Mittwoch, 8. Juli 2026

EU-Chatkontrolle: Der Alptraum wird real

von Alexander Schwarz

Totale Überwachung der gesamten Kommunikation im Netz



Die EU-Nomenklatura ist wild entschlossen, die anlasslose Chatkontrolle um jeden Preis durchzusetzen und damit die Kommunikation von fast einer halben Milliarde Menschen pauschal zu überwachen. Heute hat das Europäische Parlament einem “Dringlichkeitsverfahren” zur Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 mit 331 zu 304 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Damit kann das EU-Parlament am Donnerstag nun über die Verlängerung der Übergangsregelung abstimmen, die im vergangenen April abgelaufen war und die es Anbietern wie Google oder Meta erlaubte, private Kommunikation freiwillig und verdachtsunabhängig zu durchsuchen – formell nur auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Im März hatte das Parlament gefordert, automatisierte Scans auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken und eine KI-gestützte Analyse unbekannter Bilder oder privater Chatverläufe auszuschließen. Da keine Einigung zustandekam, lehnte das Parlament eine Verlängerung der Übergangsregelung Ende März ab.

Doch damit wollte sich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) nicht zufriedengeben: Sie setzte das Verfahren nach Eingang des Ratsstandpunkts in einem handstreichartigen und beispiellosen Verfahren kurz vor der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung. Der Trick ist, dass in der sogenannten zweiten Lesung der Standpunkt des Rates nur mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder – mindestens 361 Stimmen – abgelehnt werden kann oder Änderungen beschlossen werden können. Kommt eine solche Mehrheit innerhalb der vorgesehenen Frist nicht zustande, gilt der Ratsstandpunkt als angenommen. Die fraktionslosen Europaabgeordneten Sibylle Berg und Martin Sonneborn (Die Partei) hatten Metsola letzte Woche schriftlich aufgefordert, das beantragte Dringlichkeitsverfahren nicht zur Abstimmung zuzulassen, da sich das Gesetzgebungsverfahren bereits in der zweiten Lesung befinde und die Geschäftsordnung des EU-Parlaments ein Dringlichkeitsverfahren in dieser Phase nicht vorsehe; stattdessen müsse zunächst der zuständige Ausschuss beraten. Das Eilverfahren nehme den Abgeordneten die Zeit, die ihnen nach den EU-Verträgen ausdrücklich eingeräumt werde, um die erforderliche absolute Mehrheit zu organisieren.

Sonneborn kaltgestellt

Zudem, argumentiere Sonneborn, sei der Antrag auch formal fehlerhaft, weil er bereits am 1. Juli eingereicht wurde, obwohl der Ratsstandpunkt dem Parlament erst einen Tag später offiziell übermittelt wurde. Als Sonneborn seinen Standpunkt auch im Plenum noch einmal vorbrachte, stellte Metsola ihm nach genau 60 Sekunden das Mikrofon ab. Als Beleg für die Rechtmäßigkeit dieses für das Brüsseler Demokratieverständnis paradetypische Vorgehens verwies sie auf einen angeblich vergleichbaren Vorgang aus dem Jahr 2022 im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe. Sonneborn erinnerte jedoch daran, dass der Fall nicht vergleichbar sei, weil der Rat damals bereits zugesagt hatte, die Position des Parlaments in einer „Kriegsnotlage“ zu übernehmen.

Die EVP-Fraktion begründet das Dringlichkeitsverfahren mit einer “drohenden Regelungslücke” beim Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet. Nach dem Auslaufen der Übergangsverordnung fehle Plattformen eine eindeutige Rechtsgrundlage für freiwillige Scans privater Kommunikation. Eine schnelle Verlängerung sei deshalb notwendig, um “den Kinderschutz sicherzustellen”. CDU und CSU stimmten demzufolge auch nahezu geschlossen zu. Tatsächlich geht es hier um mehr, weshalb die anlasslose Chatkontrolle eine Öffnung der Büchse der Pandora ist: Einmal zum Standard gemacht, können allerlei “Zufallsfunde“ miterfasst und jegliche Kommunikation mitgelesen und ausspioniert werden – fatal vor allem in Verbindung mit der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Verfolgung oppositioneller Wortführer durch die EU. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei, hält die Kinderschutz-Begründung ebenfalls für nicht überzeugend. „Solange die von US-Konzernen lobbyierten EU-Regierungen ihren bequemen Status quo der freiwilligen, anlasslosen Massenscans immer wieder mit Verfahrenstricks verlängert bekommen, haben sie keinen Grund, sich auf das zielgerichtete, rechtssichere und deutlich wirksamere Kinderschutz-Konzept des Parlaments einzulassen“, kritisierte er. So habe etwa die italienische Regierung in einer offiziellen Erklärung vor den Risiken anlassloser Massenüberwachung und möglichen Folgen für die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewarnt, dem Ratsvorschlag letztlich aber dennoch zugestimmt.

Von wegen “Freiwilligkeit“…

Sonneborn hält es für wahrscheinlich, dass das Parlament übermorgen der Fortsetzung der anlasslosen Chatkontrolle zustimmt, da eine qualifizierte Mehrheit von 361 Abgeordneten dagegen stimmen müsste, sich etliche aber bereits auf dem Weg in den Urlaub befänden. Metsolas Taschenspielertrick dürfte also Erfolg haben. Das klare Votum der EU-Abgeordneten wird einfach ignoriert und ein bereits erledigtes Thema noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt, um es vor der Sommerpause durchzupeitschen.

Parallel verhandeln Parlament, Rat und Kommission über eine dauerhafte Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet, was auf eine weitere Chatkontrolle hinausläuft. Das Parlament fordert, statt freiwilliger, anlassloser Scans privater Kommunikation sollten gezielte Aufdeckungsanordnungen gegen Verdächtige, ein europäisches Kinderschutzzentrum zur Entfernung bekannten Missbrauchsmaterials sowie Sicherheitsvorgaben für Messenger-Dienste zur Verhinderung von Cybergrooming im Mittelpunkt stehen. Die Kommission will, dass sogar die sogar Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger wie WhatsApp oder Signal letztlich aufgebrochen werden sollen, notfalls durch „kundenseitige Durchsuchungen“, also vom PC, Handy oder Tablet.

Noch ist der Kampf nicht verloren: Der Rechtsanwalt Martin Weigele hat am 3. Juli eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an der Wiederbelebung und Verstetigung der EU-Chatkontrolle eingereicht. Laut Weigele sind die „freiwilligen“ Scans der Chatkontrolle 1.0 nämlich nicht freiwillig – da die Staaten es den Anbietern ermöglichen, private Nachrichten zu durchsuchen. Die Überwachung sei quasi ausgelagert. Zudem würde die Chatkontrolle 2.0. die Nachteile der Chatkontrolle 1.0 verschärfen und verewigen, da keine Vorläufigkeit oder temporäre Geltung mehr vorgesehen sei. Das Ergebnis wäre der dauerhafte Ausnahmezustand und die permanente Einschränkung der Grundrechte, vor allem das digitale Briefgeheimnis. Damit nicht genug, plant die EU auch noch einen Pass für den Internetzugang. Dies alles Facetten eines bedrohlichen Gesamtbilds zunehmender totalitärer Übergriffe der völlig außer Rand und Band geratenen Brüsseler Eurokratur, die sich als allmächtige Superbehörde geriert und die sowohl die Souveränität der Mitgliedstaaten als auch die Grundrechte der europäischen Bürger als Hindernisse und lästige Störfaktoren wahrnimmt. Das Menschenbild von EU-Kommission und ihren Funktionären ist das unmündiger Untertanen sieht, die erzogen, bevormundet und bespitzelt werden müssen. Diese von ihrem historischen Gründungszweck völlig entkoppelte Europäische Union hat dazu beigetragen, dass die Bevölkerung eines ganzen Kontinents diesem Orwell’schen Alptraum ausgesetzt wird.


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