von Daniel Matissek
Demnächst noch mehr linke Gehirnwäsche im Sinne der RegierungDie neue DDR 2.0 mit ihrer Staatspropaganda und Volkserziehungsmanie ersinnt ständig neue Orwell’sche Planspiele, um das ihr längst entglittene Deutungs- und Meinungsmonopol zurückzuerlangen: Nach Plänen der Rundfunkkommission der Länder soll künftig in algorithmischen Empfehlungssystemen sozialer Medien mindestens jeder fünfte angezeigte Beitrag zwangsweise „vielfaltsfördernd“ sein. Faktisch bedeutet das vor allem: Noch mehr Inhalte und “Einordnungen” durch linkswoke-diverse Meinungsmacher und staatsgenehme “Journalisten” durch ungefragte Berieselung des Social-Media-Publikums in jeweils zielgruppenaffiner Aufmachung. Das alleine wäre schon ein weiterer skandalöser Eingriff in die Unabhängigkeit der Plattformen und die Programmautonomie; dass aber Angebote des zwangsgebührenfinanzierten Staatsfunks von ARD, ZDF und “Deutschlandradio” von vornherein den Status „Angebot mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ automatisch erhalten, zeigt, woher hier der Wind weht; explizites Beispiel im Entwurf sind etwa “Tagesschau”-Beiträge. Märchenerzählungen, Diffamierungen und die Manipulation durch gezielte Vorenthaltung von Sachverhalten (wie etwa zum Potsdam-Treffen, der Ermordung Charlie Kirks oder ganz aktuell zu den französischen “Schülerproteste“ wie auch die die realen Erscheinungsformen der “Vielfalt“ durch Migrantengewalt gegen Einheimische) sind dann exklusiv gesetzt – und müssen angezeigt werden.
Jeder fünfte angezeigte Beitrag bedeutet für Nutzer, dass sie mit solchen “Informationen“, Memes, Links und Kommentierungen der sogenannten “Public Value“-Linksmedien zugemüllt werden. Bei den im Gegensatz zum ÖRR nicht gleichgeschalteten und vom Linksstaat kontrollierten Medien ist man vorsichtiger: Private Medien müssen sich bei den Landesmedienanstalten (!) bewerben – formal eigentliche „staatsferne“ Gremien, in denen jedoch ebenfalls Vertreter der (noch) altparteiendominierten Landesparlamente sitzen, die die gewünschten Narrative sicherstellen.
Zwangsreklame zur “Sichtbarkeit“ einer Agenda
Grundlage dieser angestrebten Neuerungen zur Einpeitschung und Verfestigung der “Vielfalts”-Agenda, die vor all die Verherrlichung und Beschönigung der Folgen der katastrophalen Masseneinwanderung sowie die Überrepräsentation von trans-queer-woken Themen in der gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung – vulgo “Sichtbarmachung“ – zum eigentlichen Ziel hat, ist ein Diskussionsentwurf zum zweiten Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags, zu dem den die Rundfunkkommission Mitte September ihre Beratungen begonnen und diese zur öffentlichen Anhörung bis 13. November freigegeben hat. Die offizielle Begründung für die geplante Dauerbeschallung lautet, man wolle “journalistische Angebote” (gemeint ist die von immer mehr Nutzern weggeklickte Berieselungen mit linksgrünen Inhalten) vor „algorithmischer Verdrängung“ zu schützen und “Investitionen in Nachrichten” und “redaktionelle Eigenleistung” bei der Platzierung in Feeds (gemeint ist die noch stärkere Fokussierung auf Regierungsnarrative) zu belohnen. Die Mindestquote orientiere sich dabei grob an den “üblichen Werbeanteilen” in Feeds; aus einem Pool solcher Inhalte sollen dann Plattformen wie Facebook, Instagram oder X “auswählen” dürfen, was an den vorgesehenen Stellen erscheint.
Werbeanteile ist hier unfreiwillig der genau treffende Begriff, denn das, was die Länder hier per Zwangsquote gepostet sehen wollen, ist letztlich nichts anderes als Werbung für die an allen Ecken gescheiterte große Umerziehung und die kulturmarxistische Hölle, die in den Köpfen der herrschenden politmedialen Klasse gegen alle Widerstände errichtet werden soll: Klimasozialismus, Parallelgesellschaften, Austausch der Wahlbevölkerung und Islamisierung durch Massenmigration, Auflösung von eigener Kultur, Traditionen und Sprache zugunsten einer seelenlosen “multikulturellen“ Beliebigkeit. Die zugehörige Propaganda wird dann mit den gängigen medienpsychologischen Methoden Gaslighting, Framing und Nudging in die Köpfe getrieben. Und das Ganze schimpft sich dann Sicherung von “Medienvielfalt und Public Value“, künftig exklusiv ermöglicht durch digitale Zwangsausspielung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der trotz rund 8,5 Milliarden Euro Zwangsbeiträgen jährlich zunehmend an den Interessen des Publikums vorbei sendet und stetig an Relevanz verliert, erhält per Gesetz quasi eine algorithmische Rollator-Hilfe, private Anbieter dürfen allenfalls als Bittsteller auftreten.
Defektes Verständnis von Medien und Journalismus
Die Pläne belegen einmal mehr, wie sehr hierzulande nicht nur die Meinungsfreiheit und das Verständnis von Journalismus beschädigt sind, sondern auch, wie hoch inzwischen die Akzeptanz oder zumindest Bereitschaft zur widerspruchslosen Hinnahme von autoritäten Anmaßungen und staatlicher Medienregulierung ist. All die Zensur- und Kontrollregelungen von Brüssel bis Berlin sind schon schlimm genug, doch dass nun auch noch proaktiv privilegierte Sendeplätze und “Sichtbarkeitsfenster“ für Zwangspropaganda durchgesetzt werden, ist ein Dammbruch. Bestünde Bedarf an solchen Inhalten oder würden sie von einer Mehrheit der Bevölkerung oder der Social-Media-Nutzer geteilt, dann bräuchte es keine staatlich verordnete Sichtbarkeit; nur wer Panik vor der eigenen Irrelevanz hat, flüchtet sich in Quoten.
Wenn künftig also in Beiträgen von Freunden und Bekannten zwangsweise der betreute Erklärbär-Journalismus der “Tagesschau” erweist, weiß jeder, worum es hier einzig und allein geht: Die Lufthoheit über den Diskurs im Netz soll gesichert werden und das nicht durch Überzeugungskraft, sondern durch gesetzlichen Zwang. “Apollo-News”-Chefredakteur Max Mannhart hat die Pläne klar eingeordnet: Sie widersprechen jedem Grundsatz eines freiheitlichen Medienmarktes. Die Relevanz des ÖRR soll durch Zwangsausspielungen gerettet werden, der Staat entscheidet über den Wert von Medien und damit indirekt über die Wahrheit, und es entsteht ein gigantisches staatliches Subventionsprogramm für ausgewählte Unternehmen. Willkür erhält Tür und Tor; die private Medienwelt gerät faktisch unter staatliche Kuratel.
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