Montag, 12. Oktober 2026

Zwei Jahre Knast für Bilder bekleideter Körper: Die schleichende Kriminalisierung des Alltags

von Wilma Fricken

Wollten die Mädchen auf diesem Publikumsschnappschuss eines Sportevents dem Fotografen böse, würden diesem künftig fast ein Dutzend Strafverfahren drohen




Mit dem letzte Woche im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur „ Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt“ von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig vollzieht die Bundesregierung einen weiteren Frontalangriff auf die Freiheit in diesem Land, von dem die breite Öffentlichkeit gar nichts mitbekommt, und verschiebt das Gemeinwesen weiter hin zu autoritären Strukturen, in denen nicht mehr gegenseitiges Vertrauen das gesellschaftliche Miteinander prägt, wie es in freien und subsidiäen Gemeinschaften üblich ist, sondern Misstrauen dominiert – ein Produkt jener Zersetzung und Spaltung, die unter Angela Merkel begann und sich seither unaufhaltsam ins Leben aller Menschen frisst. Wenn dieser Irrsinn vom Bundestag angenommen werden sollte, wird es in diesem Land nicht einmal mehr möglich sein, noch irgendwo einen Handy-Schnappschuss zu machen, ohne zwei Jahre Haft zu riskieren. Denn die drohen bereits, wenn Aufnahmen von “bekleideten Genitalien” oder der “bekleideten weiblichen Brust” gemacht werden – sprich: Von beliebigen Personen im öffentlichen Raum, insbesondere weiblichen, auf denen diese halsabwärts zu sehen sind. In dem Entwurf sind wieder Gummiformulierungen und beliebig ausleg- und interpretierbare Wieselworte enthalten, die bei böser Absicht oder Bestrafungswille praktisch jeden, der irgendwo ein Handybild auf einer Party, in einer Disco, auf einem Stadtfest, in der Fußgängerzone oder auf dem Sportplatz schießt, zum Ziel strafrechtlicher Ermittlungen macht. So heißt es lapidar, der “bekleidete Körperteil müsse die Aufnahme prägen und die Darstellung offensichtlich sexualisiert sein. Wie das auch nur ansatzweise objektiviert oder korrekt festgestellt werden soll, wird dagegen nicht erläutert. Würde man die Vorgaben einhalten, müssten die schon jetzt heillos überlasteten Ermittlungsbehörden dann mit äußerster Sorgfalt ermitteln, ob eine bekleidete Brust oder ein Hintern im Mittelpunkt der Aufnahme steht und ob diese mit einer “sexualisierten Absicht” gemacht wurde; würden die entsprechenden Vorwürfe von woken Richtern einfach nur durchgewinkt, braucht es diese Akribie gar nicht.

Um dem Wahnsinn eine weitere Volte zu verleihen, übte der „LSVD-Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e. V.“ massive Kritik an dem Gesetz – allerdings nicht, weil es über alle Maßen absurd ist, sondern weil es ihm nicht weit genug geht: Die „starken Fokussierung auf cisgeschlechtliche Frauen und Mädchen“ vernachlässige das identische diesbezügliche Schutzbedürfnis von „trans* Männer, trans* Frauen, nicht-binären Personen und intergeschlechtlichen Menschen“, die ebenso von „digitaler Gewalt“ betroffen seien – weshalb der dem Entwurf zugrunde liegende Fokus auf „cis Frauen“ zu kurz greife. So werde die „weibliche Brust“ leider „nicht weiter definiert“, womit die Formulierung „binäre und biologisierende Kategorien“ anknüpfe und „die ganze Vielfalt der Geschlechtsidentitäten“ außer Acht lasse. Zudem werde die „Sexualisierung von Brüsten, ebenso wie es oben-ohne-Verbote tun“ reproduziert. Deshalb solle entweder eine geschlechtsneutrale Bewertung von Oberkörpern im Gesetz verankert oder die Formulierung durch „weiblich gelesene Brust von Menschen anderer Geschlechtsidentitäten“ ergänzt werden, wird gefordert. In die gleiche Kerbe hieb allen Ernstes der Deutsche Juristinnenbund (djb): Der Begriff „weibliche Brust“ lasse „unklar“, was darunter zu verstehen sei. „Die Frage, ob eine Brust – u. a. im Hinblick auf nicht binäre Personen – als weiblich angesehen wird oder nicht, als Gegenstand der Beweisaufnahme zuzulassen, birgt die Gefahr diskriminierender und entwürdigender Beweisanträge“, hieß es in einer Stellungnahme. Die Juristinnen schlagen vor, das Tatbestandsmerkmal „unabhängig vom personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag“ anzuwenden.

Linke Opferolympiade im Antidiskriminierungswahn

Die Diskussion zeigt, wie furchterregend weit sich die woke Geisteskrankheit und der totalitäre sozialistische Ungeist der Umerziehung, Umprogrammierung und Verhaltenskonditionierung inzwischen in diesem Staat ausgebreitet haben. Nicht nur, dass hier eine weitere Überregulierung ohne jeden Regelungsbedarf geschaffen wird, da das bestehende Strafrecht für Fälle missbräuchlicher Bild- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen bereits ausreicht: Was noch vor wenigen Jahren als spinnerte Ergüsse von Gender-Arbeitskreisen oder linken Hochschulgruppen verspottet worden wäre, wird heute zur Gesetzesvorlage und von Juristen und in Medien bierernst erörtert und vertieft. Über Idiotien dieser Art macht man sich in Deutschland mittlerweile nicht nur ernsthaft Gedanken, sondern ergeht sich auch noch in detaillierten Haarspaltereien darüber, wie man sie immer weiter ausdehnen kann, anstatt auf die jedem geistig gesunden Menschen unmittelbar einsichtige Tatsache hinzuweisen, dass dieses Gesetz grundsätzlich freiheitsfeindlich und noch dazu absolut grotesk ist. Es geht, wie bei der linken Opferolympiade im Antidiskriminierungswahn seit jeher, immer mehr noch nicht skandalisierte oder problematisierte Bereiche des Alltagslebens zu regulieren, zu Straftatbeständen zu machen – zum einen durch inflationäre Ausdehnung des Gewaltbegriffs, um von realen Straftatbeständen ablenken zu können (man vergleiche beispielhaft die mediale Hysterie um “Collien Erfandes” mit der Nullöffentlichkeit zu Gruppenvergewaltigungen und Messerattacken), zum anderen soll vor allem die linke Hauptfeindgruppe normale, weiße, deutsche Männer unter Generalverdacht gestellt und anhand völlig argloser Handlungen kriminalisiert werden.

Offiziell verfolgt es den Zweck, den angeblichen „Flächenbrand“ (Hubig) der digitalen Gewalt in Form von sexualisierten Deepfakes, Rachepornos und voyeuristische Aufnahmen „strafrechtlich klarer“ zu fassen. Dies geht zurück auf die besagte Fernandes-Posse vom März dieses Jahres, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen die Verbreitung sexualisierter Inhalte vorwarf – als Teil einer von langer Hand vorbereiteten Kampagne, an der auch der „Spiegel“ und die linksextreme Hetzorganisation “HateAid” mitwirkten. Bis heute haben Fernandes‘ damalige Behauptungen nicht zu gerichtsfesten Beweisen geführt, lieferten aber das willkommene Einfallstor, um die Meinungsfreiheit durch die Hintertür noch weiter einzuschränken. Das Gesetz baut auf dieser scherbengerichtlichen “bei Verdacht schuldig“-Grundhaltung auf hat als praktischer Nebeneffekt natürlich auch wieder einmal die Aushebelung von datenschutzrechtlichen Standards und Grundrechten zum Ziel: So sollen Plattformen und Internetanbieter auf richterliche Anordnung hin verpflichtet werden können, bei auch nur vermeintlichen Beleidigungen personenbezogene Daten herauszugeben. Zudem können auch Nutzerkonten gesperrt werden, wenn Gerichte zu dem Schluss kommen, dass eine “schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung” begangen wurde und weitere entsprechende Verstöße zu erwarten sind. Dass in den passenden linkslastigen Regenbogensenaten der größeren deutschen Landgerichtsbezirke solche Unterstellungen gewohnheitsmäßig bejaht werden und es massenhaft entsprechende Urteile hageln dürften, besteht sich von selbst.

Beschädigung des Rechtsfriedens

Auch größere geschlossene Messenger-Gruppen können gesperrt werden, ohne dass eine konkrete Mindestzahl an Mitgliedern angegeben würde. Über Pornographie hinaus soll auch die Verbreitung sämtlicher computergenerierter oder veränderter Inhalte, die ein reales Geschehen vortäuschen und geeignet sind, das “Ansehen einer Person erheblich zu schädigen”, bestraft werden. Bei alledem handelt es sich um völlig Willkürauslegungen, die juristisch überhaupt nicht hinreichend definiert werden können. Die beliebige Interpretation verhindert jegliche Rechtssicherheit; im Gegenteil: Dieses Gesetz beschädigt den Rechtsfrieden in Deutschland noch weiter und massiv, weil es weitere Normalitäten des Alltagslebens, die weder Staat noch Justiz in irgendeiner Weise zu interessieren haben, mit Verboten belegt und zu überschießenden Vermeidungshandlungen führt. Die Bevölkerung wird maximal gegeneinander aufgewiegelt; wer ein Handy falsch hält, muss sich demnächst vorwerfen lassen, er habe unerlaubt fotografiert; Passanten, die sich in einer Straßenszene mitfotografiert fühlen, können die Polizei rufen. Die Vergiftung des Zusammenlebens durch einen ideologietriefenden Spitzelstaat, dem die Finanzierung von Meldestellen wegen Aussagen “unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ noch nicht genügt, wird weiter auf die Spitze getrieben.

Da das Gesetz das linksakademische Wording der “Sexualisierung“ aufgreift, als die nunmehr dann praktisch alles gilt, und es mit einem maßlos aufgeblähten, unscharfen Gewaltbegriff verbindet, werden außerdem freizügige Kleidung oder figurbetonte Outfits unmerklich zu unziemlichen, unerwünschten und deplatzierten Aufmachungen erklärt – und welcher wachsenden gesellschaftlichen Gruppe spielt dies wohl in die Karten? Natürlich dem politischen Islam, der überall seine Scharia-Forderungen geltend macht. Wo schon jetzt Geschlechtertrennung in Vereinen oder Schwimmbädern gefordert wird und wo an immer mehr Schulen Mädchen wegen zu knapper Kleidung angefeindet und zur Bedeckung aufgefordert werden, wird ein Gesetz, das das Ablichten weiblicher Körper selbst in bekleidetem Zustand unter Strafe stellt und dem Fotografen eine sexuelle Intention andichtet, den Trend verschärfen, sich noch weniger Blicken auszusetzen, sprich: sich noch mehr zu verhüllen. Am Ende dieser Entwicklung steht dann die Burka. Die Scharia verbietet das Abbilden von Genitalien, Gesäßen oder Brüsten – egal, ob unbekleidet oder nicht; dass ein übergriffiges deutsches Gesetz aus dem Jahr 2026 fast identische Vorgaben formuliert, könnte den Fortschritt der Islamisierung gar nicht markanter illustrieren. Wie dessen Endstufe dann aussieht, zeigen bereits die Fernsehprogramme in islamischen Ländern (siehe hier), wo selbst bei Leichtathletik- oder Olympiaübertragungen Frauenkörper mit geschwärzten Balken unkenntlich gemacht werden müssen. Die Scharia-Partei Deutschland (SPD) trägt mit diesem monströsen Gesetz dazu bei, dass ein vollständiges Verhüllungsverbot für Frauen nur noch Formsache ist. Entweder die neuen Herren im Siedlungsgebiet Germanistan werden dieses dann selbst erlassen – oder diese Regierung tut ihnen auch noch diesen Gefallen. Die Hölle ist nahe.


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