von Wilma Fricken
Altparteienbesetzter Wahlausschuss in Wittmund-Friesland bei der Anhörung von Martin Sichert: Solche Gestalten entscheiden mal eben aus dem Bauch raus, wer bei Wahlen antreten darf und wer nichtDas von Machtverlust bedrohte Kartell der Altparteien, die kurz davor stehen, selbst bei taktischem Zusammenschluss keine Mehrheit der Wähler mehr zu überzeugen, lässt alle Hemmungen fallen. Eher ist es es bereit Grundgesetz und die demokratische Architektur dieses Staates mit Füßen zu treten und trickreich auszuhöhlen, als das Selbstverständlichste der Welt – einen demokratischen Machtwechsel – zu akzeptieren. Zähneknirschend musste die linksgrünschwarze Einheitsfront erkennen, dass das herbeigefieberte Parteiverbot gegen die AfD ohne Aussicht ist, da es an politischen und juristischen Hürden scheitert (die Gleichschaltung der Justiz durch Besetzung mit zuverlässigen Kadern im Geiste “Unserer Demokratie™” ist leider noch nicht so vollständig gelungen wie im Fall des Behördenapparats, der Medien und des Kulturbetriebs); dummerweise verlangt das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Grundgesetz den “harten“ Nachweis einer aggressiv-kämpferischen Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, und diese Messlatte konnte bisher noch kein Verfahren überwinden, auch mit noch so abenteuerlichen “Beweisführungs”-Anstrengungen und Verfassungsschutz-“Gutachten”, was äußerst geringe Erfolgsaussichten verheißt.
“Was tun”, fragte man sich daher frei nach Lenin schon früh. Die elegante Lösung wurde erstmals 2025 in Rheinland-Pfalz erprobt: Über ein hinterlistiges Bandenspiel verschiedener Gremien auf kommunaler und Landesebene werden Kandidaten der Opposition nun ganz einfach um ihr passives Wahlrecht gebracht. Der Mechanismus ist simpel und wirksam: Ein politisch weisungsgebundener Verfassungsschutz stuft den Landesverband willkürlich als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – in Niedersachsen geschah das im Februar 2026. Daraufhin verweigern kommunale Wahlausschüsse, mehrheitlich besetzt von CDU, SPD und Grünen, AfD-Bewerbern die Zulassung mit dem Hinweis auf angeblich “fehlende Verfassungstreue”. Was 2025 mit dem Ausschluss des Ludwigshafener AfD-Kandidaten Joachim Paul seinen Anfang nahm, rollt man jetzt in Niedersachsen im großen Stil aus.
Reihenweise Kandidatenausschlüsse in Niedersachsen
Gerade hier, im rotgrünen Land des gerade erst durch den Sechsfachmord von Stade ans Licht gekommenen Migrationssumpfs und der maximalen politischen Verfilzung, dient die fragwürdige Einstufung durch den dem Innenministerium unterstellten und weisungsgebundenen Landesverfassungsschutz als bequemer Vorwand, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten, ohne den hohen Anforderungen eines Verbotsverfahrens genügen zu müssen. Dass es zudem Kandidaten trifft, die in den Umfragen die größten Erfolgsaussichten haben, zeigt, dass es sich hier um einen faktischen Putsch gegen den Souverän, den Wähler, handelt – weil es einfacher ist, einzelne Personen von der politischen Teilhabe auszusperren als eine ganze Partei und von der Landespolitik politisch genehm besetzte, im Land leichter an die Kandare zu nehmende Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichte zu Entscheidungen im eigenen politischen Sinne zu bewegen.
Zuerst traf es Martin Sichert als Landratskandidaten in Friesland: Der Wahlausschuss lehnte den Bundestagsabgeordneten mit 5:1 Stimmen ab. Dann folgte Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg – sie wurde einstimmig vom altparteienbesetzten Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl ausgesperrt, in diesem Fall sogar, obwohl die Wahlleitung ihre Zulassung empfohlen hatte. Und nun droht dasselbe Schicksal sogar Stephan Bothe, dem stellvertretendem AfD-Landeschef und Landratskandidaten in Lüneburg. Die Masche ist dabei so gut einstudiert, dass sie fast schon zum Automatismus wird: Mitte Juni wurde Bothe mitgeteilt, dass seine Verfassungstreue geprüft werden soll – und prompt liegt nun auch schon die Stellungnahme des Innenministeriums unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor: Ergebnis der Prüfung sei, „dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie Bothe in einem Schreiben der Kreiswahlleitung mitgeteilt wird.
Gelenkte Pseudodemokratie
Damit erfülle er “nicht die Voraussetzungen”, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13. September zugelassen zu werden. Weitere Kandidaten dürften in den nächsten Wochen folgen. So wird diese Weise faktisch ein “AfD-Verbot light” exekutiert.
Das also ist der wahre, moribunde Zustand der Demokratie in diesem Land. Weil jemand Mitglied einer nicht verbotenen, demokratisch gewählten Partei ist, darf er nicht bei der Landratswahl kandidieren. Damit ist die Bundesrepublik in einem postdemokratischen autoritären Zustand angelangt, der inzwischen näher an DDR, Weißrussland und sogar Nordkorea liegt als an der realen gelebten Demokratie der Vor-Merkel-Bundesrepublik. Wenn nicht mehr die Wähler entscheiden, sondern politisch dominierte Ausschüsse und nachgeordnete Behörden mit schwammigen, rechtlich irrelevanten Etikettierungen à la “gesichert rechtsextrem“ Vorauswahlen treffen, ist dies nichts als gelenkte Pseudodemokratie und untergräbt das letzte Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Da kann man dann bald auch gleich “Wahlzettel” mit nur einem einzigen Kandidaten oder Listenvorschlag nach dem Vorbild der NS-“Wahlen” in den 1930er Jahren drucken lassen. Es ist eine brandgefährliche Entwicklung, die sich hier vollzieht, und den meisten dämmert noch gar nicht, in welche Abgründe dies führt, wenn dem nicht dringend Einhalt geboten wird.
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