Dienstag, 29. November 2016

Die Gerichte können auch anders - nur bei Deutschen

von Thomas Heck...

Dass der deutsche Rechtsstaat auch hart durchgreifen kann, ist zwar ungewohnt, aber durchaus möglich. Allerdings nur beim deutschen Michel, während die Ficki-Ficki-Aktionen unserer Flüchtlingsgäste aus der Welt weiterhin mit Milde rechnen können. 



Wie jeden Tag durchwühlte sie in der Bonner City Mülleimer. In der Hoffnung, ausreichend Pfandflaschen zu finden, um über den Tag zu kommen. Als sie plötzlich eine gültige Kate für die Bonner Oper in Händen hielt, war die Freude bei Petra L. (Namen geändert) riesengroß. Doch dann waren die 41-Jährige und ihr Glücksfund plötzlich ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft!

Ticket bei Ebay verkauft

In freudiger Erwartung auf den unerhofften Geldsegen hatte die Königswintererin die Karte für „Anatevka“ bei Ebay eingestellt. Schnell hatte sie einen Abnehmer gefunden, der für das Ticket statt der „normalen“ 39,60 noch 20 Euro zahlte. Zum Vergleich: Für diese Summe muss Petra L. 80 Einweg-Pfandflaschen zusammensammeln…

Ins Visier der Justiz geriet die 41-Jährige dann durch ihren Ebay-Kunden. Der hatte sich gewundert, als vor der Vorstellung am 30. April plötzlich eine Seniorin Anspruch auf seinen Sitzplatz in der Bonner Oper erhoben hatte.

Karte war geklaut worden

Nachdem Hedwig O. (78) erklärt hatte, ihr seien nach dem Kauf der Operntickets im Café der Kreuzkirche Geldbörse und Notizbuch samt Karten geklaut worden, wandte sich der Ticketkäufer an die Polizei.

Schließlich zerrte der Staatsanwalt die frühverrentete Flaschensammlerin tatsächlich wegen Unterschlagung vor den Kadi! Doch zum Glück landete L. bei einer gnädigen Richterin!

Den Vorwurf Unterschlagung wollte Flaschensammlerin Petra nicht auf sich sitzen lassen: „Wenn jemand etwas in den Müll schmeißt, und ich es raushole – wo ist das denn Unterschlagung? Dann wären die Pfandflaschen ja auch Unterschlagung.“

Richterin wurde überzeugt

Das Argument überzeugte – Richterin Tanja Gleesner sprach die 41-Jährige frei. Da weder Geldbörse noch Notizbuch bei der Opernkarte gelegen hätten, habe Petra L. nicht überlegen müssen, ob die Karte eventuell geklaut worden sein könnte.

Sondern durfte davon ausgehen, dass der Eigentümer sie tatsächlich nicht mehr haben wollte.

Die Staatsanwaltschaft (hatte 600 Euro Geldstrafe gefordert) sieht das allerdings anders als die „Richterin Gnadenvoll“, hat Berufung gegen ihr Urteil eingelegt. Es bleibt also noch Hoffnung, dass der Straftäter seiner gerechten Bestrafung zugeführt wird.

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