von Thomas Heck...
Die Kindernothilfe e.V. hat sicher bemerkt, welche Wellen Heiko Maas Auftritt bei der Preisverleihung des Medienpreises geschlagen hat. Heiko Maas, Protegé der Kinderehe und Schutzpatron der Kinderschänder und Kinderficker, hat mit seiner Einstellung zur Kinderehe für Unmut gesorgt. Was die Kindernothilfe nicht dazu gebracht hat, den Reichsverweser Maas schlichtweg auszuladen. Am Ende musste eine Distanzierung von der Kinderehe auf der Homepage genügen, um die Spendenaufkommen vor Weihnachten nicht gänzlich einbrechen zu lassen. Doch zu spät. Meine Spende fällt für dieses Jahr ins Wasser. Diese Heuchlerei ist nicht zu ertragen. Doch lesen Sie selbst:
Kinder wirksam vor Frühverheiratung schützen
Aktuell gibt es in der Öffentlichkeit eine engagiert geführte Diskussion darüber, ob Ehen von minderjährigen Asylbewerbern, die im Ausland geschlossen wurden, grundsätzlich aufgelöst werden sollen. Zu den Vorwürfen in den Sozialen Medien nehmen wir hier Stellung.
Die Kindernothilfe spricht sich ganz klar gegen jede Form von Frühverheiratung und Zwangsehe aus. Das Wohl und der Schutz der Mädchen und Jungen stehen an oberster Stelle. Als Kinderrechtsorganisation halten wir uns eng an die UN-Kinderrechtskonvention. Deshalb begrüßen wir jede gesetzliche Initiative, die zum Ziel hat, die Ehemündigkeit in Deutschland grundsätzlich auf 18 Jahre anzuheben. In unserer Arbeit weisen wir auf die Gefahren von Frühverheiratung hin.
- Frühverheiratung basiert oft auf Zwang,
- in den meisten Fällen sind Mädchen davon betroffen. Frühverheiratung hindert sie daran, ihr Recht auf Bildung und selbstbestimmtes Handeln wahrzunehmen:
- überdies sind frühe Schwangerschaften mit einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden.
Die Ursachen für Frühverheiratung sind vielfältig: Fast immer treiben Armut und Not Eltern dazu, insbesondere junge Mädchen an wirtschaftlich besser gestellte Männer zu verheiraten. Wir als Kindernothilfe klären in unseren Projekten in Afrika, Asien und Lateinamerika seit vielen Jahren über die Gefahren von Frühverheiratung auf. Gemeinsam mit den Eltern entwickeln wir alternative Einkommensquellen und ermöglichen Kindern den Schulbesuch und eine kindgerechte Entwicklung. Dort müssen wir ansetzen, um Kinderrechte zu fördern und Zwangsehen zu verhindern.
Wenn Minderjährige bereits verheiratet nach Deutschland einreisen, muss die Ehe immer aufgelöst werden, sofern sie unter Zwang und Gewalt erwirkt wurde. Ein pauschales Verbot der Ehen zugereister Minderjähriger kann jedoch in manchen Fällen fatale Folgen für die Eheleute und die in der Ehe gezeugten Kinder haben, z. B.:
- Verlust jeglicher Unterhaltsansprüche;
- im Fall der Kinder Verlust des Erbanspruchs und Status als unehelich, weil es keinen anerkannten Vater gibt;
- dadurch Verlust des sozialen Ansehens, der eine Rückkehr in die Heimatländer erschwert oder sogar unmöglich macht.
Wir fordern daher: Über jeden Fall von Frühverheiratung muss einzeln entschieden werden, um das Leben der Kinder nicht noch weiter zu erschweren. Wichtig ist uns dabei vor allem, die Betroffenen selbst zu hören und nicht über ihre Köpfe hinweg zu urteilen. Dafür brauchen wir ausreichend Ressourcen, etwa in Jugendhilfeeinrichtungen, die dringend gestärkt werden müssen.
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