Donnerstag, 1. Oktober 2026

Neuer Medienstaatsvertrag macht’s möglich: Medienanstalten mit der Lizenz zur Willkür-Zensur

von Olli Garch

Was die EU an Freiheiten gelassen hat, wird von der Bundesregierung nun auch noch wegzensiert



Die Bundesregierung holt derzeit zum finalen Vernichtungsschlag gegen die Medienfreiheit in Deutschland aus: Was EU-Zensurmonster Digital Services Act noch übriggelassen hat, soll der neue Medienstaatsvertrag nun endgültig abräumen. Das neue Vertragswerk soll die Medienanstalten – für die es in einem freien Land mit grundgesetzlich verbriefter Meinungsfreiheit eigentlich ohnehin keine Existenzberechtigung gibt – zur automatischen Überwachung neuer Medien auf Instagram, Twitter oder Youtube ermächtigen und bei willkürlich behaupteten, vermeintlichen Verstößen gegen journalistische Sorgfaltspflichten Sanktionen verhängen dürfen. Dabei schnüffeln die Landesmedienanstalten ohnehin bereits unter dem Deckmantel des Jugendschutzes mit KI im Internet nach angeblichen Beleidigungen oder Volksverhetzungen. Im vergangenen Jahr wurde so die Löschung von rund 4.000 Post erzwungen. Auch gegen Ansage! versucht die Medienanstalt Rheinland-Pfalz aktuell vorzugehen wegen arbiträr festgestellter angeblicher Verstöße – ein Fall kaum verhohlener Zensur.

Erst kürzlich sorgten die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen für Aufsehen, als sie den erfolgreichen Podcaster Ben Berndt dazu zwingen wollte, sein Interview mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke zu “überarbeiten”. Höcke hatte behauptet, die SA habe kein festes Motto gehabt. Indem er diese Aussage unwidersprochen stehenließ, habe Berndt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, behaupteten die Medienbürokraten. Berndts Weigerung, dem nachzukommen und der öffentliche Aufschrei führten dazu, dass die Anstalt von einem Verfahren Abstand nahm, weil die mediale Berichterstattung und die öffentliche Debatte über seinen Podcast in der Öffentlichkeit dennoch eine richtigstellende Wirkung erzielt hätten. Das ist natürlich völliger Unsinn, aber auch ein Vorgeschmack, was droht, wenn diesen Zensoren noch mehr inquisitorische Befugnisse erteilt werden.

Kriminalisieren, was eigentlich vom Grundgesetz geschützt wird

Das neue Gesetz sieht nun vor, dass nicht mehr nur strafbare oder jugendgefährdende Inhalte von den Medienanstalten anlasslos geahndet werden sollen, sondern sie auch gleich noch automatisiert die Einhaltung besagter “journalistischer Sorgfaltspflichten” kontrollieren sollen. Was genau darunter überhaupt konkret zu verstehen ist, wird jedoch gar nicht definiert. Es handelt sich dabei, wie schon bei „Hass und Hetze“, um ein weiteres völlig beliebig auslegbares Wieselwort und einen Gummitatbestand “unter der Strafbarkeitsgrenze“, mit dem zulässige und von der Meinungsfreiheit gedeckte Inhalte kriminalisiert oder ahndungsfähig gemacht werden soll. Es genügt nun, dass eine Landesmedienanstalt einen angeblichen Rechtsverstoß feststellt, und schon drohen „Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf“ des betroffenen Beitrages. „Durch die Streichung ‚bei Rechtsverstößen‘ wird klargestellt, dass die Befugnisse nicht auf bereits festgestellte Rechtsverstöße beschränkt sind, sondern auch präventive und aufklärende Maßnahmen umfassen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Darin wird auch der Passus um Paragraf 109a („Nutzung technischer Mittel in der Aufsicht“) ergänzt: „Die Landesmedienanstalten dürfen zur Ermittlung von Rechtsverstößen (…) technische Mittel einsetzen, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen“, heißt es hier. Die Online-Plattformen sollen „geeignete Schnittstellen zum Einsatz des technischen Mittels“ zur Verfügung stellen – im Klartext also wieder einmal dem Staat die Möglichkeiten zur Totalzensur verschaffen.

Durchsetzung des “staatliches Lügenverbots”

Die Landesmedienanstalten sollen auch das schon im Wortsinne völlig irrwitzige „staatliche Lügenverbot“ durchsetzen, das diese schlimmste Lügenregierung aller Zeiten im Koalitionsvertrag vereinbart hat. „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können“, wurde festgelegt. Das ist ein weiterer Orwell`scher Witz, denn erstens sind die Medienanstalten nichts weniger als „staatsfern“ und zweitens ist der Begriff „falsche Tatsachenbehauptungen“ ebenfalls so vage, dass er gesetzlich gar nicht hinreichend definiert werden kann. Behörden sollen aber nach Gutdünken darüber befinden können, was darunter zu verstehen ist.

Damit ist einer völlig willkürlichen Zensur Tür und Tor geöffnet. Jeder Beitrag eines Mediums steht unter dem permanenten Vorbehalt, dass die Medienanstalten nicht irgendetwas daran beanstanden, sei es auch noch so absurd. Jede noch so fundierte Analyse und jeder Meinungsartikel kann als „falsche Tatsachenbehauptung“ und/oder als Verstoß gegen „journalistische Standards“ gebrandmarkt werden. Daraus können wochen- und monatelange Schikanen und juristische Auseinandersetzungen entstehen, die gerade für freie Medien ruinös wären, selbst wenn sie als Sieger daraus hervorgingen. Das ist auch die Absicht dahinter. Die Mainstream-Medien haben wenig bis nichts zu befürchten, der Zweck dieses Vertrages ist es, deren Konkurrenz von den neuen Medien massiv zu schädigen und möglichst ganz plattzumachen. Die Rundfunkkommission hat den Digitale Medien-Staatsvertrag bereits beschlossen. Die Veröffentlichung soll im Oktober oder November erfolgen. Dann müssen noch alle 16 Bundesländer zustimmen. Sollte es dazu kommen, ist es um die Meinungsfreiheit in diesem Land endgültig geschehen – und damit auch um die Freiheit selbst.


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