Freitag, 23. Oktober 2026

Wenn die Moral schneller ist als die Bildung: Der Tagesspiegel lügt “Journaille” zur Goebbels-Wortschöpfung um

von Thomas Hartung

Hartes Abhitlern: Worte, die nicht gefallen, werden inflationär zum angeblichen NS-Vokabular erklärt – und in diesem Fall Goebbels angedichtet



Es gibt Irrtümer, die einfach nur peinlich sind. Und es gibt Irrtümer, die höchst aufschlussreich sind – weil sie genau jene intellektuelle Schwäche offenbaren, die ihr Urheber anderen vorwirft. Daniel Friedrich Sturm, politischer Chefkorrespondent des “Tagesspiegel” und Mitglied von dessen Chefredaktion, hat jetzt ein bemerkenswertes Beispiel für die zweite Kategorie geliefert. An die Adresse der BSW-Fraktionsvizechefin im Magdeburger Landtag X gerichtet, erklärte er nun: „‚Journaille‘ ist ein diffamierender Begriff, den Joseph Goebbels geprägt hat (gern auch ‚jüdische Journaille‘). Das sollte eine Historikerin wie Frau Wittig wissen.“ Anschließend befand er, bei Wittig sei „längst jede Maske gefallen“. Die Pointe dieses Vorgangs liegt darin, dass hier ausgerechnet derjenige, der einer Historikerin altklug historische Unkenntnis vorwirft, selbst einer falschen historischen Zuschreibung aufsitzt. Denn nicht Joseph Goebbels hat den Begriff „Journaille“ geprägt – sondern der österreichische Schriftsteller und Sprachkritiker Karl Kraus war es, der ihn bereits 1902 in seiner Zeitschrift “Die Fackel” bekannt machte, mehr als drei Jahrzehnte vor der nationalsozialistischen Machtübernahme. Kraus hatte das Wort seinerseits von Alfred Freiherr von Berger übernommen, einem Wiener Philosophen und Publizisten, der die letzten Jahre vor seinem Tod Direktor des Wiener Burgtheaters war. Es gehörte zu jenem Arsenal sprachlicher Polemik, mit dem er gegen einen Journalismus zu Felde zog, den er für käuflich, verantwortungslos, sensationslüstern und sprachlich verwahrlost hielt.

Man könnte diesen Fehler als eine jener historischen Ungenauigkeiten verbuchen, die in der Geschwindigkeit sozialer Netzwerke selbst erfahrenen Journalisten unterlaufen. Doch damit wäre seine eigentliche Bedeutung verkannt. Sturm irrt nicht beiläufig über eine Jahreszahl oder verwechselt zwei Buchtitel; er erhebt eine falsche Herkunftsbehauptung zum Fundament einer moralischen Anklage. Aus dem angeblichen Ursprung eines Wortes bei Goebbels leitet er einen Verdacht gegen dessen heutige Verwenderin ab. Die historische Auskunft dient nicht der Aufklärung, sondern der Delegitimierung einer Politikerin. Weil dieser Ausfluss moralisierender Halbbildung so gut ins Narrativ passt, erscheint offenbar ihm wie auch seinem Publikum eine Quellenrecherche entbehrlich. Gerade deshalb lohnt es sich, den Vorgang genauer zu betrachten. Er zeigt exemplarisch, wie in Teilen der gegenwärtigen Öffentlichkeit nicht mehr die Kenntnis einer Sache das Urteil bestimmt, sondern das gewünschte Urteil die Auswahl vermeintlicher Kenntnisse. Der historische Sachverhalt wird zum Rohmaterial einer moralischen Botschaft, und wer diese Botschaft mit der nötigen Entschiedenheit vorträgt, scheint von der Pflicht entbunden, ihre Voraussetzungen zu überprüfen.

Ein Wiener gegen die Herrschaft der gedruckten Phrase

Karl Kraus, 1874 im böhmischen Jičín geboren und 1936 in Wien gestorben, gehört zu den bedeutendsten deutschsprachigen Sprachkritikern des 20. Jahrhunderts. Seine 1899 gegründete Zeitschrift “Die Fackel” war eine fortgesetzte Auseinandersetzung mit der Verlogenheit öffentlicher Rede und der Macht der Presse. Kraus verachtete nicht die Presse, weil sie berichtete. Er bekämpfte einen Journalismus, der die Wirklichkeit durch vorgefertigte Sprachmuster ersetzte, Interessen als Überzeugungen ausgab und seine eigene Macht hinter dem Anspruch auf öffentliche Aufklärung verbarg. Am 8. April 1902 erschien in der “Fackel” sein Text „Die Journaille“. Der Ausdruck verbindet den Journalismus mit dem französischen Wort “canaille”, einer Bezeichnung für Gesindel. Seine polemische Schärfe war beabsichtigt: Kraus wollte keine höfliche Berufsstandskritik formulieren, sondern eine publizistische Haltung kenntlich machen, die sich durch Selbstgerechtigkeit und die Verwechslung von sprachlicher Wirkung mit Wahrhaftigkeit auszeichnete.

Kraus beanspruchte die Erfindung des Wortes nie für sich: noch 1910 erklärte er ausdrücklich, nicht dessen Urheber zu sein. Als Kraus 1902 gegen die Journaille schrieb, war Goebbels vier Jahre alt. Wer den Ausdruck dennoch zu einer Prägung des späteren NS-Propagandaministers erklärt, unterschlägt eine der markantesten Figuren deutschsprachiger Pressegeschichte. Gewiss wurde der Begriff später auch von Nationalsozialisten verwendet. Doch seine nationalsozialistische Verwendung ist nicht seine Entstehungsgeschichte. Zwischen beidem zu unterscheiden, gehört zu den elementaren Aufgaben historischer Betrachtung.

Die rückwirkende Enteignung der Sprache

Der eigentliche Denkfehler Sturms reicht über die falsche Zuschreibung hinaus. Er beruht auf der Vorstellung, ein Wort könne durch seine Verwendung in einem verbrecherischen politischen System rückwirkend seine gesamte vorherige Geschichte verlieren. Was Nationalsozialisten irgendwann benutzten, soll schon immer ihrem geistigen Eigentum gehört haben. Die Vergangenheit wird von hinten gelesen. Das ist nicht Geschichtsbewusstsein, sondern Geschichtsverkürzung. Sprache besitzt keine unveränderliche politische Eigentümerstruktur. Begriffe wandern durch Epochen und Ideologien. Sie können propagandistisch missbraucht oder gegen ihre früheren Verwender gewendet werden. Wer aus einer späteren nationalsozialistischen Verwendung automatisch auf eine nationalsozialistische Herkunft schließt, verwechselt Aneignung mit Urheberschaft. Wer darüber hinaus jede heutige Verwendung eines solchen Ausdrucks unter denselben Verdacht stellt, ersetzt die Prüfung des konkreten Zusammenhangs durch sprachgeschichtliche Kontaktschuld.

Das bedeutet keineswegs, dass Wörter von ihrer Geschichte freigesprochen wären. Der nationalsozialistische Sprachgebrauch kann einem Ausdruck zusätzliche Konnotationen verleihen. Gerade deshalb ist Genauigkeit erforderlich. Eine verantwortliche Sprachkritik fragt, wann ein Wort entstand, wie es verwendet wurde und was ein konkreter Sprecher damit ausdrücken wollte. Sturms Formulierung überspringt diese Fragen. Die historische Entwicklung wird auf einen einzigen Namen reduziert: Goebbels. Damit steht das Urteil praktisch fest, bevor die sprachliche Analyse begonnen hat.

Claudia Wittig und die verweigerte Berichterstattung

Besonders deutlich tritt dieser Mechanismus im konkreten Anlass hervor. Mitte Oktober hatte ein lokales Friedensbündnis zu einer Veranstaltung eingeladen, zu der außer BSW und AfD keine weitere angefragte Partei erschien. Claudia Wittig nahm daran teil. Sie kritisierte anschließend, dass die Berichterstattung sich weniger für die Inhalte der Veranstaltung als für ihre Anwesenheit und die politische Nähe zur AfD interessiere. Sie schilderte den Vorgang auf X: „Am Ende lauern mir Reporter mit laufender Kamera vor meinem Privatfahrzeug auf, obwohl ich schriftlich ein Interview abgelehnt hatte. Für die Artikel wird das üblich Foto von Ulrich Siegmund und mir rausgekramt … Siegmund war gar heute nicht dabei. Alles egal.. Und bloß nicht, niemals, über Inhalte berichten.“

Diese Darstellung enthält konkrete Vorwürfe, die sich überprüfen ließen: Wurde über die Inhalte angemessen berichtet? Welche Bedeutung erhielt stattdessen die politische Zusammensetzung? Warum wurde ein Foto mit Ulrich Siegmund verwendet, obwohl dieser nach Wittigs Angaben nicht anwesend war? Warum wurde Wittig bedrängt? Das sind journalistische Fragen, keine Fragen nach einer verborgenen Gesinnung. Eine sachliche Entgegnung könnte Wittigs Darstellung überprüfen oder erklären, weshalb die politische Konstellation wichtiger erschien als die diskutierten Inhalte.

Stattdessen rückte Sturm den von Wittig verwendeten Ausdruck „Journaille“ in den Mittelpunkt. Die Historikerin habe wissen müssen, dass Goebbels ihn geprägt habe; bei ihr sei nun jede Maske gefallen. Selbstverständlich darf man „Journaille“ als polemisch empfinden, der Ausdruck war es bereits bei Kraus. Wer Journalisten so bezeichnet, greift sie an. Eine solche Wortwahl kann unangemessen oder unfair sein. Darüber ließe sich streiten. Aber zwischen der Feststellung, ein Wort sei herabsetzend, und der Behauptung, es verrate eine nationalsozialistische Gesinnung, liegt ein erheblicher Unterschied. Für die zweite Schlussfolgerung reicht weder die bloße Verwendung des Begriffs noch dessen spätere Instrumentalisierung durch Goebbels aus. Sturm liefert stattdessen eine falsche Herkunftsbehauptung und eine moralische Schlussfolgerung. Wer anderen eine Maske herunterziehen möchte, sollte zumindest sicher sein, dass er nicht zuvor die Geschichte verkleidet hat.

Die Nazifizierung der Geschichte

In der politischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik besitzt der Verweis auf den Nationalsozialismus ein besonderes Gewicht. Das ist angesichts der deutschen Geschichte verständlich. Gerade deshalb sollte dieser Verweis mit intellektueller Disziplin verbunden sein. Je schwerer der moralische Vorwurf, desto höher die Anforderungen an seine Begründung. Doch in gegenwärtigen Kontroversen wird die historische Autorität des Nationalsozialismus bisweilen genutzt, um einen Streit möglichst rasch zu entscheiden. Statt zu fragen, ob eine Äußerung sachlich richtig oder angemessen ist, wird nach einer Verbindung gesucht, die sie in die Nähe nationalsozialistischer Sprache rücken könnte. Die Methode benötigt keine ausdrückliche Gleichsetzung. Häufig genügt eine Assoziation. Ein Wort habe Goebbels verwendet. Eine Formulierung erinnere an NS-Propaganda. Schon verschiebt sich die Auseinandersetzung von der Sachebene zur Frage politischer Verdächtigkeit. Im Fall der „Journaille“ wird dieser Mechanismus besonders anschaulich.

Ein Begriff aus der radikalen Pressekritik der Wiener Moderne wird durch eine falsche Zuschreibung zum angeblichen Erzeugnis nationalsozialistischer Propaganda. Seine ältere Geschichte verschwindet hinter dem späteren Missbrauch. Die Erinnerung an den Nationalsozialismus wird damit nicht vertieft, sondern verflacht. Historische Bildung besteht gerade darin, Unterschiede zu erkennen und scheinbar eindeutige Zuschreibungen zu überprüfen. Wer alles unter denselben Verdacht stellt, versteht am Ende immer weniger von dem, was er zu bekämpfen vorgibt.

Die Presse und ihre unantastbare Selbstbeschreibung

Die Affäre berührt zugleich das Verhältnis des Journalismus zur Kritik an seiner eigenen gesellschaftlichen Macht. Die Presse gehört zu den wichtigsten Institutionen einer freiheitlichen Ordnung. Gerade weil ihre Aufgabe so wichtig ist, darf sie nicht mit der moralischen Unfehlbarkeit ihrer Vertreter verwechselt werden. Journalisten sind keine neutrale Priesterschaft der Wahrheit. Sie sind Menschen mit politischen Überzeugungen, institutionellen Bindungen und beruflichen Interessen. Sie wählen Themen aus, gewichten Ereignisse und entscheiden über Überschriften und Bilder.

Ihre Arbeit ist unverzichtbar, aber sie bleibt fehlbar und kritisierbar. Karl Kraus wusste das. Seine Pressekritik richtete sich gegen die Anmaßung, die Wirklichkeit verbindlich zu deuten und dabei die eigenen Voraussetzungen unsichtbar zu machen.

Problematisch wird es, wenn Kritik an journalistischer Arbeit vorschnell als Angriff auf die Pressefreiheit oder als Symptom politischer Radikalisierung erscheint. Die Pressefreiheit schützt Journalisten vor staatlicher Unterdrückung. Sie schützt sie nicht vor scharfer Kritik durch Bürger oder politische Gegner. Auch polemische Kritik gehört zur Meinungsfreiheit. Sie kann ungerecht sein und überziehen. Aber sie wird nicht allein dadurch illegitim, dass ihre Adressaten sie als herabsetzend empfinden. Claudia Wittig darf Journalisten scharf kritisieren; Daniel Friedrich Sturm darf ihre Wortwahl ebenso scharf zurückweisen. Nur sollte der Streit auf überprüfbaren Tatsachen beruhen. Wer einen historischen Vorwurf erhebt, muss dessen historische Grundlage kennen. Es ist kein nebensächlicher Umstand, dass Sturms Äußerung von einem Journalisten stammt, der innerhalb seiner Redaktion eine hervorgehobene Stellung einnimmt. Von einem politischen Chefkorrespondenten darf man erwarten, dass er historische Zuschreibungen überprüft, bevor er aus ihnen persönliche Vorwürfe ableitet.

Das Versagen der intellektuellen Hierarchie

Nicht jeder Journalist muss Spezialist für die Wiener Moderne sein. Aber die Behauptung, ein bestimmter Begriff sei von Goebbels geprägt worden, ist eine konkrete historische Aussage. Sie lässt sich recherchieren. Wer daraus die Entlarvung einer Historikerin ableiten möchte, übernimmt eine besondere Verantwortung für ihre Richtigkeit. Das Problem liegt weniger in fehlendem Spezialwissen als in der Sicherheit des Urteils bei unzureichender Kenntnis. Sie verleiht der Unkenntnis den Ton moralischer Autorität. Der Sprecher muss nicht mehr überzeugen, sondern kann zurechtweisen. Hier zeigt sich eine eigentümliche Umkehrung des journalistischen Berufsethos. Derjenige, dessen Aufgabe in der Prüfung von Behauptungen besteht, erhebt eine falsche Behauptung zur Grundlage einer öffentlichen Beschuldigung. Eine Korrektur wäre kein Zeichen der Schwäche, sondern journalistischer Professionalität. Sie würde zeigen, dass historische Wahrheit wichtiger ist als die Aufrechterhaltung eines einmal formulierten Verdachts.

Karl Kraus war kein bequemer Autor. Seine Polemik kannte wenig Rücksicht. Ihn zum harmlosen Schutzpatron heutiger Medienkritiker zu erklären, wäre ebenso unangemessen wie seine Auslöschung zugunsten einer Goebbels-Legende. Gerade seine Unbequemlichkeit macht ihn interessant. Er bestand darauf, dass Sprache nicht bloß ein Werkzeug zur Übermittlung bereits fertiger Gedanken sei. In ihr offenbarten sich Denkgewohnheiten, Machtverhältnisse und moralische Selbsttäuschungen. Das trifft einen empfindlichen Punkt unserer Gegenwart. Politische Kommunikation arbeitet zunehmend mit Formeln, deren moralische Bedeutung bereits feststeht. Wer sie benutzt, signalisiert Zugehörigkeit; wer ihnen widerspricht, muss sich erklären. Die Sprache wird zur Erkennungsmarke politischer Lager. Eine rechtskonservative Perspektive kann von Kraus lernen: die Achtung vor historischer Kontinuität, das Misstrauen gegenüber modischen Gewissheiten und die Unterscheidung zwischen gewachsener Bedeutung und politischer Umdeutung.

Die Würde des Streits

Eine freiheitliche Öffentlichkeit lebt nicht davon, dass ihre Teilnehmer stets höflich miteinander umgehen. Sie lebt davon, dass auch harte Auseinandersetzungen möglich bleiben, ohne dass jeder Konflikt zur Frage moralischer Zugehörigkeit eskaliert. Der Begriff „Journaille“ ist scharf. Man muss ihn weder mögen noch selbst verwenden, um seine Geschichte richtigzustellen. Man darf ein Wort kritisieren, ohne seine Herkunft zu verfälschen. Man darf einer Historikerin widersprechen, ohne ihr aufgrund einer falschen historischen Behauptung eine verborgene Gesinnung zu unterstellen. Der Fall Sturm zeigt, wie rasch diese Maßstäbe verloren gehen können. Ein Wort aus der Wiener Pressekritik wird zum angeblichen Erzeugnis nationalsozialistischer Propaganda. Eine Historikerin soll an dieser erfundenen Herkunft gemessen werden. Die ursprüngliche Auseinandersetzung über eine Friedensveranstaltung tritt hinter dem moralischen Verdacht zurück.

Am Ende steht eine bittere Ironie: Ausgerechnet Karl Kraus, der gegen die Verwahrlosung der öffentlichen Sprache anschrieb, wird durch eine journalistische Ungenauigkeit aus der Geschichte seines eigenen Kampfbegriffs verdrängt. Sein Werk erinnert an eine Einsicht, die heute keineswegs selbstverständlich ist: Nicht jede moralisch entschiedene Aussage ist deshalb schon wahr, und nicht jeder, der im Namen der Aufklärung spricht, hat zuvor die Tatsachen geprüft. Die Journaille beginnt nicht dort, wo jemand Journalisten kritisiert. Sie beginnt dort, wo die öffentliche Anklage wichtiger wird als die Wahrheit, auf die sie sich beruft.


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