Samstag, 3. Oktober 2026

Kaltstellung der Opposition, wie es einst Hitler und Hindenburg taten – Vorbild für “Unsere Demokratie“?

von Albrecht Künstle

Das, wovor sie angeblich warnen, führen sie selbst herbei: Superdemokratische Verirrungen



Von gestern auf heute, zum Tag der Deutschen Einheit, wurde in Baden-Württemberg die „Lange Nacht der Demokratie“ begangen. Dem unbefangenen Bürger drängen sich bei dieser Formulierung folgende Fragen auf: Haben wir denn keine Demokratie mehr? Warum sollte sie nur in einer Nacht gelten? Und ist das zudem nur ein Phänomen im Ländle? Nun, fragen wird man wohl noch dürfen… doch versuchen wir einmal, eine Antwort darauf zu finden. Für viele selbsternannte Superdemokraten ist es ein zunehmendes Ärgernis, mit ansehen zu müssen, wie die AfD mit jedem weiteren Versuch, sie ins undemokratische Abseits zu stellen, bei jeder Wahl nur noch stärker wird. Dabei sind deren Wähler tatsächlich nur zu einem äußerst geringen Anteil „gesichert rechtsextrem“ – sondern zumeist kommen sie aus den Parteien der selbsterklärten Mitte und aus dem Kreis von bisherigen Nichtwählern sowie von Erstwählern, für die das Wahlalter herabgesetzt – wurde in der Hoffnung, sie würden, so wie früher, links wählen. Die Wahlanalysen beweisen es. Nur Berlin dürfte hier eine Ausnahme sein: Dort schlagen die Herzen der eingedeutschten Muslime, der Frauen und Jungwähler für die Linke. Und unter den sonstigen Hauptstadtwählern favorisieren viele eher die AfD als die Altparteien.

Wie also kann man diese AfD nun endlich loswerden? Mit den Medien- und Omakampagnen gegen Rechts geht es nicht. Mit regenbogenfarbenen Großdemonstrationen gegen die “Nazis“ klappt es offensichtlich auch nicht, ebenso wenig wie mit tätlichen Angriffen auf Plakate, Infostände, Parteiversammlungen, Autos, Büros und Häuser von Mitgliedern der AfD. Also die Partei einfach verbieten! Oder? Nun, der Staat selbst kann Parteien nicht verbieten (leider, aus Sicht “unserer Demokratie“, die diesen Umstand beklagt). Aber das gerade 75 Jahre alt gewordenen Bundesverfassungsgericht darf es doch! Oder nicht? Schließlich hat es schon einmal eine Partei verboten – die KPD. Stimmt, doch bei der NPD hat es sich geziert und den Verbotsantrag abgelehnt, weil nämlich nicht mehr richtig auszumachen war, wer tatsächlich ein Gesinnungs-NPDler war und wer vom Geheimdienst eingeschleust wurde.

Feuchter Traum der selbsternannten „demokratischen“ Parteien

Auch heute dürfte es in der AfD nicht wenige Maulwürfe geben. Sie wühlen und wühlen, und trotzdem reicht der ausgeworfene Dreck anscheinend nicht für ein Verbotsverfahren. Dennoch versuchen die in ihrer Macht bedrohten Kartellparteien, ein Verbotsverfahren anzuleiern, um weiterregieren zu können – am liebsten so, als ob gar keine Wahl stattgefunden hätte. Ungute Parallelen ergeben sich hier ausgerechnet zum Dritten Reich, vor dem ständig gewarnt wird. Mancher scheint sich insgeheim zu überlegen, ob man nicht Anleihen bei den echten Nazis von einst nehmen könnte. Wie hat der Adolf das damals gemacht (wenn auch mit dem Unterschied, an die Macht zu kommen, und nicht wie heute darum, um an der Macht zu bleiben)? Wäre so etwas Ähnliches zur Zerschlagung der AfD heute nicht der feuchte Traum aller selbsternannten „demokratischen“ Parteien?

Adolf Hitler brauchte dazu keine NGOs und kein Gericht – sondern kapitalkräftige Gönner aus der Oberschicht. Und das ging so: Er hielt am 26. Januar 1932 vor dem Industrie-Club Düsseldorf eine Rede vor den wichtigsten Vertretern der deutschen Wirtschaft, in der er zentrale Elemente seines Geschichts- und Menschenbilds und seine Gedanken zum Wiederaufstieg Deutschlands vorstellte. Zuvor waren die Wirtschaftskapitäne und Vertreter der Hochfinanz noch reserviert gewesen, doch als Hitler der erlauchten Gesellschaft den „Wiederaufstieg“ zu einer Großmacht und einer wirtschaftlichen Expansion in Aussicht stellte, sprang der Funke über. Doch, zu dumm für Hitler, im Laufe des Jahres 1932 erholte sich die Wirtschaft bereits wieder – und mit ihr die Stimmung im Reich. Die Folge war, dass Hitlers NSDAP bei der Reichstagswahl vom 6. November 1932 eine Schlappe einstecken musste und auf nur noch 33 Prozent kam. Die KPD legte bei dieser Wahl übrigens zu – weil sie das zunehmende Säbelrasseln im Reich auf einen simplen Nenner brachte: „Wer Hindenburg wählt, wählt Hitler. Wer Hitler wählt, wählt den Krieg“.

Aus der Geschichte “lernen“…

Das schlechte Wahlergebnis der NSDAP und das Zulegen der Kommunisten erschreckte die nationaldenkende „ehrenwerte Gesellschaft” der Wirtschaftsbosse dann wiederum so sehr, dass sie den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg nur zwei Wochen später in einem Brief – der sogenannten “Industrielleneingabe“ – flehentlich aufforderten, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen, bevor ihnen die Felle davonschwimmen. Ihr Wunsch war Hindenburg Befehl: Er macht, nach einigem Zögern, den einst von ihm verachteten „böhmischen Gefreiten“ am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Eigentlich handelte es sich dabei um keine Machtergreifung, sondern um eine verfassungskonforme Machtübertragung. Jetzt war Hitler zwar Reichskanzler einer Minderheitsregierung, hatte aber im Reichstag „nur“ ein Drittel NSDAP-Abgeordnete. Von Hindenburg saßen immer noch die Wirtschaftsmächtigen im Genick, und so wollte er sich durch ein breiteres Volksvotum absichern: Er löste den Reichstag auf und ließ erneut eine Wahl ansetzen, um der Regierung Hitler eine parlamentarische Mehrheit zu ermöglichen.

Diese Reichstagswahl am 5. März 1933 war – aufgrund der zuvor erlassenen “Reichstagsbrandverordnung” vom 28. Februar 1933 inklusive massiver Einschränkung von Grundrechten (offiziell hieß sie „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“) – schon keine freie mehr, und somit war auch die Zusammensetzung des Reichstages nicht mehr wirklich demokratisch bestimmt. Hitler wollte für die NSDAP die absolute Mehrheit erringen – und errichtete auf Grundlage der Verordnung gegen alle anderen Parteien eine Brandmauer; übrigens auch gegen ebenfalls national gesinnte politische Rivalen. Der SA-Terror schwächte in den Wochen vor der Wahl die anderen Parteien. Dennoch kam die NSDAP mit 44 Prozent nur auf 288 Sitze. Für die absolute Mehrheit fehlten sechs Abgeordnete. Was tun? Es scheint, dass die heutigen Verfechter „UnsererDemokratie™“ spätestens an dieser Stelle aus der Geschichte gelernt haben: Hitler annullierte einfach die Stimmen für die 81 KPD-Abgeordneten, deren Partei kurzerhand verboten wurde – und, O Wunder, schon verfügte die NSDAP über die absolute Mehrheit. Zur Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 25. März 1933, das dann die Diktatur zementierte, reichte das aber nicht; dazu brauchte es eine doppelte Zweidrittelmehrheit: Zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten mussten zustimmen, und zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Reichstages mussten bei der Abstimmung anwesend sein. Hitler erreichte dies mit den Stimmen des Zentrums (der CDU-Vorgängerpartei), aber auch, indem vorher etliche linke Abgeordnete in “Schutzhaft“ genommen wurden.

Alles für die “gute Sache“

Am 14. Juli 1933 folgte dann das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien, womit die Parteien ganz abgeschafft wurden. Die NSDAP war somit unter sich. Ganz so, wie es heute die Parteienallianz gegen die AfD gerne sein möchte. Was Hitler mit der KPD erfolgreich machte, geht doch heute bestimmt auch wieder, oder? Kanzlerin Merkel machte den Anfang, als sie 2020 zur Wahl des FDP-Ministerpräsidenten Kemmerich (mit Stimmen der AfD) meinte, die “unverzeihliche“ Wahl müsse “rückgängig gemacht“ werden – und so geschah es. Das Bundesverfassungsgericht verurteilte Altkanzlerin Merkels Vorgehen zwar später, was aber für sie jedoch folgenlos blieb – und die Superdemokraten im Land und in aller Welt nicht davon abhält, eben dieser Frau Merkel einen Orden nach dem anderen an ihre stolze Brust zu hängen, obwohl sie 16 Jahre lang irreparablen Schaden über Deutschland brachte. Seit Merkels Wahl-Ukas von Thüringen folgten immer weitere Schikanen gegen die Opposition – was dieses Jahr seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte, als vor den Wahlen in Niedersachsen AfD Bürgermeister- und Landtagskandidaten das passive Wahlrecht entzogen wurde, da nach Ansicht des Innenministeriums und des Verfassungsschutzes Zweifel an deren “Verfassungstreue” bestehen. Der in der Rechtsprechung gültige Grundsatz in dubio pro reo wird in der politischen Linkssprechung in sein Gegenteil verkehrt…

Solche und andere Fälle sind Indizien hierfür, dass heute so mancher der Mandatsträger – von denen einer träger ist als der andere – hinter den gefüllten Fleischtöpfen der Macht davon träumt, die „Faschisten“ der AfD (auch die CDU wird von Linken inzwischen so tituliert) an den Wahlen zu hindern, Kandidaten von der Liste zu streichen, und ihnen im Falle der trotzdem erfolgreichen Wahl dann die Mandatsausübung zu verhindern. Das ist natürlich nicht ganz so einfach; aber die Verhinderung von Stellvertretern aller Art und Ausschussvorsitzenden aus den Reihen gewählter AfD-Abgeordneter, die Wahl von Richtern und weitere Einschränkungen, werden bereits geprobt und ausgereizt (siehe oben). Das alles sei doch nur für eine gute Sache, heißt es, die Sache „unserer Demokratie“. Wirklich? Welcher Artikel des Grundgesetzes gestattet Kartellparteien, eine andere Partei verbieten zu lassen, um ungestört durchregieren zu können? Auch damals begründete Hitler seine Demokratiezerstörung eben mit dem “Schutz von Volk und Staat“ oder der “Behebung der Not von Volk und Reich“. Die Freiheit stirbt immer unter wohlklingenden Lügen.


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