicher Anprangerung und Verächtlichmachung Andersdenkender in Tateinheit mit Politik und Medien geradezu routiniert veranstaltet werden, ist leider davon auszugehen, dass es sich dabei um reale “Erfolgszahlen” handelt.

Bösartige und gegen den Geist des Grundgesetzes gerichtete Machenschaften

Was “Campact” hier veranstaltet, müsste in einer freien demokratischen Gesellschaft einen Aufschrei der Empörung auslösen und dürfte in einem funktionierenden pluralistischen Rechtsstaat keinen Moment ungestraft bleiben. Politische Diskriminierung, die wirtschaftliche Schädigung von Medien und Journalisten durch Angriff auf deren Existenzgrundlage und die Verhetzung kritischer Stimmen und Portale müssten zwingend straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zumal es sich um hierbei um eine eindeutige und ungeheuerliche Attacke auf die Pressefreiheit durch Akteure aus dem “vorpolitischem“ Raum handelt. Die Masche ist dabei altbekannt: Man übt Druck auf Unternehmen aus, ihre Werbung nicht mehr auf Kanälen zu schalten, die eine linke Organisation einfach willkürlich als rechte Hetz- und Deformationsplattformen brandmarkt, mit der Drohung, die Unternehmen selbst als aktive Unterstützer angeblicher rechter Hetzkanäle öffentlich anzuprangern – und bei vielen Firmen verfängt diese Einschüchterungsstrategie offensichtlich, weil sie fürchten müssen, ansonsten ebenfalls von “Campact“ und gleichgesinnten linksextremen NGOs öffentlich verleumdet und fertiggemacht zu werden.

Dieses Gebaren ist nicht nur bösartig, sondern in jeder Hinsicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Geist des Grundgesetzes gerichtet, außerdem durchweg totalitär – und politisch völlig durchschaubar: Reichweitenstarke rechte, konservative und liberale, kurzum: nicht-linke Stimmen sollen mit allen Mitteln zum Schweigen gebracht werden, weil den staatsnahen und zwangsgebührenfinanzierten Hauptstrommedien, wie dem politischen Lager insgesamt, allenthalben die Felle davonschwimmen. Argumentativ-inhaltlich hat man den kritischen Stimmen der alternativen Medien, die für einen Politikwechsel eintreten, schon längst nichts mehr entgegenzusetzen; und wo bloße Diffamierung nicht mehr reicht, geht es nun darum, den oppositionellen Kanälen die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu entziehen. “Campact” hat damit endgültig jedes noch zulässige und vertretbare Maß im politischen Meinungskampf überschritten. Die Umtriebe des gemeingefährlichen linken NGO-Komplexes insgesamt müssen endlich Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Debatte und juristischer Überprüfung werden. Dieser Moloch muss zerschlagen werden, wenn Redefreiheit und Meinungspluralismus in diesem Land noch irgendeine Zukunft haben wollen.



Dienstag, 25. August 2026

Melanie Amanns Problem mit Plagiatsenthüllungen: Nicht der Jäger ist das Problem

von Thomas Hartung

Ein Herz für Doktorschummler? Ex-„Spiegel“-Redakteurin Melanie Amann



„Die Suche nach Zitierfehlern sollte kein Geschäftsmodell sein“: Schon die Formulierung, mit der Melanie Amann die jüngste Plagiatsdebatte kommentiert, enthält nahezu die gesamte Verschiebung, um die es geht: Nicht mehr die wissenschaftliche Täuschung erscheint als das eigentliche Problem, sondern derjenige, der sie aufspürt; nicht der mögliche Betrug wird skandalisiert, sondern dessen systematische Suche; nicht der, frei nach Tucholsky, der den Schmutz macht, sondern der auf ihn hinweist. Aus ernsthaften Plagiatsvorwürfen werden dabei jene harmlos klingenden „Zitierfehler“. Im Fall der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erhält diese semantische Verschiebung besondere Brisanz: Der Plagiatsprüfer Stefan Weber stellt fest, in ihrer Dissertation 83 problematische Textstellen gefunden zu haben; Badenberg hat die Universität zu Köln um eine unabhängige Prüfung gebeten. Eine abschließende wissenschaftliche Bewertung liegt also noch nicht vor.

Amann stellt jedoch eine andere Frage in den Vordergrund. Ist es Zufall, dass Vorwürfe gegen prominente Politiker und Wissenschaftler gerade dann auftauchen, wenn sie vor entscheidenden Karriereschritten oder Wahlen stehen? Robert Habeck wurde wenige Tage vor der Bundestagswahl 2025 mit Vorwürfen gegen seine Dissertation konfrontiert. Frauke Brosius-Gersdorf geriet während ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht ins Visier. Badenberg steht wenige Wochen vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl. Die Frage nach Zeitpunkt, Auftraggebern und politischen Interessen ist legitim. Sie muss sogar gestellt werden. Aber sie beantwortet eine andere Frage als die nach dem Wahrheitsgehalt eines Vorwurfs. Eine politisch motivierte Untersuchung kann sachlich richtig sein; eine zeitlich kalkulierte Enthüllung kann einen echten Missstand offenlegen. Wer den Zeitpunkt einer Veröffentlichung untersucht, betreibt Quellenkritik. Wer mit Hinterfragung des Zeitpunkts die Sache selbst erledigen möchte, betreibt Ablenkung.

Der Verdacht gegen den Verdächtigen

Das lässt sich an den Beispielen zeigen, die Amanns Skepsis zunächst zu bestätigen scheinen. Bei Habeck tauchten die Vorwürfe im Februar 2025 unmittelbar vor der Bundestagswahl auf. Die Universität Hamburg sah jedoch kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Bei Brosius-Gersdorf fiel der Plagiatsverdacht mitten in die Auseinandersetzung um ihre Wahl zur Verfassungsrichterin. Im Juli 2026 stellte die Universität Hamburg fest, dass die Plagiatshinweise nicht bestätigt werden konnten und kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorlag. Wer jemanden öffentlich des wissenschaftlichen Betrugs verdächtigt, trägt Verantwortung für die Qualität seiner Vorwürfe. Ein falscher Verdacht kann Karrieren beschädigen. Aber daraus folgt nicht, dass künftig jeder Vorwurf, der zur politisch passenden Zeit kommt, als Kampagne behandelt werden sollte. Es folgt vielmehr das Gegenteil: Man muss präziser unterscheiden.

Zeitpunkt und Auftrag können die Entstehung eines Verdachts erklären. Sie können ihn aber weder beweisen noch widerlegen. Genau diese Trennung droht verloren zu gehen, wenn die Diskussion plötzlich davon handelt, ob die „Suche nach Zitierfehlern“ ein Geschäftsmodell sein dürfe. Die richtige Reihenfolge lautet anders: Was wurde gefunden? Wirklich nur Zitierfehler, oder handfeste Plagiate? Wie schwer wiegen die Fundstellen nach den zum Zeitpunkt der Dissertation geltenden wissenschaftlichen Regeln? Gibt es systematische Übernahmen? Wurde Eigenständigkeit und Originalität vorgetäuscht, wo es sich um Fremdpassagen handelte? Erst danach interessiert, warum jemand gerade jetzt danach gesucht hat.

Es sind nicht immer „Zitierfehler“

Auch sprachlich sollte man sauber bleiben. Ein Zitierfehler kann banal sein: Eine Seitenzahl stimmt nicht, eine Fußnote gerät an die falsche Stelle. Wissenschaft ist Menschenwerk. Nicht jede Ungenauigkeit ist Betrug. Wer jedoch fremde Formulierungen, Argumentationsgänge oder Erkenntnisse in erheblichem Umfang übernimmt und beim Leser den Eindruck eigener Leistung entstehen lässt, hat etwas grundsätzlich anderes getan. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem Urteil vom 29. Juni 2020 (AN 2 K 17.00619) die Unterscheidung einmal bemerkenswert klar formuliert: Von bloßen Zitierfehlern könne bei punktuellen Verstößen unerheblichen Umfangs gesprochen werden; bei zahlreichen nicht angegebenen Quellen und wortwörtlichen Übernahmen greife diese Verharmlosung nicht mehr . Das müsste eigentlich unmittelbar einleuchten. Niemand spräche von einem „Kassenführungsfehler“, wenn jemand regelmäßig Geld aus der Kasse in die eigene Tasche steckte. Nur beim geistigen Eigentum entwickelt sich eine erstaunliche sprachliche Milde, sobald ein prominenter Titelträger betroffen ist. Dann wird aus Abschreiben „unsaubere Quellenarbeit“, aus möglicher Täuschung „Nachlässigkeit“ und aus demjenigen, der sie findet, ein „Plagiatsjäger“, dessen Motive nun mindestens so intensiv untersucht werden wie die Dissertation selbst.

Hier beginnt eine eigentümliche Täter-Opfer-Umkehr. Denn falls ein tatsächliches Plagiat vorliegt, sind zunächst die Autoren betroffen, deren geistige Leistung nicht ordentlich ausgewiesen wurde; sodann die Mitbewerber, die ihre Arbeiten redlich erstellt haben; und schließlich dann die Universität, deren Grade nur so viel wert sind wie die Standards ihrer Vergabe. Der Aufdecker kann unsympathisch, parteiisch oder geschäftstüchtig sein – doch das macht den kopierten Satz nicht zum eigenen. Gerade bei Melanie Amann besitzt die “Geschäftsmodell”-Kritik eine gewisse Ironie: Sie ist selbst promovierte Juristin, hat über Jahre investigativ über Politik gearbeitet, zumal zur AfD, zu der sie eine Art Hassliebe entwickelt hat. Recherche nach Missständen ist konstitutives Selbstverständnis ihres Berufsstandes. Man stelle sich einen Politiker vor, der nach einer Enthüllung sagt: „Die Suche nach Korruption sollte kein Geschäftsmodell sein.“ Der Satz würde sofort als Ausweichmanöver erkannt. Die Tatsache, dass jemand von Kontrolle lebt, ist kein Argument gegen Kontrolle. Das Problem beginnt dort, wo jemand vom Betrug profitiert. Das gilt auch dann, wenn der Entlarver seine Untersuchung bewusst in einen Wahlkampf hinein veröffentlicht. Politik hat Enthüllungen immer zeitlich genutzt. Entscheidend bleibt, ob die Behauptung stimmt.

Früher: Guttenberg und andere weiße Männer. Und heute?

Wie eindeutig dieser Maßstab einmal war, zeigte 2011 die Causa Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Universität Bayreuth entzog dem damaligen Verteidigungsminister den Doktorgrad nach einer Dissertation mit umfangreichen nicht gekennzeichneten Übernahmen. Damals war die zentrale Frage noch nicht, ob derjenige, der die Fundstellen suchte, ein problematisches Geschäftsmodell betrieb. Es ging darum, was ein akademischer Grad bedeutet. Ein Doktortitel stand einst für wissenschaftliche Gründlichkeit, akademische Reife und die Fähigkeit zu selbstständigem Forschen. Guttenbergs Vorgehen beschädigte deshalb nicht nur einzelne Autoren, sondern Universitäten und alle, die ihren Titel redlich erworben hatten. Demokratie setzt voraus, dass über Macht und ihren Inhabern Regeln stehen. Wer einen Doktortitel führt und den damit verbundenen Status nutzt, darf an denselben Regeln gemessen werden wie ein namenloser Doktorand. Die gegenwärtige Debatte besitzt eine reizvolle historische Ironie. Die großen Plagiatsaffären der frühen 2010er Jahre trafen auffällig häufig das bürgerliche Lager: neben Guttenberg Annette Schavan, Silvana Koch-Mehrin, Margarita Mathiopoulos; zumeist handelte es sich um Politiker der Union oder FDP, darunter jene „alten weißen Männer“, an denen sich die Kritik gesellschaftlicher Privilegien besonders bequem exemplifizieren ließ: Florian Graf, Frank Steffel, Jorgo Catzimarkakis, Bernd Althusmann. Damals kam kaum jemand auf die Idee, systematische Pl-giatsprüfung als geschlechtsspezifischen Angriff zu problematisieren. Man sprach über wissenschaftliche Standards.

Nun aber erreichen Vorwürfe zunehmend andere Milieus. Eine SPD-nominierte Verfassungsrichterkandidatin, ein grüner Kanzlerkandidat, eine Berliner Mobilitäts- und jetzt Justizsenatorin. Und auf einmal stellt sich die Frage, ob hier politisch selektiert, strategisch terminiert oder gar bevorzugt gegen Frauen vorgegangen werde. Diese Frage darf zwar gestellt werden; die Antwort kann aber nicht darin bestehen, den universellen Maßstab aufzugeben, sobald sich die gesellschaftliche Zusammensetzung der Verdächtigen ändert. Auch der Hinweis auf Frauen verlangt Differenzierung: Ja, Frauen in exponierten Ämtern können selbstverständlich Ziel sexistischer Kampagnen werden. Daraus folgt aber nicht, dass ein wissenschaftlicher Vorwurf gegen eine Politikerin aufgrund ihres Geschlechts schon strukturell verdächtig wäre. Wer Frauen als vollwertige Mitglieder der Elite betrachtet, muss ihnen dieselben Zumutungen der Kontrolle zumuten wie Männern. Die Alternative wäre ein Schonraum, keine Gleichberechtigung. Wissenschaftliche Redlichkeit besitzt kein Geschlecht. Sie ist gerade deshalb ein universalistischer Maßstab, weil Herkunft, Geschlecht, Parteizugehörigkeit und politische Brauchbarkeit für sie irrelevant sein sollten.

Diverses Plagiat ist kein besseres Plagiat

Wie wenig das Problem in das vertraute Raster vom privilegierten weißen Mann passt, zeigte zuletzt der britische Fall Jason Arday: Der Cambridge-Professor galt als Symbol sozialen Aufstiegs und wurde als jüngster schwarzer Professor der Universität gefeiert. 2026 wurden gegen seine Dissertation umfangreiche Plagiatsvorwürfe erhoben; Cambridge begann mit einer Untersuchung, Arday trat zurück. Der Fall wurde kurz darauf durch seinen Suizid überschattet. Auch dort verschob sich die Debatte teilweise vom untersuchten Material hin zu demjenigen, der es öffentlich gemacht hatte. Das ist verständlich, wenn dessen eigene politische Positionen, in diesem Falle die des US-Forscher Nathan Cofnas, umstritten sind. Es ändert aber nichts am Grundsatz: Ein schlechter Bote kann eine richtige Nachricht überbringen. Prompt wurde Cofnas von der Universität Gent suspendiert. Gegen ihn läuft nun eine vorläufige disziplinarische Untersuchung wegen möglicher Diskriminierung Ardays.

Die moderne Identitätspolitik verführt dazu, Integrität nach sozialen Rollen zu sortieren. Der alte konservative Mann gilt schneller als Vertreter einer privilegierten Klasse, die progressive Frau schneller als mögliches Opfer einer Kampagne, der Angehörige einer Minderheit als Repräsentant gesellschaftlichen Aufstiegs. Doch gerade eine Leistungsgesellschaft muss diese Sortierungen durchbrechen: Ein Plagiat wird nicht moralisch besser, wenn es divers ist. Umso bezeichnender ist die öffentliche Stel-lungnahme der fünf Amnesty-UK-Netzwerke samt Forderungen, die einer Zensur gleichkommen. Arday sei „Opfer einer brutalen, rassistischen Hetzjagd“ geworden, die sogar noch andauerte, nachdem er von seinem Amt zurückgetreten war und deutlich gemacht hatte, dass er sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen wolle, so Amnesty.

Wahlkampfbombe oder Befund?

Er sei jedoch nicht das erste Opfer einer „toxischen und unregulierten Medienkultur“, weshalb man sich für die Schaffung eines sogenannten „Arday-Gesetzes“ einsetze: gesetzlich durchsetzbare Schutzmaßnahmen gegen „digitale Belästigung, Doxxing, diskriminierende Zielsetzung und unverhältnismäßige Medienpräsenz“. Und: “Die Medien müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie diese Grenzen nicht einhalten“, heißt es in dem Schreiben weiter. Fast scheint es, als flankiere Amann mit ihrem Text diese Zensurforderungen.

Damit bleibt die Frage Amanns: Warum erscheinen solche Vorwürfe so häufig vor Wahlen oder wichtigen Ernennungen? Weil sie dann politisch am meisten bewirken können. Das muss niemand beschönigen. Das Timing kann strategisch sein. Im Fall Badenberg ist die zeitliche Nähe zur Berliner Wahl offensichtlich; im Fall Habeck war sie es ebenfalls. Aber daraus folgt nicht die Unschuld des Betroffenen, genauso wenig wie aus der politischen Instrumentalisierung eines Strafverfahrens folgt, dass die darin untersuchte Tat nicht stattgefunden habe. Brosius-Gersdorf zeigt die andere Seite: Dort wurden die Vorwürfe später von der Universität Hamburg ausdrücklich nicht bestätigt. Das gehört genauso deutlich zur Geschichte wie die ursprüngliche Anschuldigung. Gerade deshalb brauchen wir nicht weniger Plagiatsprüfung, sondern bessere: methodisch transparent, nach zeitgenössischen wissenschaftlichen Standards, institutionell überprüfbar und mit ebenso großer Öffentlichkeit für Entlastungen wie für Anschuldigungen.

Nicht der Jäger entscheidet

Stefan Weber ist nicht das Gericht der Wissenschaft. Er kann einen Verdacht formulieren und Material liefern. Universitäten und zuständige Gremien müssen bewerten, ob daraus wissenschaftliches Fehlverhalten folgt. Aber Amanns Perspektive droht diese vernünftige Arbeitstei-lung umzukehren. Wenn die zentrale öffentliche Frage lautet, wer den Prüfer bezahlt, warum er gerade jetzt sucht und warum bestimmte Personen häufiger untersucht werden, verschiebt sich die Beweislast vom möglichen Fehlverhalten auf dessen Entdeckung. Natürlich muss auch der Jäger kontrolliert werden. Aber ein fragwürdiger Jäger macht die Beute nicht unsichtbar. Bei Habeck und Brosius-Gersdorf liegen institutionelle Entlastungen vor. Bei Badenberg läuft die Prüfung. Genau hier bleibt der Begriff der Täter-Opfer-Umkehr sinnvoll, allerdings nur unter einer Bedingung: Ein tatsächliches Fehlverhalten muss zunächst festgestellt sein. Dann wäre es absurd, demjenigen, der es nachgewiesen hat, moralisch den Hauptvorwurf zu machen, weil Zeitpunkt oder Geschäftsmodell nicht gefallen.

Wenn sich ein Vorwurf dagegen als haltlos erweist, gibt es selbstverständlich einen Geschädigten auf der anderen Seite: den fälschlich Beschuldigten. Konservatives Denken sollte gerade diese Symmetrie verteidigen. Nicht die richtige Gesinnung entscheidet, sondern die Regel. Nicht Mann oder Frau, rechts oder links, Kandidat der bevorzugten oder verachteten Partei. Derselbe wissenschaftliche Maßstab muss für alle gelten.

Betrug sollte kein Geschäftsmodell sein

Eine Leistungsgesellschaft kann nur funktionieren, wenn Leistungsnachweise etwas bedeuten. Ein akademischer Grad, dessen erschlichener Erwerb folgenlos bliebe, würde seinen Wert auch für diejenigen verlieren, die ihn redlich erworben haben. Umgekehrt würde ein System, in dem bloße Verdächtigungen kurz vor Wahlen Karrieren zerstören können, ohne dass spätere Entlastungen vergleichbares Gewicht erhalten, ebenfalls seine Legitimität verlieren. Beides gehört deshalb zusammen: kompromisslose Prüfung und kompromisslose Fairness. Wer betrügt, darf nicht durch Parteibuch, Geschlecht oder gesellschaftliche Symbolfunktion geschützt werden. Wer zu Unrecht beschuldigt wurde, muss vollständig rehabilitiert werden. Und wer einen belastbaren Betrug aufdeckt, verdient nicht deshalb Missachtung, weil er damit Geld verdient oder den für den Betroffenen denkbar schlechtesten Zeitpunkt gewählt hat.

Eine gute Elite entsteht nicht dadurch, dass man ihre Mitglieder vor unangenehmen Nachforschungen schützt. Sie entsteht dadurch, dass ihre Ansprüche überprüfbar bleiben und falsche Ansprüche Konsequenzen haben. Es ist deshalb durchaus richtig zu fragen, wer einen Plagiatsprüfer beauftragt und warum eine Veröffentlichung gerade jetzt erscheint. Man sollte nur nie vergessen, vorher noch eine andere Frage zu stellen: Stimmt der Vorwurf? Denn nicht die Suche nach Betrug beschädigt das Vertrauen in Eliten. Ein falscher Vorwurf kann das Leben eines Unschuldigen beschädigen; ein richtiger Vorwurf offenbart einen bereits vorhandenen Schaden. Und deshalb bleibt die bessere Umkehrung von Amanns Satz: Nicht die Suche nach wissenschaftlicher Unredlichkeit sollte kein Geschäftsmodell sein – Betrug sollte keines sein.


Hurra, Hurra, der Lügenfritz ist wieder da…

von Axel Bürger

Er ist und bleibt einfach ein Fotzen-Fritz!



Als sich der Kanzler aller Deutschen, uns‘ Freddy aus dem Sauerland, Ende Juli in den Urlaub begab, ahnte niemand, wie lange er dort verweilen und was in dieser Zeit, dem sogenannten Sommerloch, alles geschehen würde. Vor allem rückte der Russe in beängstigendem Tempo weiter vor. Der britische Geheimdienst hatte schon vor längerer Zeit berechnet, dass Putins Truppen bei Zugrundelegung des Vormarschtempos der letzten viereinhalb Jahre in etwa 110 Jahren die komplette Ukraine erobert haben werden; nach unseren hiesigen, an DB-Fahrplänen orientierten Maßstäben wäre die russische Armee dann nur wenig später, etwa im Jahr 2430, auch schon in Berlin. Eingedenk der Schnelligkeit, mit der bei uns Flughäfen und Bahnhöfe gebastelt und gezimmert werden, wäre es also jetzt schon höchste Zeit, die Koffer zu packen und den Regierungssitz in sichere Gefilde zu verlegen, damit unsere Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Urenkel in Sicherheit sind, wenn die Rote Armee mal wieder am Horizont aufschlägt.

Vorbereitungen des Kanzlers wären also unverzichtbar. Doch was geschah stattdessen? Nichts! Der Pinocchiokanzler urlaubte tiefenentspannt einen ganzen Monat lang – obwohl die Volksweisheit gilt: Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch! Nur in den östlichen Bundesländern war man darüber erleichtert, denn hier wurde in Abwesenheit des Größten Kanzlers aller Zeiten (GröKaZ) weiter Wahlkampf geführt – besser gesagt: es wurde eben diese Abwesenheit des GröKaZ dankbar ausgenutzt, um ohne das Handicap von dessen Geschwätz, Halb- und Unwahrheiten und rastloser Suche nach noch nicht “ertappten” Fettnäpfchen für die CDU trommeln zu können. Wäre Merz nicht in Urlaub gewesen, hätte man ihm ein Redeverbot im Osten erteilen müssen – obwohl es so oder so ein Wahlkampf auf verlorenem Posten war, auch ohne dass Merz wieder alles vermasselte.

15 Prozent hochverdiente Zustimmungswerte

Denn die an seiner Statt eingesetzten Wahlkampfhelfer waren Merz durchaus ebenbürtig – zumindest erscheint deren Rekrutierung fragwürdig. Vor in Sachsen-Anhalt, wo ein seniler Tattergreis mit Honig im Kopf Fritzens Part übernahm – nach dem Motto “Es wurd‘ gesungen, getanzt, gereimt und gelacht und sich zum Vollidiot gemacht”. Ich möchte weiterdichten: “Und hernach, voller Scham und Graus / rückte das Volk die Spendenknete raus. / Und ganz eilig, vorneweg / wagten sich CDU-Granden aus dem Versteck. / Geldbündel wechselten auf diese Weise / zur AfD- Wahlkampfhilfe – so eine Schei…!”. Keine Sorge, Späßle gemacht! Doch zurück zum Sauerland-Freddy: Nachdem dieser auf der Urlaubsheimreise eruiert hatte, wo er nach langer Abwesenheit mal wieder aufschlagen könnte, erwählte er sich ein ganz besonderes Fleckchen: Ein bereits Tage zuvor gelöschtes Waldbrandgebiet im Hürtgenwald bei Düren. Wie ein abgetauchtes U- Boot pirschte er heran, schob das Periskop vor, blickte um sich, ob genügend Personal umherstand – und tauchte schließlich inmitten der nichtsahnenden Versammelten am Rednerpult auf. Lobhudeleien, Dankesreden, großmäulige Ankündigungen und Versprechungen, Flüche auf die menschenfabrizierte Klimaerwärmung und noch vieles mehr prasselten auf die peinlich berühmten Kommunalpolitiker, freiwilligen Feuerwehrhelöfer und Umstehenden ein.

Und wieder einmal wurde deutlich: Unser Lügenfritz hat sich die noch kurz seiner Abreise in die Ferien letztmals errechnete Zustimmungsrate in der Bevölkerung von knapp unter 15 Prozent wahrlich hart erkämpft. Da geht garantiert noch mehr – wie die Reaktionen auf seinen bizarren Auftritt im gelöschten Waldbrandgebiet zeigten: Von seinem unverbrüchlichen Restbestand an Fans befand sich da wohl leider grade keiner im Hürtgenwald – was erklärt, warum unser Fritze auch hier wieder in gewohnter Manier niedergepfiffen und -gebrüllt wurde (diesmal ganiert mit Wörtern und Begriffen, dass es nur so in seinen Lauschern klingelte). Ihm dürfte klargeworden sein: Der Urlaub ist definitiv vorbei. Das Sommerloch jedoch währt noch für Wochen fort. Wir dürfen also gespannt sein, in welche Fettnäpfchen der Fritze als nächstes tappt und welches Ungemach ihm diesmal blüht…


Der gefährlichste Mann Deutschlands schüttelt jedem die Hand



von Meinrad Müller

Ikonisch: Uli Siegmund führt die Ausfahrt auf dem Kult-Vehikel an



Gut 700 Simson-Mopeds und Autos ziehen an diesem Sonntag, den 23. August 2026 in einem kilometerlangen Korso durch den Harz. An der Spitze fährt Ulrich Siegmund auf seiner hellblauen Simson. Als sich der Zug am Ziel in Quedlinburg gesammelt hat, steigt der 35-Jährige in Jeans und T-Shirt auf die Bühne. Vor ihm stehen Tausende jubelnde Menschen.
 

„Was ist hier gerade passiert?“, ruft Siegmund in die Menge, um dieselbe Frage gleich noch einmal zu wiederholen. Man spürt, dass er selbst kaum fassen kann, was er da gerade erlebt hat – die riesige Begeisterung, die volksfestartige Stimmung, ein positives Gemeinschaftsgefühl, das längst zur Seltenheit geworden ist, weil Versammlungen von Deutschen im eigenen Land, es sei denn zu “Demos gegen Rechts”, längst unter politischen Generalverdacht gestellt sind. Doch hier lässt sich niemand die gute Laune nehmen.

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nach groben Schätzungen zwischen 8.000 und 10.000 Besucher versammelt, vielleicht mehr.

 Unterwegs musste der Korso mehrmals anhalten: Der Zug war zeitweise vier Kilometer lang, an seinem hinteren Ende waren noch längst nicht alle losgefahren, während die Spitze bereits wartete. Doch niemand soll zurückbleiben; auch das sagt Siegmund zweimal, und es ist durchaus auch im übertragenen Sinne gemeint. 

Genau dieses Erlebnis von Gemeinschaft und Solidarität greift Siegmund auf. Alle vor der Bühne wissen, wovon er spricht. Sie haben den Lärm der Motoren gehört, den Zweitaktgeruch in der Nase und die Menschen an den Straßen gesehen. In den Dörfern standen Familien. Kinder winkten. Smartphones wurden gezückt, der Jubel war groß. 

Junge und Alte seien dabei gewesen, sagt Siegmund stolz, Arme und Reiche, Menschen aus Ost und West. Heute habe man gezeigt, was Zusammenhalt wirklich bedeute.

Seine Sätze tragen keine Bügelfalte

Siegmund wiederholt sich noch ein paar Mal, setzt wieder neu, so mancher begonnene Satz sucht unterwegs noch nach seinem Ende. Der eigentlich eloquente Volkstribun ist sichtlich schwer gerührt und ergriffen. Doch seine Worte sind authentisch. Sie klingen nicht, als seien sie zuvor durch den Filter von Bürovorstehern, Pressesprechern KI oder gar einer politischen Waschmaschine gelaufen. 

Er spricht so, wie die Menschen vor ihm sprechen: Klartext. Das, wovon Siegmund erzählt ist nichts unbedingt Neues; nichts, was er nicht schon viele Male von Bühnen gerufen hat. Aber es ist trotzdem immer wieder hörenswert, weil es so wichtig wie wahr ist. Siegmund erzählt von der Heimat, die viele seit 2015 nicht mehr wiedererkennen. Von den Kindern und Enkelkindern in diesem Land und von dem Wunsch, dass es ihnen eines Tages besser gehen soll.

Siegmund blickt auf die Kinder vor der Bühne. „Ihr seid die Zukunft“, sagt er. Was bei anderen Politikern abgedroschen und pathetisch klingt, kommt bei ihm von Herzen. Er meint, was er sagt, und ist bereit, dafür zu kämpfen – und die Menschen spüren das. Genau dafür will er weitermachen, sagt er – allen Anfeindungen und Anwürfen zum Trotz. Nicht als Bewegung gegen etwas, sondern als „Welle des positiven Aufbruchs“ für das Land. .Große Worte, gewiss; doch von dieser Bühne blicken sie nicht von oben auf die Menschen herab. Sie sind Teil von ihnen. Siegmund und die mit ihm versammelten AfD-Politiker auch aus anderen Ost-Bundesländern erleben gemeinsam mit den Bürgern einen unvergesslichen Tag. Hier wird Politik greifbar, spürbar, unfassbar.



Der “Spiegel“ hilft beim Wahlkampf

Dann bedankt sich Siegmund nochmals für die Wahlkampfhilfe – ausgerechnet beim “Spiegel“: Das Hamburger Magazin hatte sein Konterfei im Stil eines Fahndungsplakats auf die Titelseite gesetzt, drunter stand in großen roten Buchstaben ironiefrei: “Der gefährlichste Mann Deutschlands”. Siegmund greift die absurde Zuschreibung auf – und die Menge lacht aus vollem Herzen. Jeder weiß, dass sich die politischen Lügen und die Gegenpropaganda totgelaufen haben. 

Siegmund nennt das “Spiegel“-Cover sein größtes Wahlkampfgeschenk: Viele Deutsche, die ihn vorher nicht kannten, kennen nun sein Gesicht. Einige Besucher haben die “Spiegel“-Ausgabe hier nach Quedlinburg mitgebracht. Sie halten ihm das Pamphlet aus Hamburg hin und bitten um seine Unterschrift. Siegmund signiert sein eigenes Fahndungsbild wie ein Pop-Literat seinen neuesten Bestseller.

Doch die Gegenseite kann es nicht lassen: 

Auch „Spiegel TV“ wartet bereits auf ihn. Der Reporter möchte über die “fragwürdige Vergangenheit” eines Mannes sprechen, der für Siegmund Bilder macht. Siegmund möchte lieber über günstigen Kraftstoff, sichere Städte und Ordnung in den Schulen reden – denn d
as, sagt er, seien die Sorgen der Menschen vor Ort; was Journalisten aus Hamburg ihnen über Sachsen-Anhalt erklären wollten, sei ihm gleichgültig. Das hat gesessen, das Gespräch ist beendet. 

Siegmund kennt keine Berührungsangst. Rund anderthalb Stunden erfüllt er noch die Wünsche nach einem Händedruck, einem Foto oder einer Unterschrift. Keiner bleibt zurück – auch wenn der Zeitplan längst aus den Fugen geraten ist, denn weitere Termine warten. Seine Familie habe ihn seit Wochen kaum gesehen, erzählt er, und erklärt voller Zuversicht: Noch 14-mal schlafen – dann wird in Sachsen-Anhalt gewählt! 

Siegmund verabschiedet sich. Doch er hält inne und findet doch noch etwas, das er mitteilen möchte: Die nächste Simson-Ausfahrt wird kommen – garantiert!