Dienstag, 14. Juli 2026

Spitzelstaat BRD: Geheimdienste sollen weitaus mehr Kompetenzen im Inland erhalten

von Olli Garch

Nicht nur bei Social-Media-Zensur: Öffentlichkeit unter Staatsaufsicht



Der deutsche Staat weitet die Bespitzelung seiner Bürger immer weiter aus. Neben immer neuen Zensurgesetzen und der Gängelung freier Medien, sollen nun auch noch Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) noch mehr Befugnisse erhalten. Der entsprechende Referentenentwurf, geschickt quasi durch die Hintertür im Getöse der angekündigten Fake-“Reformen“ kurz vor den Sommerferien vorgelegt, umfasst knapp 700 Seiten. Beide Geheimdienste sollen demnach nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen. Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen, oder wenn das BfV während einer Observation feststellt, dass die Zielperson eine andere Person angreift. In solchen Fällen ist es dann legitim, dass die observierenden oder sie absichernden BfV‑Bediensteten dem Opfer zu Hilfe eilen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Nachrichtendienste beobachten und informieren und die Polizei eingreift und ermittelt, soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Außerdem soll der „Unabhängige Kontrollrat“, die Arbeit der Nachrichtendienste besser kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht.

Die Ausweitung der Befugnisse des ihm unterstehenden BfV ist offenbar ein besonderes Anliegen von Innenminister Alexander Dobrindt, der sich vehement dafür eingesetzt haben soll, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Als Hauptvorwand muss wieder einmal die russische Bedrohung herhalten, aber auch die steigende Zahl politisch motivierter Straftaten. In Warheit geht es auch und gerade darum, den staatlichen Würgegriff um die Opposition noch enger zu ziehen. Dies erklärt auch, warum der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz, der auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste ist, darauf drängt, dass die Reform so schnell wie möglich umgesetzt wird. Die Altparteien wollen ihre schwindende Macht mit allen Mitteln erhalten.

Machtausweitung ohne irgendeine strukturelle Verbesserung

Die Trennung zwischen Inlands- und Auslandsgeheimdienst wird mehr und mehr aufgehoben. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die der BND heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND in ausgeleitet und durchleuchtet werden. Deutschland wird damit zunehmend zum Operations- und Einsatzgebiet des eigentlich als Auslandsgeheimdienst konzipierten BND, der sich de facto bald wird alle beliebigen Informationen verschaffen dürfen, in Wohnungen eindringen und manipulieren dürfen, sofern er selbst die entsprechenden Maßnahmen für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er praktischerweise auch gleich selbst mit. Eine verstärkte behördliche oder gerichtliche Kontrolle ist dagegen nicht vorgesehen. Offiziell soll der BND weiterhin nachträglich diejenigen, die er überwacht hat, informieren müssen, es gibt jedoch so viele Ausnahmen, dass es sich hier nur um eine Pro-forma-Vorschrift handelt. Die Betroffenen werden gar nicht nachweisen können, wer in ihre Wohnung eingedrungen ist. Bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis soll der Rechtsschutz vollständig ausgeschlossen bleiben.

Die „Reform“ der Geheimdienste ist nichts anderes als deren Machtsteigerung, ohne eine damit einhergehende Verbesserung der Kontrollen. Die umfassende Datenschutzkontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragte soll sogar ganz abgeschafft werden. Stattdessen soll es eine „administrative Kontrolle“ durch den „Unabhängigen Kontrollrat“ geben. Dieser existiert seit fünf Jahren und ist bislang nur für die Kontrolle der Fernmeldeüberwachung im Bereich „Ausland/Ausland“ zuständig. Nun soll er zur alleinigen Kontrollinstanz für die Nachrichtendienste werden. Dies soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das vorsieht, dass die Kontrolle durch ein „gerichtsähnliches Kontrollorgan“ und ein „administratives Kontrollorgan“ durchgeführt wird. Tatsächlich sind die Tagungen jedoch streng geheim und völlig intransparent. Bürger, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind, haben keine Verfahrensrechte.

Vernichtung der Freiheit

Datenschutzverstöße der Nachrichtendienste sollen künftig auch nicht mehr durch die jährlichen Tätigkeitsberichte der Bundesdatenschutzbeauftragten an die Öffentlichkeit gelangen. Der Kontrollrat soll nur alle zwei Jahre einen „öffentlichen Bericht“ erstellen – wobei der erste für das Jahr 2030/31 (!) vorgesehen ist. Über mehrere Jahre lang bleibt das Treiben also völlig intransparent. Im Klartext zusammengefasst bedeutet dies, dass BfV und BND Stasi-ähnliche Befugnisse erhalten sollen ; sie können in Wohnungen eindringen, Post und Datenträger manipulieren, ohne dass es jemand mitbekommt, und selbst wenn doch, wird es so gut wie unmöglich sein, rechtlich dagegen vorzugehen – zumal die Betroffenen dann noch nicht wissen, wer in ihre Privatsphäre eingedrungen ist. Roland Tichy schreibt: “Künftig soll der Verfassungsschutz nicht nur in Ihren PC einbrechen dürfen, sondern dort bewußt Inhalte manipulieren und neue einfügen – um Ihnen dann Verbrechen‘ nachgewiesen zu haben. Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird aufgehoben zu Gunsten einer echten ‚Geheimpolizei‘, die Beweismittel beliebig manipuliert. Das neueste Vorhaben der Koalition. Wie nennt man das?” Denen, die der Staat ins Visier nimmt, können also theoretisch „Beweise“ untergeschoben werden, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Es genügt, dass die Dienste – sprich: ihre allparteiengelenkten politischen Auftraggeber – dies für “erforderlich” halten – und schon ist ein weiteres Stück Freiheit vernichtet.

Die BRD wird täglich mehr zur DDR 2.0 – auf Betreiben eines wildgewordenen alparteiübergreifenden Machtkartells. Wenn die konkreten Detailpläne auch im Wesentlichen vom CSU-Innenminister und dem CDU-Kanzleramt stammen, so entsprechen sie doch ganz den Wünschen des gesamten Parteienkartells – vor allem der SPD, die meint, mit repressiver Oppositionsverfolgung ihren selbstverschuldeten Untergang noch irgendwie abwenden zu können.


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