Samstag, 18. Juli 2026

Gesetze gelten nicht für schwule Millionäre

von Josef Thoma

Die “Methode Spahn“: Christliche Familienplanung für Homo-Alpha-Tiere



Es gibt wohl viele Gründe, die Frauen dazu treiben, aus purer Verzweiflung über das ihnen Widerfahrene bis zum Äußersten zu gehen und teilweise darüber hinaus. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den ehemaligen Star der französischen Diplomatie, den sozialistischen Wirtschafts- und Finanzminister Dominique Strauss-Kahn. Zum Staatspräsidenten hat er es allerdings nicht geschafft, nachdem ihn die Amerikaner wegen der versuchten Vergewaltigung einer Hotelangestellten ins Gefängnis steckten. Später gestand eine der vielen zu seinen perversen Selbstfindungsparties gekauften Frauen, sich aus purer Verzweiflung mit ihm eingelassen zu haben – weil Sie einfach nicht mehr wusste, wie sie ihr Kind sonst noch hätte ernähren sollen.

Eine andere Art, sich den Lebensunterhalt zu verdienen, ist die Leihmutterschaft. Neben den Frauen, die angeben, aus Mitleid mit kinderlosen Paaren einzuspringen, gibt es eben doch sehr viele, denen die blanke wirtschaftliche Not diktiert, zu was sie sich unter normalen Umständen niemals bereit erklären würden. Im einen wie im andern Falle ist zumeist Geld – oftmals sehr viel Geld – im Spiel; im Fall kalifornischer Leihmütter sind es bis zu 200.000 Dollar je Kind. Je höher dabei die Summen, sind desto sicherer kann man annehmen, dass die Leihschwangerschaft aus kommerziellen Gründen gedeiht und unter munter weiterbetrieben wird.

Kein Neunmonats-Leasing eines SUV

Eines ist bei der ethischen Bewertung der Leihschwangerschaft jedoch sehr erstaunlich: So unterschiedlich die Ansichten von rechts- bis linksaußen hinsichtlich Leib und Leben auch sein mögen, so einheitlich ist die Ablehnung dieses Modells – zum als kommerzielles Geschäft – über alle politischen Grenzen hinweg. Es scheint sich also mit der Schwangerschaft, ihrem Entstehen, dem monatelangen Heranreifen des Kindes im Mutterleib von den ersten spürbaren Bewegungen bis hin zum erlösenden ersten Schrei nach der Geburt und dem Halten des in Tüchern eingepackten Neuankömmlings in den Armen einer erschöpften, aber überglücklichen Mutter, doch ganz grundlegend anders zu verhalten als etwa mit dem Neunmonats-Leasing eines SUV oder dem Kauf eines bereits vor Monaten bestellten Exemplars aus dem letzten Wurf einer Rassehündin.

Wie anders sich das verhält, wie verschieden sich das anfühlt, wie tief sich eine Schwangerschaft in die Seele einer Mutter eingräbt, brauche ich Ihnen, liebe Leser, nicht zu schildern. Wir Männer respektive Väter dürfen uns bei diesem Wunder zwar ebenfalls einer gewissen Mitwirkung rühmen, aber mit dem Erleben der schwangeren Frau ist das doch wohl überhaupt nicht zu vergleichen. Davon wissen wir Männer soviel wie der Blinde von der Farbe. Und irgendwie – dies kann und muss auch durch hunderttausend Worte nicht erklärt werden – sind Schwangerschaft und Geburt mit all ihren Strapazen, Mühen, Freuden, Schmerzen, Risiken, Hoffnungen, Sorgen und Erwartungen doch auch wesenhaft auf eine spätere Gemeinschaft der Mutter mit ihrem Kind ausgelegt. Warum durchlebt eine Mutter das alles freiwillig und mit Erfüllung, wenn nicht in der Hoffnung auf ein langes und glückliches Leben gemeinsam mit ihrem selbst geborenen Kind?

Unmoralisches Angebot

Ein Kind diret nach am Ende glücklich durchgestandenen Geburt auf Nimmerwiedersehen abgeben zu müssen, ist ein disruptiver Gewaltakt, der dem tiefsten Empfinden und ureigenen Wesen einer Mutter widerspricht. Diejenigen, die einer gerade Mutter gewordenen Frau solches zumuten, die ihr das unmoralische Angebot zumuten, aus wirtschaftlicher Not in diesen traumatischen Akt einzuwilligen, müssen sich grundsätzlich fragen lassen, welchen rechten Grund es denn gäbe, dieses Empfinden zu seinem eigenen Nutz und Vorteil zu verletzen. Der Gesetzgeber – ansonsten nicht immer von Weisheit und Verstand belastet – hat in Bezug auf die Einzigartigkeit der Schwangerschaft eine durchaus weise, dem natürlichen menschlichen Fühlen entsprechende Regelung getroffen und die Leihschwangerschaft verboten, was ihm, völlig zurecht, eine breite Zustimmung von rechts bis links gesichert hat.

Allerdings war das zu einer Zeit, als Augenmaß, Verantwortung und moralische Orientierung noch parteiübergreifend die Politik bestimmten. 1991 trat das Gesetz zum Verbot der Leihmutterschaft in Kraft. Später wäre es vermutlich so nicht mehr durchgegangen. Immerhin: Auch der spätere Gesundheitsminister Jens Spahn, der heute endlich als CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender zurücktrat, hat dieses Gesetz, soweit es seine Befolgung durch andere betrifft, ausdrücklich verteidigt. Und genau darin besteht das Problem: Dieses Gesetz, liebe Zuhörer, gilt nämlich zuallererst für Sie, das Stimmvieh. Für schwule Millionäre, für Parteibuchchristen und für ehrgeizige politische Funktionäre gilt es augenscheinlich nicht.


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