Samstag, 31. Oktober 2026

„UnsereDemokratie™“, Edition Polen: Dreister Putsch gegen das Verfassungsgericht

von Olli Garch

Von der Polizei umstelltes Oberstes Verfassungsgericht Polens heute mittag: Beispiellose Eskalation 




In Polen hat sich der Streit um die Führung des Verfassungsgerichts zu einer veritablen Staatskrise ausgeweitet, in der der vermeintliche Musterdemokrat und EU-Lakai Donald Tusk wieder einmal sein wahres autoritäres Gesicht zeigt. Auf der Internetseite des Gerichts war am Freitag eine Mitteilung veröffentlicht worden, wonach die Amtsausübung von Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und seinem Stellvertreter Bartłomiej Sochański für einen Monat ausgesetzt werde; in dieser Zeit, so hieß es, werde die Verfassungsrichterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht führen. Kurz darauf dementierte das Gericht diese Information auf X. Swieczkowski sei weiter im Amt, Korwin-Piotrowska könne ihn gar nicht vertreten, weil sie vom Staatspräsidenten nie vereidigt worden sei. Es handele sich um einen Staatsstreich. Tatsächlich entsprach die drastische Einschätzung den Ereignissen: Das Gerichtgebäude wurde von Polizeieinheiten abgeriegelt, Staatspräsident Karol Nawrocki brach seine Reise in den Senegal umgehend ab und kehrte nach Polen zurück. Der Ex-Boxer Nawrocki zeigte sich nicht zimperlich, kletterte über den Zaun des Verfassungsgerichts und drang in Begleitung der Staatsschutzpolizei in das Gebäude, wo er den anwesenden Richtern abgesprochen haben soll, echte Verfassungsrichter zu sein.

Hintergrund der Eskalation: Im März hatte Tusk gleich sechs Richter für das Verfassungsgericht wählen lassen. Weil fünf davon jedoch zu spät gewählt wurden, erkannte der konservative, der oppositionellen PiS nahestehende Nawrocki deren Wahl nicht an und weigerte sich, sie zu vereidigen. Nachdem sie ihren Amtseid stattdessen dann vor dem Parlament abgelegt hatten – ein von der Verfassung nicht vorgesehener Akt –, verweigerte ihnen der noch zu PiS-Zeiten nominierte Gerichtspräsident Swieczkowski den Zugang zum Gerichtsgebäude. Zu den neu nominierten Verfassungsrichtern, die Nawrocki nicht hatte vereidigen wollen, gehört eben auch die selbsternannte Interims-Gerichtspräsidentin Anna Korwin-Piotrowska, die im Fernsehen erklärte, der bisherige Verfassungsgerichtspräsident habe das Gericht “handlungsunfähig” gemacht, indem er die neuen Richter nicht zugelassen habe. Als Dienstälteste habe sie daher für den 3. November eine Sitzung aller Verfassungsrichter einberufen.

Ob PiS oder AfD: Verhältnisse wie in Deutschland

Tusks Absicht (und die der EU-Kommission, der dieser globalistische Lakai damit zuwillen ist) will das Gericht mit möglichst vielen seiner Regierung nahestehenden Richtern besetzen und die von der 2015 bis 2023 regierenden PiS ernannten Richter möglichst entfernen – der er wiederum selbst vorwirft, sie hätten das Gericht mit ihren Parteigängern besetzt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt ihm dabei den Rücken. Auf X schrieb Tusk, die “Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit” sei eine Verpflichtung für seine Regierung. „Nach Jahren der Rechtslosigkeit unter der PiS-Regierung ist dies ein schwieriger, manchmal schmerzhafter Prozess, der entschlossenes Handeln erfordert. Es gibt keinen anderen Weg“, verkündete er. Tatsächlich geht es bei diesem Machtkampf darum, den bürgerlich-konservativen Einfluss zurückzudrängen, die Opposition zu schwächen und sie möglichst auszuschalten – die Verhältnisse in Deutschland lassen grüßen; fast identische Zuspitzungen wären hier zu erwarten, wenn etwa in Sachsen-Anhalt eine AfD-geführte Regierung erste Richter benennt.

PiS-Chef Jarosław Kaczyński sprach von einem „Anschlag auf das Verfassungsgericht“ und erklärte, Polen werde zu einem Polizeistaat: „Das ist ein Staatsstreich und sollte als solcher behandelt werden“, wiederholte er, und warnte vor einem “Weg in den Autoritarismus”. Er rief seine Anhänger zur Fortsetzung der Proteste auf. Staatspräsident Nawrocki erklärte ebenfalls auf X, in der Nacht sei es „zu einer Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung der Republik Polen und zu einer gewaltsamen Übernahme eines verfassungsmäßigen Staatsorgans“ gekommen. Er habe Konsultationen mit dem Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Zbigniew Kapiński abgehalten, der ebenfalls die Handlungen der Personen, die sich die Macht im Verfassungsgericht anmaßen, für illegal halte. Nawrocki rief dazu auf, „die Rechtsordnung wiederherzustellen und den von der Regierung dorthin entsandten Zwangskräften zu gebieten, das Gelände des Tribunals zu verlassen“. Heute führte er Dringlichkeitsgespräche mit den Führern aller politischen Lager, um die politische Lage zu stabilisieren und die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen. Er danke allen, “die sich vor dem Verfassungsgericht versammelt haben und die Verfassung der Republik Polen verteidigen“.

Politische Säuberungen mit EU-Segen

Hinter diesem beispiellosen ein Verfassungskonflikt steckt also die übliche Machtprobe zwischen auf nationalen Souveränitätsabbau, globalistischen EU-hörigen Kräften und dem nationalen, eigenstaatlichen bürgerlichen Lager. Tusk, der die EU-Nomenklatura hinter sich weiß, agiert längst ebenso autoritär wie Peter Magyar in Ungarn: Nachdem die in Brüssel und den meisten europäischen Hauptstädten verhassten konservativen Kräfte in den beiden Ländern abgewählt wurden, herrscht dort eben jene autokratische Willkür, die man angeblich abschaffen wollte.

Aus Brüssel, wo man sich jahrelang mit Kritik an der PiS-Partei und dem ehemaligen ungarischen Premierminister Viktor Orban überschlug, hört man kein kritisches Wort über das Gebaren von Magyar – so wie jetzt auch nicht über Tusk. Beide agieren ganz im Sinne von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Lage in Polen sich entwickelt und was man in Brüssel, Berlin und Paris noch alles planen oder stillschweigend hinnehmenwird, damit Tusk seine politischen Säuberungsaktionen unter dem Deckmantel der Rechtstaatlichkeit fortsetzen kann.


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