von Thomas Hartung
Deutscher Gendermist verursacht zunehmend administrative ReibungenZuweilen genügt ein einziges Verwaltungsdetail, um eine ganze Ordnung sichtbar zu machen: Bundesaußenminister Johann Wadephul hat nun für sein Haus angeordnet, in der amtlichen Kommunikation auf Genderstern, Doppelpunkt und Unterstrich zu verzichten. Paarformen bleiben möglich, Frauen verschwinden also keineswegs aus der Sprache. Trotzdem widersetzten sich zwei Abteilungsleiterinnen der neuen Vorgabe: Nicht entsprechend gegenderte Schriftstücke leiteten sie nicht weiter. Aus einer sprachlichen Präferenz wurde damit dienstlicher Widerstand. Bemerkenswert ist der Vorgang auch deshalb, weil an der Spitze des Auswärtigen Amtes inzwischen ein CDU-Minister steht. Die grüne Außenministerin Annalena Baerbock ist Geschichte, aber eine unter ihrer Amtszeit selbstverständlich gewordene Sprachkultur scheint sich verselbständigt zu haben.
Personal überdauert Wahlen, Behördenkulturen überdauern Minister – und irgendwann entsteht offenbar die Vorstellung, eine politisch aufgeladene Sprachregel gehöre nicht mehr zum disponiblen Bereich politischen Handelns, sondern zum moralischen Besitzstand einer Institution. Der Konflikt handelt deshalb nur oberflächlich von Sternchen und Doppelpunkten. In Wahrheit geht es um die Frage, wem die Sprache gehört, wer ihre Regeln festlegt – und wann aus sprachlicher Rücksichtnahme eine politische Bekenntnispflicht wird.
Wenn aus Sprachgebrauch Weltanschauung wird
Das sogenannte Gendern beruht zunächst auf einer linguistisch durchaus diskutierbaren Frage: Wie verhalten sich grammatisches und natürliches Geschlecht zueinander? Das Deutsche unterscheidet zwischen Genus und Sexus. Genus ist eine grammatische Kategorie. „Der Löffel“ ist nicht männlich, „die Gabel“ nicht weiblich und „das Messer“ nicht geschlechtslos. Ebenso bezeichnet das grammatische Maskulinum bei Personen nicht notwendig ausschließlich Männer. Wenn von „den Wählern“, „den Ärzten“ oder „den Studenten“ gesprochen wird, kann damit je nach Kontext eine gemischtgeschlechtliche oder hinsichtlich des Geschlechts gar nicht näher bestimmte Gruppe gemeint sein. Genau hier setzt der Streit an. Befürworter geschlechtergerechter Sprache argumentieren, das sogenannte generische Maskulinum erzeuge überwiegend männliche Vorstellungen. Psycholinguistische Untersuchungen liefern dafür durchaus Anhaltspunkte: Wer etwa nach „berühmten Musikern“ gefragt wird, denkt unter bestimmten Versuchsbedingungen häufiger an Männer, als wenn ausdrücklich von „Musikerinnen und Musikern“ die Rede ist. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass die grammatische Form ausschließlich Männer bezeichnet.
Man muss zwischen grammatischer Bedeutung, kontextueller Interpretation und psychologischer Assoziation unterscheiden. Diese Ebenen werden in der politischen Genderdebatte regelmäßig vermischt. Ein Wort kann grammatisch geschlechtsübergreifend verwendet werden und dennoch bei manchen Hörern zunächst männliche Vorstellungen hervorrufen. Umgekehrt beweist eine hervorgerufene Assoziation nicht, dass die Bedeutung des Wortes entsprechend beschränkt wäre. Wer bei „Piloten“ zunächst Männer vor Augen hat, hat damit noch nicht bewiesen, dass eine Pilotin sprachlich kein Pilot sein könne. Vorstellungen entstehen nicht allein aus Grammatik, sondern ebenso aus Erfahrung, gesellschaftlichen Rollenbildern, Häufigkeiten und Kontext. Sprache bildet Wirklichkeit ab – aber nicht wie ein Spiegel. Sie kategorisiert, abstrahiert und verdichtet. Wenn eine Zeitung meldet: „Die Deutschen trinken weniger Bier“, wird niemand daraus schließen, jeder einzelne Deutsche habe seinen Bierkonsum reduziert.
Das Missverständnis der Sichtbarkeit
Kollektiv- und Gattungsbezeichnungen funktionieren gerade deshalb, weil Sprache von individuellen Eigenschaften abstrahieren kann. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Sprache unsere Vorstellungen beeinflusst. Natürlich tut sie das. Die Frage lautet, ob daraus das Recht oder gar die Pflicht folgt, das grammatische System nach gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen umzugestalten. Und genau an dieser Stelle wird aus Linguistik Politik. Das Schlüsselwort der Genderdebatte lautet „Sichtbarkeit“. Frauen und inzwischen auch Menschen jenseits der Zweigeschlechtlichkeit sollen sprachlich „sichtbar“ gemacht werden. Schon diese Metapher ist problematisch. Sprache muss keineswegs sämtliche Eigenschaften der bezeichneten Menschen sichtbar machen. Ihre Leistungsfähigkeit beruht gerade darauf, Eigenschaften unsichtbar lassen zu können, wenn sie für eine Aussage irrelevant sind. Wenn es heißt: „Zwölf Ärzte versorgten die Verletzten“, interessiert zunächst ihre berufliche Qualifikation. Ob darunter sieben Frauen und fünf Männer waren, kann für den Informationsgehalt vollkommen bedeutungslos sein. Ebenso erfahren wir nichts über Alter, Herkunft, Religion oder Familienstand dieser Menschen. Das ist kein sprachliches Defizit. Es ist Abstraktionsleistung.
Eine Sprache, die jede denkbare Identität ständig sichtbar machen müsste, würde Kommunikation nicht präziser, sondern schwerfälliger machen. Denn Präzision bedeutet nicht maximale Information. Präzision bedeutet, die für den jeweiligen Sachverhalt erforderliche Information eindeutig zu vermitteln. Gerade die Amtssprache sollte diesem Prinzip verpflichtet sein. Sie hat nicht die Aufgabe, gesellschaftliche Identitäten symbolisch zu repräsentieren. Sie muss Rechtsverhältnisse eindeutig beschreiben, Entscheidungen nachvollziehbar machen und Verwaltungshandeln verständlich kommunizieren.
Das Sonderzeichen als politische Innovation
Hinzu kommt: Genderstern, Genderdoppelpunkt und Unterstrich sind nicht einfach organisch entstandene Varianten wie zahllose Veränderungen, die jede lebendige Sprache durchläuft. Sprachwandel entsteht normalerweise dezentral. Wörter setzen sich durch, weil Menschen sie nützlich finden. Bedeutungen verschieben sich, Formen werden verkürzt, Fremdwörter übernommen oder wieder vergessen. Niemand musste den Deutschen befehlen, „Computer“, „Handy“ oder „Internet“ zu sagen. Das Gendern mit Sonderzeichen nahm einen anderen Weg. Es wurde in Universitäten, Verwaltungen, Medien, Unternehmen und öffentlich finanzierten Institutionen durch Leitfäden, Hausregeln und dienstliche Vorgaben institutionalisiert. Eine zunächst aktivistische Schreibweise erhielt administrativen Rückhalt.
Das macht sie nicht automatisch sprachlich illegitim. Wohl aber erklärt es, warum der Widerstand dagegen stärker ist als bei gewöhnlichem Sprachwandel. Denn die Menschen erleben hier nicht nur eine neue Ausdrucksmöglichkeit, sondern häufig eine normative Erwartung. Das Sternchen teilt nicht lediglich Information mit. Es signalisiert zugleich eine Haltung zur gesellschaftlichen Geschlechterordnung. Damit erhält ein orthografisches Zeichen eine semantische Nebenfunktion: Es wird zum politischen Erkennungszeichen.
Wenn Grammatik zum Gesinnungstest wird
Man kann „Studentinnen und Studenten“ schreiben. Man kann „Beschäftigte“, „Lehrkräfte“ oder „Fachkräfte“ verwenden. Die deutsche Sprache besitzt genügend Möglichkeiten, Frauen ausdrücklich einzubeziehen, wenn der Kontext dies verlangt. Problematisch wird es dort, wo eine bestimmte Form nicht mehr als sprachliche Möglichkeit, sondern als moralischer Mindeststandard behandelt wird. Wer gendert, formuliert dann nicht mehr bloß einen Sachverhalt, sondern dokumentiert zugleich seine Zugehörigkeit zu einer sprachpolitischen Norm. Wer nicht gendert, gerät umgekehrt unter Rechtfertigungsdruck. Aus Grammatik wird Haltung. Aus Orthografie wird Moral. Aus dem Doppelpunkt wird ein kleines öffentliches Glaubensbekenntnis.
Genau deshalb besitzt der Vorgang im Auswärtigen Amt eine Bedeutung, die weit über das Ministerium hinausgeht: Zwei leitende Beamtinnen haben nicht lediglich eine Formulierung bevorzugt. Sie haben die sprachliche Vorgabe ihres Ministers nicht akzeptiert und entsprechend formulierte Unterlagen zurückgehalten. Damit wurde Sprache zum Gegenstand eines inneradministrativen Machtkampfes. Wie weit diese Entwicklung reicht, zeigt der entgegengesetzte Fall beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Dort sollte eine Diplom-Chemikerin und Strahlenschutzbeauftragte eine Strahlenschutzanweisung in geschlechtergerechter Sprache verfassen. Sie verweigerte dies unter anderem mit dem Hinweis auf sprachliche und rechtliche Eindeutigkeit. Nach zwei Abmahnungen folgte die Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte diese aus formellen Gründen für unwirksam, ließ aber erkennen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache machen könne.
Zwei Fälle, eine Ideologie
Man muss beide Vorgänge nebeneinanderlegen. Dort riskiert eine Beschäftigte ihre berufliche Existenz, weil sie nicht gendern will. Hier verweigern leitende Mitarbeiterinnen die Umsetzung einer ministeriellen Vorgabe, weil sie weiterhin gendern wollen.
Der scheinbare Widerspruch löst sich auf, sobald man erkennt, worum es tatsächlich geht. In beiden Fällen wird Sprache nicht mehr primär danach beurteilt, ob sie verständlich, eindeutig und situationsgerecht ist. Sie wird zum Träger einer weltanschaulichen Botschaft. Gerade beim Strahlenschutz wird die Absurdität sichtbar. Eine Strahlenschutzanweisung hat eine konkrete Aufgabe: Menschen vor ionisierender Strahlung zu schützen. Im Ernstfall muss sie schnell und zweifelsfrei verstanden werden. Ihre Qualität bemisst sich nicht daran, ob sämtliche Identitäten symbolisch repräsentiert werden. Eine Sicherheitsanweisung ist kein gesellschaftspolitisches Manifest.
Nun könnte man einwenden: Wenn das so ist, darf auch Wadephul der Verwaltung keine bestimmte Sprachform vorschreiben. Doch Behörden benötigen einheitliche Schreibweisen. Das betrifft Rechtschreibung, Anredeformen, Terminologie und zahllose andere Konventionen. Ein Minister kann deshalb festlegen, wie sein Ministerium amtlich kommuniziert, solange er sich innerhalb des rechtlich Zulässigen bewegt.
Etwas anderes wäre es, eine politische Gegensprache vorzuschreiben. Würde Wadephul anordnen, dass selbst etablierte neutrale Formen wie „Beschäftigte“ oder „Lehrkräfte“ verboten seien und unter allen Umständen das generische Maskulinum verwendet werden müsse, wäre das lediglich der gleiche Kulturkampf mit umgekehrtem Vorzeichen. Die vernünftige Alternative zur Sprachideologie ist keine Gegenideologie. Sie heißt sprachliche Normalität. Ein amtlicher Text sollte vor allem drei Kriterien erfüllen: Ist er korrekt? Ist er verständlich? Ist er eindeutig? Das genügt.
Baerbock ist gegangen – die Sprachpolitik blieb
Der Staat besitzt bei Sprache eine besondere Verantwortung. Ein Schriftsteller darf experimentieren. Eine Universität kann über Sprache forschen. Eine politische Bewegung darf neue Begriffe erfinden. Privatpersonen dürfen schreiben, wie sie möchten. Eine Behörde befindet sich in einer anderen Situation. Sie spricht zu Bürgern mit unterschiedlichen politischen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen. Deshalb sollte ihre Sprache möglichst wenig politische Zusatzbotschaften transportieren. Amtssprache sollte keine Milieusprache sein. Sie sollte weder links noch rechts klingen müssen. Sie sollte keine feministische Gesellschaftstheorie voraussetzen, aber auch keine konservative Weltanschauung verkünden. Ihre Würde liegt in ihrer Nüchternheit. Der Bürger muss sich dem Staat gegenüber verhalten können, ohne zuvor dessen kulturellen Code übernehmen zu müssen. Je stärker eine Verwaltung ihre Sprache moralisch auflädt, desto stärker verwischt die Grenze zwischen Staat und Aktivismus.
Darin liegt die eigentliche Symbolik des Vorgangs im Auswärtigen Amt. Regierungen wechseln. Minister wechseln. Politische Mehrheiten wechseln. Das ist Demokratie. Problematisch wird es, wenn innerhalb staatlicher Institutionen kulturelle Normen entstehen, die sich diesem Wechsel entziehen sollen. Dann entwickelt die Verwaltung eine eigene politische Beharrungskraft. Was gestern politische Entscheidung war, erscheint heute als moralisch unverfügbarer Standard. Beamte besitzen selbstverständlich keine Pflicht zur geistigen Übereinstimmung mit ihrem Minister. Das Berufsbeamtentum lebt gerade davon, dass eine professionelle Verwaltung unterschiedlichen Regierungen dienen kann. Aber eben deshalb muss die persönliche Überzeugung dort enden, wo der rechtmäßige dienstliche Auftrag beginnt.
Wer eine Anordnung für rechtswidrig hält, kann remonstrieren. Wer sie lediglich politisch oder sprachästhetisch ablehnt, darf daraus keine eigene Vetomacht ableiten. Sonst kehrt sich das demokratische Verhältnis um: Nicht mehr die gewählte Politik gibt der Verwaltung die Richtung vor, sondern die Verwaltung entscheidet, welche politischen Veränderungen sie akzeptiert. Gerade das macht den Wadephul-Vorgang so aufschlussreich. Die Ministerin wechselte, die politische Linie änderte sich – aber zwei leitende Mitarbeiterinnen behandelten die vorherige Sprachpraxis offenbar so, als sei sie dem demokratischen Wechsel entzogen. Das ist letztlich gravierender als die Frage, ob ein Sternchen schön oder hässlich ist. Denn eine Demokratie muss Regierungswechsel nicht nur wählen können. Ihre Institutionen müssen sie auch vollziehen.
Sprache braucht Freiheit, nicht Erziehung
Vielleicht wäre dem ganzen Streit viel von seiner Schärfe genommen worden, hätte man Sprache einfach Sprache sein lassen. Wer „Bürgerinnen und Bürger“ sagen möchte, soll es tun. Wer „Bürger“ generisch verwendet, sollte deswegen nicht unter Ideologieverdacht geraten. Wer „Studierende“ stilistisch passend findet, möge es schreiben. Und wer „Studenten“ formuliert, hat damit noch keine gesellschaftspolitische Stellungnahme abgegeben. Eine lebendige Sprache hält Varianten aus. Eine ideologisierte Sprache dagegen verlangt Eindeutigkeit nicht im Satz, sondern in der Gesinnung. Das ist der tiefere Irrtum der vergangenen Jahre. Man glaubte, gesellschaftlichen Fortschritt durch orthografische Intervention herstellen zu können. Die gerechte Gesellschaft sollte gewissermaßen schon im Schriftbild beginnen. Deshalb wurde aus dem Sternchen mehr als ein Zeichen. Es wurde zum Symbol moralischer Zugehörigkeit. Doch eine Gesellschaft wird nicht gerechter, weil ihre Verwaltung mehr Sonderzeichen verwendet. Und Frauen werden nicht gleichberechtigter, weil eine Strahlenschutzanweisung länger wird. Die entscheidenden Fragen der Gleichberechtigung liegen bei Bildung, beruflichen Chancen, Familienpolitik, Gewalt, sozialer Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten. Wer sie auf Wortendungen konzentriert, verwechselt Symbolpolitik mit Wirklichkeit.
Wir brauchen deshalb keinen neuen Sprachkampf, sondern eine Entpolitisierung der Sprache. Nicht jedes Wort muss eine Haltung demonstrieren. Nicht jeder Doppelpunkt muss gesellschaftliche Verhältnisse verändern. Nicht jede Amtsstube muss zum Labor sprachpolitischer Reformen werden. Und vor allem dürfen Staatsbedienstete ihre persönliche Vorstellung von richtiger Sprache nicht über ihre dienstliche Aufgabe stellen. Eine Strahlenschutzanweisung muss vor Strahlung schützen. Ein Gesetz muss Rechtsverhältnisse eindeutig regeln. Ein diplomatischer Vermerk muss diplomatisch präzise sein. Und ein Schriftstück im Auswärtigen Amt muss seinen dienstlichen Weg nehmen – unabhängig davon, ob zwei Abteilungsleiterinnen mit seiner Grammatik politisch glücklich sind. Darin steckt eine eigentlich banale Rangordnung, die in den vergangenen Jahren erstaunlich erklärungsbedürftig geworden ist: Erst die Sache. Dann die Sprache. Und die Ideologie? Die sollte der Staat aus beidem möglichst heraushalten.
Ich stelle fest: Wadephul ist eine Muschi. Die Weiber würde ich feuern.
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