Dienstag, 27. November 2018

Kindertagesbetreuung in Zeiten rechtspopulistischer Mobilisierungen...

von Thomas Heck...

Deutschland entwickelt sich mehr und mehr zum einem sozialistischen Land, wo der Staat sich in Sachen einmischt, in der er sich nicht einmischen sollte. Z.B. in die Kindererziehung. Da reicht es schon, ein klassisches Familienbild zu vertreten, den Islam kritisch zu sehen, AfD-Wähler zu sein oder der Meinung zu sein, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollten nicht das Recht zur Adoption haben, um ganz schnell beim Blockwart der Kita der eigenen Kinder antreten und sich erklären zu müssen. Da ist der nächste Schritt des Umerziehungslagers gar nicht mehr so weit. Ein klarer Angriff auf den Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, wo es heisst, Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Die SPD-Volkskommissarin für Familie und Erziehung...
Eine neue Broschüre der Bundesregierung enthält eine Anleitung, wie ErzieherInnen rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut in den Kinderköpfen erkennen und ihm entgegenwirken können. Das geht zu weit, findet Gunnar Schupelius

Mit Unterstützung der Bundesregierung ist eine neue Anleitung für Erzieherinnen in den Kindergärten erschienen. Sie trägt den Titel „Ene, mene, muh – und raus bis du!“In der Broschüre werden Ratschläge erteilt, wie man rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut in den Kinderköpfen erkennt und ihm entgegenwirken kann.

Im Vorwort schreibt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD): „Wir erleben (…) einen deutlichen Anstieg rechtspopulistischer Bewegungen.“ Deshalb sei es „wichtig, die frühkindliche Bildung demokratisch zu gestalten (…).
Ganz besonders begrüßt Frau Giffey „die Handlungshinweise und Hilfsangebote“ in der Broschüre. Diese Angebote werden dort anhand von Fallanalysen unterbreitet. Im Fall I.3. zum Beispiel wird erklärt, wie man „Kinder aus völkischen Elternhäusern“ erkennt. Und zwar so: „Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert."

In einem solchen Falle wird empfohlen, „die Eltern zum persönlichen Gespräch in die Kita einzuladen“, um ihnen zu erklären, wie „autoritäre und geschlechterstereotype Erziehungsstile die vielfältigen Möglichkeiten von Kindern einschränken (…).“

Im Fallbeispiel II.2 wird beschrieben, wie sich eine Mutter Sorgen macht, weil Flüchtlingskinder aufgenommen werden. Sie fürchtet, dass das Bildungsniveau sinkt. Ihr soll erklärt werden: „Diese Sorgen sind unbegründet.“ Das habe die „Migrationsforschung“ herausgefunden. Sie möge bitte die „Vielfaltspädagogik“ beachten.

Die Ministerin und die Autoren der Broschüre gehen zu weit

Die Broschüre „Ene, mene, muh“ ist wahrscheinlich mit den besten Absichten entstanden und auch Frau Giffey meint es sicherlich gut mit ihrem Vorwort. Aber sie geht als Ministerin eindeutig zu weit. Und die Autoren der Broschüre auch.

Es ist nämlich nicht Aufgabe des Staates und der Kindergärten, die Lebensweise der Eltern zu prüfen und zu korrigieren. Die Meinungsfreiheit muss uns ebenso heilig sein wie die Privatsphäre.

Wenn man dem Staat erst einmal zugesteht, sich in dieser Weise auf die Privatsphäre von Familien Zugriff zu verschaffen, dann ist eine prinzipielle Grenze überschritten. Dann kann sehr schnell wieder geschehen, was in den deutschen Diktaturen geschah: In der DDR und im NS-Staat wurden Kinder einer Gesinnungskontrolle unterzogen und sogar als Spitzel gegen ihre Eltern eingesetzt.

Erzieher sollten nach ihrer Ausbildung in der Lage sein, eigenständig und ohne staatliche Anweisung zu entscheiden, ob ein Kind durch radikale Einstellungen des Elternhauses leidet. Dann können sie das Gespräch suchen.

Ihnen aber vorzugeben, welche politischen Einstellungen sie als gefährlich einzustufen haben, ist ein Eingriff, den es in einem freien Land nicht geben darf.

Wehret den Anfängen, könnte man auch sagen.

Völkermord an den Deutschen?

Erschienen in der Express Zeitung Ausgabe 19

«Für eine aktiv gestaltende Migrationspolitik ergibt sich daraus zunächst, welche Ziele sie (Anm.: Die Regierung) nicht verfolgen darf: Sie darf nicht die Überwindung des Nationalstaates durch eine multikulturelle Gesellschaft oder gar einen Vielvölkerstaat anstreben. Die Entstehung ethnisch-religiöser und sprachlicher Parallelgesellschaften darf weder geplant noch in Kauf genommen werden»




«Damit wäre es, um den Extremfall zu bezeichnen, unvereinbar, wenn die Migrationspolitik dazu führt, dass in Deutschland eine kulturell hier nicht verwurzelte Mehrheitsbevölkerung entsteht. […] Bleibt die Geburtenrate der Deutschen so niedrig wie bisher und die der Immigranten so hoch, wie sie in ihren Herkunftsländern ist, wird der Extremfall immer wahrscheinlicher. Und wenn die Grenzen für alle Immigrationswilligen ohne Obergrenze geöffnet bleiben, wird dieser Fall in absehbarer Zukunft sogar mit Gewissheit eintreten. […] Die Verfassung lässt dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen, durch Einbürgerungen auch die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu verändern. Aber diese Ermächtigung bedeutet nicht, dass Regierung und Parlament durch politische Entscheidungen eine völlig neue ethnisch-kulturelle Struktur des Staatsvolkes herbeiführen dürfen.»

Prof. Dietrich Murswiek, Rechtswissen­schaftler

Tatbestand Völkermord?

Alle Völker geniessen bestimmte Rechte, deshalb spricht man ja auch von einem «Völkerrecht». Subjekte (also Träger oder Inhaber) dieses Völkerrechts sind zwar meistens Staaten, können aber auch internationale Organisationen oder Völker sein, wie zum Beispiel die Palästinenser. Zu den wichtigsten Rechten eines Volkes gehört natürlich das Recht auf seinen Bestand, so wie das wichtigste Recht des menschlichen Individuums das Recht auf Leben ist. Beispielsweise ist es strikt verboten, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Ja, dies ist das schwerste Verbrechen des sogenannten Völkerstrafrechts überhaupt, nämlich Völkermord (1). Für den Begriff «Völkermord» kommt es nach UN-Definition jedoch nicht unbedingt auf ein Staatsgebiet, auf physische Pogrome oder auf eine vollständige Zerstörung eines Volkes an. Zur Erfüllung des Völkermord-Straftatbestandes genügt die teilweise und gezielte Zerstörung einer «nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen» Gruppe, einer Gruppe also, die sich über ihre Herkunft und Abstammung definiert. Um den Straftatbestand des Völkermordes zu erfüllen, muss kein Mensch dieser Gruppe ermordet werden. Verboten ist vielmehr die gezielte Dezimierung an sich – wodurch auch immer. So reicht es beispielsweise, wenn ein Volk bewusst unter Lebensbedingungen gestellt wird, «die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen», also zum Beispiel durch «die Anordnung von Massnahmen zur Geburtenverhinderung» (1). Dazu gehört auch die «Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.» Laut dem Akayesu-Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda vom 2. September 1998 fallen unter diese Massnahmen zum Beispiel «sexuelle Verstümmelungen, Sterilisationen, erzwungene Geburtenkontrollen, Trennung der Geschlechter und Heiratsverbote» (2).

Einwanderer statt mehr Geburten

Seit der Völkermordkonvention von 1951 hat sich die Politik der UN jedoch erheblich verändert und greift inzwischen selbst zu «Soft-Law»-Massnahmen (siehe S.10), die zumindest dahin tendieren, Völker unter Lebensbedingungen zu stellen, die zu deren physischer Zerstörung führen (siehe

«Replacement Migration», S.4). Ebenso beteiligen sich die europäischen Regierungen, insbesondere die deutsche, an Massnahmen, die zu einer Auflösung des eigenen Volkes führen. In Deutschland wird seit Langem so getan, als ob man an den sinkenden Geburtenraten rein gar nichts ändern könnte. In Wirklichkeit sind sie das logische Ergebnis des politischen und medialen Kurses der letzten Jahrzehnte.

2015, am Höhepunkt der sogenannten «Flüchtlingskrise», taten manche Mitglieder der Bundesregierung so, als müsse sich Deutschland anstrengen, um vom grossen Kuchen der internationalen «Fachkräfte» auch ja genug abzubekommen: «Deutschland muss sich im globalen Wettbewerb um Fachkräfte aber noch besser aufstellen», sagte Vizekanzler Gabriel anlässlich der Vorstellung einer Studie über den Wert «internationaler Fachkräfte für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)».

«Wir brauchen eine Willkommenskultur über alle Bereiche der Gesellschaft hinweg.» Man beachte vor allem seine Formulierung: «Nur so» könne Deutschland «im Wettbewerb um die besten Fachkräfte weltweit bestehen und den demografischen Wandel meistern».

Diese Fixierung auf ausländische Zuwanderer ist verdächtig. Kein einziger der Politiker, die in den vergangenen Jahren den «demografischen Wandel» – das heisst im Klartext das Aussterben der Deutschen – ansprachen, erwähnte auch nur mit einem Wort die Möglichkeit, die deutsche Geburtenrate anzuheben. Ein Zufall kann das nicht sein, denn immerhin wäre die biologische «Nachwuchsförderung» nun mal das naheliegendste Verfahren, «Fachkräfte» zu beschaffen. Schliesslich wird der angebliche «Fachkräftemangel» ja auch erst in ein bis zwei Jahrzehnten erwartet. Wenn Geburtenanreize für die Heimatbevölkerung also schlicht vermieden werden und stattdessen für mehr Einwanderer geworben wird, kann das tatsächlich nur heissen, dass die deutsche Bevölkerung auf Dauer ausgetauscht wird (oder werden soll?) – höchstwahrscheinlich u.a. nach «Soft-Law»-Vorgaben der UN, die diese Art der Politik wiederum selbst als «Völkermord» definiert. (tk/gw)

Quellen:

1. UN-Völkermordkonvention: «Internatio­nales Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes», Artikel 2 

International Criminal Tribunal for Rwanda: The Prosecutor versus Jean-Paul Akayesu, Case No ICTR-96-4-T, S. 208

Kasten und Zitate:

Seit 1974 wurden in Deutschland ca. 5,7 Millionen Kinder abgetrieben. Die allmähliche Normalisierung einer brutalen Massnahme, die vor dem «Marsch durch die Institutionen» der 68er-Generation noch als absolutes Tabu galt, hat dazu geführt, dass Deutschlands Bevölkerung nach zwei Generati­onen mindestens acht Millionen Menschen fehlen – schliess­lich hätte ein Teil dieser 5,7 Millionen Kinder ebenfalls Kin­der gezeugt. Die Schere zwischen Alt und Jung hätte damit erheblich geschlossen werden können. Da verwundert es nicht, dass der moderne Feminismus, der sich (erfolgreich) dafür einsetzt, Abtreibungen zu legalisieren, ideologisch dem Marxismus entstammt, dessen führende Anhänger seit mehr als 100 Jahren das Ziel verfolgen, die bürgerliche Ge­sellschaftsordnung der westlichen Staaten aufzulösen, um daraufhin den Kommunismus im Weltmassstab zu errichten. Mehr dazu in der ExpressZeitung Ausgabe 07/Mai 2017 – Thema: Abtreibung. Die Ausgabe ist auf unserer Webseite (expresszeitung.com) weiterhin bestellbar.

«Für mich hat Angela Merkel die Deutschen praktisch ins Koma regiert. Sie hat auf viele Dinge überhaupt nicht reagiert oder sie rausgeschoben und immer gesagt, Deutschland ginge es eh gut. [...] Jetzt kommen dann noch Zustände, dass wir in Europa eigentlich umgevolkt werden sollten. Eine gross angelegte Geschichte und die Leute reagieren nicht darauf, was ich sehr verrückt finde. [...] Wir müssen irgendwann einsehen, dass unsere Kultur, Identität und von mir aus auch unsere Traditionen irgendwann aus dieser europäischen Welt verschwinden sollen, als hätte es das nie gegeben. Der Fahrplan für alles, was jetzt passiert, steht.»

Peter Cornelius, österreichischer Liedermacher und Gitarrist

Quelle: krone.at, «Angela Merkel hat die Deutschen ins Koma regiert», 20.10.2017

Horst Seehofer über Folgen der Massenmigration: «Das ist ein anderes Land»

In einem Video, das auf Youtube aufgetaucht ist, spricht Horst Seehofer ungewöhnlich offen über die Folgen der deutschen Einwanderungspolitik. In einer Pressekonferenz nahm er kein Blatt vor den Mund und sagte:

«Die Zahlen sind doch genannt. Ich rechne jetzt wirklich noch sehr sehr zurückhaltend um da jede Schärfe herauszunehmen. Aber wenn es so weitergeht, werden wir in diesem Jahr (2016) mehr Flüchtlinge haben als im letzten Jahr. Jetzt rechnen wir noch gar nicht den Familiennachzug. Und bei denen, die den Familiennachzug rechnen, bin ich noch auf der total konservativen Seite. Ich rechne für jeden Flüchtling einen Faktor 0,5. Gestern haben uns Experten allerdings auch gesagt, man könnte auch den Faktor 2, 3 und 4 rechnen.

Ich rechne nur 0,5, das heisst übersetzt, nur jeder zweite Flüchtling bringt einen Familienangehörigen nach. Dann sind sie bei drei Millionen. Sie können gerne mit mir tauschen, mit uns beiden, was dies für Sicherheit, für die Integration, für die Finanzierbarkeit, für die Funktionsfähigkeit und unsere Verwaltung, einschliesslich unsere Justiz in Deutschland und Bayern bedeutet. Das ist ein anderes Land! Und die Bevölkerung will nicht, dass Deutschland oder Bayern ein anderes Land wird. Das ist jetzt wirklich zurückhaltend formuliert, weil es auch unserer Verantwortung entspricht.»

Vordenker der EU sah Völkervermischung als vorherbestimmt

Offen und politisch wurde die Abschaffung der europäischen Völkervielfalt zuerst in den frü­hen 20er-Jahren angedacht. Von Graf Nikolaus Coudenhove-Ka­lergi, dem Gründer der Paneu­ropaBewegung, die als frühes­te Keimzelle der Europäischen Union gilt. Kalergi verfasste die Multikulti-Schriften «Adel» 1922 und «Praktischer Idealismus» 1925. Im letzteren Buch lesen wir: «Der Mensch der fernen Zukunft wird Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteilen zum Opfer fallen. Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äusserlich der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker durch die Vielfalt der Persönlichkeiten ersetzen.»

Interessanterweise wird die angebliche «Alternativlosig­keit» der Völkervermischung von Kalergis Nachfahren bis heute publizistisch herbeigeredet. Nach wie vor prophe­tisch denn immer noch Monate vor dem Anlanden der afrikanisch-nahöstlichen Millionen an den Gestaden Eu­ropas schrieb seine Nichte Barbara Coudenhove-Kalergi in ihrer Kolumne für den österreichischen Standard, dass «jetzt für Europa eine Epoche der Völkerwanderung und Masseneinwanderung einbricht, die die Bevölkerungs­struktur Europas noch gehörig durcheinanderbringen wird. Es ist unumkehrbar. Europa bekommt ein neues Ge­sicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht. Wir leben in einer Ära der Völkerwanderung. Sie hat eben erst begonnen und sie wird mit Sicherheit noch lange nicht zu Ende sein.» (1)

Quelle: derstandard.at, Europa bekommt ein neues Gesicht, ob es den Alteingesessenen passt oder nicht, 07.01.2015

Angela Merkel erhält Kalergi-Preis

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde 2010 mit dem «Europapreis» der «CoudenhoveKalergi Stiftung» ausgezeichnet. Merkel betonte bei der Entgegennahme des Preises, die Auszeichnung sei ihr Ansporn, mit ihrer Arbeit für Europa engagiert fortzufahren. Ist Multi-Kulti bei der Kanzlerin deshalb so angesagt, weil sie Kalergis Konzept der grösstmöglichen Vermischung aller Völker und Kulturen vorantreiben will?

Bundesverfassungsgericht 1987: «Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.»

Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und wortwörtlich verfügt: «Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988) Erfüllt die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, dann nicht den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit?
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"Isch will Deinen Ausweis sehen, sonst messer isch Disch..."

von Thomas Heck...

In Berlin haben 40% der 2.500 an der Polizeiakademie ausgebildeten Nachwuchspolizisten einen Migrationshintergrund. Vielen haben grundsätzliche Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich bei Rechtschreibung, Zeichensetzung und beim schriftlichen Verfassen von Texten. Wie die überhaupt den Einstellungstest wuppen konnten, bleibt rätselhaft, scheint in Berlin aber auch keinen so richtig zu interessieren.



Berlin: Polizeischüler müssen nun erst mal Deutsch lernen

Die Missstände an der Berliner Polizeiakademie waren so groß, dass der Innensenator einen Sonderermittler an die Schule schickte. Nun zieht die neue Leiterin Konsequenzen – und setzt den Rotstift beim Englischunterricht an.


Berlins Polizeischüler sollen künftig weniger Englisch lernen und dafür mehr Deutschunterricht bekommen, um sprachliche Defizite aufzuholen. Das kündigte die neue Leiterin der sogenannten Polizeiakademie, Tanja Knapp, im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an.

„In der Hauptstadt ist es natürlich sinnvoll, dass man bei vielen Touristen auch Englisch sprechen kann. Wenn aber die Grundvoraussetzungen in Deutsch noch nicht so gut sind, ist eine Konzentration auf Deutsch angezeigt.“ Das soll voraussichtlich zum 1. März umgesetzt werden.

Knapp sagte, es gebe bei vielen Polizei-Azubis „grundsätzliche Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich bei Rechtschreibung, Zeichensetzung und beim schriftlichen Verfassen von Texten. Und es ist nicht ganz einfach, das zu kompensieren in der Ausbildungszeit“.

An der Polizeiakademie werden fast 2500 junge Nachwuchspolizisten von 230 Lehrern und Dozenten ausgebildet. Rund 40 Prozent haben einen Migrationshintergrund, es gibt verschiedene Schulabschlüsse. 

Allein für den mittleren Dienst der uniformierten Schutzpolizei sind 1400 Auszubildende in 56 Klassen registriert. Zuletzt potenzierten sich die Probleme wie Lehrermangel, häufiger Unterrichtsausfall und fehlende Disziplin.

Montag, 26. November 2018

Wie die Linkspartei Geschichtsklitterung betreibt...

von Thomas Heck...

Dass die Linkspartei, ehemals PDS, ehemals SED massiv daran arbeitet, Ihr Image als Mauerschützenpartei abzulegen ist offensichtlich und auch verständlich, dümpelt sie doch bei Wahlen und bei Umfrageergebnissen in der Regel vor sich hin, von einzelnen eratischen Ausreißern in der Ostzone abgesehen. Im Westen spielt sie faktisch keine Rolle. Was auffällt, ist ihr Einsatz für Flüchtlinge, für die es keinerlei Beschränkungen geben darf, etwas, was besonders auffällt, wurden doch Grenzverletzter zu SED-Zeiten "vernichtet". 

Doch dieses Image wird nun im Jahre 28 Jahre der Wiedervereinigung lästig und soll im Rahmen einer Geschichtsklitterung aufpoliert werden, wie auch die B.Z. vermutet. Und nicht der erste Versuch einer Rechtsbeugung seitens der Linkspartei. Und da spielt die Gedenkstätte Hohenschönhausen eine zentrale Rolle, wo Verbrechen der SED-Unrechtssystems dokumentiert und aufgearbeitet werden. In den Augen eines Kultursenators der Linkspartei in einem rot-rot-grünen Senat eine schmerzende Wunde und ein gutes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man verfassungsfeindliche Parteien an die Regierung bringt.


Der Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, darf an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. War Lederers Begründung für Knabes Entlassung vorgeschoben, fragt Gunnar Schupelius. Das Berliner Landgericht hat ein Machtwort gesprochen: Der Direktor der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, darf an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Knabe war am 25. September von Kultursenator Klaus Lederer (Linke) gefeuert worden. Sollte sich Lederer dem Beschluss des Gerichtes widersetzen, wird ihm „ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro angedroht, „ersatzweise sei Ordnungshaft zu vollziehen“.

Knabe wurde am 25. September mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt und zum 31. März 2019 gekündigt. In der knappen Begründung hieß es, sein Stellvertreter habe Mitarbeiterinnen sexuell belästigt, Knabe habe sie nicht ausreichend davor geschützt. Das Gericht hob die Freistellung nun per Einstweiliger Verfügung auf. Über die Kündigung wird gesondert verhandelt. Auch sie ist möglicherweise unrechtmäßig ausgesprochen worden.

Hubertus Knabe wirkte Sonntag sichtlich erleichtert. Gegenüber der B.Z. sagte er: „Ich freue mich, dass ich mich ab Montag wieder meiner Lebensaufgabe widmen kann: der Aufarbeitung des in der DDR begangenen Unrechts.“ Doch Sonntagabend berief der Stiftungsrat Knabe als Vorstand und Direktor mit sofortiger Wirkung ab. Das Vertrauensverhältnis sei in einem Maße zerrüttet, „das die weitere Wahrnehmung des Amts als Vorstand durch Herrn Dr. Hubertus Knabe ausschließt“, hieß es.

Knabe weiß bis heute nicht, was ihm persönlich eigentlich vorgeworfen wird. Die Öffentlichkeit erfährt es auch nicht, weil Lederer dazu schweigt. Er ließ sogar mehrere Fragen von Abgeordneten unbeantwortet, die er laut Gesetz eigentlich beantworten müsste.Das seltsame Verhalten des Kultursenators nährt den Verdacht, dass seine Begründung für Knabes Entlassung vorgeschoben war. Arnold Vaatz, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, warf Lederer vor, einen „Enthauptungsschlag“ gegen die Gedenkstätte führen zu wollen, um „eine der Linken unbequeme Institution zielgerichtet zu demontieren“.

Tatsächlich ist Lederer in dieser Angelegenheit nicht unbefangen: Als sich nämlich im Herbst 2016 abzeichnete, dass er Kultursenator werden würde, behauptete Knabe öffentlich, Lederer sei dafür ungeeignet, weil er einer Partei vorsitze, in deren Reihen die Täter saßen und teils auch noch sitzen. Den Funktionären der Linkspartei war Knabe mit seiner schonungslosen Aufarbeitung der SED-Verbrechen immer ein Dorn im Auge.

Seine Kündigung wurde im Einverständnis mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) ausgesprochen. Auch sie verweigert auf B.Z.-Anfrage jede Auskunft, was den Gepflogenheiten widerspricht.

Frau Grütters hat möglicherweise eine unrechtmäßige Kündigung unterstützt. Das dürfte sie sich in ihrem Amt nicht erlauben. Ihre Rolle im Fall Hohenschönhausen stößt in der Union ohnehin bereits auf Widerstand. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine aus Sicht der SED-Nachfolger unbequeme Stimme zum Schweigen gebracht wird“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner.

Dieser Eindruck ist allerdings längst entstanden. In der Öffentlichkeit und nun offenbar sogar beim Landgericht. Senator Lederer hat Knabe für Montag in sein Büro einbestellt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hubertus Knabe, ein Baueropfer der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands...

Sonntag, 25. November 2018

Ich will, ich will, ich will... ich will die nicht in meinem Land haben...

von Thomas Heck...

Als vor Jahren der IS seinen vermeintlichen Siegeszug antrat und mit HD-Video-Aufnahmen mit islamischen Gesängen in Nahaufnahme Köpfe abschnitt, Menschen verbrannte, ertränkte, erschoß oder anderweitig ins Jenseits beförderte, sich im Blut seiner Opfer suhlte und der Westen sich angewidert abwandte, anstatt umgehend den Kampf anzunehmen, haben diese schrecklichen Aufnahmen doch den einen oder anderen Muslim beiderlei Geschlechts geradezu magisch angezogen.

Nicht ohne Grund strömten junge Islamisten nach Raka, um am Dschihad gegen die Ungläubigen teilzunehmen, teils mit der Waffe in der Hand, aber auch in der Etappe, zum Wohlgefallen der vom Morden erschöpfen Märtyrer. So auch Merve Aydin und Sandra Mayer, die, sicher zum Entsetzen der Eltern, ihr Heil im IS-Islam suchten.

Doch jetzt, wo sich das militärische Blatt zu Ungunsten des Islamischen Staates gedreht, erscheint dieser nicht mehr als das gelobte Land, wo man Ungläubige ungestraft ermorden konnte. Jetzt plötzlich erscheint das Leben unter den Ungläubigen in Deutschland als gar nicht mehr so unerträglich, der Wunsch nach Rückkehr, nach Normalität wird drängender. Und ob die Damen dem IS tatsächlich abgeschworen haben, weiß nur Allah.



Merve Aydin und Sandra Mayer leben mit ihren Kindern in einem Lager in der Nähe der nordsyrischen Stadt Kamischli. Dort sind insgesamt rund 400 Frauen ehemaliger Kämpfer der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) mit ihren Söhnen und Töchtern interniert. Unter ihnen sind auch etwa 40 Deutsche.

Ein Team von SPIEGEL TV hat mit zwei von ihnen, Aydin und Mayer, gesprochen. "Ich wünsche mir, dass ich so schnell wie möglich mit meinen Kindern nach Deutschland zurück kann", sagt Mayer. "Ich will meinen Kindern ein gutes und ruhiges Leben geben."

Ihre Freundin Merve spricht von "Horror". Doch damit meint sie nicht ihre Zeit beim IS, sondern das Leben im kurdischen Gefangenenlager. "Ich kriege Depressionen. Ich kann diese Zelte nicht mehr sehen."

Die Frau aus Hamburg fühlt sich von der Bundesrepublik im Stich gelassen. "Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Uns wird diese Chance von Deutschland nicht gegeben.

Aydin war im Jahr 2014 nach Syrien gegangen. Sie folgte ihrem Freund, dem IS-Kämpfer Bilal Zagarti. Beide heirateten in Syrien. In der inoffiziellen IS-Hauptstadt Rakka brachte Aydin ihren ersten Sohn Youssef zur Welt. Ihren zweiten Sohn Elias gebar sie vor rund einem halben Jahr - kurz zuvor war ihr Mann bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen.

Von den Gräueltaten der Dschihadisten will die junge Frau nichts mitbekommen haben: "Ich hatte meine vier Wände, mein Kind, mein Mann. Ich war glücklich, und mich hat eigentlich auch nichts anderes interessiert", behauptet Aydin.

Ähnlich äußert sich Sandra Mayer aus München. Ihr Leben in Rakka habe sich immer nur um den IS gedreht, und das sei eigentlich auch schön gewesen. Bis zu dem Tag, an dem bei einem Luftangriff das Gerichtsgebäude der Stadt getroffen wurde. Danach habe sie nur noch weggewollt.

Aydin behauptet, sie habe den IS nach dem Tod ihres Mannes und der Geburt ihres zweiten Kindes aus freien Stücken verlassen. Das sei der Beweis dafür, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstelle, sagt sie. Doch sind die IS-Frauen wirklich so harmlos, wie sie sich geben? Sind sie tatsächlich vor den Dschihadisten geflüchtet oder nicht doch eher vor den Gefechten und der anrückenden Militärkoalition, die Rakka im vergangenen Jahr zurückeroberte?

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind skeptisch. Die Experten beim Bundeskriminalamt sind keineswegs davon überzeugt, dass alle Syrien-Rückkehrerinnen der Ideologie des IS tatsächlich abgeschworen haben. Das BKA will deshalb jeden Einzelfall genau prüfen. Ob und wann Merve und Sandra nach Hause zurückkehren können, ist deshalb noch völlig unklar. Bleibt zu hoffen, nie.

Samstag, 24. November 2018

"Europäische Armee" oder NATO? Was darf es denn nun sein?

Macron fordert eine „wahre europäische Armee“ mit der Begründung, Europa auch gegen die USA zu verteidigen. Merkel stimmt dem zu. Demgegenüber steht die Nato. Berlin muss zunächst die Bundeswehr wieder zu dem machen, was die Verfassung fordert.

kombo soldaten harald kujat

In einer Zeit, in der auf Sicht regiert wird und die Politik unfähig ist, Antworten auf die großen Fragen der Zukunft zu geben, hat Präsident Macron den Mut, eine „wahre europäische Armee“ zu fordern. Er begründet seine „Vision“ damit, dass die von Präsident Trump angekündigte Kündigung des INF-Vertrages eine Gefahr für Europa sei. Europa und seine Sicherheit wären die Hauptopfer dieser einseitigen Maßnahme. Deshalb muss Europa sich verteidigen können, „mit Blick auf China, auf Russland und sogar auf die USA“.

Die Bundeskanzlerin hat Präsident Macron in ihrer Rede vor dem Europaparlament Mitte November ausdrücklich zugestimmt: „Wir sollten an der Vision arbeiten, eines Tages eine echte europäische Armee zu schaffen.“ Auch die Verteidigungsministerin will, dass „die Vision von einem in Verteidigungsfragen eigenständigen und handlungsfähigen Europa Realität wird“, denn „Europas Bürger erwarten zu Recht, dass auch Europa selbst wirksamen Schutz bieten kann“.

Andererseits, so Frau von der Leyen in der FAZ, „brauchen wir die Nato für unsere Bündnisverteidigung“. Die Verantwortung für den Einsatz soll jedenfalls nach Ansicht der beiden Politikerinnen bei den EU-Mitgliedstaaten und ihren nationalen Parlamenten bleiben.

Was Macron genau will


Was will die Bundesregierung denn nun? Eine „echte“ europäische Armee oder eine „Armee der Europäer“? Soll die Nato für die Verteidigung Europas verantwortlich bleiben oder sollen die Europäer das künftig ohne die Vereinigten Staaten leisten können?

Welches politische Ziel Macron verfolgt, hat er jedenfalls zweifelsfrei erklärt. Es geht ihm nicht um ein Interventionskorps, beispielsweise für den Einsatz in Afrika. Macron will Streitkräfte zur Verteidigung Europas, sogar gegen die USA. Die Bundeskanzlerin glaubt: „Wir können doch in der Nato mit einer europäischen Armee auftreten.“

Zwar führen die Vereinigten Staaten bereits einen Handelskrieg gegen ihre Nato-Verbündeten und verstoßen damit gegen den Nato-Vertrag. Sie sind aber immer noch ein enger, unverzichtbarer Verbündeter, und von einer militärischen Konfrontation kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Amerikaner erfüllen nach wie vor ihre Verpflichtungen gegenüber den Verbündeten, beispielsweise durch die Stationierung amerikanischer Truppen in den osteuropäischen Nato-Staaten.

Die Nato ist bis heute eine Klammer, die über den Nordatlantik hinweg die Sicherheit Europas und Nordamerikas in einer sicherheitspolitischen und strategischen Schicksalsgemeinschaft eng miteinander verzahnt. Und Europa könnte im Falle einer Bedrohung weder auf amerikanische konventionelle Verstärkungen noch auf die Abschreckungswirkung des nuklearstrategischen Potentials verzichten.

Gerade deshalb muss man die von Präsident Macron befürchteten Konsequenzen der Kündigung des INF-Vertrages sehr ernst nehmen. Dies würde bedeuten, dass Russland freie Hand hätte, ein euro-strategisches nukleares Bedrohungspotential aufzubauen, das Europa, aber nicht die Vereinigten Staaten bedroht. Die Durchführbarkeit der Nato-Strategie wäre gefährdet.

Präsident Trump sollte wissen, dass er damit die Grundfesten der Allianz, gleiche Sicherheit für alle Verbündeten und Solidarität untereinander, zum Einsturz bringt. Die Europäer täten also gut daran, mehr als bisher in die eigene Sicherheit zu investieren.

Hinzu kommt, dass die bipolare Weltordnung des Kalten Krieges schon vor einiger Zeit von einer neuen, multipolaren Weltordnung abgelöst wurde, die im wesentlichen von vier großen Mächten dominiert wird: Von den Vereinigten Staaten, China, Russland und Europa.

Nur wenn Deutschland und Frankreich politisch, wirtschaftlich und militärisch stark sind, wird sich Europa auf Dauer gegenüber den anderen Mächten behaupten können. Der britische Historiker Timothy Garton Ash spricht sogar von der „Selbstbehauptung“ Europas und befindet sich damit sehr nahe an der Position des französischen Präsidenten.

Gleichwohl darf das Konkurrenzverhältnis der vier Mächte nicht auf den militärischen Aspekt verengt werden, sondern sollte alle politischen und gesamtstrategischen Faktoren einschließen.

Voraussetzung für die Schaffung einer „echten“ europäischen Armee wäre eine europäische Regierung mit einem Verteidigungsminister, der einem Parlament verantwortlich ist. Dazu gehört auch eine gemeinsame militärische Führung mit der Planungskompetenz für die Verteidigung und eine integrierte Streitkräfteplanung.

Wesentliche nationale Parlamentsrechte, beispielsweise das Haushaltsrecht sowie die Entscheidungen über Einsätze und den Verteidigungsfall, müssten an das europäische Parlament abgetreten werden.

Die Streitkräfte haben sich schon vor einiger Zeit auf den Weg nach Europa begeben. Beispiele dafür sind das Eurokorps, die deutsch-französische Brigade, die wechselseitige Unterstellung von Verbänden sowie eine Reihe von Maßnahmen, die eine engere Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis untereinander zum Ziel haben.

Die Stärkung der Gemeinsamkeiten im europäischen Sinne darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Militärs nicht in Richtung einer „echten“ europäischen Armee vorausmarschieren können, wenn die fußkranken Politiker ihnen nicht folgen. Zumal auf diesem Weg viele rechtliche Hürden zu überwinden sowie nationale Traditionen und Eigenarten wegzuräumen sind.

Es sieht allerdings nicht so aus, als wären die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in absehbarer Zeit bereit, diesen Weg zu gehen. Die Bundesregierung ist es offensichtlich auch nicht, denn selbst die „Armee der Europäer“ soll aus Streitkräften „in nationaler Verantwortung“ bestehen.

Trotzdem wäre eine konstruktive Haltung der Bundesregierung zu Präsident Macrons Auslassungen angesichts der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, wie sie sich in Europa seit einiger Zeit abzeichnen, angebracht. Man könnte durchaus einen Schritt in Richtung Selbstbehauptung Europas machen, wenn man auf dem aufbaut, was sich in vielen Jahren in der Nato bewährt hat. Neues mit Bewährtem verbinden, garantiert Sicherheit auch im Übergang.

Frankreich und Deutschland sollten Präsident Macrons Vorschlag als Ausgangspunkt für eine Initiative nehmen, die größere Anstrengungen der Europäer zum Ziel haben muss. Ein pragmatischer Ansatz wäre zweifellos die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato.

Die Europäer sollten vor allem bestrebt sein, größeren politischen und militärischen Einfluss in konzeptionellen und strategischen Fragen zu erhalten. Schließlich ist die Nato bereit, militärische Kräfte und Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Europäische Union Einsätze in eigener strategischer und politischer Verantwortung durchführen will.

Deutschland und Frankreich sollten in der Nato-Kommandostruktur im Wechsel den Strategischen Befehlshaber für Operationen stellen, der bisher traditionell ein Amerikaner ist. Aufgrund internationaler Verträge wird diese Führungsposition immer noch als Alliierter Oberbefehlshaber Europa beziehungsweise SACEUR (Supreme Allied Commander Europe) bezeichnet.

Für Frankreich wäre dies auch unter historischen Gesichtspunkten eine Genugtuung, denn bei der Gründung des Hauptquartiers fühlte sich Frankreich übergangen, weil General Eisenhower 1951 den britischen Feldmarschall Montgomery als seinen Stellvertreter einsetzte. Im Gegenzug könnte der in den USA stationierte Strategische Befehlshaber Transformation der Nato, gegenwärtig ein Franzose, ein amerikanischer Offizier werden.

Die Nato Response Force (NRF) sollte einen eigenen Führungsstab erhalten, und, wie ursprünglich beabsichtigt, nach einheitlichen Nato-Kriterien ausgerüstet und ausgebildet werden.

Die nationalen Verbände sollten mit der Unterstellung unter die NRF für die Dauer ihrer Zuordnung unter Nato-Kommando kommen (Nato Command Forces).

Den bestehenden Nato-Korps sollten jeweils drei zur Bündnisverteidigung befähigte Divisionen zugeordnet werden, deren Unterstellung für den Einsatzfall fest zugesagt wird (Earmarked for Assignment).

Damit würde das europäische Profil in der Nato geschärft und die Bereitschaft, mehr Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen, sichtbar betont. Die politischen Konsequenzen für Deutschland würden sich allerdings nicht auf eine stärkere – auch institutionalisierte – außen- und sicherheitspolitische Abstimmung bilateral mit Frankreich und multinational innerhalb der Europäischen Union beschränken.

Auch die konzeptionelle Abstimmung auf strategischer und operativer Ebene müsste verstärkt werden, nicht zuletzt, um ein engeres Zusammengehen der Europäer in der Rüstungskooperation zu ermöglichen.

Ohne die Bereitschaft, dauerhaft die notwendigen Mittel für die europäische Sicherheitsvorsorge bereitzustellen, bleiben jedoch alle Überlegungen im Hinblick auf die Selbstbehauptung oder gar „eigenständige“ militärische Fähigkeiten zur Verteidigung Europas fruchtlose Gedankenspiele.

In der politischen Diskussion wird immer noch die Meinung vertreten, eine engere militärische Zusammenarbeit würde finanzielle Einsparungen ermöglichen. Das ist ein Trugschluss. Die Bündelung defizitärer Fähigkeiten ist sicherlich geeignet, das Zusammenwirken multinationaler Verbände, die Interoperabilität, zu fördern. Sie kann aber nicht wesentlich zur Erhöhung der Kampfkraft beitragen oder strategisch Fähigkeitsdefizite ausgleichen.

Die Bundesregierung muss deshalb ernsthaft darangehen, die Bundeswehr wieder zu dem zu machen, was die Verfassung fordert: „Streitkräfte zur Verteidigung“. Dazu sind personelle und materielle Verstärkungen erheblichen Ausmaßes erforderlich, um Einsatzbereitschaft und Kampfkraft zu erhöhen, die Durchhaltefähigkeit zu verbessern sowie aufwuchsfähige Strukturen mit einem leistungsfähigen Reservistenpotential zu schaffen. Frau von der Leyen hat Recht: „Den Worten müssen jetzt Taten folgen.“

Der Autor, 76, ist ein deutscher General a. D. der Luftwaffe. Er war von 2000 bis 2002 der 13. Generalinspekteur der Bundeswehr und von 2002 bis 2005 Vorsitzender des Nato-Militärausschusses

Der Amerikaner wollte ja missionieren... nun ist er tot... so what?

von Thomas Heck...

In der vergangenen Woche gab es die Nachricht eines von einem von Ureinwohnern getöteten Amerikaner. Als ich von der Tötung hörte, fragte ich mich auch, welche strafrechtlichen Konseqenzen diese Tötung wohl haben würde. Denn, es kann ja eigentlich nicht sein, dass es auf dieser unseren Welt gibt, wo man ungestraft Menschen töten kann.

Die FAZ bietet hierfür eine Erklärung an. Der getötete Amerikaner wollte wohl "missionieren", titelt sie in ihrer Online-Ausgabe. Heisst wohl, selbst schuld. Wobei ich mich jetzt frage, was den Amerikaner von den Millionen von Flüchtlingen unterscheidet, die in den letzten Jahren unser Land geflutet haben? Was unterscheidet denn die indigene Bevölkerung von Ureinwohnern von den Bewohnern Deutschlands? Darf die deutsche Bevölkerung nicht selber entscheiden, wer das Land zukünftig bewohnt? Warum haben die Ureinwohner offensichtlich mehr Rechte als wir Deutsche?

Als eine AfD-Abgeordnete Malsack-Winkelmann letzte Woche anmahnte, dass Flüchtlinge Seuchen und AIDS ins Land bringen, verstieg sich SPD-Fliegenträger Lauterbach sogar in die Aussage, so hätte man früher gegen Juden gehetzt. Was unterscheidet das eigentlich von dem Ansinnen, dass man Ureinwohner vor Krankheiten schützen muss? Hier wird, wie so oft, mit zweierlei Maß gemessen.




Der von Ureinwohnern auf den indischen Andamanen-Inseln getötete amerikanische Bürger wollte Medienberichten zufolge das Volk der Sentinelesen unbedingt missionieren. Als er das Volk auf der Insel North Sentinel aufsuchte, habe John Allen Chau gerufen: „Mein Name ist John. Ich liebe euch und Jesus liebt euch“, berichteten Medien am Donnerstag. Demnach hatte sich der 27-Jährige zuvor entschlossen gezeigt, das Volk zum Christentum bekehren zu müssen.

Als er mit seinem Kanu auf der Insel anlegte, habe Chau eine Bibel dabei gehabt sowie Fisch und Fußbälle als Geschenke. Die Bewohner hätten ihn mit Pfeilen beschossen und seine Bibel getroffen. Anschließend sei der Missionar zu einem Fischerboot zurückgekehrt, habe seine Eindrücke aufgeschrieben und auf dem Boot übernachtet. Am nächsten Tag sei er trotz der Vorwarnung noch einmal zur Insel gefahren – und nicht mehr zurückgekommen.

In einem Brief an seine Eltern hatte er den Berichten zufolge von seinen Plänen berichtet, die Sentinelesen zum Christentum zu bekehren. „Ihr werdet mich für verrückt halten, aber ich denke, dass es sich lohnt“, schrieb Chau demnach. „Bitte seid nicht wütend auf sie oder auf Gott, wenn ich getötet werde.“

Nichts mit der Außenwelt zu tun

Behördenvertreter auf den Andamanen hatten am Mittwoch von der Pfeil-Attacke berichtet. Die nur 150 noch lebenden Sentinelesen zählen zu den letzten sogenannten unkontaktierten Völkern. Sie wollen nichts mit der Außenwelt zu tun haben, Fremde müssen einen bestimmten Abstand zu ihren Wohngebieten einhalten. Dadurch sollen sie ihre Kultur pflegen können und vor der Ansteckung mit Zivilisationskrankheiten bewahrt werden.

Die Bergung der Leiche des Missionars gestaltete sich mithin schwierig. Die indische Polizei bezog in ihre Bemühungen Anthropologen, Forstbeamte und auf Ureinwohner spezialisierte Sozialarbeiter ein. „Wir müssen aufpassen, dass wir sie nicht stören“, sagte der örtliche Polizeichef Dependra Pathak der Nachrichtenagentur AFP. Ein Schiff und ein Hubschrauber seien losgeschickt worden. Sie hätten den Abstand zur Insel eingehalten und die Leiche noch nicht entdeckt.

Weil auch indische Behördenvertreter die Insel nicht betreten, ist zudem unklar, ob die Tötung rechtliche Konsequenzen hat. Mehrere Fischer wurden festgenommen, weil sie Chau in die Nähe der Insel gebracht haben sollen.

Justiz: Es geht auch anders...

von Thomas Heck...

Oft genug müssen wir hier an dieser Stelle über skandalöse Urteile berichten, in denen Mörder und Vergewaltiger selbst nach übelsten Straftaten mit der ganze Milde des Rechtsstaats mit der x-ten Bewährungsstrafe lachend und feixend aus deutschen Gerichtssälen spazieren. Dass das auch anders gehen kann, zeigt die Richterin Dagmar Wünsch am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, eine der wenigen Richter, die den Terminus "Abschreckung" in ein Urteil aufgenommen haben. Doch mit einer gewissen Klientel muss man vor Gericht schlichtweg Tacheles reden, sonst verstehen sie die Botschaft nicht. Chapeau, Frau Richterin, geht doch. Jetzt gilt es nur noch, den Schmutzlappen tatsächlich abzuschieben. Bislang ist dies nicht geschehen, weil der Mann keinen türkischen Pass hat und die Türkei sich  bislang weigert, ein neues Dokument auszustellen. Somit scheint Deutschland das einzige Land auf der Welt zu sein, wo man zwar ohne Pass einreisen, aber nicht mehr ausreisen kann.


Um andere Täter abzuschrecken: Richterin spricht Klartext-Urteil



Dagmar Wünsch (64) ist Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, ihr Senat fällte das Urteil. Vergewaltiger Ali B. soll abgeschoben werden Foto: Thomas Frey, Jürgen Mahnke

Mainz – Er vergewaltigte zusammen mit zwei Mittätern ein Mädchen (16) in Worms (Rheinland-Pfalz) auf bestialische Art und Weise, saß dafür sechs Jahre im Gefängnis und sollte anschließend abgeschoben werden. Dagegen klagte der Türke Ali B. (26), der seit 19 Jahren in Deutschland lebt. Doch jetzt sprach Richterin Dagmar Wünsch (64) das Klartext-Urteil des Jahres!

Für die Vorsitzende des 7. Senats am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz steht fest: Ali B. muss raus aus Deutschland – um andere potenzielle Täter abzuschrecken. In der Urteilsbegründung heißt es:

► Die Ausweisung sei geeignet, „Ausländer, die aus einem nicht der Gleichberechtigung von Mann und Frau verpflichteten Kulturkreis stammen, von der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung abzuschrecken“.
► Mit dem Grundgesetz sei „die Vorstellung, Frauen mit westlich geprägtem Auftreten stünden ohne Weiteres für sexuelle Handlungen zur Verfügung, nicht vereinbar“.
►Richterin Wünsch betont die „generalpräventiven Gesichtspunkte“ des Urteils, um grausame Taten wie die von Ali B. und seinen Kumpanen zu verhindern. Die seien in der Auswahl ihres Opfers nach einem „archaischen Frauenbild“ vorgegangen. Das Mädchen hat selbst einen türkischen Migrationshintergrund.


Ali B. (damals 20) wird 2012 in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Während der Verhandlung äußerte er sich abfällig über die Vergewaltigte Foto: Jürgen Mahnke


Im Urteil heißt es: „Die 16-Jährige nahm allerdings westliche Wertvorstellungen an. Sie kleidete und schminkte sich nach westlicher Mode und ging ohne Begleitung aus. Allein dies qualifizierte sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ,Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibe‘.

Aus diesem Grund wählten die Täter die Jugendliche als Opfer mit der Absicht aus, mit ihr gleichzeitig Sexualverkehr zu haben.“

Bislang ist Ali B. trotz der Abschiebeverfügung durch Richterin Wünsch – die Ende Oktober erging – noch in Deutschland. Die türkischen Behörden weigern sich bislang, ihn aufzunehmen, weil angeblich Papiere fehlen.

Der zweite Vergewaltiger (heute 24) wurde im März 2018 ausgewiesen, der dritte Täter, ein Deutscher, bekam drei Jahre Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden.

Erschienen in der BILD-Zeitung