Dienstag, 31. März 2020

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf...

von Thomas Heck...

Wenn in Deutschland falsch gewählt wird oder jemand von den Falschen gewählt wurde, korrigiert die Bundeskanzlerin neuerdings das Ergebnis und lässt solange wählen, bis es passt. Wenn Straftaten begangen werden und das Bundeskriminalamt in einem Untersuchungsbericht feststellt, dass es kein rechtsextremistischer Täter war, obwohl dies zuvor wochenlang von Politik und Medien  beschworen wurde, dann kann das nicht ins Bild passen. Und das darf nicht sein. Und so korrigiert kurzerhand der Präsident des BKA selber den Bericht seiner eigenen Behörde. Weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf...


Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat klargestellt, dass sein Haus den Anschlag von Hanau unverändert für rassistisch motiviert hält. „Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven“, schrieb Münch am Dienstag auf Twitter.

Medien hatten am Wochenende berichtet, dass BKA-Ermittler die Tat inzwischen anders einschätzten. Tobias R. habe keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen, und Rassismus sei nicht der dominierende Aspekt seiner Weltanschauung gewesen. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um größtmögliche Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorien über Geheimdienste zu erlangen.

R. hatte am 19. Februar im hessischen Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Später wurden der 43 Jahre alte Mann und seine Mutter tot in ihrer Wohnung gefunden. R. hatte im Internet abstruse Gedanken und rassistische Ansichten verbreitet.

Tobias R. wollte sichergehen, dass seine Botschaft gehört wird. Mit schwarzer Farbe sprühte er die Adresse seiner Webseite an mehrere Häuserwände in Hanau. Er tat dies offenbar, als er durch Hanau fuhr und neun Menschen erschoss. Seine Opfer wählte Tobias R. gezielt aus - sie hatten Migrationshintergrund.

Auf seiner Homepage hatte Tobias R. nicht nur mehrere Videos, sondern auch ein 24-seitiges Dokument eingestellt, in dem der gelernte Bankkaufmann eine krude Verschwörungstheorie präsentiert: Ein Geheimdienst überwache ihn seit frühester Kindheit, diese "Geheimorganisation" würde sich in sein Gehirn "einklinken" und seine Gedanken lesen.

Das Manifest des Hanau-Attentäters enthält jedoch auch andere Passagen - in denen es um Ausländer und um Völkermord geht. Die Existenz gewisser Völker, so Tobias R., sei "ein grundsätzlicher Fehler", bestimmte Gruppen müssten "komplett vernichtet werden". Tobias R., das zeigen die Videos und Dokumente, die er ins Netz gestellt hatte, war offenbar getrieben von Verschwörungstheorien, von Verfolgungswahn - und von Rassismus.

Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler.

Tobias R. soll keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben

Der Anschlag von Hanau - eine rassistische Tat, begangen von einem Verschwörungstheoretiker, aber eben nicht von einem Rechtsextremisten? Die BKA-Ermittler gehen davon aus, dass Tobias R. seine Opfer nach rassistischen Kriterien auswählte. Darüber hinaus aber gebe es, so heißt es, keine Indikatoren dafür, dass R. ein Anhänger einer rechtsextremistischen Gesinnung war. Mehr als hundert Videodateien wurden auf dem Computer und Handy des Attentäters sichergestellt - nahezu keine Aufnahme sei "tatrelevant", heißt es. Es sollen sich auch keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass R. sich mit Rechtsterrorismus beschäftigt hatte.

Das rassistische Kapitel, so die Analyse des BKA zum Manifest, habe Tobias R. vermutlich erst spät hinzugefügt. Eine ursprüngliche Version des Textes hatte R. im November 2019 als Anzeige an den Generalbundesanwalt geschickt und darum gebeten, Ermittlungen wegen der angeblichen Geheimdienst-Überwachung einzuleiten. In dem damaligen Schreiben - das nahezu wortgleich ist mit dem späteren Manifest - waren noch keine rassistischen Äußerungen enthalten.

Nach Erkenntnissen des BKA soll Tobias R. keine typisch rechtsextreme Radikalisierung durchlaufen haben. Darauf deuten auch Zeugenaussagen von Bekannten und ehemaligen Kollegen hin. So soll R. nicht durch rassistische Äußerungen oder Verhalten aufgefallen sein. Einem Nachbarn, einem dunkelhäutigen Mann mit Behinderung, soll er mehrmals geholfen haben, er spielte zudem in einer Fußballmannschaft, deren Spieler überwiegend Migrationshintergrund haben.

Für die Ermittler sind dies Indikatoren dafür, dass Rechtsextremismus nicht der dominierende Aspekt der Weltanschauung des Täters war. Vielmehr habe er sich in eine Verschwörungstheorie hineingesteigert und so eine Paranoia entwickelt. Sein Manifest endet mit den Worten: "Aus all den genannten Gründen blieb mir also nichts anderes übrig, so zu handeln, wie ich es getan habe, um die notwendige Aufmerksamkeit zu erlangen."

Seit Jahren kennen die Sicherheitsbehörden die Schwierigkeit solcher Ermittlungen. Die Grenze zwischen Amokläufen wegen psychischer Störungen und terroristischen Taten verwischt zunehmend. Eine wesentliche Ursache dafür, so heißt es im BKA, sei die zunehmende Verbreitung von gefährlichen Ideologien. Die Botschaft suche sich den Kranken.

Der Jenaer Soziologe und Rechtsextremismus-Forscher Matthias Quent warnt davor, die gesellschaftliche Botschaftswirkung eines Anschlags zu unterschätzen - und vom Täter getrennt zu betrachten. Tobias R. habe seine Opfer ganz klar nach "rassistischen Kriterien ausgewählt", so Quent. Damit sei der Anschlag auch nach den Kriterien der Polizei ohne Zweifel als rechtsextrem motivierte Straftat einzuordnen.

Ähnlich war es auch beim Attentat am Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Zunächst galt der Täter David Ali S. als Amokläufer, der in der Schule gemobbt worden war. Erst im Oktober 2019 stufte die Polizei den Mord an neun Menschen als politisch-motivierte Straftat ein.

Die Bundesanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, der Abschlussbericht zum Anschlag von Hanau sei noch nicht fertig - die BKA-Einschätzung zur Motivation des Täters sei daher keinesfalls abschließend. Bis es passt...



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