Samstag, 29. August 2026

Wenn selbst die Schweizer Bahn einen Bogen um Deutschland macht…


Moderne Infrastruktur, die mit Deutschland einfach nichts mehr anfangen kann: Hightech-Züge der Schweizer Bundesbahn




Die Schweizer wollen mit der Bahn nach London, Barcelona und Rom. Nur um Deutschland machen sie lieber einen Bogen. Das ist keine Satire. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger deutscher Verkehrspolitik. Wer wissen will, wie Deutschland seine Bahn wieder zu einer echten Alternative zur Straße machen könnte, muss tiefer ansetzen. Doch der Reihe nach. Es ist eine Landkarte, die Deutschland eigentlich aufschrecken müsste: Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) wollen ihr internationales Angebot kräftig ausbauen. Neue Verbindungen quer durch Europa sind geplant, nach Amsterdam, Rom, Barcelona und sogar London. Nur Deutschland spielt bei diesen Ausbauplänen kaum eine Rolle.

SBB-Chef Vincent Ducrot formuliert den Grund höflich: Deutschland müsse zunächst weitere Schritte bei der Sanierung seiner Infrastruktur gehen. Es brauche noch Zeit, bis sich deren Qualität wieder verbessere. Man kann es auch weniger diplomatisch ausdrücken: Das deutsche Schienennetz ist derzeit kein ausreichend verlässlicher Partner für den weiteren Ausbau des europäischen Bahnverkehrs. Das ist weit mehr als nur eine weitere schlechte Nachricht über die Deutsche Bahn. Es ist ein Warnsignal für ein Land, das geografisch mitten in Europa liegt und gleichzeitig eine Verkehrswende anstrebt. Wenn Deutschland ernsthaft weniger Verkehr auf der Straße und mehr auf der Schiene will, müsste Deutschland eigentlich eines der leistungsfähigsten Eisenbahnnetze Europas besitzen. Davon ist Deutschland meilenweit entfernt!

Zwei Bahnen, zwei Welten

Der Vergleich mit der Schweiz ist ernüchternd. Im ersten Halbjahr 2026 waren dort 92,5 Prozent der Fernverkehrszüge pünktlich. Bei der Deutschen Bahn waren es im selben Zeitraum knapp 58 Prozent. Und selbst dieser Vergleich schmeichelt Deutschland noch. Denn während ein Zug in der Schweiz bereits nach drei Minuten als verspätet gilt, darf er in der deutschen Statistik bis zu sechs Minuten hinter dem Fahrplan liegen. Natürlich lässt sich die Schweiz nicht eins zu eins mit Deutschland vergleichen. Deutschland ist größer, hat erheblich mehr Transitverkehr, größere Ballungsräume und ein wesentlich umfangreicheres Netz. Aber darum geht es auch gar nicht. Es geht um die Philosophie, die hinter einem Bahnsystem steht.

Die Schweiz hat ihre Eisenbahn über Jahrzehnte konsequent vom Fahrgast und vom Fahrplan her gedacht. Das Prinzip ist erstaunlich einfach: Züge sollen regelmäßig verkehren, Anschlüsse sollen funktionieren und die Infrastruktur wird dort ausgebaut, wo sie benötigt wird, damit dieses System zuverlässig funktioniert. Ein hervorragendes Beispiel ist die Verbindung Bern – Zürich, die Fahrt von der Hauptstadt zum Wirtschaftszentrum. Die Fahrt dauert mit dem Zug weniger als eine Stunde. Die schnellen Fernzüge verkehren praktisch im Halbstundentakt. Für viele Geschäftsreisende ist die Frage Auto oder Bahn damit längst beantwortet. Die reine Fahrzeit ist nur ein Teil der Rechnung, denn wer mit dem Auto fährt, muss fahren. Wer hingegen im Zug sitzt, kann arbeiten, Unterlagen lesen, E-Mails beantworten oder sich auf einen Termin vorbereiten. Aus Reisezeit wird somit Arbeitszeit.

Die Bahn als jederzeit verfügbare Mobilitätsinfrastruktur

Und die Schweiz bleibt beim heutigen Angebot nicht stehen. Auf besonders stark belasteten Strecken und in den großen Knoten soll das Angebot weiter verdichtet werden. In den kommenden Ausbauschritten wird auf wichtigen Abschnitten zunehmend ein Viertelstundentakt angestrebt. Das klingt zunächst nur nach vier statt zwei Zügen pro Stunde. Tatsächlich verändert eine solche Taktfrequenz jedoch unser Verhältnis zur Eisenbahn grundlegend. Wer weiß, dass in wenigen Minuten der nächste Zug fährt, studiert keinen Fahrplan mehr. Er geht einfach zum Bahnhof. Wir kennen dieses Prinzip längst von U- und Straßenbahnen: Wenn ohnehin alle paar Minuten eine Verbindung kommt, organisieren wir unseren Tagesablauf nicht mehr nach dem Fahrplan. Die Bahn wird von einem Verkehrsmittel, nach dessen Fahrplan wir uns richten müssen, zu einer jederzeit verfügbaren Mobilitätsinfrastruktur. Und genau darin liegt vielleicht eines der Geheimnisse erfolgreicher Verkehrspolitik.

Hinzu kommt ein Unterschied, der im Alltag fast noch wichtiger ist als die reine Fahrzeit, nämlich die Selbstverständlichkeit, mit der die Bahn genutzt werden kann. Im Schweizer Normalfall kauft man eine Fahrkarte für eine Strecke und nimmt innerhalb ihrer Gültigkeit den passenden Zug. Eine Zugbindung, wie sie in Deutschland vor allem von den günstigeren Fernverkehrstickets bekannt ist, ist keineswegs das bestimmende Prinzip des Systems. Zwar gibt es auch in der Schweiz Sparbillette mit Bindung an eine bestimmte Verbindung, doch das Grundgefühl bleibt ein anderes.

Warum hat in Deutschland noch immer die Straße Vorrang?

Man benutzt also die Eisenbahn ein Stück weit so wie anderswo die Straßenbahn: Man geht zum Bahnhof und nimmt den nächsten passenden Zug. Gerade in Verbindung mit einem dichten Takt entsteht daraus eine Freiheit, die für die Attraktivität der Bahn kaum überschätzt werden kann. Wer einen Termin früher beendet, nimmt eben einen früheren Zug. Wer noch eine Viertelstunde länger braucht, nimmt den nächsten. Man muss nicht Stunden vorher wissen, welchen konkreten Zug man erreichen wird. Damit wird Mobilität spontan. Und genau das ist ein entscheidender Punkt. Solange Bahnfahren bedeutet, sich schon Tage oder Wochen vorher auf einen bestimmten Zug festzulegen, verliert die Eisenbahn einen ihrer eigentlich größten Vorteile. Ein dichtes Schienennetz mit häufigen Verbindungen sollte dem Reisenden gerade die Freiheit geben, nicht über jeden einzelnen Zug nachdenken zu müssen. Das Schweizer Erfolgsmodell besteht deshalb nicht nur aus Pünktlichkeit und Taktfahrplan. Es ist das Zusammenspiel von Takt, Anschlusssicherheit, Flexibilität und einfacher Nutzung. Erst zusammen machen diese Faktoren aus einzelnen Zugverbindungen ein echtes Verkehrssystem.

An diesem Punkt muss eine Frage gestellt werden, die angesichts der deutschen Klimapolitik erstaunlich selten grundsätzlich diskutiert wird: Warum wird der Straße weiterhin einen derart hohen Stellenwert eingeräumt, während gleichzeitig Milliarden ausgeben wird, um den CO₂-Ausstoß des Verkehrs zu reduzieren? Hier beißt sich die Katze doch in den Schwanz! Deutschland versucht mit erheblichem Aufwand, den Straßenverkehr klimafreundlicher zu machen. Elektroautos werden gefördert, Ladeinfrastruktur wird aufgebaut, fossile Kraftstoffe werden über den CO₂-Preis verteuert und von der Automobilindustrie werden gewaltige Investitionen in neue Antriebstechnologien verlangt. Das alles mag sinnvoll sein, aber warum konzentriert man sich so stark darauf, das Auto klimafreundlicher zu machen, anstatt gleichzeitig viel entschlossener dafür zu sorgen, dass ein Teil dieses Verkehrs überhaupt nicht mehr auf der Straße stattfinden muss?

Die beste Klimapolitik braucht keine Verbote

Gerade zwischen Städten und beim Transport großer Gütermengen besitzt die Eisenbahn enorme systembedingte Vorteile. Trotzdem wurde über Jahrzehnte eine andere Richtung eingeschlagen. Bahnstrecken wurden stillgelegt oder zurückgebaut. Ausweich- und Überholgleise verschwanden. Güteranschlüsse wurden aufgegeben. Gleichzeitig wurde das Straßennetz immer weiter ausgebaut. Selbst kleinere Orte sollen selbstverständlich über eine leistungsfähige Straßenanbindung verfügen. Beim Bahnanschluss gilt diese Selbstverständlichkeit schon lange nicht mehr. Wie passt das eigentlich mit einer Politik zusammen, die sich die Reduzierung der CO₂-Emissionen auf die Fahnen geschrieben hat?

Und genau hier liegt einer der größten Denkfehler deutscher Verkehrspolitik. Es wird wie wild darüber diskutiert, wie Menschen dazu gebracht werden können, weniger Auto zu fahren. Sinnvoller wäre es, wenn man die Frage umdrehen würde: Was müsste geschehen, damit sie freiwillig lieber mit der Bahn fahren? Das “Deutschlandticket” zeigt, dass es Ansätze gibt, die darauf hindeuten, dass eigentlich verstanden worden ist, wie es gehen könnte. Fairerweise muss man damit sagen, dass Deutschland hat mit dieser Idee einen gewaltigen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Die ursprüngliche Idee des 49-Euro-Tickets war geradezu revolutionär einfach: eine Fahrkarte, ein Preis, nahezu der gesamte öffentliche Nahverkehr Deutschlands. Keine Tarifzonen, kein Studium verschiedener Verkehrsverbünde, keine Frage, ob der Fahrschein hinter der nächsten Landesgrenze noch gilt. Ganz einfach einsteigen und fahren!

Deutschlandticket als richtiger Grundgedanke

Inzwischen kostet das Deutschlandticket zwar 63 Euro im Monat, doch an seinem Grundprinzip ändert das nichts. Für Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und den Regionalverkehr hat Deutschland damit etwas geschaffen, was erstaunlich nahe an die Philosophie herankommt, die das Schweizer Bahnsystem so attraktiv macht. Doch ausgerechnet dort, wo die Bahn ihre größte Stärke gegenüber dem Auto ausspielen könnte, endet diese Einfachheit, nämlich im Fernverkehr. ICE, IC und EC sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Deutschlandtickets. Wer weitere Strecken schnell zurücklegen möchte, landet wieder in einer anderen Tarifwelt mit unterschiedlichen Preisen, Sparangeboten und häufig einer Bindung an einen bestimmten Zug. Warum eigentlich? Warum wird im öffentlichen Verkehr noch immer in getrennten Welten gedacht? Langfristig muss das Ziel ein System sein, bei dem der Fahrgast möglichst wenig darüber nachdenken muss, mit welcher Zuggattung er gerade unterwegs ist. Natürlich kann ein bundesweites Ticket, das auch sämtliche ICE-Verbindungen einschließt, nicht für 63 Euro angeboten werden. Darum geht es auch nicht, sondern um das Prinzip.

Denkbar wäre beispielsweise eine zusätzliche Fernverkehrsstufe, ein transparentes Monats- oder Jahresangebot, das Regional- und Fernverkehr miteinander verbindet. Entscheidend wäre nicht ein möglichst niedriger politischer Lockpreis, sondern Einfachheit und Verlässlichkeit. Denn auch hier gilt: Je weniger der Fahrgast über Tarife, Zugbindungen und Verkehrsverbünde nachdenken muss, desto attraktiver wird die Bahn. Das Deutschlandticket hat bewiesen, dass eine solche Vereinfachung auch in Deutschland möglich ist. Jetzt müsste man den Gedanken nur konsequent weiterdenken.

Erst reparieren, dann glänzen und endlich Prioritäten setzen!

Die Verbindung Bern–Zürich liefert darauf eine ziemlich einfache Antwort: Wenn der Zug schneller oder mindestens konkurrenzfähig ist, regelmäßig fährt, zuverlässig ankommt und die Reisezeit zusätzlich genutzt werden kann, warum sollte ein Geschäftsreisender dann überhaupt noch das Auto nehmen? Dafür braucht es weder Verbote noch moralische Appelle und man muss den Menschen das Autofahren nicht möglichst unangenehm machen. Man muss die Alternative besser machen. Das gilt selbstverständlich nicht überall. Auf dem Land wird das Auto für Millionen Menschen unverzichtbar bleiben. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass ein Handwerker mit Werkzeug und Material morgens mit der Regionalbahn zu seinen Kunden fährt. Ebenso wenig wird jede Familie ihre Einkäufe mit Bus und Bahn erledigen können. Es geht nicht um einen Krieg gegen das Auto. Es geht darum, jedem Verkehrsmittel dort seine Stärke zu lassen, wo sie sinnvoll ist. Das Auto auf der Fläche und für individuelle Wege. Die Bahn dort, wo viele Menschen oder große Gütermengen über längere Distanzen transportiert werden. Eine solche Verkehrspolitik wäre wahrscheinlich erfolgreicher als jede Erziehungsmaßnahme.

Deutschland braucht deshalb zunächst eine klare Prioritätenliste. Nicht jedes technisch faszinierende oder politisch prestigeträchtige Großprojekt ist deshalb auch eine sinnvolle Investition in das Gesamtsystem. Das wohl prominenteste Beispiel dafür ist Stuttgart 21. Man muss gar nicht grundsätzlich gegen das Projekt sein, um die Frage stellen zu dürfen, ob hier Aufwand, Kosten und Nutzen noch in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Der Finanzierungsrahmen ist inzwischen auf rund 11,45 Milliarden Euro angewachsen. 11,45 Milliarden Euro für einen einzigen Bahnknoten! Diese Zahl muss man einen Augenblick wirken lassen.

Ein grundsätzliches Problem deutscher Infrastrukturpolitik

Denn während in Stuttgart Milliarden in einen neuen unterirdischen Bahnhof, Tunnel und die Neuordnung des Knotens fließen, kämpft das deutsche Schienennetz andernorts mit maroden Brücken, überalterten Stellwerken, fehlenden Ausweichgleisen, überlasteten Knoten und Strecken, auf denen seit Jahrzehnten auf grundlegende Modernisierung gewartet wird. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht einmal, ob Stuttgart 21 ein gutes oder schlechtes Projekt ist, sondern vielmehr wo hätte jeder investierte Euro den größten Nutzen für das gesamte deutsche Bahnnetz gebracht? Was hätten diese fast 12 Milliarden Euro bewirken können, wenn damit beispielsweise Hunderte kleinere Engpässe beseitigt, Stellwerke digitalisiert, zusätzliche Ausweich- und Überholgleise gebaut, Brücken erneuert und wichtige Strecken robuster gemacht worden wären?

Genau hier ein grundsätzliches Problem deutscher Infrastrukturpolitik. Ein neuer unterirdischer Hauptbahnhof lässt sich eröffnen. Ein Tunnel lässt sich feierlich durchschlagen. Politiker können sich vor Kameras stellen und ein Jahrhundertprojekt verkünden. Eine zusätzliche Weiche irgendwo zwischen zwei Mittelstädten ist dagegen keine Nachricht. Ein saniertes Stellwerk eröffnet niemand mit einem Staatsakt und und ein Überholgleis bekommt keinen Architekturpreis. Für ein funktionierendes Eisenbahnnetz sind genau diese unspektakulären Investitionen jedoch erheblich wichtiger. Deutschland braucht deshalb möglicherweise weniger Jahrhundertprojekte, dafür mehrere tausend kleine Verbesserungen wie Brücken, Gleise, Weichen, Stellwerke, Oberleitungen und zusätzliche Kapazitäten an Engpässen. Die Qualität eines Bahnnetzes entscheidet sich nicht daran, wie beeindruckend sein teuerstes Bauwerk ist, sondern sie entscheidet sich daran, ob der Zug morgens fährt und abends wieder pünktlich nach Hause kommt.

Deutschland braucht Redundanz – und echte Digitalisierung

Jahrzehntelang galt auch bei der Bahn die betriebswirtschaftliche Vorstellung, möglichst wenig ungenutzte Infrastruktur vorzuhalten. Doch Infrastruktur wie im Supermarktregal zu bewirtschaften ist Unfug! Eine Weiche, die im Normalbetrieb scheinbar überflüssig ist, kann bei einer Störung Gold wert sein. Ein zusätzliches Gleis, das nicht permanent ausgelastet ist, schafft Reserven. Eine alternative Strecke ermöglicht Umleitungen. Ein leistungsfähiges Bahnnetz braucht deshalb Überholgleise, Ausweichmöglichkeiten, zusätzliche Kapazitäten an Engpässen und Strecken, auf die der Verkehr bei Störungen verlagert werden kann. Man muss sich zwingend von der Vorstellung verabschieden, dass Infrastruktur nur dann wirtschaftlich ist, wenn sie permanent bis an ihre Belastungsgrenze genutzt wird.
Reserven kosten Geld. Keine Reserven kosten im Ernstfall sehr viel mehr.

Deutschland diskutiert über künstliche Intelligenz, autonomes Fahren und die digitale Industrie der Zukunft. Gleichzeitig arbeitet ein Teil der Eisenbahninfrastruktur noch mit Technik aus einer völlig anderen Epoche. Digitale Stellwerke und das europäische Zugsteuerungssystem ETCS können helfen, vorhandene Strecken besser zu nutzen und zugleich den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern. Noch interessanter wird die Digitalisierung bei der Wartung. Sensoren und intelligente Datenanalyse können Gleise, Weichen, Brücken und Oberleitungen permanent überwachen. Veränderungen lassen sich erkennen, bevor daraus ein Defekt und schließlich eine Streckensperrung entsteht. Die Bahn der Zukunft sollte nicht erst feststellen, dass eine Anlage ausgefallen ist, sondern möglichst vorher wissen, dass sie auszufallen droht. Wie auch immer: Die Digitalisierung muss endlich auf die Schiene!

Wenn schon sanieren, dann richtig

Natürlich wird die grundlegende Sanierung des deutschen Bahnnetzes zunächst zusätzliche Einschränkungen verursachen. Entscheidend ist deshalb, wie gebaut wird. Statt unzähliger kleiner Baustellen, die sich über Jahre hinziehen und immer wieder neue Einschränkungen verursachen, sollten wichtige Korridore möglichst umfassend saniert werden. Wenn eine Strecke schon gesperrt werden muss, dann sollten dort möglichst gleichzeitig Gleise, Weichen, Stellwerke, Bahnhöfe und Oberleitungen erneuert werden. Dazu gehören allerdings funktionierende Umleitungsstrecken. Wer eine Autobahn saniert, würde kaum vorher sämtliche Ausweichstraßen abbauen. Bei der Eisenbahn ist genau diese Redundanz vielerorts verloren gegangen.

Und was ist mit dem Güterverkehr? Eine moderne Bahnpolitik darf nicht ausschließlich über Fahrgäste sprechen. Ein einziger Güterzug kann eine große Zahl von Lastwagenfahrten ersetzen. Doch Unternehmen verlagern ihre Waren nicht deshalb auf die Schiene, weil dies politisch erwünscht ist, sie tun es, wenn es funktioniert und sich betriebswirtschaftlich rechnet. Güterzüge brauchen zuverlässige Trassen, Rangiermöglichkeiten, Terminals, Gleisanschlüsse und vor allem planbare Transportzeiten. Ein Unternehmen kann seine Produktion nicht danach organisieren, wann ein Güterzug möglicherweise ankommt. Auch hier gilt deshalb dasselbe Prinzip wie beim Personenverkehr, nämlich nicht die Straße künstlich schlechter machen, sondern die Schiene besser machen.

Europa endet nicht am deutschen Grenzbahnhof

Besonders bitter ist die Zurückhaltung und Meidung Deutschlands durch die SBB deshalb, weil Deutschland geografisch eigentlich der natürliche Mittelpunkt des europäischen Eisenbahnverkehrs sein müsste. Verbindungen zwischen Skandinavien und Italien, Frankreich und Osteuropa oder den Beneluxstaaten und Österreich führen zwangsläufig durch oder nahe an Deutschland vorbei. Das könnte ein gewaltiger Standortvorteil sein. Stattdessen droht Deutschland zum Nadelöhr zu werden. Ein Zug von Zürich nach Hamburg, Berlin oder Amsterdam sollte nicht an unzuverlässiger Infrastruktur oder nationalen technischen Besonderheiten scheitern. Europa braucht langfristig ein Eisenbahnnetz, das ebenso selbstverständlich über Grenzen hinweg funktioniert wie sein Straßennetz und Deutschland müsste aufgrund seiner geografischen Lage eigentlich dessen wichtigste Drehscheibe sein.

Über den Deutschlandtakt wird seit Jahren gesprochen. Die Grundidee ist richtig. Regelmäßige Verbindungen und aufeinander abgestimmte Anschlüsse nach Schweizer Vorbild, doch, ein Fahrplan kann nur so gut sein wie die Infrastruktur, auf der er gefahren werden soll. Deutschland müsste deshalb zunächst beantworten, welches Eisenbahnnetz es im Jahr 2040 oder 2050 überhaupt haben möchte. Es müssten dringend folgende Fragen geklärt werden: Welche Städte sollen wie häufig miteinander verbunden sein? Welche europäischen Direktverbindungen wollen wir? Wo brauchen wir zusätzliche Gleise? Welche Knoten müssen ausgebaut werden? Wo benötigen Güterzüge eigene Kapazitäten? Und welche stillgelegten oder zurückgebauten Strecken könnten als Entlastungs-, Regional- oder Ausweichstrecken wieder sinnvoll werden? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich vernünftig entscheiden, wo investiert werden muss.

Bahnpolitik darf nicht alle vier Jahre neu beginnen

Damit sind wir möglicherweise beim wichtigsten Punkt angelangt: Eisenbahninfrastruktur wird nicht für eine Legislaturperiode gebaut! Eine Brücke hält Jahrzehnte. Eine neue Bahnstrecke benötigt von der Planung bis zur Inbetriebnahme nicht selten viele Jahre. Die Modernisierung eines gesamten Netzes ist eine Generationenaufgabe. Deutschland braucht deshalb einen langfristigen und verbindlichen Infrastrukturplan mit einer Finanzierung, die Regierungswechsel überdauert. Nicht jedes neue Kabinett darf wieder andere Prioritäten setzen, während bereits geplante Projekte verändert, verzögert oder erneut überprüft werden. Die Schweiz denkt ihre Verkehrsinfrastruktur über Jahrzehnte. Deutschland muss genau das wieder lernen.

Die Schweizer Absage sollte daher nicht beleidigen, sondern anspornen Dass die SBB ihre europäischen Verbindungen ausbauen will und ausgerechnet Deutschland dabei zunächst kaum berücksichtigt, ist kein Grund, beleidigt auf die Schweiz zu schauen. Es ist ein Warnsignal. Deutschland war einmal ein Land, dessen Infrastruktur zu seinen größten Standortvorteilen gehörte. Straßen, Schienen, Energieversorgung und Telekommunikation bildeten die Grundlage dafür, dass Industrie, Handel und Wohlstand entstehen konnten. Infrastruktur fällt jedoch nicht vom Himmel und sie erhält sich auch nicht von selbst.

Endlich wieder europäisch denken!

Deshalb braucht Deutschland bei der Bahn weniger große Ankündigungen und wieder mehr Ingenieursdenken. Sanieren, wo etwas kaputt ist und Reserven schaffen wo das Netz überlastet ist. Die Digitalisierung ist dort zwingend , wo alte Technik zum Flaschenhals wird. Verfahren müssen vereinfacht werden, wo Planung Jahrzehnte dauert. Die Schiene muss gegenüber der Straße dort gestärkt werden, wo sie ihre natürlichen Vorteile besitzt. Es muss europäisch gedacht werden, wo nationale Grenzen längst keine wirtschaftlichen Grenzen mehr sein sollten. Vor allem aber sollten wir uns von der Vorstellung verabschieden, Verkehrswende müsse bedeuten, Menschen ihre bisherige Mobilität wegzunehmen.

Eine erfolgreiche Verkehrswende bietet ihnen etwas Besseres an. Die Schweiz macht uns vor, wie wirkungsvoll dieses Prinzip sein kann und wäre vielleicht wäre beste Maßstab für eine neue deutsche Bahnpolitik:

Wenn die SBB in einigen Jahren wieder ihre Europakarte präsentiert, sollten die blauen Linien nicht um Deutschland herumführen, sondern sie sollten sich hier kreuzen.



Freitag, 28. August 2026

Gewaltsamer “Widerstand” gegen eine demokratische Wahl?

von Thomas Hartung

Antifa-Aufmarsch



Es gibt Sätze, deren eigentliche Bedeutung nicht in dem liegt, was sie ausdrücklich fordern, sondern in dem, was sie plötzlich für denkbar erklären. Ein solcher Satz steht seit vergangenem Wochenende in der “taz”. Unter der Überschrift „Weckruf zur Wehrhaftigkeit“ schreibt Jens Uthoff angesichts einer möglichen AfD-Regierungsübernahme, es sei „zwingend“, sich mit Widerstandsformen auseinanderzusetzen – „notfalls auch gewaltförmiger Natur“. Die Legitimität gewaltsamen Widerstands, relativiert der Kommentar zwar, sei schwer zu beantworten; dennoch bleibt die entscheidende Verschiebung: Politische Gewalt gegen eine mögliche, aus Wahlen hervorgegangene Regierung wird nicht mehr kategorisch verworfen, sondern als Option in den Horizont legitimer Überlegungen aufgenommen. Dieser semantische Schritt ist größer, als er zunächst wirkt.

Bisher galt im demokratischen Selbstverständnis eine verhältnismäßig einfache Regel: Parteien treten zu Wahlen an; Wähler entscheiden; parlamentarische Mehrheiten bilden Regierungen; diese sind an Gesetz und Verfassung gebunden und können von Parlamenten, Gerichten, Opposition, Medien und den Wählern kontrolliert und abgelöst werden. Die demokratische Ordnung besteht gerade darin, dass der politische Gegner nicht zum Feind wird, dessen Herrschaft mit außerlegalen Mitteln verhindert werden darf. Nun tritt ein anderes Demokratieverständnis hervor: Demokratie soll gelten – solange das Ergebnis innerhalb eines bestimmten politischen Erwartungskorridors bleibt.

Der demokratische Ausnahmezustand vor dem Ausnahmezustand

Natürlich besitzt das Grundgesetz ein Widerstandsrecht. Artikel 20 Absatz 4 bestimmt, dass alle Deutschen gegen denjenigen Widerstand leisten dürfen, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sofern „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Doch gerade diese letzte Bedingung ist entscheidend. Das Widerstandsrecht ist keine politische Generalklausel zur Bekämpfung missliebiger Regierungen. Es bezeichnet den äußersten Notfall einer zusammenbrechenden Verfassungsordnung, nicht den normalen Konflikt innerhalb einer funktionierenden Demokratie. Solange Gerichte urteilen, Parlamente arbeiten, Opposition möglich ist, Medien frei publizieren und Wahlen stattfinden, ist „andere Abhilfe“ vorhanden. Das Verblüffende am neuen linken Widerstandsdiskurs besteht in seiner zeitlichen Struktur: Es soll Widerstand gegen einen Ausnahmezustand geleistet werden, bevor dieser überhaupt eingetreten ist. Eine Partei könnte eine Wahl gewinnen. Sie könnte eine Regierung bilden. Diese könnte möglicherweise verfassungswidrig handeln. Also müsse man heute darüber nachdenken, ob man sich ihr „gewaltförmig“ widersetzen müsse.

Das ist – zudem putativer – Präventivnotstand. Man erklärt die denkbare Zukunft zur Legitimation außerordentlicher Mittel in der Gegenwart. Fast jede autoritäre Bewegung hat ihre Grenzüberschreitungen mit der Behauptung legitimiert, der Gegner werde künftig etwas noch Schlimmeres tun. Die Gewalt versteht sich dann als vorweggenommene Verteidigung. Gerade deshalb hatte der demokratische Rechtsstaat die Idee, nicht vermutete Absichten, sondern konkrete Handlungen rechtlich zu beurteilen.

Eine Regierung ist kein Staatsstreich

Der zentrale Kategorienfehler besteht darin, den Regierungsantritt einer nicht verbotenen Partei bereits in die Nähe einer „Machtergreifung“ zu rücken. Wer zur Wahl steht, eine Wahl gewinnt und aufgrund parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse einen Ministerpräsidenten stellt, hat den Staat nicht „ergriffen“. Er hat ein Amt auf Zeit erhalten. Seine Regierung unterliegt denselben Verfassungen, Gesetzen, Gerichten und derselben parlamentarischen Kontrolle wie jede andere. Man kann der AfD zutrauen oder vorwerfen, bestimmte institutionelle Veränderungen anzustreben. Man kann warnen, demonstrieren, publizieren, klagen und bei der nächsten Wahl für ihre Abwahl kämpfen. Genau dafür wurde Demokratie erfunden. Eine Demokratie, die nur solche Regierungswechsel akzeptiert, deren Richtung ihren selbsternannten Verteidigern gefällt, ist keine Demokratie mehr, sondern eine republikanische Vormundschaftsordnung. Das Volk darf wählen, aber nur innerhalb des erlaubten Resultats.

Hier zeigt sich ein tieferer Wandel. In der klassischen Demokratie ist das Volk der politische Souverän – gebunden durch Verfassung und Gewaltenteilung. Im neuen antifaschistischen Demokratieverständnis tritt daneben ein moralischer Souverän aus Aktivisten, NGOs, Journalisten und Teilen des politischen Apparats, die für sich beanspruchen, darüber entscheiden zu können, was überhaupt noch als demokratisch gelten darf. Wer sagt: „Ich halte diese Partei für falsch“, nimmt am politischen Wettbewerb teil. Wer sagt: „Diese Partei darf trotz Wahlerfolges nicht regieren“, beansprucht Herrschaft über den Wettbewerb. Und wer sagt: „Wenn sie regiert, müssen wir auch über gewaltförmigen Widerstand nachdenken“, stellt sich potentiell über das Verfahren, aus dem demokratische Legitimität hervorgeht. Damit wird der “Antifaschist” zum Meta-Souverän, das Wahlvolk zum demokratischen Problemfall.

Das Volk unter Bewährung

Je stärker bestimmte Parteien wachsen, desto häufiger wird nicht nach den Gründen ihrer Wahlerfolge gefragt, sondern nach den Möglichkeiten, ihre Wirkung institutionell zu begrenzen. Parteien entscheiden über Koalitionsausschlüsse, Parlamente über Ämterbesetzungen, Behörden über Verfassungstreue, Verbände über Widerstand, Medien über Plattformvergabe. Zusammengenommen entsteht ein bemerkenswertes Bild: Der Bürger darf wählen, doch anschließend beginnt ein System institutioneller Nachprüfung, ob sein Votum politisch akzeptabel war. Das demokratische Misstrauen richtet sich nicht mehr primär gegen die Regierenden, sondern gegen die Regierten. Der Souverän steht unter Beobachtung.

Das Schlüsselwort lautet „wehrhaft“. Die Bundesrepublik versteht sich als wehrhafte Demokratie und besitzt Mittel gegen Organisationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Doch Wehrhaftigkeit besitzt eine institutionelle Logik. Nicht Redakteure verbieten Parteien. Nicht Straßenaktivisten erklären Verfassungsfeinde. Dafür existiert eine Rechtsordnung. Gerade dieser Unterschied trennt den Rechtsstaat von der politischen Selbstjustiz. Wird „wehrhafte Demokratie“ zu einem frei verfügbaren moralischen Begriff, lässt sich beinahe jede Grenzüberschreitung damit legitimieren. Irgendwann kann sogar Gewalt als Wehrhaftigkeit erscheinen. Die sprachliche Transformation ist simpel: Gewalt ist schlecht. Antifaschismus ist gut. Antifaschistische Gewalt ist folglich keine gewöhnliche Gewalt mehr, sondern Verteidigung.

Die wundersame Moralwäsche der Gewalt

Die eigene Gewalt wird fast niemals Gewalt genannt. Sie ist Widerstand, Notwehr, Selbstverteidigung, Wehrhaftigkeit. Die Gewalt des Gegners dagegen ist Terror, Faschismus oder Angriff auf die Demokratie. Damit entsteht eine asymmetrische Moral. Die Tat wird nicht nach ihrer Form beurteilt, sondern nach der Gesinnung ihres Urhebers.

Genau deshalb ist die Formulierung der “taz“ aufschlussreich. Der Kommentar erklärt linke Militanz nicht pauschal für legitim, verschiebt aber die begriffliche Umgebung: Minderheitenschutz, Ohnmacht, Rechtsruck, Widerstand. Die Gewalt bekommt einen Kontext, der sie moralisch vorbereitet. Sie wird nicht gefordert. Sie wird verständlich gemacht.

Noch problematischer wird das, wo die Verantwortung für linke Gewalt dem politischen Gegner zugeschrieben wird. Die AfD senke die Hemmschwelle; der Anstieg linker Gewalt sei wenig überraschend. Gewalt wird formal nicht entschuldigt, aber kausal moralisiert. Sobald eine Seite ihre Gewalt als Reaktion auf die angebliche Gewaltförmigkeit der anderen begreift, entsteht eine endlose Rekursion gegenseitiger Rechtfertigung. Der demokratische Rechtsstaat wurde geschaffen, um diese Logik der Fehde zu unterbrechen.

Carl Schmitt im Antifa-Shirt

Unausgesprochen steht fast immer 1933 im Raum: Man müsse früh genug handeln. Doch Analogien sind keine Beweise. Wer jede erfolgreiche rechte Partei als Vorstufe von 1933 begreift, löst politische Konflikte aus den normalen Regeln demokratischer Konkurrenz heraus und verwandelt sie in existentielle Freund-Feind-Konflikte. Dann steht nicht mehr Politik gegen Politik, sondern Demokratie gegen Faschismus. Kompromiss wird Verrat. Das ist moralische Militarisierung. Gerade jene politische Linke, die Carl Schmitt als Kronjuristen des autoritären Denkens verwirft, übernimmt zunehmend seine elementare Grammatik: die Unterscheidung von Freund und Feind. Genau diese Existentialisierung geschieht, wenn eine demokratische Regierungsbildung als möglicher Eintritt in einen Ausnahmezustand beschrieben wird. Damit nähert sich ein Teil des antifaschistischen Denkens strukturell dem politischen Begriff an, den er bekämpft.

Besonders heikel wird das, wo Beamte aufgerufen werden, Weisungen einer möglichen AfD-Regierung gegebenenfalls zu verweigern. Selbstverständlich darf kein Beamter rechtswidrige Befehle ausführen. Aber daraus folgt nicht die Lizenz, Weisungen allein deshalb zu verweigern, weil sie von einer ungeliebten Regierung stammen. Der Beamte dient Recht und Verfassung. Würde jeder Beamte künftig selbst entscheiden, ob die gewählte Regierung legitim genug sei, verwandelte sich Verwaltung in ein System konkurrierender Gesinnungsgewalten. Normen, die nur funktionieren, solange die „richtige“ Seite sie benutzt, sind keine rechtsstaatlichen Nor-men.

Die eigentliche Probe

Vielleicht wird eine AfD in einem Bundesland den Ministerpräsidenten stellen. Dann beginnt aber keine Diktatur qua Wahlergebnis. Dann beginnt eine neue Regierung. Sie wird Gesetze vorschlagen. Ein Parlament wird abstimmen. Gerichte können überprüfen. Medien werden kritisieren. Oppositionelle werden demonstrieren. Und irgendwann werden die Bürger wieder wählen. Sollte eine solche Regierung tatsächlich versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, verfügt Deutschland über Institutionen, die genau dafür geschaffen wurden. Erst wenn diese nicht mehr funktionieren, beginnt jene Situation, von der Artikel 20 Absatz 4 spricht. Das Widerstandsrecht ist ausdrücklich subsidiär. Eine befürchtete Wahlniederlage ist nicht dieser Fall. Eine ungeliebte Landesregierung ist nicht dieser Fall.

Der bemerkenswerteste Teil des “taz“-Satzes ist vielleicht gar nicht „gewaltförmig“. Es ist das Wort „zwingend“. Zwingend sei es, sich damit auseinanderzusetzen – noch bevor die Regierung existiert, noch bevor sie eine Anordnung erlassen hat, noch bevor ein Gericht eine Verfassungsverletzung festgestellt hat. Die Möglichkeit des Wahlsiegs genügt bereits. Damit wird die Ausnahme vorverlegt. Und wer die Ausnahme vorverlegt, verändert die Regel.

Wer schützt die Demokratie vor ihren Rettern?

Vielleicht liegt darin die gefährlichste Selbsttäuschung. Die Demokratie soll gerettet werden, indem ihre elementarste Zumutung relativiert wird: die Herrschaft des Wahlergebnisses innerhalb der Verfassung. Man will den Rechtsstaat verteidigen und beginnt gleichzeitig darüber nachzudenken, wann außerrechtliche Mittel legitim sein könnten. Man warnt vor politischer Gewalt und gewöhnt die Öffentlichkeit an die Vorstellung einer moralisch höherwertigen Gewalt. Die Geschichte kennt für solche Prozesse ein altes Muster. Niemand beginnt damit, die Demokratie abschaffen zu wollen. Man erklärt lediglich, dass die Lage außergewöhnlich sei. Dass der Gegner außergewöhnlich gefährlich sei. Dass gewöhnliche Regeln deshalb möglicherweise nicht mehr genügten. Der Ausnahmezustand beginnt fast immer als Gedanke.

Deshalb verdient der Satz aus der “taz” Aufmerksamkeit – nicht weil morgen Barrikaden errichtet würden; bedeutsam ist, dass eine Schwelle im Denken sichtbar wird. Gewalt gegen eine möglicherweise demokratisch gewählte Regierung wird vorstellbar. Sie erhält Bedingungen und Begründungen. Aus dem Undenkbaren wird das Diskutable. Und genau dort beginnen politische Verschiebungen meistens. Eine freie Gesellschaft muss keine Angst davor haben, dass die falsche Partei eine Wahl gewinnt. Sie muss Institutionen besitzen, die jede Regierung binden. Was sie fürchten sollte, ist etwas anderes: Menschen, die sich für so zweifelsfrei demokratisch halten, dass sie glauben, im Namen der Demokratie irgendwann nicht mehr demokratisch handeln zu müssen.


Donnerstag, 27. August 2026

Meinungsfreiheit im “Spiegel“

von Lukas Mihr

Verschattung der Meinung



Das Cover hat es in sich: Das Wort “Meinungsfreiheit” prangt in großen Lettern auf dem Spiegel. Gleichzeitig lässt sich aber das Wort „Unfrei“ ausmachen. Doch die aktuelle Ausgabe schmückt ein anderes Motiv. Bereits vor knapp sieben Jahren widmete der “Spiegel” dem Thema Meinungsfreiheit einen eigenen Titel. Nun also wieder. Rein optisch schenken sich beide Ausgaben nichts. Aber die Aufmachung verspricht viel und hält wenig. Denn der damalige Untertitel schwächt die eigentliche Aussage erheblich ab: „Über echte und gefühlte Grenzen des Sagbaren“. Also kein echtes, sondern nur ein gefühltes Problem? Der Artikel von 2019 selbst bestätigt die schlimmsten Befürchtungen. Schon die Einleitung wiegelte ab: „Die Diskussionen sind heftig in diesem polarisierten Land. Das ist nicht schön, aber richtig.“ Anlass war eine damalige Diskussion über die eingeschränkte Meinungsfreiheit an den Universitäten. AfD-Gründer Bernd Lucke hatte sich mit seiner früheren Partei überworfen (das lag damals bereits vier Jahre zurück) und wollte nun wieder als Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hamburg unterrichten. Es gab eine regelrechte Belagerung des Hörsaals durch “Antifaschisten”; nur unter Polizeischutz war ein Lehrbetrieb möglich (wie wir heute wissen, legte sich die Aufregung bald wieder und er konnte normal unterrichten.) Eigentlich ein Angriff auf die Grundwerte.

Doch der “Spiegel” wollte die Vorgänge nicht verurteilen: „Das also ist die gute Nachricht: Die Meinungsfreiheit ist weiterhin intakt, die Grundrechte sind gesichert und werden sogar gegen kleinste Angriffe verteidigt. Die andere Nachricht: Bernd Lucke hat gesiegt. Fast könnte man auf die Idee kommen, er wäre das geniale Mastermind dieser Deutschlandkomödie, aber das ist zu viel der Ehre. Lucke dürfte selbst ziemlich überrascht sein von seiner politischen Wiedergeburt. Er sollte sich bedanken bei der Antifa und den Studenten.“ Wenn also der Einsatz der Polizei beweist, dass die Meinungsfreiheit intakt ist, dann würden umgekehrt die Wachen vor Synagogen und sonstigen jüdischen Einrichtungen beweisen, dass Antisemitismus kein großes Problem ist. Und den Vorgang als „Komödie“ zu bezeichnen, ist alles, aber nicht lustig. Außerdem sei es „attraktiv, sich als Opfer von Einschüchterung und Intoleranz darzustellen“. Überhaupt: Politischen Streit habe es ja schon immer gegeben. Schuld an der Eskalation waren in den Augen des “Spiegels” nicht etwa die Antifa-Aktivisten, sondern die AfD selbst: „Das Meinungsklima ist rauer geworden. Was viel mit der AfD zu tun hat, die den Diskurs nach rechts verschoben hat. AfD-Politiker sagen Dinge, die schon lange nicht mehr laut gesagt wurden; man könnte argumentieren, dass sie die Meinungsfreiheit etwas breiter gemacht haben und andererseits diese Debatten nutzen, um die Meinungsfreiheit als eingeschränkt darzustellen – eine sich selbst bestätigende Prophezeiung.“

Erosion der Meinungsfreiheit

Wie spöttisch das einstige „Sturmgeschütz der Demokratie“ die Erosion der Meinungsfreiheit abtat, war mehr als besorgniserregend, und mittlerweile regt sich auch beim “Spiegel” selbst Sorge.

Wer ein Problem kleinredet, muss sich nicht wundern, wenn es mit der Zeit immer größer wird. Und genau das ist in den vergangenen sieben Jahren geschehen, wie der direkte Vergleich zeigt.

Nun heißt es in aller Klarheit auf dem Cover: „Warum die Meinungsfreiheit bedroht ist.“ Während man dem “Spiegel” attestieren muss, 2019 noch im Koma gelegen zu haben, kann man ihm nun mit viel Großzügigkeit zugestehen, sich zumindest nur noch im Tiefschlaf zu befinden. Vielleicht braucht es weitere sieben Jahre, bis er endlich aufwacht. Schon damals war das Problem nicht allein auf die Universitäten beschränkt, auch wenn es dort am deutlichsten zutage trat.

Mittlerweile erfasst es aber immer mehr gesellschaftliche Bereiche und auch den Staat selbst. Pathetisch heißt es jetzt: „Autokraten verbieten den Menschen zuerst den Mund und dann alles andere. Demokraten muss es deshalb sorgen, wenn so viele Menschen glauben, den Mund besser nicht mehr aufzumachen.“ Durchaus lesenswert ist die längere Passage über die Tendenz der letzten Jahre, harmlose Beleidigungen strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Aufforderung „Merz, leck Eier!“ hat es bis auf das Titelblatt geschafft. Diese Botschaft trug ein Schüler auf einer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht auf einem Schild zur Schau. Es wurde ihm von Polizeibeamten entwendet. Genannt wird auch der Fall eines Bürgers, der Bundeskanzler Friedrich Merz als Lackaffe bezeichnete und dafür eine Geldauflage zahlen musste. Man könnte hier noch den Fall des mittlerweile verstorbenen Rentners Stefan Niehoff aufzählen, der ein “Schwachkopf”-Meme über den Grünen-Politiker Robert Habeck geteilt hatte und früh morgens Besuch von der Staatsmacht erhielt. Auf eine Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage hatte Renate Künast gedrängt. Die Grünen-Politikerin war im Netz immer wieder aufs Übelste beleidigt worden und hatte mehrere Gerichtsprozesse durchgefochten, um die Täter zu bestrafen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist Politikerbeleidigung nun grundsätzlich strafbar, auch wenn der betroffene Politiker keine Anzeige erstattet hat. Die Behörden können jetzt auf eigene Faust handeln – und sie tun es auch ausgiebig.

“Rote Linie“ überschritten

Bislang müssen die Bürger, die mal Dampf ablassen, nicht mit allzu schlimmen Strafen rechnen. Aber auch eine geringe Geldsumme, die man zahlen muss, oder ein Besuch durch die Polizei, nachdem man jahrzehntelang gesetzestreu gelebt hat, dürften so manchen einschüchtern. Wie der aktuelle “Spiegel“-Artikel festhält, hat Friedrich Merz bislang noch keine Anzeige gestellt. Vor allem Politiker der Grünen pochen jedoch darauf und nutzen zu diesem Zweck auch die Schützenhilfe durch NGOs.

Erschreckend ist, dass auch völlig belanglose Beleidigungen ins Visier der Behörden geraten. Während die Beleidigungen beispielsweise gegen Künast tatsächlich eine rote Linie überschritten haben, sollte man doch als Politiker durch ein simples „Lackaffe“ kaum gekränkt sein. Der Artikel erwähnt an dieser Stelle lobend Helmut Kohl, der sich als „Birne“ nicht so schnell aus der Ruhe bringen ließ.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Staat die Öffentlichkeit stets so definiert, wie es ihm am meisten nützt. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit auf Social Media nahm er schulterzuckend hin, weil es ja nur um Privatunternehmen gehe, Meinungsfreiheit aber nur in der Öffentlichkeit gelte. Bei Beleidigungen gegen Politiker ist Social Media dann auf einmal doch öffentlich. Etwas verwundert stellt der “Spiegel” fest, dass die Staatsanwaltschaft noch keine gemeinsame Linie gefunden hat. Friedrich Merz musste es hinnehmen, „Pinocchio“ genannt zu werden; für ein „Lügenfritz“ gab es jedoch eine Strafe.

Einschüchterung mit Meldeportalen

In den letzten Jahren sind die deutschen Journalisten immer mehr zu Claqueuren der Regierungspolitik geworden, siehe beispielsweise die Flüchtlingskrise oder die Corona-Pandemie. Doch mittlerweile dämmert ihnen, dass sie vielleicht einen Schritt zu weit gegangen sind. Langsam wird sogar dem “Spiegel” bewusst, dass eine freie Presse auf der Seite der Bürger und nicht der Regierenden stehen sollte. Danach geht es um die AfD: Diese wird als weiterer Faktor bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit genannt, obwohl sie sich „als die verfolgte Unschuld inszeniert“. Auch sie gehe juristisch gegen Beleidigungen vor und versuche, Lehrer mit Meldeportalen einzuschüchtern. Der “Spiegel” schreibt, sie „verkauft es als Notwehr gegen angeblich verbreitete linke Indoktrination“. Allein die regelrechte Bombardierung von Schülern mit Gender, Klima und Rassismus zeigt, dass die Indoktrination gar nicht so „angeblich“ ist. Doch natürlich lässt sich darüber streiten, ob das öffentliche Anprangern der Lehrer wirklich die geeignete Methode ist.

Der “Spiegel” sagt es nicht, aber zwischen den Zeilen schimmert da durch: Wenn die AfD selbst die freie Rede gefährdet, geschieht es ihr nur recht, wenn man im Umkehrschluss auch ihre Meinungsfreiheit beschneidet.

Zu guter Letzt wird in dem Artikel die Cancel Culture behandelt, also das Ausladen missliebiger Gesprächspartner oder die Störung von Veranstaltungen. Der “Spiegel” gibt immerhin zur Hälfte zu, dass dies ein Problem ist. Allerdings klingt das bald darauf wieder eine Nummer weniger schlimm. IT-Milliardär Peter Thiel, der den Republikanern nahesteht, sollte in Wien auf einem Kulturfestival auftreten. Nach Boykottdrohungen anderer Gäste wurde er aber wieder ausgeladen. Wie der “Spiegel” anmerkt, bleibt Thiel noch seine Reichweite auf Social Media. Na dann. Viele Nachwuchswissenschaftler, die weder ein dickes Bankkonto noch eine große Followerschaft haben, befinden sich allerdings nicht in dieser komfortablen Situation. Wenn sie von ihrer „Freiheit der Lehre“ Gebrauch machen, sich also politisch unkorrekt äußern, kann die Karriere schnell vorbei sein.

Der “Spiegel” präsentiert in seiner Ausgabe mehrere Gesprächspartner, die sich zum Thema Meinungsfreiheit äußern. Die ehemalige Bundessprecherin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, äußert sich zu dem Shitstorm, den sie wegen ihrer männerfeindlichen Aussagen erlebt hatte, und wünscht sich, dass Beiträge, die keine „Meinung“, sondern „Menschenfeindlichkeit“ seien (also immer das, was sie dafür hält), schneller gelöscht werden.

“Gift für die Demokratie“

Der bekannte chinesische Künstler und Dissident Ai Weiwei berichtet, dass in seiner Heimat Kritik an der Kommunistischen Partei unmöglich sei. Der lange Arm Pekings reiche bis in den Westen. Denn aus Angst um Geschäftsbeziehungen wurden Veranstaltungen mit ihm aus der Ferne abgesagt. Außerdem beklagt er, dass er im Westen wegen seiner Haltung zu Israel als antisemitisch kritisiert werde. Selbst wenn man seinen Positionen widerspricht, kann man doch zumindest der Meinung sein, dass in Deutschland eine unverkrampfte Debatte zum Nahostkonflikt kaum möglich ist.

Ebenfalls zu Wort kommt der Mann, der Merz „Pinocchio“ nannte, aber straffrei blieb, nachdem sein Fall öffentliche Wellen geschlagen hatte. Er bleibt aber guter Laune. Von GPT ließ er sich eine Stellungnahme verfassen und fuhr danach erst mal in den Urlaub. Er meint einerseits, dass Politiker mit scharfen Kommentaren leben müssen, aber andererseits, dass man im Netz nicht unter Pseudonym aktiv sein dürfe. Der letzte Gesprächspartner des “Spiegels” bleibt allerdings im Dunkeln: Wir erfahren nur, dass er sich ausführlich äußern wollte, sich dann aber doch gegen eine Veröffentlichung entschied. Das allein spricht schon Bände. Das Interview mit dem österreichischen Politologen Richard Traunmüller wiederum hat es in sich. Dieser war unter anderem schon Gast bei “Nius“. Dabei gilt doch sonst im Mainstream: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Traunmüller betont: Das Problem ist real. Wer mangelnde Meinungsfreiheit beklage, sei nicht automatisch Rassist oder überempfindlich. Menschen hätten Angst, weil sie das Ende von Freundschaften oder Konsequenzen am Arbeitsplatz befürchteten. Mittlerweile sei auch die Angst vor einem Besuch durch die Polizei hinzugekommen. Vor allem Wähler der AfD, deutlich seltener Wähler der Grünen, fühlten sich eingeschränkt. Und allein der Glaube, dass die Meinungsfreiheit in Gefahr sei, stelle eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Denn aus Furcht beginne eine sehr reale Selbstzensur – Traunmüller nennt sie „Gift für die Demokratie“. Insbesondere die Corona-Pandemie habe einen hohen Konformitätsdruck erzeugt. Deutschland sei noch keine „DDR 2.0“ und werde auch nicht dazu, wenn man die Meinungsfreiheit wie einen „Muskel“ trainiere. Beim Lesen des thematischen Schwerpunkts entsteht ein gemischter Eindruck. Zu den großen Stärken gehört der Abschnitt über die Verfahren wegen Politikerbeleidigungen, die langsam ein überbordendes Ausmaß annehmen. Die besten Punkte bringt allerdings Traunmüller – also nur ein Interviewpartner, nicht der “Spiegel” selbst.

Aufpassen, was man sagt…

Was fehlt? Der “Spiegel” ist sich offenbar keiner Schuld bewusst. Er präsentiert sich irgendwo zwischen neutralem Beobachter und mahnender Stimme, hat aber selbst genug zur Entstehung des Problems beigetragen. So steht er klar selbst auf der Seite der Trans-Ideologie, auch wenn er jetzt ausnahmsweise mal eine feministische Kritikerin zu Wort kommen lässt. Vor allem J. K. Rowling, die gefeierte Harry-Potter-Autorin, ist tief gefallen, weil sie sich für Frauenrechte einsetzt. Ihr wird regelmäßig Transphobie vorgeworfen. Sie wurde sogar als „Dementor“ (Dämonenwesen aus ihrer Fantasiewelt) bezeichnet – wortwörtlich also eine Dämonisierung. Übrigens bekam der “Spiegel” die Grenzen der Meinungsfreiheit selbst zu spüren: Der rechte Aktivist Sven Liebich wollte einer Haftstrafe in einem Männergefängnis entgehen, indem er seinen Geschlechtseintrag in „weiblich“ ändern ließ und sich fortan Marla-Svenja Liebich nannte. Der “Spiegel” machte die Posse mit und sprach fortan von einer „Rechtsextremistin“. Lange konnte man raten, ob der “Spiegel” so sehr in seiner Gender-Ideologie feststeckte, dass er nicht anders konnte, als das Spiel mitzuspielen. Nachdem der Presserat aber eine Auseinandersetzung gewonnen hatte und Liebich wieder als Mann ansprechen durfte, schwenkte auch der “Spiegel” um. Also im Klartext: Er wusste die ganze Zeit, dass eine Person mit Penis ein Mann ist, hatte aber Angst, diese Tatsache auszusprechen. Da gilt das Motto des Gründers Rudolf Augstein dann nicht mehr: „Sagen, was ist.“ Augstein saß übrigens für seine Überzeugungen einst dreieinhalb Monate (!) in Untersuchungshaft.

Die “Spiegel”-Kolumnisten Sibylle Berg, Margarete Stokowski, Samira El Ouassil und Sascha Lobo solidarisierten sich offen mit der Antifa. Letzterer erklärte: „Es gibt Haltungen, die innerhalb des Diskurses der liberalen Demokratie nichts zu suchen haben.“ Ferda Ataman, inzwischen Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, bekundete, sie gehöre zu denen, „die Grenzen für Sagbares gut finden“, weshalb jede Gesellschaft „wohltuende Tabus“ brauche: „Sollen wirklich alle alles sagen dürfen?“ Gleichzeitig wagt der “Spiegel” einen Spagat, wenn er behauptet, es gebe keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, aber immer wieder über Fälle berichtet, in denen Personen wegen der falschen Meinung den Job verloren haben. Beispielsweise wurde die AfD-Politikerin Martina Müller, die in einem Hospiz arbeitet, wegen ihres politischen Engagements gekündigt.

Ein Widerspruch. Oder etwa nicht? – Weit gefehlt! Gerade die ständigen Erinnerungen daran, dass die Meinungsfreiheit nicht gefährdet sei, rufen dem normalen Bürger ins Gedächtnis, dass er aufpassen sollte, was er sagt. Denn gäbe es die Meinungsfreiheit, würde dies niemand erst betonen müssen. Gleichzeitig wäre die Cancel Culture als Herrschaftsinstrument bedeutungslos, wenn niemand von ihrer Existenz wüsste. Nur wenn man weiß, dass man den Job schnell los sein könnte, behält man seine Meinung besser für sich.

Bürokratischer Spießrutenlauf

Vor allem der Abschnitt über die AfD ist im Artikel deutlich zu kurz geraten. Für den “Spiegel” kann eine rechte Partei immer nur Täter, aber niemals Opfer sein. Auch René Pfister, “Spiegel”-Autor, der 2022 das durchaus lesenswerte Buch „Ein falsches Wort“ verfasste, scheute sich davor, den „bösen Rechten“ beizuspringen. Dabei hat sich mittlerweile eine autoritäre Tendenz in „UnsereDemokratie™“ eingeschlichen, die jeden aufrechten Journalisten aufschrecken müsste – selbst wenn er eigentlich links tickt. Aktuell müssen Vertreter der AfD die meisten körperlichen Übergriffe erfahren. In der Berichterstattung aufgegriffen werden aber vorrangig Attacken auf linke Politiker. Und immer häufiger gibt es für die Taten der Antifa nicht bloß stillschweigende Zustimmung, sondern auch handfeste Unterstützung. Viele linksextreme Gruppierungen, die offiziell nur antifaschistische Bildungsarbeit anbieten, bekommen über Demokratieförderprogramme Geld ausgeschüttet. 2020 hatte Renate Künast noch im Bundestag eine verlässliche Finanzierung der Antifa gefordert.

Die politische Auseinandersetzung dringt mittlerweile auch in den privaten Bereich ein. So gründete sich beispielsweise ernsthaft eine Elterninitiative, die darauf drängte, dass die Tochter des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier aus dem Kindergarten ausgeschlossen wird. Zur Erinnerung: Frohnmaier ist ursprünglich Rumäne, seine Ehefrau koreanischer Abstammung. So viel also zu den allgegenwärtigen Rassismusvorwürfen; ein besseres Beispiel für Sippenhaft ist kaum denkbar. Denn anders als bei anderen Fällen, bei denen Kinder von AfD-Politikern Privatschulen verlassen mussten, kann ein vierjähriges Mädchen unmöglich die Weltsicht seiner Eltern weitertragen. Immer wieder klagen rechte Aktivisten, Journalisten, Verlage et cetera, dass ihre Bank ihnen das Konto gekündigt habe. Für die Betroffenen, die ja oft genug noch in anderen Rechtsstreitigkeiten stecken, ist das ein bürokratischer Spießrutenlauf. Und neben der Meinungsfreiheit werden nun auch parlamentarische Rechte zunehmend beschnitten. Doch eine Demokratie ohne Opposition ist keine. Dass der AfD elementare parlamentarische Rechte vorenthalten werden, bietet also Anlass zur Sorge.

Auf einer Stufe mit Indien

Schon 2017 wurde die Geschäftsordnung des Bundestages geändert. Der Alterspräsident, der die Wahl des Bundestagspräsidenten leitet, sollte fortan nicht mehr nach Lebensjahren, sondern nach Dienstjahren bestimmt werden. Denn im klassischen Sinne wäre der AfD-Politiker Wilhelm Gottberg Alterspräsident geworden, der neuen Fassung nach aber Wolfgang Schäuble. Dieser trat den eher symbolischen Posten aber an Hermann Otto Solms, den „zweitältesten“ Bundestagsabgeordneten, ab, damit seine Wahl zum regulären Bundestagspräsidenten nicht den Anschein von Befangenheit hatte. Übrigens war der Vorgang illegal: Ein jeweils amtierender Bundestag kann nur für seine eigene, nicht aber für eine kommende Legislaturperiode die Geschäftsordnung bestimmen.

Bekanntermaßen bekam die AfD auch nie einen Bundestagsvizepräsidenten, also einen Sitz im Parlamentspräsidium. Bei internen Absprachen blieb sie daher stets außen vor.

Außerdem wurden der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung bislang die staatlichen Fördergelder vorenthalten, die alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien wie selbstverständlich erhalten. Das alles hätte der “Spiegel” bereits in seiner großen Titelstory 2019 anmerken können. Seitdem hat sich die Situation merklich verschärft.

2016 forderte Christian Bangel in der “Zeit”, den Bundeszwang gegenüber der sächsischen (CDU-geführten) Landesregierung durchzusetzen, da diese in seinen Augen nicht entschieden genug gegen Pegida vorging, um Flüchtlinge zu schützen. Die Bundesregierung würde mit Zustimmung des Bundesrats dann einen Bundeskommissar einsetzen, der dem Ministerpräsidenten je nach Sichtweise zur Seite steht oder gleich ganz entmachtet. Was man damals noch als exotische Position abtun konnte (dergleichen ereignete sich zuletzt in der Endphase der Weimarer Republik), wurde zuletzt häufiger mit Blick auf die AfD erörtert, beispielsweise von der Kampagnen-NGO “Campact” oder verschiedenen linken Juristen, darunter auch dem ehemaligen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts Peter Huber. Der Grünen-Politiker Till Steffen erteilte diesem Szenario in einem Interview zwar noch eine Absage, aber allein schon, dass die Frage gestellt wurde, spricht Bände. Deutschland würde dann übrigens auf eine Stufe mit Indien herabsinken, wo dergleichen seit der Staatsgründung schon über 100 Mal vorkam.

Outgesourcte Probleme

Nicht zu vergessen, dass 2020 fast schon versehentlich Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt wurde. Der FDP-Kandidat hatte auch die Stimmen von CDU und AfD auf sich vereinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel pochte darauf, dass die Wahl “rückgängig gemacht” werden müsse, was letztlich auch geschah. Wie das Bundesverfassungsgericht 2022 feststellte, hatte sie damit das Neutralitätsgebot und Chancengleichheit der Parteien verletzt. Allerdings war Merkel zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr im Amt. Sie konnte es also verschmerzen, über eine Sprecherin lediglich ausrichten zu lassen, sie „respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“. Erst vor wenigen Jahren wurde schon in Venezuela ein oppositioneller Gouverneur „weggekemmericht“. Im letzten Jahr hätten alle Alarmglocken klingeln müssen, als die neue Bundesregierung ernsthaft plante, ein Lügenverbot einzuführen. Denn wer entscheidet, was eine Lüge ist? Etwa das Wahrheitsministerium? Die Koalition plante, dass eine staatsferne Medienaufsicht über die Wahrheit wachen solle. Wie staatsfern aber etwas sein kann, das vom Staat ins Leben gerufen wurde, steht auf einem anderen Blatt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren Meldestellen für “menschenfeindliche Aussagen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”. Wenn aber nicht strafbar – wozu dann melden? George Orwell hätte seine helle Freude an so einer Formulierung gehabt. Offiziell sollen diese Meldestellen den betroffenen Personen das Gefühl vermitteln, gehört zu werden und in die Forschung Eingang zu finden. Namensnennungen würden natürlich anonymisiert. Man braucht aber nur wenig Phantasie, um hier eine aufkommende Denunziationskultur zu sehen. Zudem wird immer häufiger auf eine Klarnamenpflicht im Internet gedrängt. Politikerbeleidigungen wären dann umso einfacher vor Gericht zu bringen. Seltsam: Als in der Türkei in diesem Jahr eine Altersgrenze für Social Media durchgesetzt wurde, die sich nur mit der Vorlage von Ausweisdokumenten überprüfen lässt, las man im “Spiegel”, damit sei „die Anonymität im Netz beendet“. Es handele sich um einen „Übergang in eine autoritäre Überwachungsgesellschaft“. Da laut Grundgesetz keine Zensur stattfindet, der Staat also nicht selbst zensieren darf, wurde das Problem einfach outgesourct. Facebook wurde durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter Druck gesetzt, bestimmte Inhalte zu löschen, und beauftragte zu diesem Zweck eine Bertelsmann-Tochter, die sogenannte Löschzentren betrieb. Was ist Beleidigung, was Hetze, was Kritik? Da die Löschzentren intransparent arbeiten, ist das kaum nachzuvollziehen.

Gummiparagraph Volksverhetzung

Die Bundesnetzagentur unterstützt diese Löschzentren, indem sie den Status als „Trusted Flagger“ (etwa “vertrauenswürdiger Hinweisgeber”) verleiht. Bestimmte Organisationen können Hinweise liefern, die in den Löschzentren bevorzugt bearbeitet werden. Wie sich herausstellte, hatte einer der Flagger für „antimuslimischen Rassismus“ selbst Kontakte zu islamistischen Organisationen.

Die „staatsfernen“ Medienanstalten setzen sich mittlerweile dafür ein, bestimmte Medien öffentlich zu bevorzugen, wenn sie einen „öffentlichen Mehrwert“ (gemeint ist wohl eine staatstreue Haltung) nachweisen können. In Absprache mit den sozialen Netzwerken sollen deren Inhalte im Algorithmus bevorzugt angezeigt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Wer keinen „öffentlichen Mehrwert“ besitzt, der erscheint eben seltener auf dem Bildschirm. Jüngst wurden mehrere Kommunalpolitiker der AfD, die sich für Ämter wie Landrat oder Bürgermeister bewarben, von den zuständigen staatlichen Behörden von der Wahl ausgeschlossen. Es bestünden angeblich Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Da die Amtsinhaber tatsächlich auch Beamte wären (und keine Parlamentarier), gab es diese juristische Möglichkeit. Den abgelehnten Bewerbern wurde mitgeteilt, dass sie den Rechtsweg beschreiten könnten – wobei die Gerichte erst nach der Wahl entscheiden würden. Es gibt Bestrebungen, auch Kandidaten für das Parlament auszuschließen, zum Beispiel, wenn sie vorher wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Bei einer unabhängigen Justiz dürfte dieser Vorschlag einen eigentlich kaltlassen. Wer dann sein passives Wahlrecht verlieren sollte, der hätte es auch verdient. Aber Volksverhetzung ist ein Gummiparagraph. Marie-Thérèse Kaiser traf es beispielsweise, weil sie warnte, durch die Einwanderung von afghanischen Ortskräften könne es zu Gruppenvergewaltigungen kommen.

2021 fielen alle AfD-Kandidaten für den Vorsitz in den jeweiligen Bundestagsausschüssen durch. Die Möglichkeiten, an der Ausarbeitung von Gesetzen mitzuarbeiten, sind dadurch stark beschnitten. Ebenso hat die AfD keinen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium, das den Inlands-, Auslands- und Militärgeheimdienst überwacht. Bestimmte Entscheidungen konnten Parlamente bislang nur mit Zweidrittelmehrheit treffen. Dazu gehören unter anderem Verfassungsänderungen und die Besetzung von Richterposten. Die AfD hatte damals zwar kein aktives, zumindest aber ein passives Mitspracherecht. Stichwort: Sperrminorität. Die AfD hätte somit niemals einen eigenen Verfassungsrichter berufen, wohl aber einen nicht genehmen Kandidaten verhindern können. In mehreren Landtagen wurde die Regel nun dahingehend verändert, dass wichtige Posten in der Justiz auch mit einfacher Mehrheit besetzt werden können. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts gilt seit 2024, dass sie auch durch den Bundesrat gewählt werden können, falls sie im Bundestag durchfallen.

Gezielt Vorstöße gegen die Opposition

Jüngst wurde im Landtag von Rheinland-Pfalz das nötige Quorum für einen Untersuchungsausschuss von 20 auf 25 Prozent der Parlamentarier angehoben. Zufälligerweise liegt die frisch gewählte AfD-Fraktion genau zwischen diesen beiden Werten. Da die Grünen bereits angekündigt haben, niemals gemeinsam mit der AfD abzustimmen, und die Regierungsparteien vermutlich keinen Untersuchungsausschuss gegen sich selbst ins Leben rufen werden, dürfte die dortige Koalition aus CDU und SPD zumindest für eine Legislaturperiode sicher vor lästigen Fragen sein. Ob bald ein Drittel aller Abgeordneten nötig sein wird? Mittlerweile wird auch diskutiert, die Zahl der parlamentarischen Anfragen zu begrenzen. Dies würde zwar für alle Parteien gleichermaßen gelten, aber unverhältnismäßig stark die AfD treffen, die sich hierbei besonders hervortat. Ebenso gibt es Vorstöße, parlamentarische Mitarbeiter genauer unter die Lupe zu nehmen, was ihre Anstellung oder die Ausstellung von Hausausweisen betrifft. Diesen Vorschlägen ist gemein, dass sie nur auf die Opposition abzielen. Sollte die AfD erstmals tatsächlich eine Mehrheit der Abgeordneten in einem Parlament stellen, wäre sie gegen die Gängelei gewissermaßen immun.

Daher ist Kreativität gefragt: Der grüne Finanzminister Baden-Württembergs, Danyal Bayaz, schlug kürzlich vor, die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zu stoppen, falls dort eine AfD-Regierung „rechtsstaatlich fragwürdige Sonderwege“ gehe“. Sein Bundesland gehört bekanntlich zu den innerdeutschen Nettozahlern. Er verwies auf Viktor Orbán als Vorbild. Denn der ungarischen Regierung wurden ebenfalls EU-Mittel verwehrt. Die Idee dahinter: Wer “falsch” wählt, wird bestraft. Auch “Spiegel”-Vize Nikolaus Blome schloss sich diesem Vorstoß an. Mit dieser Analogie haben beide sogar recht – aber anders als gedacht: Denn in der „illiberalen Demokratie“ Ungarn war es üblich, dass Regionen, die es wagten, für die Oppositionsparteien zu stimmen, staatliche Fördergelder verloren.


Mittwoch, 26. August 2026

“Professorin“ Baerbock: Die Karriere als Perpetuum mobile

von Thomas Hartung

Caligula machte sein Pferd zum Senator – Und Baerbock wird Professorin…



Es gibt politische Karrieren, die sich aus einer erkennbaren Begabung erklären. Helmut Schmidt konnte analysieren und reden, Joschka Fischer besaß beträchtliches rhetorisches Talent, Angela Merkel verband Geduld mit Machtinstinkt. Man muss all diese Politiker nicht mögen, um zu verstehen, weshalb sie nach oben gelangten. Doch dann gibt es noch Annalena Baerbock. Die Berliner Publizistin Jana Hermann hat das Phänomen auf eine ebenso einfache wie unangenehme Frage zugespitzt: Was eigentlich ist die besondere Fähigkeit, die diese außergewöhnliche Laufbahn erklärt? Kanzlerkandidatin, Außenministerin, Präsidentin der UN-Generalversammlung – und nun eine Professur an der Columbia University? Hermanns Pointe: Baerbocks vielleicht bemerkenswerteste Begabung bestehe darin, dass sich „immer jemand“ finde, „der ihr die nächste Tür öffnet“.

Nun erhält Baerbock keine klassische Forschungsprofessur; sie soll „Professor of Professional Practice“ für “Global Leadership” und Co-Direktorin eines entsprechenden Masterprogramms werden. Eine solche Praxisprofessur verlangt keine Habilitation. Gerade das macht den Fall interessanter. Die Frage lautet nicht: Wie kann jemand ohne wissenschaftliche Karriere Professorin werden? Sondern: Wie verwandelt sich mehr als fragwürdige politische Karriere selbst in eine akademisch zertifizierbare Qualifikation für „Global Leadership“? Damit führt Baerbocks Weg mitten hinein in die Funktionsweise einer transnationalen Elite, deren Kapital institutionell beglaubigte Bedeutung ist.

Die Akkumulation von Geeignetheit

Baerbocks Lebenslauf ist keineswegs leer: Studium, LL.M. an der “Titelmühle” LSE (obwohl ihre Thesis noch niemand gesehen hat), abgebrochene Promotion, für die sie dennoch 40.000 Euro Förderung genommen hat, ein Buch mit einem Ghostwriter geschrieben, Parteikarriere bis zur Kanzlerkandidatur und dann Außenministerin. Das mag man unter bestimmten Kreisen und Perspektiven “Karriere” nennen. Für andere ist es eine Serie von Unfällen. Hermanns Einwand wird als institutionelle Frage interessant. Die entscheidende Eigenschaft moderner Spitzenkarrieren besteht darin, dass jede erreichte Position zur Begründung der nächsten wird. Warum eignet sich jemand für ein internationales Spitzenamt? Weil er Außenminister war. Warum zum Außenminister? Weil er Parteivorsitzender und Kanzlerkandidat war. Jede Station zertifiziert die vorherige und legitimiert die nächste. Die Karriere wird zum Perpetuum mobile.

Die Soziologie kennt dafür den “Matthäus-Effekt”: „Wer da hat, dem wird gegeben.“ Im politischen Milieu funktioniert ein ähnliches Prinzip: Wer einmal die Schwelle zur Prominenz überschritten hat, konkurriert nicht mehr unter denselben Bedingungen. Sein Name besitzt Eigenkapital. Das Amt adelt den Amtsinhaber; der ehemalige Amtsinhaber adelt anschließend die Institution. Die Columbia bekommt eine ehemalige Außenministerin und UN-Generalversammlungspräsidentin. Baerbock bekommt Columbia. Beide tauschen Prestige (wobei die PR-Abteilung der Universität angesichts Baerbocks tatsächlichem Ruf hier offenkundig eher schlecht beraten war). Und nun folgt also „Global Leadership“. Schon der Begriff ist ein Meisterwerk spätmoderner Institutionensprache: Man lehrt nicht Diplomatiegeschichte. Man lehrt “Leadership” – eine Qualifikation, die sich am einfachsten dadurch nachweisen lässt, dass man “Leader” gewesen ist. Der Kreis schließt sich. Gegen Praxisprofessuren ist nichts einzuwenden. Doch wenn Erfahrung die Qualifikation ist, muss man nach deren Qualität fragen dürfen. Hat die Person eine internationale Krise gelöst? Eine Doktrin entwickelt? Oder genügt die Tatsache, bedeutende Ämter innegehabt zu haben?

Die Elite zertifiziert sich selbst

Andernfalls wird Erfahrung tautologisch: Man ist qualifiziert, Spitzenpositionen zu erklären, weil man Spitzenpositionen besessen hat. Das Amt selbst wird zum Leistungsnachweis. Die klassische Leistungsgesellschaft kannte äußere Prüfungen – ein Ingenieur musste rechnen können, ein Wissenschaftler Forschung vorweisen. Je höher man in institutionelle Sphären gelangt, desto schwieriger wird die Leistungsmessung. Was genau ist ein erfolgreicher Außenminister? Wie misst man „Global Leadership“? An die Stelle harter Kriterien treten wechselseitige Anerkennungsakte. An die Stelle des Geburtsadels ist teilweise ein Funktionsadel getreten. Seine Mitglieder besitzen Lebensläufe: Parlament, Ministerium, internationale Organisation, Universität, Stiftung. Jede Station erhöht den Marktwert für die nächste. Sobald eine bestimmte Höhe erreicht ist, wird der weitere Aufstieg selbstreferentiell.

Fehler verlieren asymmetrisch an Bedeutung. Im Spitzenmilieu der Politik kann selbst eine Niederlage in neues Karrierekapital verwandelt werden. Baerbock wurde 2021 Kanzlerkandidatin und nicht Kanzlerin; der Wahlkampf führte dennoch ins Außenministerium. Mit dem Ende der Ministerzeit endete die Karriere nicht; sie führte nach New York. Nun wartet die Columbia. Die Karriere besitzt eine eingebaute Stoßdämpfung. Sie fällt nicht auf den Boden zurück, sondern auf das nächste Netzwerk.

Entscheidender ist Anschlussfähigkeit. Baerbock spricht die Sprache des westlichen institutio-nellen Milieus nahezu perfekt – Multilateralismus, Nachhaltigkeit, Menschenrechte, “feministische Außenpolitik”, Klimaschutz, “regelbasierte Ordnung”, “Global Leadership”. Das ist das Vokabular eines Milieus; wer es beherrscht, signalisiert Zugehörigkeit. Ihre besondere Fähigkeit könnte darin bestehen, dass sie für die Menschen hinter den Türen unmittelbar als jemand erkennbar ist, der dazugehört. Denn Baerbock wurde durch politische Netzwerke für ihre künftige Rolle als globalistische Paradefunktionärin aufgebaut: Heinrich-Böll-Stiftung, Marshall Memorial Fellowship des German Marshall Fund und Young Global Leaders des Davoser Weltwirtschaftsforums (WEF). Und sie hatte den richtigen Ehemann, erkennt Thüringens AfD-Chef Björn Höcke auf Facebook: “Daniel Holefleisch leitete in der grünen Bundesgeschäftsstelle den Bereich Unternehmenskontakte und Fundraising – also genau jene Schnittstelle, an der Partei, Geldgeber, Lobby und professionelle Kommunikation zusammentreffen.”

Meritokratie und Moral

Die neue Elite legitimiert sich anders. Der politische Funktionsadel verweist auf Werte. Moralisches Kapital ist schwerer zu bilanzieren als wirtschaftliches. Der gute Zweck absorbiert einen Teil der Frage nach dem guten Ergebnis. So entsteht eine Verschmelzung von Meritokratie und, nennen wir es, Moralokratie: Man gilt als qualifiziert, weil man wichtige Ämter bekleidete; man bekleidete sie, weil man für die richtigen Ziele stand; und die Institutionen bestätigen, dass diese Ziele richtig sind. Baerbocks Columbia-Berufung könnte eine Gelegenheit für ernsthafte Lehre sein – etwa ein Seminar, in dem sie ihre Amtszeit ehrlich analysiert. Praxiswissen entsteht oft aus Irrtümern. Voraussetzung wäre Selbstdistanz. Jana Hermann erinnert an Joschka Fischer, der ebenfalls in akademische Zusammenhänge wechselte – obwohl er keinen Hochschulabschluss besaß. Bei Fischer waren rhetorische Kraft und Machtinstinkt jedoch offenkundig; er war, bei aller Kritikwürdigkeit, ein politisches Naturtalent. Baerbocks Fall provoziert stärker, weil zwischen institutioneller Anerkennung und wahrgenommener Begabung eine eklatante Spannung und Diskrepanz besteht.

Die härtere Frage lautet: Was ist das „Baerbock-Prinzip“? Was wird später als ihre “Schule“ der Außenpolitik gelten? Der stärkste Satz in Hermanns Beitrag betrifft „all die anderen“, die solche Chancen niemals bekommen. Jede Berufung hat eine unsichtbare Rückseite. Vielleicht gibt es Diplomaten mit dreißig Jahren Verhandlungserfahrung oder Wissenschaftler, die internationale Organisationen erforscht haben. Sie besitzen weniger öffentliche Bekanntheit – und damit weniger institutionelle Konvertibilität. Das ist das eigentliche meritokratische Problem – weniger die bissige Behauptung, Baerbock könne nichts, obwohl diese Polemik zu Recht vielfach bemüht wird. FDP-Chef Wolfgang Kubicki lästert etwa auf X: „Was wusste Merz, als er erklärte, er wolle seine Kinder nicht in den USA studieren lassen?“ Die rheinland-pfälzische AfD-Vizechefin Nicole Höchst mutmaßt auf Facebook eine “Mischung aus Dunning-Kruger-Effekt und Peter-Prinzip”. “Für die nächsten Jahre kann sie in Deutschland erstmal keinen Schaden anrichten”, freut sich Ex-GdP-Chef Rainer Wendt ebenfalls auf Facebook: “Sie hat den Wortsalat zur Kunstform erhoben und vereinte Diplomaten rivalisierender Großmächte in vernichtender Kritik”, befand Höcke.

Mechanismus ganz ohne Skandal

“Diese Professur erhielt sie nicht trotz, sondern wegen ihrer Mittelmäßigkeit. Denn globalistisch-transatlantische Netzwerke rekrutieren, fördern und belohnen im Bereich des Politischen nicht die fähigsten und intelligentesten Köpfe – diese könnten einem ja gefährlich werden. Gefragt sind vielmehr stromlinienförmiges Mittelmaß, ideologische Konformität und Loyalität”, ärgert sich der Europaabgeordnete Tomasz Froehlich auf X und spricht von einer “Belohnungsprofessur”. Alexander Wendt erklärt auf “Publicomag” gar: “Wenn ein Clown in den Palast einzieht, dann wird nicht der Clown zum König, sondern der Palast zum Zirkus.” Die relevante Frage aber lautet: Warum gerade sie? Welche Kriterien wurden angelegt? Welche Alternativen gab es? Welche Leistungen gaben den Ausschlag? Eine offene Gesellschaft unterscheidet sich von einer höfischen dadurch, dass Eliten ihre Stellung begründen müssen. Der Hof antwortet: Weil er bereits dazugehört. Die Meritokratie: Weil er etwas nachweisbar besser kann. Die moderne Netzwerkgesellschaft droht zwischen beide Prinzipien zu geraten. Jeder Beteiligte kann vollkommen überzeugt sein, schlicht die naheliegendste Kandidatin auszuwählen. Gerade darin liegt die Eleganz des Systems.

Jana Hermanns Bild von der Tür ist treffend. Vielleicht steht hinter Baerbocks Karriere gar kein geheimnisvoller Türöffner. Vielleicht ist die Architektur selbst entscheidend. Wer einmal in den richtigen Korridor gelangt ist, findet Türen, deren Schlösser auf dieselben Schlüssel reagieren: Bekanntheit, politische Erfahrung, internationales Netzwerk und akkumuliertes Prestige. Der Mechanismus funktioniert ohne Skandal. Er besteht aus hundert jeweils plausiblen Einzelentscheidungen. Baerbock war Parteivorsitzende – also konnte sie Kanzlerkandidatin werden. Sie war Kanzlerkandidatin – also Außenministerin. Sie war Außenministerin – also UN-Generalversammlungspräsidentin. Sie war das – also kann sie “Global Leadership” an der Columbia lehren. Jeder Satz klingt plausibel. Erst hintereinander gelesen entsteht Hermanns Frage: Was war die ursprüngliche außergewöhnliche Leistung?

Die Tür, die immer offensteht

Vielleicht liegt darin die unfreiwillige Pointe der neuen Berufsbezeichnung Baerbocks: „Professor of Professional Practice in Global Leadership“ lässt sich auch als Selbstbeschreibung eines Milieus lesen. Eine internationale Klasse aus Politikern, Funktionären, Stiftungsmitarbeitern und Akademikern betrachtet Führung als übertragbare Kompetenz. Man regiert nicht mehr Deutschland. Man betreibt “Global Leadership”. Der Begriff versöhnt Macht und Moral. „Leadership“ klingt nach Harvard-Seminar und Flughafenlounge. Genau hier bekommt Baerbocks Columbia-Berufung symbolische Bedeutung. Sie ist die akademische Weihe eines bestimmten Politikertyps.

Der Politiker des Netzwerkzeitalters erlebt institutionelle Metamorphosen. Seine Karriere endet nicht; sie ändert bloß ihren Aggregatzustand. Aus demokratischer Legitimation wird diplomatisches Prestige, daraus akademische Autorität. In bestimmten gesellschaftlichen Höhenlagen verändert sich die Definition von Leistung. Leistung bedeutet dort nicht mehr ausschließlich, etwas außergewöhnlich gut zu können. Leistung kann auch darin bestehen, bereits ausgewählt worden zu sein. Das Amt erzeugt Reputation, die Reputation das nächste Amt – und irgendwann erscheint die Karriere selbst als Beweis jener Begabung, die sie ursprünglich erklären sollte.

Vielleicht besitzt Baerbock tatsächlich jene Fähigkeit, die Hermann ihr ironisch zuschreibt: Es findet sich immer jemand, der die nächste Tür öffnet. Aber womöglich unterschätzt diese Formulierung das Phänomen sogar noch. Denn der vollkommenste Funktionsadel braucht nicht einmal mehr einen Türöffner; ab einer gewissen Höhe erkennt ihn die Tür von selbst und springt auf.


IS-Angeklagter: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben!”

von David Berger

Betende Muslime in Deutschland: Fließende Übergänge zu radikaler islamischer Glaubensauslebung



Zwei in Deutschland geborene, mithin formal deutsche Muslime stehen in Frankfurt seit gestern vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen eine jahrelange Sympathie für den „Islamischen Staat“ und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Einer der Angeklagten soll sogar einen Selbstmordanschlag in Deutschland erwogen haben. Ausgerechnet er erklärt nun vor Gericht: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“ Es ist ein Satz, der enorm viel über ein Land aussagt, in dem Gedenktage nicht für die Opfer islamisticher Gewalt, sondern gegen “Islamophobie” eingeführt werden. Seit Dienstag müssen sich Edis Z. (27) und Jiyan K. (19) vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Beide wurden in Kassel geboren, beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit – und beiden wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich über Jahre hinweg mit der Ideologie des Islamischen Staates identifiziert zu haben.

Der schwerste Vorwurf betrifft Edis Z.: Nach Darstellung der Anklage soll er spätestens seit Januar 2023 den Entschluss gefasst haben, als „Märtyrer der islamistischen Ideologie“ zu sterben. Dafür habe er erwogen, sich einer bewaffneten islamistischen Gruppierung anzuschließen. Doch offenbar ging es zeitweise auch um einen Anschlag mitten in Deutschland: Laut Anklage soll Z. einen Selbstmordanschlag entweder mit einem Sprengstoffgürtel oder mithilfe eines Fahrzeugs in Betracht gezogen haben. Die “Welt“ berichtet ebenfalls, dass beiden Angeklagten vorgeworfen wird, für den IS kämpfen und „Ungläubige“ töten zu wollen; einer von ihnen habe über einen Anschlag mit Sprengstoffgürtel oder Fahrzeug nachgedacht.

Festnahme unmittelbar vor der Ausreise

Später sollen sich die Pläne dann auf eine Ausreise konzentriert haben: Edis Z. buchte demnach einen Flug von Hannover nach Beirut, um anschließend nach Damaskus weiterzureisen. Jiyan K. wollte über die Türkei nach Syrien gelangen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollten dort eine Ausbildung an Schusswaffen und anschließend die Teilnahme an Kampfhandlungen beziehungsweise an der Tötung anderer Menschen folgen. Dazu kam es nicht. Die Sicherheitsbehörden hatten die Männer bereits monatelang observiert. Z. wurde am Flughafen Hannover festgenommen, K. am Flughafen Stuttgart – jeweils unmittelbar vor der geplanten Abreise. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat noch nicht über die Vorwürfe entschieden; ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.

Edis Z. bestreitet vor Gericht insbesondere, einen konkreten Anschlagsplan für Deutschland verfolgt zu haben. Zugleich räumt er seine damalige Radikalisierung ein. Nach der Trennung von seiner Frau sei er immer tiefer in eine islamistische Gedankenwelt geraten. Er sei „in meiner Blase gefangen“ gewesen. Heute schäme er sich: „Ich war radikalisiert und frustriert.“ Dann fällt jener Satz, der mehr aussagt als die zahllosen Dokumente von runden Tischen des Islam-Appeasements: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“ Diese Aussage hat es in sich. Denn seit Jahren wird Deutschland vorgeworfen, Muslime würden hier diskriminiert, ausgegrenzt oder an der Ausübung ihrer Religion gehindert. Islamverbände und Aktivisten beklagen regelmäßig „Islamfeindlichkeit“ und gesellschaftliche Benachteiligung. Und nun erklärt ausgerechnet ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine erhebliche islamistische Radikalisierung vorwirft, dass er seine Religion nirgendwo besser als in Deutschland ausleben könne. Vielleicht sollte man diesen Satz ernst nehmen.

Religionsfreiheit: Von der Wichtigkeit der Unterscheidung

Deutschland gehört tatsächlich zu den Staaten, in denen Muslime ihre Religion außerordentlich frei praktizieren können, mit staatlichem Wohlwollend, struktureller Hypertoleranz und sogar Förderung bei zugleich blinder, kritikloser Sympathie von Medien und Kulturbetrieb: Sie können Moscheen errichten, islamische Vereine gründen, den Koran verbreiten, öffentlich beten, religiöse Kleidung tragen, ihre Glaubensüberzeugungen und Sonderrechte reklamieren, deren exzessive Wahrnehmung die Gewohnheiten der einheimischen Kultur zunehmend verdrängen. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes schützt auch den Islam, obgleich dieser eigentlich keine bloße Religion eher eine totalitäre Weltanschauung (und daher nicht mit anderen Religionen vergleichbar) ist. Das Problem dieses Falles ist deshalb gerade nicht zu wenig Religionsfreiheit.

Ein freiheitlicher Staat muss Religion schützen. Er muss aber zugleich eine Religion gesondert beobachten, in der Religion und eine gewalttätige Politik weder von der Idee noch in der real existierenden Form dieser Religion wirklich sauber zu trennen sind. Gerade der Islam stellt liberale Gesellschaften dabei vor ein grundsätzliches Problem. Ihre Offenheit kann von Menschen genutzt werden, die diese Offenheit selbst ablehnen. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit schaffen große Räume für friedliches religiöses Leben – werden aber zugleich von extremistisch-muslimischen Milieus immer mehr missbraucht, die die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt komplett zerstören werden, an dem sie sich mächtiger glauben als die anderen Religionen.


Steuern auf alles von allen für alle

von Michael Münch

Abzocke als Staatsprinzip: Finanzvollpfosten Klingbeil



Die wahren Absichten werden deutlich: Es geht nur noch ums Abzocken als Selbstzweck, egal wie absurd. Das jüngste Beispiel: Eine Zuckersteuer, die auch für zuckerfreie Getränke gilt. Klar: Sie brauchen immer mehr frisches Geld für die Ukraine und die Alimentierung von Millionen Migranten. Klingbeil wird gierig; Neuverschuldung ohne Ende reicht ihm nicht mehr – und langsam werden die wahren Absichten auch noch für den Letzten durchsichtig. Deutschland hat offenbar ein neues Steuerprinzip entdeckt: Besteuert wird nicht mehr nur, was man tut – sondern vorsichtshalber auch das Gegenteil. Zuckersteuer auf zuckerfreie Cola? Hervorragend! Wer keinen Zucker trinkt, beweist schließlich nur, wie raffiniert er sich der Zuckersteuer zu entziehen versucht! Als Nächstes kommt dann wohl die Tabaksteuer für Nichtraucher – denn wer nicht raucht, schadet schließlich Tabakindustrie und dem Gesundheitssystem – denn er lebt womöglich länger. Das verursacht nebenbei auch unnötige Rentenkosten.

Wie wäre es mit einer KFZ-Steuer für Fußgänger? Schließlich benutzen sie ebenfalls Zebrastreifen und schauen den Autos beim Vorbeifahren zu. Das ist passive Verkehrsteilnahme! Und eine Hundesteuer für Katzenhalter wäre ebenfalls logisch: Die Katze hätte schließlich auch Hund werden können. Vielleicht fühlt definiert sie sich sogar als Katze! Jedenfalls ein verhinderter Steuerfall. Höchste Zeit wird es auch für eine Flugsteuer für Menschen mit Höhenangst – denn wer nicht fliegt, entzieht sich seit Jahren seiner klimapolitischen Verantwortung durch Nichtbeteiligung an Kerosinsteuer und CO2-Abgaben! Die Alkoholsteuer für Abstinenzler folgt automatisch; wer nüchtern bleibt, muss wenigstens fiskalisch einen mittrinken! Und dann die Kirchensteuer für Atheisten – als spirituelle Vorhaltepauschale. Eine Vergnügungssteuer für schlecht Gelaunte wäre besonders ergiebig; irgendwann werden die doch wohl sicher mal gelacht haben – und sei es nur über die Politik dieser Regierung.

Nachatmen wird nachversteuert

Die folgerichtige Grundsteuer für Obdachlose lässt sich ebenfalls erklären: Sie halten sich schließlich permanent auf Grund und Boden von irgendwem auf, im Zweifel der Allgemeinheit. Die Zweitwohnungssteuer für Menschen ohne Wohnung ist dann die nächste Konsequenz: Denn wer keine erste Wohnung hat, hat theoretisch auch keine zweite. Und dann erst die Erbschaftsteuer für Kinderlose – nur gerecht, denn die sparen schließlich den ganzen Erbvorgang. Die Kaffeesteuer für Teetrinker heißt künftig Koffeinvermeidungsausgleich, und die Sektsteuer für Wassertrinker bekräftigt die Solidarität mit den Trinkfreudigen. Muss sein! Eine Autobahnmaut fürs Homeoffice wäre ebenfalls dringend nötig: Wer zu Hause bleibt, verursacht weniger Stau – und muss für diesen Vorteil natürlich bezahlen. Die CO2-Abgabe fürs Luftanhalten kommt als Nächstes. Nachatmen wird selbstverständlich nachversteuert. Und die Plastiksteuer für Stoffbeutelbesitzer gleicht den entgangenen Plastiktütenumsatz aus.

Die Fleischsteuer für Veganer könnte Schnitzelsolidaritätszuschlag heißen. Die Solarabgabe für Kellerwohnungen ist wiederum überfällig: Wer keine Sonne bekommt, spart schließlich verdächtig viel Photovoltaik! Und die Parkgebühr für Menschen ohne Auto wäre schon deshalb gerecht, weil sie wertvollen Parkraum nicht nutzen und damit künstlich freihalten. Und dann natürlich die geniale Krönung: Die Steuervermeidungssteuer! Sie wird immer dann fällig, wenn man etwas nicht kauft, nicht fährt, nicht raucht, nicht trinkt, nicht isst oder nicht besitzt. So wird aus dem alten Satz „Wer bestellt, bezahlt“ das neue Berliner Finanzprinzip: Wer nicht bestellt, bezahlt eben trotzdem. Wie gesagt: Langsam wird’s nicht nur lustig, sondern durchsichtig…


Hetz- und Vernichtungskampagne von “Campact“ gegen kritische Youtube-Kanäle – durch Erpressung von Werbekunden

von Theo-Paul Löwengrub

“Campact“-Mitgründer und geschäftsführender Vorstand Christoph Bautz (hier bei einer seiner Hetzreden gegen die demokratische Opposition bei der Hauptkundgebung gegen den Erfurter Bundesparteitags der AfD am 4. Juli 2026



Der linksextreme Verein “Campact e.V.”, eine der berüchtigtsten NGOs und metapolitischen Kampagnenorganisation Deutschlands, hat einen neuen Propagandafeldzug gestartet, um missliebigen freien Medien ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage durch Werbeeinnahmen zu entziehen: Rund 90 Unternehmen wurden schriftlich aufgefordert, ihre Werbeschaltungen auf Youtube zu “überprüfen”, natürlich mit unverhohlen drohendem Unterton. Benannt werden 62 Kanäle, darunter die von „Nius“, “Aktien mit Kopf“, “eingollan“, „Achtung Reichelt“ „Tichys Einblick“, „Apollo News“, die „Weltwoche“, „Epoch Times“, „Ketzer der Neuzeit“, „AUF1“, “Hallo Meinung“ und von “Love Priest“ Tim Kellner sowie auch der der AfD-Bundestagsfraktion und zahlreicher namhafter AfD-Politiker, die alle auf der “Campact“-Liste stehen – mit Beispielen, die die angeblich beanstandungswürdigen Gesinnungen der Kanäle dokumentieren sollen, was jedoch an Absurdität nicht zu überbieten ist.

Die von “Campact“ vorgenommene “Einordnung“ erfolgt dabei auf Kindergartenniveau – nach völlig substanzlosen und schwammigen Kategorien wie “AfD-nah“, “rechtsextrem“, “rechtspopulistisch“, “verschwörungsideologisch“, “AfD“ oder “nah an Rechtsextremen“ – und entspricht voll und ganz dem “Republikfeind”-Raster der einstigen Stasi, in deren übler Tradition diese Gesinnungsschnüffelei und linke Zersetzungsarbeit insgesamt auch lupenrein steht. Nachfolgend ein Screenshot der auf X öffentlich gemachten vollständigen Liste der betroffenen 62 Kanäle:


In dem Schreiben an Werbetreibende wird zudem behauptet, YouTube sei zu einem „zentralen Radikalisierungsort für die extreme Rechte“ geworden. Gemeinsam mit “Tausenden Unterstützern” habe man “recherchiert“, welche Unternehmen Werbung vor angeblichen „Hass- und Hetzvideos“ schalten. Sodann wird zunächst kaum subtiler Druck durch Kontaktschuld ausgeübt: Wenn die Unternehmen die von “Campact” als „Hetz-Kanäle“ verleumdeten Angebote künftig nicht als Werbepartner ausschließen sollten, würden sie mit ihrem „guten Ruf“ und möglicherweise auch ihrem Werbebudget Kanäle “unterstützen”, die „Desinformationen und Hass gegen Minderheiten verbreiten“. Anschließend folgt dann die drastische und klar erpresserische Warnung: „Wenn Sie Ihre Marke künftig nicht mit Hass und Hetze in Verbindung bringen wollen, nutzen Sie gerne die angehängte Liste von Kanälen als Grundlage für eine Sperrliste für Werbeschaltungen auf Youtube.“ Kanäle mit weniger als 10.000 Abonnenten finden sich nicht auf der Liste.

“Campact” prahlt damit, dass bereits 20 Unternehmen oder Marken erklärt hätten, ihre “Sperrlisten anpassen zu wollen”, darunter Aldi Süd, Edeka, Milram, die Drogeriekette dm, Procter & Gamble, Kleinanzeigenanbieter, Indeed, DEVK, Constantin Film, Immowelt, Euronics, Axa, die Berliner Wasserbetriebe und Klosterfrau. Neun weitere Unternehmen, unter anderem Rewe, Booking, Samsung und Krombacher, wollten dies “überprüfen”. Aufgrund der Hexenjagden der jüngeren Vergangenheit, die hierzulande mit öffentlicher Anprangerung und Verächtlichmachung Andersdenkender in Tateinheit mit Politik und Medien geradezu routiniert veranstaltet werden, ist leider davon auszugehen, dass es sich dabei um reale “Erfolgszahlen” handelt.

Bösartige und gegen den Geist des Grundgesetzes gerichtete Machenschaften

Was “Campact” hier veranstaltet, müsste in einer freien demokratischen Gesellschaft einen Aufschrei der Empörung auslösen und dürfte in einem funktionierenden pluralistischen Rechtsstaat keinen Moment ungestraft bleiben. Politische Diskriminierung, die wirtschaftliche Schädigung von Medien und Journalisten durch Angriff auf deren Existenzgrundlage und die Verhetzung kritischer Stimmen und Portale müssten zwingend straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zumal es sich um hierbei um eine eindeutige und ungeheuerliche Attacke auf die Pressefreiheit durch Akteure aus dem “vorpolitischem“ Raum handelt. Die Masche ist dabei altbekannt: Man übt Druck auf Unternehmen aus, ihre Werbung nicht mehr auf Kanälen zu schalten, die eine linke Organisation einfach willkürlich als rechte Hetz- und Deformationsplattformen brandmarkt, mit der Drohung, die Unternehmen selbst als aktive Unterstützer angeblicher rechter Hetzkanäle öffentlich anzuprangern – und bei vielen Firmen verfängt diese Einschüchterungsstrategie offensichtlich, weil sie fürchten müssen, ansonsten ebenfalls von “Campact“ und gleichgesinnten linksextremen NGOs öffentlich verleumdet und fertiggemacht zu werden.

Dieses Gebaren ist nicht nur bösartig, sondern in jeder Hinsicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Geist des Grundgesetzes gerichtet, außerdem durchweg totalitär – und politisch völlig durchschaubar: Reichweitenstarke rechte, konservative und liberale, kurzum: nicht-linke Stimmen sollen mit allen Mitteln zum Schweigen gebracht werden, weil den staatsnahen und zwangsgebührenfinanzierten Hauptstrommedien, wie dem politischen Lager insgesamt, allenthalben die Felle davonschwimmen. Argumentativ-inhaltlich hat man den kritischen Stimmen der alternativen Medien, die für einen Politikwechsel eintreten, schon längst nichts mehr entgegenzusetzen; und wo bloße Diffamierung nicht mehr reicht, geht es nun darum, den oppositionellen Kanälen die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu entziehen. “Campact” hat damit endgültig jedes noch zulässige und vertretbare Maß im politischen Meinungskampf überschritten. Die Umtriebe des gemeingefährlichen linken NGO-Komplexes insgesamt müssen endlich Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Debatte und juristischer Überprüfung werden. Dieser Moloch muss zerschlagen werden, wenn Redefreiheit und Meinungspluralismus in diesem Land noch irgendeine Zukunft haben wollen.