von Thomas Hartung

Trans-Mania allerorten
Es gibt einzelne Sätze, an denen sich der Zustand der ganzen Gesellschaft ablesen lässt. Einer davon lautet: „Transfrauen sind Frauen.“ Er klingt auf den ersten Blick inklusiv, ja modern. In Wahrheit markiert er eine tektonische Verschiebung. Denn wer diesen Satz politisch, rechtlich und institutionell absolut setzt, substituiert eine Wirklichkeit durch eine Behauptung. Aus dem Geschlecht wird Identität, aus der Verkörperung ein Bekenntnis, aus dem Schutzraum eine Verhandlungsmasse. Am Ende steht nicht mehr die Ausweitung von Rechten, sondern ihre Umkodierung. Und genau darin liegt der Kern des Problems: Wer nicht mehr weiß, was eine Frau ist, kann auch keine Frauenrechte verteidigen. Die jüngsten Debatten an Universitäten und in Frauenorganisationen zeigen das mit eigentümlicher Klarheit. In Düsseldorf geriet eine Professorin der Entwicklungspsychologie ins Visier linker Studentenverbände, weil sie in einer Vorlesung „Trans-Identitäten“ kritisch hinterfragen wollte. Gefordert wurden nicht etwa Gegenrede, Streit, wissenschaftliche Replik, sondern Rauswurf und Campusverbot; sogar eine Überprüfung all ihrer Aussagen auf „wissenschaftliche Fundiertheit“ wurde verlangt.
Der Vorgang zeigt in konzentrierter Form, wie aus einer anthropologischen Frage ein Disziplinierungsfall gemacht wird. Nicht die These soll widerlegt, sondern die Sprecherin entfernt werden. Nicht die Wissenschaft soll urteilen, sondern das Milieu. Gerade darin liegt die Ironie der Gegenwart. Ausgerechnet jene Gruppen, die unablässig von Vielfalt, Offenheit und Sichtbarkeit sprechen, reagieren auf Abweichung nicht mit Gelassen-heit, sondern mit Bannlogik. Schon der Umstand, dass eine Professorin über die „Entwicklung von Trans-Identität“ sprechen will, genügt, um sie als Gefahr für den Campus erscheinen zu lassen. Der Demo-Aufruf behauptet, die Existenz von Trans-Identitäten wissenschaftlich zu bestreiten und vor den Folgen von „Trans-Ideologie“ für Kinder und Jugendliche zu warnen, sei „menschenfeindlich“ und „wissenschaftlich falsch“; die Veranstaltung habe an einer Universität nichts zu suchen. Das ist nicht Streitkultur, sondern dogmatische Vorzensur.
Der weibliche Körper als Störfaktor
Nun ließe sich all dies noch als jugendlich-gewöhnlicher Campusradikalismus abtun, wäre nicht der Gegenstand selbst so aufschlussreich. Es geht eben nicht um eine exotische Nebenfrage, sondern um den elementaren Begriff der Frau. Jahrzehntelang war der Feminismus in seinem besten Sinn eine Bewegung, die weibliche Körpererfahrung, weibliche Verletzbarkeit, weibliche Reproduktionsbiologie und weibliche soziale Lage ernst nahm. Frauenhäuser, Beratungsstellen für Vergewaltigungsopfer, geschützte Umkleiden, Sportkategorien, Gesundheitsvorsorge, Mutterschutz – das alles setzt voraus, dass „Frau“ mehr ist als eine innere Empfindungsbeschreibung. Es setzt einen realen, verkörperten, geschlechtlichen Bezug voraus.
Genau dieser Bezug wird heute systematisch weichgespült. So unterstützt die Frauenberatungsstelle „Beira’s Place“ der inzwischen vielfach angefeindeten Harry-Potter-Autorin J. K. Rowlings ausschließlich Frauen, die Opfer von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt wurden – also gerade jene Gruppe, für die der Schutzraum keine ideologische Marotte, sondern eine existentielle Notwendigkeit ist. Dass eine solche Einrichtung von Amnesty UK zeitweise als Teil einer angeblichen „Anti-Rights“-Bewegung diffamiert wurde, ist deshalb mehr als ein Ausrutscher. Es offenbart, wie vollständig sich der Menschenrechtsjargon inzwischen von der Wirklichkeit der Frau gelöst hat. Inge Bell, bis 2023 stellvertretende Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation “Terre des Femmes”, resümiert in der “Welt”: Frauen sind keine Identität – Frauen sind das weibliche Geschlecht! Das ist weder hasserfüllt noch grob. Es ist die letzte Nüchternheit in einer Debatte, die vom moralischen Überschwang lebt. Wer diese Unterscheidung aufgibt, gibt nicht nur einen Begriff auf, sondern das Subjekt des Frauenrechts selbst. Denn Rechte schützen nicht bloße Gefühle, sondern konkrete Personen in konkreten Lagen. Die Frau ist keine poetische Stimmung und kei-ne administrative Wahloption. Sie ist eine leibliche Wirklichkeit.
Die Preisgabe der Frauenorganisationen
Besonders unerquicklich ist dabei, wie viele traditionelle Frauenorganisationen diesen Weg mitgegangen sind. Bell nennt Amnesty Deutschland, UN Women Deutschland, den Deutschen Frauenrat und den Deutschen Juristinnenbund als Beispiele für Organisationen, die die rechtliche Anerkennung von „Geschlechtsidentität“ über die Schutzlogik des weiblichen Geschlechts stellen. UN Women Deutschland erklärt „trans Frauen“ (so die zusätzlich strapaziöse Schreibweise dieses Konstrukts) ausdrücklich zu Frauen; der Deutsche Frauenrat pries das Selbstbestimmungsgesetz als „historischen Schritt“ und wehrte Einwände mit der bekannten Behauptung ab, Frauenrechte würden gegen Transrechte „ausgespielt“. Der Deutsche Juristinnenbund wiederum unterstützte die Änderung des Geschlechtseintrags allein durch Erklärung beim Standesamt und kritisierte sogar Sicherungen wie Wartefristen oder Hausrechtsregeln.
Hier wird ein alter politischer Mechanismus sichtbar: Die Institutionen, die einst geschaffen wurden, um Frauen gegen die Zumutungen einer männlich geprägten Welt zu schützen, beginnen plötzlich, das Frausein selbst zu verflüssigen. Sie sprechen noch im Namen der Frau, aber nicht mehr von ihr. Sie verteidigen noch Rechte, aber nicht mehr deren Trägerin. So entsteht jene groteske Lage, in der ausgerechnet Frauen, die an Frauenräumen festhalten, als „exkludierend“ oder gar „extremistisch“ gelten. Bell schildert, wie ein demokratisch beschlossenes Positionspapier vom “Terre des Femmes”-Vorstand zurückgezogen wurde, in dem weibliches Geschlecht, Mädchenschutz, Frauenräume und die Risiken der Selbstidentifikation noch klar benannt wurden; kritische Feministinnen seien am Ende nicht mehr vertreten gewesen, sondern stattdessen bekämpft worden. Auch daran wird deutlich: Das Problem ist nicht bloß, dass die Frau vergessen wird; das Problem ist, dass sie zur Störung einer neuen Moralarchitektur wird. Wer Frauenrechte noch auf das weibli-che Geschlecht gründet, gilt nicht mehr als Verteidigerin einer Schutzordnung, sondern als Hindernis für die totale Gleichstellung von Identitätsbehauptung und Rechtsstatus. Ausgerechnet die Frau wird also aus dem Feminismus herausmoralisiert.
Wissenschaft unter Identitätsvorbehalt
Die Düsseldorfer Episode macht diese Entwicklung noch auf einer zweiten Ebene sichtbar – der wissenschaftlichen. Denn wenn eine Universitätsprofessorin nicht einmal mehr die begrifflichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen von „Trans-Identität“ kritisch prüfen darf, dann ist nicht nur die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr, sondern auch die Möglichkeit jeder rationalen Frauenpolitik. Denn wie soll man über Frauenrechte, Frauenschutzräume, Mädchenförderung oder weibliche Sozialisation sprechen, wenn schon die Frage, wer überhaupt als Frau gilt, unter agitatorischem Ausnahmezustand steht? Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit reagierte deshalb folgerichtig und nannte die Angriffe auf die Vorlesung wissenschaftsfeindlich; es schlug sogar vor, eher über ein Campusverbot für die Angreifer als für die Professorin nachzudenken. Das ist ein interessanter Punkt. Denn die liberale Gesellschaft darf sich nicht darin erschöpfen, ständig die Intoleranz der Intoleranten zu tolerieren. Sie muss benennen, wo aus moralischem Aktivismus ein Einschüchterungsregime wird.
Freilich genügt auch die spiegelbildliche Repression nicht. Darauf weist Hannah Bethke –ebenfalls in der “Welt” – hin: Die Antwort auf kulturelle Intoleranz von Studenten sollte nicht staatliche Intoleranz sein. Das ist richtig – und doch nur die halbe Wahrheit. Denn die liberale Demokratie hält nur dann etwas aus, wenn sie selbst noch weiß, was sie verteidigt. Sie kann die Freiheit des Queeren ebenso aushalten wie die konservative Entgegnung, schreibt Bethke. Aber genau hier beginnt die eigentliche Frage: Was geschieht, wenn die „Entgegnung“ gar nicht mehr als legitimer Teil der Freiheit gilt, sondern als delegitimierende Gewalt? Dann steht die liberale Form zwar noch auf dem Papier, innerlich aber ist sie bereits von einem identitätspolitischen Absolutismus ausgehöhlt.
Rechte ohne Wirklichkeit
Der tiefere Grundfehler unserer Zeit ist ein anthropologischer. Man möchte Rechte radikal subjektivieren, ohne zuzugeben, dass Rechte immer an Wirklichkeit gebunden bleiben. Das gilt besonders bei den Frauenrechten. Sie entstanden nicht deshalb, weil jemand sich innerlich als Frau empfand, sondern weil weibliche Menschen in einer von Männern geprägten Ordnung bestimmten Risiken, Benachteiligungen und Übergriffen ausgesetzt waren. Frauenrechte sind geschichtliche Antworten auf geschlechtliche Realität. Wer diese Realität auflöst, löst früher oder später auch die Antwort auf. Das ist der Grund, warum Sätze wie „Männer sind keine Frauen“ heute so hysterisch bekämpft werden. Nicht, weil sie falsch wären – sondern weil sie die ganze semantische Akrobatik der Gegenwart zum Einsturz bringen. Wenn eine Frau tatsächlich das weibliche Geschlecht ist, dann haben Frauenräume einen Sinn. Dann ist Mädchensport keine Diskriminierung. Dann ist die Schutzbedürftigkeit von Frauen in Gefängnissen, Frauenhäusern oder Beratungsstellen keine „Ausgrenzung“, sondern vernünftige Ordnung. Dann wird aber auch sichtbar, wie sehr das Selbstbestimmungsgesetz und seine geistigen Vorfeldorganisationen auf einer Verwechslung beruhen: zwischen Anerkennung der Person und Aufhebung der Kategorie.
Apropos Gefängnis: Dass ein Gericht die Transidentität, die sich die verurteilte und jetzt an Deutschland ausgelieferte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, anzweifelte, ist da als gleich mehrfaches Signal interpretierbar – nun muss Liebich ins Männergefängnis. Eine „Verhöhnung der Demokratie“ erkennt Nicholas Potter in der “Welt” – und wird von einem Kommentator mit den Worten „gelebtes Kabarett“ gekontert.
Dana Müller fragt in der “taz” gar pathetisch: „Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze, ohne die mühsam erkämpften Rechte von Queers einzuschränken?“ Das ist verräterisch: „Trans“ beschreibt die Geschlechtsidentität, wenn das eigene Empfinden nicht dem von Geburt an vorhandenen Geschlecht entspricht. „Queer“ dagegen ist ein Sammelbegriff für Personen, deren sexuelle Orientierung von der gesellschaftlichen Norm abweicht. Man stelle sich Liebich als Teil der queeren Community vor…
Der Feminismus gegen die Frau
Man kann jedem Menschen Würde zugestehen, ohne den Begriff der Frau zu ruinieren. Man kann Transpersonen respektieren, ohne den Frauenbegriff preiszugeben. Man kann Diskriminierung ablehnen, ohne Wirklichkeit zu leugnen. Gerade diese Unterscheidungsfähigkeit aber scheint verloren zu gehen. Alles wird in ein moralisches Entweder-oder-Schema gepresst: Wer Frauenräume verteidigt, sei “transphob”; wer das weibliche Geschlecht benennt, sei “exkludierend”; wer wissenschaftliche Kritik übt, sei gar “menschenfeindlich”. So klingt kein aufgeklärtes Gemeinwesen – so spricht ein Milieu, das seinen eigenen Dogmen nicht mehr ohne Feindbild treu bleiben kann. Am unersprießlichsten ist am Ende vielleicht dies: Die Preisgabe des Frauenbegriffs geschieht nicht gegen, sondern im Namen des Fortschritts. Das macht sie so wirksam. Der neue Aktivismus kleidet sich in Empathie, Vielfalt und Anerkennung; aber seine praktische Konsequenz lautet oft: Frauen haben zurückzutreten! Nicht mehr der Mann verdrängt die Frau, sondern eine Ideologie, die den Mann im Frauenrecht unsichtbar einschmuggelt, solange er sich nur anders benennt.
Darum ist der Satz so unerbittlich wie notwendig: Wer nicht mehr weiß, was eine Frau ist, kann auch keine Frauenrechte verteidigen. Er kann vielleicht Haltungsseminare organisieren, Leitfäden verfassen, “Diversity”-Beauftragte bestellen und Campusflaggen hissen. Er kann Begriffe reinigen, Pronomen ordnen, Namen canceln und Abweichler diffamieren. Aber er kann die Frau nicht mehr schützen. Denn dazu müsste er sie erst einmal wieder erkennen. Und genau daran hängt heute mehr, als viele wahrhaben wollen: nicht nur eine Sprachregel, sondern die letzte Verteidigung eines Rechtsbegriffs, der ohne Wirklichkeit nicht bestehen kann.
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