von Thomas Heck...
Wenn wir hier persiflierend vom "Staatsfunk" reden, wenn wir die öffentlich-rechtlichen Medien meinen, soll das natürlich primär polarisieren, kommt aber in Wirklichkeit der Realität viel näher, als uns allen lieb sein kann. So hat in Bremen das rot-grüne Regierungsbündnis vorgemacht, wie man die „Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf harte Weise zerstört: Ein eilends durchgepeitschtes Gesetz verordnet Radio Bremen, was es senden soll. „Die Angebote der Anstalt haben die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen ist nachhaltig zu unterstützen.“
Es war die grüne Bundestagsfraktion, die sich um die „Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verdient gemacht hat. Aus ihrer Mitte entstand die Initiative, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Staatsvertrag des ZDF zu klagen, was dazu führte, dass nun wesentlich weniger Vertreter der Politik und des Staates im zentralen Aufsichtsgremium des Senders sitzen, dem Fernsehrat. Maximal ein Drittel politische Vertreter in den Gremien – das Beispiel macht inzwischen bei allen öffentlich-rechtlichen Sendern Schule. Doch nun macht das rot-grüne Regierungsbündnis in Bremen vor, wie man die „Staatsferne“ der Sender auf noch viel härtere Weise zerstört – indem man ihnen per Gesetz verordnet, was sie senden sollen.
In aller Eile hat die Bremer Regierung in der vergangenen Woche ein neues Radio-Bremen-Gesetz durchgepeitscht, das in vielen Punkten angreifbar ist, aber vor allem einer erscheint fragwürdig. Im dritten Absatz des Paragraphen drei, der von den „Allgemeinen Grundsätzen“ des Programms handelt, heißt es: „Die Angebote der Anstalt haben die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen ist nachhaltig zu unterstützen.“ Als Maxime und Sendungsbewusstsein einer Partei, einer Regierung mag das angehen, als Programmanweisung für eine öffentlich-rechtliche Anstalt stellt es jedoch einen Eingriff in die redaktionelle Hoheit des Senders dar. Dieser würde sich dem Integrationsgedanken wohl kaum verweigern, doch sollte der bei der redaktionellen Arbeit doch wohl mit Blick auf alle gesellschaftlichen Gruppen und deren Interessen gelten, über die es fair, unvoreingenommen und unparteiisch zu berichten gilt.
Ein Paket mit politischer Schlagseite
Man fragt sich wirklich, was die rot-grüne Bremer Stadtregierung reitet, zumal es im nächsten Absatz des Radio-Bremen-Gesetzes heißt, „die Gestaltung der Angebote der Anstalt“ müsste „frei sein von Beeinflussung durch die Regierung oder von einseitiger Einflussnahme durch politische, wirtschaftliche, religiöse und andere Interessengruppen“. Es gibt im neuen Radio-Bremen-Gesetz noch ein Reihe weiterer Unstimmigkeiten. So sollen im Verwaltungsrat künftig nur noch Volljuristen oder Betriebswirtschaftler sitzen. Und Vertreter aus dem Parlament dürfen nur in den Rundfunkrat des Senders, wenn ihre Partei eine Fraktionsstärke von fünf Abgeordneten erreicht hat.
Das trifft zufälligerweise die AfD, die vier Sitze hatte, der inzwischen aber drei Vertreter abhandengekommen sind, die zu Bernd Luckes „Alfa“-Partei gewechselt sind, so dass jetzt der einzige verbliebene AfD-Mann in der Bremer Bürgerschaft keinen Grund hat, damit rechnen zu dürfen, in den Rundfunkrat von Radio Bremen zu kommen. Dort wiederum haben die Muslime mit einem neu hinzukommenden Vertreter der Aleviten künftig zwei Sitze, die katholische, die protestantische Kirche und die jüdische Glaubensgemeinschaft haben jeweils einen Sitz. Damit die Atheisten nicht ganz leer ausgehen, zieht die Humanistische Union in den Rundfunkrat ein. Und so hat das Paket, das SPD und Grüne in Bremen für den ARD-Landessender geschnürt haben, eine politische Schlagseite, die eigentlich ein Fall fürs Verfassungsgericht wäre, unter dem Stichwort: „Staatsferne“.
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