von David Berger
Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer: Zynischer und nie belangter Corona-MittäterWas im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss jetzt ans Licht gekommen ist, gehört zu den verstörendsten Dokumenten der deutschen “Pandemie”-Politik. Eins vorab: Es geht dabei nicht um die Frage, ob Quarantäne in bestimmten Fällen rechtlich angeordnet und notfalls auch durchgesetzt werden durfte. Es geht darum, mit welcher Haltung staatlicher Zwang offenbar demonstriert werden sollte. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl verlas in der öffentlichen Sitzung aus dem Protokoll der 91. Sitzung des sächsischen Corona-Krisenstabes vom Dezember 2020. Darin findet sich eine Anweisung, die CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer zugeschrieben wird. Nach einem richterlichen Beschluss sollten Unterbringung und Bewachung von Quarantäneverweigerern durch die Polizei durchgesetzt und derartige Maßnahmen „öffentlichkeitswirksam zu exekutieren“ sein. Die Unterlagen waren bislang nicht öffentlich zugänglich und wurden erst durch ihre Behandlung im Untersuchungsausschuss bekannt.
Gerade das Wort „öffentlichkeitswirksam“ lässt aufhorchen. Staatlicher Zwang sollte demnach nicht lediglich vollzogen werden; seine Durchsetzung sollte vor allem sichtbar werden. Welche konkrete Absicht Kretschmer damit verband und ob ausdrücklich eine abschreckende Wirkung auf andere Bürger beabsichtigt war, geht aus dem bislang veröffentlichten Protokollauszug nicht hervor, die Formulierung selbst steht jedoch im Raum und legt dies nahe. Und sie erhält durch weitere Akten eine bedrückende Konkretheit. In unmittelbarer Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg wurde eine Einrichtung zur Unterbringung von Quarantäneverweigerern vorgehalten. Nach einem Protokoll vom April 2021 war sie für Personen ab 14 Jahren vorgesehen. Eine medizinische Betreuung vor Ort gab es demnach nicht. Für den Transport wurde sogar festgehalten, dass der Gefangenenwagen der Polizei nur ausnahmsweise zur Verfügung stehe.
Totalitäres Staatsverständnis
Am 29. April 2021 kam tatsächlich ein 14-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Bautzen in diese Einrichtung. Dort blieb er bis zum 9. Mai. Insgesamt sind bislang vier Fälle zwangsweiser Unterbringung bekannt. Besonders aufschlussreich ist eine Aussage Böhms im Untersuchungsausschuss. Sie erklärte, die Unterbringungsfälle seien tatsächlich „völlig geräuschlos“ abgelaufen. Wäre öffentlich geworden, dass ein Vierzehnjähriger mit Zwang untergebracht worden sei, wäre nach ihrer Einschätzung der Aufschrei groß gewesen. Fünf Jahre später ist dieser Aufschrei zumindest nachvollziehbarer geworden.
Denn die Akten dokumentieren ein erschreckend totalitäres Staatsverständnis, für das Kretschmer als Ministerpräsident politische Verantwortung trägt. Staatlicher Zwang gegen Bürger sollte nach dem ihm zugeschriebenen Wortlaut nicht nur vollstreckt, sondern „öffentlichkeitswirksam exekutiert“ werden. Aus Gesundheitsschutz wurde so zumindest in der politischen Sprache eine Demonstration staatlicher Macht. Gerade dieser Satz zeigt, wie weit während der Corona-Jahre Maß und Mitte verloren gehen konnten. Die “Pandemie” ist vorbei. Kretschmers politische Verantwortung für das, was in den Akten seiner Regierung steht, bleibt.
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