Mittwoch, 28. März 2018

Ein Messerstich macht noch kein Tötungsdelikt... ernsthaft?

von Thomas Heck...

Wenn einer mit einem Messer zusticht, muss das nicht immer ein versuchtes Tötungsdelikt sein. Auf so was muss man auch erstmal kommen. So habe es nach Zeugenaussagen nur "einen einzigen Stich" gegeben. Der Tatverdächtige habe die "Tat nach dem Stich abgebrochen", weil er wohl "niemanden umbringen" wollte. Auf soviel Verständnis kann ein Messerstecher wohl nur in Deutschland hoffen und wird wohl auch mit aller Milde des Gesetze rechnen können. Bewährungsstrafen aufgrund günstger Sozialprognosen inklusive. Wir wollen ja auch weiterhin nicht die ungehinderte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme stören.


Nach dem Messerangriff auf eine 24-Jährige in Großburgwedel (Region Hannover) ist ihr Gesundheitszustand laut NDR 1 Niedersachsen stabil. Die junge Frau liege aber noch immer im künstlichen Koma. Das sagte Thomas Klinge (das passt ja...) von der Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag. Neue Details über die Hintergründe der Attacke am Samstagabend vor einem Supermarkt konnte er nicht nennen. Die Messerattacke eines Flüchtlings in Burgwedel sorgt nicht nur für kritische Stimmen vor Ort, sie hat auch eine generelle Diskussion über Familiennachzug ausgelöst.

Derweil hat die Anklagebehörde den Tatvorwurf geändert. Sie wirft dem 17-jährigen mutmaßlichen Täter nun gefährliche Körperverletzung vor - und nicht, wie bisher, ein versuchtes Tötungsdelikt. Grund dafür sei der durch Zeugenaussagen und Spuren rekonstruierte Tatablauf: "Im Rahmen der bisher durchgeführten Ermittlungen hat sich gezeigt, dass es einen einzigen Stich gegeben hat", sagte Klinge. Das Opfer soll in diesem Moment noch gestanden und nicht am Boden gelegen haben, als die Täter verschwanden. Juristisch sei dieses Verhalten durchaus wichtig, so Klinge. Denn die Tat habe der Verdächtige nach dem Stich abgebrochen, weil er wohl niemanden umbringen wollte. Der 17-Jährige, der seit Sonntag in Untersuchungshaft sitzt, hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Behörden gegenüber bislang nicht geäußert.

Gegen seinen 14 Jahre alten Bruder wird ermittelt. Er war mit seinem 13-jährigen Cousin an den Streitigkeiten im und später vor dem Supermarkt beteiligt. Ob die beiden sich äußern, sei noch unklar, so Oberstaatsanwalt Klinge. Der 25-jährige Freund des Opfers soll in dieser Woche weiter als Zeuge befragt werden. Er stand nach der Tat zunächst unter Schock.

Zunächst Streit im Supermarkt

Kurz vor der Messerattacke war es laut Polizei in dem Supermarkt in der Dammstraße zwischen der Frau und ihrem 25-jährigen Begleiter zu einem Streit mit den zwei 13 und 14 Jahre alten Jungen gekommen. "Offenbar nachdem das Opfer und ihr Begleiter die Jungen darauf hingewiesen hatten, sich zu benehmen", sagte Oberstaatsanwalt Klinge. Nach dem Einkauf trafen die 24-Jährige und der 25 Jahre alte Mann erneut auf die beiden Jugendlichen - nun in Begleitung des 17-jährigen Familienangehörigen. Ob er zufällig hinzukam oder von den beiden Jungen zur Verstärkung hinzu gerufen wurde, ist laut Behörde noch nicht bekannt.

Opfer wollte offenbar schlichten

Es soll zunächst wieder zu einem Wortgefecht, dann zu einer Rangelei zwischen dem Begleiter und den drei minderjährigen aus Syrien eingereisten Flüchtlingen gekommen sein. Die 24-Jährige wollte in der Auseinandersetzung offenbar schlichten. Einen Hinweis darauf, dass der 17-Jährige geplant auf die Frau einstach, gibt es nicht. Ob Herkunft und Tat etwas miteinander zu tun haben, ist bisher nicht bekannt. Was genau passierte, ist Gegenstand der Ermittlungen, wie Klinge mitteilte.

Die Polizei Hannover bittet Zeugen des Vorfalls um Hinweise unter der Telefonnummer (0511) 109 55 55. Man möchte dort anrufen und schreien: "WER JEMANDEN MIT EINEM MESSER ANGREIFT, DER HANDELT IN TÖTUNGSABSICHT... PUNKT..."

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