Samstag, 3. Oktober 2026

Demokratie auf Staatskosten?

von Walter Revilloud

Steuergelder für NGOs und “gemeinnützige“ Vereine ohne echte Transparenz



Der Staat gibt Millionen Euro für “Demokratieförderung”, “Extremismusprävention” und “gesellschaftlichen Zusammenhalt” aus. Das ist zunächst einmal nichts Anrüchiges. Doch was geschieht, wenn Organisationen, die staatliche Fördermittel erhalten, zugleich öffentlich gegen eine konkrete Partei Stellung beziehen, Demonstrationen unterstützen oder sogar ein Parteiverbotsverfahren fordern? Eine Differenzierung zwischen “Demokratieförderung” (die selbst dann, wenn sie ihrem Anspruch gerecht würde, fragwürdig wäre) und politischer Manipulation tut not. Deutschland lässt sich die Förderung seiner demokratischen Zivilgesellschaft einiges kosten. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bezeichnet sich selbst als das finanzstärkste und umfassendste Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes für Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032. Daran ist zunächst nichts ungewöhnlich. Ein demokratischer Staat darf politische Bildung betreiben, Extremismus bekämpfen und Projekte gegen Antisemitismus, Rassismus oder politische Gewalt unterstützen. Interessant wird es jedoch an einer anderen Stelle. Was passiert, wenn Empfänger staatlicher Fördermittel gleichzeitig selbst politische Akteure werden? Gerade erst hat das KI-Projekt “Laura“ eine interaktive Karte sämtlicher linksextremer politischer und “zivilgesellschaftlicher“ Vorfeldorganisationen im deutschsprachigen DACH-Raum erstellt und dabei eine mittlerweile furchterregende Dichte dieses NGO-Dickichts und fast ausschließlich linken bis linksextremen Geflechts offenbart.

Die Amadeu Antonio Stiftung gehört etwa zu den bekanntesten Organisationen auf diesem Gebiet. Allein als koordinierende Organisation des Kooperationsverbundes „KompRex – Kompetent in der Rechtsextremismusprävention“ erhält sie aus „Demokratie leben!“ sowohl 2025 als auch 2026 jeweils 622.916,57 Euro. Hinzu kommt beispielsweise das Projekt „Good Gaming Support“, ebenfalls getragen von der Stiftung. Dafür werden 2025 und 2026 jeweils weitere 250.000 Euro bewilligt. Bemerkenswert ist vor allem das Monitoring des Projektes „Good Gaming Support“. Mit staatlicher Förderung beobachtet und analysiert „Good Gaming Support“ politische Debatten in Gaming-Communitys und richtet den Blick dabei insbesondere auf angeblich “rechtsextreme” Akteure, Narrative und Strategien.

Bekämpfung der politischen Opposition als Hauptzweck

Die Stiftung tritt gleichzeitig dezidiert politisch auf: Im Januar 2026 übergab sie beispielsweise eine Petition mit mehr als 240.000 Unterstützern unter dem Titel „AfD will uns zerstören: Lasst das nicht zu!“. Die Petition wandte sich gegen politische Bestrebungen der AfD, staatliche Förderungen für entsprechende Organisationen zu beenden; ob auch Fördermittel aus „Demokratie leben!“ für diese Petition verwendet wurden, ist nicht klar. Dennoch wird die Bekämpfung der politischen Opposition als Hauptzweck der Agitation hier deutlich – finanziert von Politikern der Parteien, die durch diese Parteien in ihrer Machtstellung bedroht sind.

Noch deutlich wird dieses Spannungsverhältnis beim Verein „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland“: Für seine Arbeit im “Kooperationsverbund gegen Rechtsextremismus” erhält der Verein aus „Demokratie leben!“ 2026 422.980 Euro. Im Lobbyregister des Bundestages weist der Verein für 2025 außerdem drei öffentliche Förderungen über 10.000 Euro aus. 420.001 bis 430.000 Euro vom Bundesfamilienministerium, 120.001 bis 130.000 Euro vom Land Berlin und weitere 860.001 bis 870.000 Euro von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gleichzeitig ist seine politische Haltung gegenüber der AfD unmissverständlich: Im März 2026 forderte “Gesicht Zeigen!” öffentlich eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD. Auf der eigenen Internetseite nennt der Verein außerdem ausdrücklich „Demonstrationen gegen AfD und Pegida“ als Beispiele seines gesellschaftlichen Engagements. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bezeichnete “Gesicht Zeigen!” das dortige AfD-Wahlergebnis als „historischen Dammbruch“.

Projektbezogenheit garantiert keine Transparenz

Hier stellt sich die mehr als berechtigte Frage, wie weit eine staatlich geförderte Organisation in den parteipolitischen Wettbewerb eingreifen darf. “Bezahlt” der Staat damit auch Anti-AfD-Demonstrationen? An dieser Stelle muss man jedoch sehr genau bleiben: Aus der Tatsache, dass eine Organisation staatliche Fördermittel erhält und gleichzeitig gegen eine Partei demonstriert, folgt nicht automatisch, dass damit der Staat per se die Demonstration gegen die Partei finanziert – auch wenn NGOs durchaus Anfahrtkosten und Logistik übernehmen; zwar werden die Fördermittel grundsätzlich nur für bestimmte Projekte bewilligt – doch die spätere Verwendung lässt sich kaum transparent darstellen. Wenn sich ein Verein daneben aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder anderen Einnahmen politische Aktionen finanziert, kann zwischen beiden Bereichen bei den Finanzströmen kaum mehr getrennt werden. Rechtlich ist der Vorwurf dennoch kaum greifbar. Wer etwa behauptet, der Bund habe beispielsweise 400.000 Euro überwiesen, damit ein Verein gegen die AfD demonstriert, oder gar “Honorare“ für die Demoteilnahme aufgebracht, müsste genau diesen Zahlungsweg nachweisen. Ein solchen pauschalen Nachweis lässt sich zur Zeit nicht erbringen, obwohl viel darauf hindeutet, dass genau dies geschieht.

Auch bei den „Omas gegen Rechts“ zeigt sich, wie schnell die Debatte unpräzise wird. Die Bundesregierung erklärte 2025, dass „Omas gegen Rechts“ keine direkte Förderung aus den Bundesprogrammen „Demokratie leben!“, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ oder durch die Bundeszentrale für politische Bildung erhalten. Gleichzeitig räumte sie jedoch ein, dass im Rahmen anderer Strukturen beziehungsweise „Partnerschaften für Demokratie“ bestimmte Projekte der “Omas gegen Rechts” Fördermittel erhalten haben. Für zwei konkret abgefragte Gruppen in Hannover und Barsinghausen stellte die Bundesregierung 2026 wiederum fest, dass diese zwischen 2020 und 2026 weder unmittelbar noch mittelbar Bundesmittel erhalten hatten. Pauschale Aussagen wie „Die Omas gegen Rechts werden vom Bund finanziert“ sind daher ebenso problematisch, wie die gegenteilige Behauptung, es gäbe überhaupt keine öffentliche Förderung. Man muss eben immer genau auf Organisation, Ortsgruppe, Projekt, Förderprogramm und Förderjahr schauen.

Linksextremismus und Islamismus werden bekämpft – aber nur minimal

Gerne wird darauf verwiesen, dass „Demokratie leben!“ nicht nur Projekte gegen Rechtsextremismus finanziert, sondern auch gegen Linksextremismus und Islamismus. Dabei handelt es sich jedoch um offensichtliche Alibiprojekte; der überwiegende Großteil der Fördersumme von 191 Millionen geht jedoch allein in den “Kampf gegen Rechts“. Zwischen 2020 und 2024 wurden im Schnitt unter 1 Prozent für die Bekämpfung von Linksextremismus und rund 1,5 bis 2 Prozent für die Bekämpfung von islamistischem Extremismus aufgewandt. Das eigentliche Problem ist allerdings verwendungszweckübergreifend subtiler: Eine Organisation erhält beispielsweise mehrere hunderttausend Euro für Personal, Bildungsarbeit, Netzwerke oder bestimmte Projekte. Dadurch können professionelle Strukturen entstehen wie Büros, Mitarbeiter, Kontakte, Bekanntheit, technische Infrastruktur und organisatorisches Wissen. Daneben kann dieselbe Organisation politische Aktivitäten entfalten, die formal nicht aus dem geförderten Projekt bezahlt werden. Deshalb ist die Frage, ob eine Demonstration mit Steuergeld finanziert wurde, irreführend, beziehungsweise läuft ins Leere. Die richtige Frage, die gestellt werden muss, ist, wie sauber sich öffentlich finanzierte Organisationsstrukturen und eigenständige politische Kampagnen praktisch voneinander trennen lassen?

Die korrekte Beantwortung dieser Frage ist bedeutend schwieriger und sie betrifft keineswegs nur die AfD. Heute mag eine Regierung Organisationen fördern, deren gesellschaftspolitische Vorstellungen weitgehend mit ihren eigenen übereinstimmen. Morgen könnte eine Regierung mit vollkommen anderen politischen Mehrheiten dieselben Instrumente nutzen. Genau deshalb sollten Regeln nicht danach beurteilt werden, wem sie momentan politisch nützen, sondern danach, ob sie auch bei vertauschten politischen Vorzeichen akzeptabel wären.

Gemeinnützig bedeutet nicht unpolitisch

Auch beim Aspekt der angeblichen “Gemeinnützigkeit“ lohnt sich eine Differenzierung: Die Bundesregierung erklärte 2025 zur Gemeinnützigkeit, dass steuerbegünstigte Organisationen ihre Mittel weder unmittelbar, noch mittelbar zur Unterstützung politischer Parteien einsetzen dürfen. Eine parteipolitische Betätigung sei mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar. Gleichzeitig dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus gelegentlich zu tagespolitischen Fragen Stellung beziehen, wenn dies die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Damit jedoch entsteht zwangsläufig ein Grenzbereich. Wann ist eine Aussage noch politische Meinungsäußerung? Wann wird daraus eine Kampagne? Und wann wird aus einer Kampagne faktisch die Unterstützung oder Bekämpfung einer bestimmten Partei?

Die Debatte ist längst im Bundestag angekommen – aber sie wurde nicht konsequent geführt. 2025 stellte die damalige CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Endphase des Wahlkampfs bekanntlich eine Kleine Anfrage mit bemerkenswerten 551 Fragen zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“. SPD, Grüne und Linke waren empört. Der Rest der Geschichte ist bekannt: Merz fiel um und ging ein e Koalition mit der SPD ein – einschließlich der linksten Politik aller Zeiten. Nicht nur wurde die Anfrage stillschweigend beerdigt – obwohl es darin um die wichtige Frage eines möglichen parteipolitischen Agierens staatlich geförderter Organisationen ging –, entgegen der Wahlkampfversprechen wurde die NGO-Förderung sogar noch weiter aufgebläht. Als die AfD später im Bundestag die 551 Fragen wiederholte und auf Antwort drängte, blockte die CDU in der Regierung selbst die Antworten ab. Im Juli 2026 beantragte die AfD-Fraktion, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzustellen. Sie begründete dies unter anderem mit behaupteter politischer Einseitigkeit und mangelnder Transparenz. Natürlich lehnten auch diesen Antrag alle anderen Bundestagsfraktionen ab. Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (“Antifaschismus ist unsere DNA“) erklärte 2026, Demokratiearbeit müsse Menschen stärker in ihrem normalen Lebensumfeld erreichen. Sie nannte ausdrücklich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, freiwillige Feuerwehren, Landjugend, Sportvereine und kulturelle Bildung als mögliche Partner. Gleichzeitig betonte sie, neben Rechtsextremismus müssten auch Antisemitismus, Linksextremismus und andere demokratiefeindliche Entwicklungen berücksichtigt werden.

Deshalb brauchen wir eine einfache Regel

Eine Demokratie braucht engagierte Bürger. Sie braucht Vereine, Initiativen und Menschen, die Rassismus, Antisemitismus, Rechts- und Linksextremismus oder religiösen Extremismus bekämpfen. Dafür kann es gute Gründe für staatliche Unterstützung geben. Aber je politischer eine Organisation selbst auftritt, desto wichtiger werden Transparenz und nachvollziehbare Grenzen. Jeder Bürger sollte problemlos feststellen können, wer wieviel Geld für welches konkrete Projekt bekommt, welche Mitarbeiter und Strukturen damit bezahlt werden, ob die Organisation politische Kampagnen daneben führt und wie kontrolliert wird, dass staatliche Projektmittel und parteipolitische Aktivitäten tatsächlich getrennt bleiben. Interessanterweise wurde erst am 30. September 2026 ein entsprechendes Regelungsvorhaben im Lobbyregister des Bundestages eingetragen. Die „Initiative Transparente Demokratie“ fordert, staatliche Förderung und steuerliche Begünstigung politisch tätiger Organisationen verbindlicher an parteipolitische Neutralität zu koppeln. Ob dieser konkrete Vorschlag der richtige Weg ist, darüber kann man streiten. Die zugrunde liegende Frage sollte eine Demokratie jedoch beantworten können.

Selbst wenn man es für sinnvoll oder statthaft hält, dass der deutsche Staat Geld für seine “Demokratie” ausgibt (worunter sich zumeist allerdings linke Indoktrinierung und Hetze gegen die Opposition verbergen), muss die Frage beantwortet werden, wie transparent und politisch ausgewogen dieses Geld vergeben und kontrolliert wird. Wer Rechtsextremismus bekämpft, sollte dafür genauso Rechenschaft über öffentliche Mittel ablegen müssen wie jeder andere Empfänger staatlicher Leistungen. Und wer als gesellschaftliche Organisation offensiv gegen eine konkrete demokratisch zugelassene Partei kämpft, muss damit rechnen, dass Bürger besonders genau wissen wollen, in welchem Umfang seine Strukturen gleichzeitig vom Staat finanziert werden. Das ist keine Frage von rechts oder links, sondern eine Frage der demokratischen Hygiene. Eine echte Demokratie gewinnt Vertrauen nicht dadurch, dass sie ihren Bürgern erklärt, wer die Guten und wer die Bösen sind, sondern durch transparente Regeln, gleiche Maßstäbe, Äquidistanz zu allen politischen (und realen, nicht bloß behaupteten) Extremen – und dadurch, dass politische Auseinandersetzungen wieder dort entschieden werden, wo sie in einer Demokratie grundsätzlich hingehören: In der offenen Debatte und anschließend an der Wahlurne. Der Staat braucht mündige Bürger, den Souverän des Wahlvolks, weder erziehen noch aufzuklären, was demokratische Teilhabe bedeutet.


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