von Thomas Heck...
So sehr nachsichtig sich der Rechtsstaat mit straffälligen Asylanten zeigt und aufgrund günstiger Sozialprognosen Milde walten lässt, so wenig sind diese Skandal-Urteile, aber auch der folgende Fall für den steuerzahlenden Normalbürger, der diese ganze Party bezahlt, kaum noch nachzuvollziehen. Und da kann die Kanzlerin im Wahlkampfmodus reden, was sie will: Abgeschoben wird in Deutschland weniger, als es geboten wäre.
Es wird laut im Saal 3 des Meißner Amtsgerichtes. „Deutsche haben immer recht, Ausländer sind die Bösen“, schimpft der 30-jährige Algerier. Das sagt ausgerechnet einer, der seit 2003 in Deutschland lebt, dessen Asylantrag schon 2005 abgelehnt wurde, der aber trotzdem immer noch hier ist. Weil er seinen Reisepass verloren hat, somit nicht abgeschoben werden kann. Das sagt einer, der seit 13 Jahren vom deutschen Steuerzahler alimentiert wird. Das sagt einer, der in seinem Sündenregister schon mehr als zehn Eintragungen hat, unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Polizisten und auch mehrfach wegen Beleidigung verurteilt wurde. Meist hagelte es Geldstrafen, dann war das Maß voll. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn im Jahre 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit hat er gerade so überstanden, doch danach wurde er wieder straffällig.
Diesmal ist er wegen Beleidigung dran. Im April dieses Jahres beleidigt er eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde im Landratsamt Meißen. Mindestens zweimal soll das Wort „Arschloch“ gefallen sein. Und nicht nur das. Stundenlang belagerte er das Büro der Frau, weil er keine eigene Wohnung bekam. „Meine Mitarbeiter haben das Büro verlassen, weil sie Angst hatten“, sagt die Zeugin. Die holt schließlich den Sicherheitsdienst, ruft die Polizei. Es hilft nicht viel. Am Nachmittag schlägt der Algerier erneut im Amt auf, das Spiel beginnt von vorn.
Laut der Mitarbeiterin gab es schon des Öfteren Vorfälle mit ihm. Doch die wurden alle nicht angezeigt. „Er hat mehrmals mein Büro nicht verlassen, wenn er nicht bekam, was er wollte“, sagt sie. Der Angeklagte widerspricht: „Musst du nicht lügen“, weist er die Zeugin zurecht.
Der Angeklagte hatte einst in Radebeul in einer Unterkunft gewohnt. Nachdem diese brannte, kam er nach Zeithain. Doch dort passte es ihm nicht. „Ich hatte keine Privatsphäre“, lässt er den Dolmetscher übersetzen. Er fordert lautstark eine eigene Wohnung. Doch das Amt hat keine, vor allem nicht für alleinstehende junge Männer aus Nordafrika. Die wollen andere Mieter nicht, sondern nur Familien. Das sieht er nicht ein. Inzwischen hat er eine sanierte Wohnung in Meißen. Zum Gericht hat er nur ein paar Hundert Meter Fußweg. Die Wohnung habe ihm nicht das Amt, sondern die Diakonie besorgt, sagt er.
Die Taten streitet er nicht ab, rechtfertigt sie aber. Eine Frau zu beleidigen, ist für ihn offenbar keine Straftat. „Alle aus Zeithain haben Wohnungen gekriegt, nur ich nicht“, behauptet er. Das Gericht verurteilt ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Die kann er nicht bezahlen. Angeblich bekommt er kein Geld, sondern nur Gutscheine. Auch das ist gelogen. An jenem Tag war er auch im Amt, um Geld zu holen, wie die Mitarbeiterin sagte. Er bleibt dabei: „Ich habe kein Geld. Soll ich klauen, um die Strafe zu bezahlen?“, fragt er provokativ. Nein, das soll er nicht. Er kann die Strafe abarbeiten. Macht er auch das nicht, muss er sie absitzen. Dann kommt er für 50 Tage ins Gefängnis. Auch nach der Verhandlung regt er sich im Gerichtssaal lautstark auf: „500 Euro für ein Wort, das ist unglaublich. In Deutschland gibt es keine Gerechtigkeit“, sagt er.
Auswirkungen auf seinen Aufenthaltsstatus hat das Urteil nicht. Der Algerier wir ohnehin seit elf Jahren nur geduldet. Insgesamt lebten nach Angaben der Landesdirektion Sachsen im Oktober dieses Jahres 6 625 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer im Freistaat. Von denen werden 1 488 geduldet, weil sie entweder keine Papiere haben oder erkrankt sind, eine Epidemie vermutlich. Abschiebungen gab es im Oktober 83. Weitere 162 Personen sind freiwillig ausgereist. Ist ein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt, wird die davon betroffene Person „vollziehbar ausreisepflichtig“.
Vollziehbar ausreisepflichtig sind allerdings nicht nur unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber, sondern alle Personen, die keinen Rechtstitel wie etwa ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für einen Aufenthalt in Deutschland haben. Die betreffenden Personen können abgeschoben werden, sofern dem wiederum keine Abschiebehindernisse, etwa fehlende Passdokumente oder mangelnde Reisetauglichkeit, im Wege stehen.
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