Freitag, 9. Oktober 2026

Abrissgenehmigung für Isar 2: CSU und Freie Wähler treiben die Zerstörung der Energieinfrastruktur selbst voran

von Daniel Matissek

Zerstörung sauberer und preisgünstiger Energiequellen: Kraftwerk Isar 2



Am 7. Oktober 2026 hat das bayerische Umweltministerium die zweite und letzte Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 2 erteilt. Damit ist der vollständige Rückbau des Reaktors rechtlich freigegeben, insbesondere der Abbau des Reaktordruckbehälters und des ihn umgebenden biologischen Schildes. Der Energiekonzern PreussenElektra gab die Entscheidung direkt nach ihrer Ausfertigung bekannt. Isar 2-Kraftwerksleiter Carsten Müller bestätigte gegenüber dem “Bayerischen Rundfunk“ (BR), dass die Arbeiten am Druckbehälter fernbedient mit Robotertechnik erfolgen sollen, weil sich Menschen nicht in unmittelbarer Nähe aufhalten dürfen. Der Standort soll planmäßig im Frühjahr 2040 abgewickelt sein; als letzter sichtbarer Akt ist die Sprengung des 165 Meter hohen Kühlturms vorgesehen. Eine “Kampagne” zur Entfernung weiterer Brennelemente ist für den Zeitraum August 2027 bis August 2028 angesetzt.

Isar 2 war – wider jede wirtschafts- und energiepolitische Vernunft – aufgrund des Ampel-Koalitionsbeschlusses am 15. April 2023 zusammen mit den AKW-Einheiten Emsland und Neckarwestheim 2 vom Netz genommen worden. Vor der Abschaltung hatte der Block nach Angaben des Umweltministeriums rund 18 Prozent der bayerischen Stromerzeugung gedeckt – den zuverlässigsten, günstigsten und mit Blick auf CO2-Emissionen saubersten Anteil am Strommix. Die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung datiert vom 21. März 2024, der Antrag auf die – nun diese Woche erteilte – zweite Genehmigung lag seit dem 10. Dezember 2024 vor. Das Atomgesetz schreibt zwar den unverzüglichen Rückbau vor, lässt jedoch “sachlich begründete Verzögerungen” zu. Diese Möglichkeit wurde hier offenbar nicht oder nicht ausreichend genutzt. Besonders absurd dabei: Die Genehmigung trägt die Unterschrift des bayrischen Umweltministeriums, das von Thorsten Glauber von den Freien Wählern geleitet wird, die gemeinsam mit der CSU die bayerische Staatsregierung bilden, die letzte vermeintlich von bürgerlicher Vernunft getragene Mitte-Koalition in Deutschland – was einmal mehr zeigt, dass es in Deutschland überhaupt keine grüne oder rot-grüne Regierungsbeteiligung mehr braucht, um linksgrüne ideologische Politik durchzusetzen.

Grüner Nero-Befehl

Natürlich ist das Ampel-Gesetz auch für Bayern bindend, doch die rechtlichen Möglichkeiten, den grünen Nero-Befehl zur Zerstörung energiepolitischer Infrastruktur zumindest längsmöglich zu verzögern, wurden hier nicht ausgeschöpft – obwohl Glauber selbst den Atomausstieg wiederholt als Fehler bezeichnet hatte. Bei der ersten Genehmigung 2024 hatte er noch zähneknirschend erklärt, man habe sich stets für einen vorübergehenden Weiterbetrieb der Kernkraftwerke als klimafreundliche Brücke eingesetzt, und nannte den von ihm notgedrungen erlassenen Bescheid den “nächsten Schritt auf dem energiepolitischen Irrweg des Bundes”. Auch bei der nunmehrigen zweiten Teilgenehmigung bemüht Glauber wieder verbale Distanz zum Ausstieg und versteckt sich hinter dem scheingar rein administrativen Sachzwang zum Vollzug des Rückbaus – doch er hätte diese eben sehr wohl auch verweigern können, notfalls – wäre es ihm ernst gewesen mit seiner Ablehnung – sogar unter Inkaufnahme von Untätigkeitsklagen vor dem Verwaltungsgerichtshof, zum Zeit zu gewinnen.

Dies umso mehr, als sich angesichts von für Wirtschaft und Privathaushalte immer existenzbedrohenderen Energiepreisen und des internationalen Booms der Atomenergie, auch und gerade durch neue Reaktortechnologien, der Wind allmählich dreht und die sich abzeichnenden neuen Mehrheiten in Deutschland einen baldigen Wiedereinstieg in die Kernenergie immer wahrscheinlicher werden. Offenbar will jedoch auch die bayrische Regierung künftigen AfD-Regierungen lieber verbrannte Erde hinterlassen, als ihnen den Triumph einer raschen Rückkehr zu einer funktionierenden und jahrzehntelange bewährten Energieversorgung zu gönnen. Damit zeigt sich erneut, dass es auch vermeintlich bürgerlichen, von der Union und den Freien Wählern geführten Regierungen ohne rot-grüne Beteiligung nicht um die Interessen der Bürger geht, sondern um politische Ideologie und Machterhaltungsstrategien, für die sie sogar vor der Zerstörung strategischer Energieinfrastruktur nicht halt machen. Man baut darauf, dass die längst bröckelnde Brandmauer gegenüber der AfD im Bundestag eine gesetzliche Kurskorrektur möglichst lange verhindert, und setzt auf eine Politik des fait accompli, der vollendeten Tatsachen.

Zerstörung genehmigt und eine spätere Reaktivierung erschwert

Im Bayerischen Landtag rumort es nun jedoch in der demokratischen Realopposition – und es steht die Frage im Raum, wann die zweite Genehmigung entscheidungsreif war und welche rechtmäßigen Aufschubmöglichkeiten bestanden oder noch bestehen. Florian Köhler, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, fasste die Lage so zusammen: „Während Deutschland bezahlbare, verlässliche Energie für Industrie und Bürger braucht, wird wertvolle Kraftwerksinfrastruktur weiter abgebaut. Die Union bezeichnet den Atomausstieg selbst als Fehler. Gemeinsam mit der AfD hätte sie im Bundestag rechnerisch die Mehrheit für eine gesetzliche Kurskorrektur. Doch ihre Brandmauer verhindert diese Zusammenarbeit. Wir fordern einen Stopp des Rückbaus und die rechtliche Prüfung einer Wiederinbetriebnahme.“ Tatsächlich lässt sich das Verhalten der Freien Wähler, deren Umweltminister die Zerstörung genehmigt und eine spätere Reaktivierung erschwert, lässt sich nur als unverantwortlich und energiepolitisch fatal bezeichnen. Technologieoffenheit bei der grundlastfähigen Versorgung wäre das Gegenteil der genannten Politik des fait accompli.

Der Zeitpunkt der Genehmigung ist zudem nicht zufällig gewählt: In den letzten Monaten hatten interne Überlegungen der Union zu einer Bestandsaufnahme der sechs zuletzt abgeschalteten Anlagen und zu einem vorläufigen Rückbaustopp die Runde gemacht. Voraussetzung sollte eine fachliche Prüfung sein, ob ein Weiterbetrieb technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollten die bisherigen Betreiber ablehnen, war die Prüfung einer Bundesgesellschaft als neuer Eigentümer im Gespräch. Die SPD lehnte eine Rückkehr zur Kernenergie kategorisch ab, mehrere Betreiber äußerten sich ebenfalls skeptisch – allerdings nicht etwa aus objektiven Gründen, sondern natürlich mit Blick auf die vom deutschen Staat für erneuerbare Energien gezahlten Subventionen und die paradiesische Lage, durch zugekauften Importstrom oder Notfallstrom aus Gasturbinen wesentlich höhere Energiepreise erzielen zu können; beides sind Folgen des volkswirtschaftlich selbstzerstörerischen Atomausstiegs. Dieselben Energiekonzerne nämlich, die auf Verlangen das grüne Hohelied des Ausstiegs trällern, wonach die Atomkraft weder wirtschaftlich noch zukunftsfähig sei (und auf die sich neunmalkluge AKW-Gegner gerne berufen), bauen und betreiben nämlich im europäischen Ausland gleichzeitig moderne Atomkraftwerke.

Weltweite Renaissance der Atomenergie – Deutschland weiter auf Geisterfahrt

International geht der Trend entgegen der deutschen Klimapropaganda-Erzählung nicht Richtung Ende der Atomenergie, sondern in die genau entgegengesetzte Richtung: Frankreich hält an seinem Kernkraftpark fest und plant neue Blöcke. Polen, Tschechien, die Niederlande, Schweden und Großbritannien erweitern oder reaktivieren Programme. Die Vereinigten Staaten verlängern Laufzeiten und fördern den Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Japan nimmt nach Fukushima schrittweise Reaktoren wieder in Betrieb. Selbst in der Schweiz, die den Neubau politisch begrenzt hat, laufen die bestehenden Werke weiter und liefern planbaren Strom. Deutschland ist das einzige große Industrieland, das funktionierende Druckwasserreaktoren der Konvoi-Baureihe nicht nur abschaltet, sondern ihren Rückbau beschleunigt, während die zuständige Landesregierung den Ausstieg verbal ablehnt. Statt vor diesem Hintergrund zumindest ein Genehmigungsmoratoriums bis zur Klärung dieser Fragen zu erlassen, machte die bayrische Staatsregierung nun vorschnell den irreversiblen Schritt zur Zerstörung des Herzstücks der Anlage frei. Der Reaktordruckbehälter ist nämlich keine austauschbare Rohrleitung; seine Zerlegung beseitigt die zentrale Komponente, ohne die ein Wiederanfahren ausgeschlossen ist.

Der Stand der übrigen deutschen Anlagen zeigt, wie weit die Zerstörung bereits fortgeschritten ist und wo zuletzt noch Substanz vorhanden war: Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/7609) von Juli 2026 befinden sich die Reaktordruckbehälter der drei zuletzt abgeschalteten Konvoi-Anlagen Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 noch in Einbaulage, also sind noch in situ. Die Kerne sind entladen, die Einbauten werden zerlegt, die Anlagen sind noch nicht brennstofffrei, die Dampferzeuger stehen in unterschiedlichen Abbauzuständen. Bei den Vor-Konvoi-Anlagen Grafenrheinfeld, Philippsburg 2, Grohnde und Brokdorf ist der Rückbau deutlich weiter fortgeschritten, alle vier sind bereits brennelement- und brennstabfrei. In Grafenrheinfeld und Philippsburg 2 läuft die Demontage der Großkomponenten einschließlich Reaktordruckbehälter und Dampferzeuger; die Kühltürme sind bereits medienwirksam abgerissen.

Gewollte Unumkehrbarkeit

In Grohnde und Brokdorf dominieren noch vorbereitende Maßnahmen, Dekontamination und erste Demontagen der Druckbehältereinbauten. In Gundremmingen wurden die Kühltürme im Oktober 2025 gesprengt; Block B ist seit 2022 brennelementfrei, die Demontage der Beckeneinbauten und des Druckbehälters hat begonnen. Isar 1, schon seit frühen Merkel-Zeiten 2011 abgeschaltet und seit 2017 im Rückbau, befindet sich im Zustand der Demontage des Lagerbeckens. Für alle kommerziellen Leistungsreaktoren liegen Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen vor, die von den überwiegend rot und/oder grün mitregierten Landesregierungen auch eifrig in Anspruch genommen werden. Eine Reaktivierung soll dabei ausgeschlossen werden – und ist nach Angaben der Bundesregierung auch in keiner Weise “Gegenstand laufender Maßnahmen”.

Die Unumkehrbarkeit ist also gewollt; solange der Druckbehälter in Einbaulage steht und die wesentlichen Systeme nicht zerlegt sind, bleibt eine technische Prüfung der Wiederinbetriebnahme zumindest theoretisch denkbar – doch sobald der Behälter zerschnitten, das biologische Schutzschild abgebaut und die Primärkreislaufkomponenten entfernt sind, wird aus der politischen Entscheidung eine irreversible physikalische Tatsache. Die Genehmigung vom 7. Oktober 2026 verschiebt Isar 2 von der ersten in die zweite Kategorie. Die Kosten des Rückbaus tragen die Betreiber aus Rückstellungen; die volkswirtschaftlichen Kosten der fehlenden Erzeugungskapazität tragen Stromkunden und Industrie über Preise, Netzengelte und Importabhängigkeit. Jedenfalls, solange sie noch können oder dazu bereit sind.


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