Dienstag, 28. Mai 2024

Die Vereinten Nationen und die falschen Opferzahlen der Hamas

von Thomas Heck...

Seit dem 07.10., seit dem fürchterlichen Angriff der Hamas auf Israel, offenbart sich mehr und mehr der perfide strategische Plan der Hamas, die bis heute ziemlich erfolgreich ihre Kriegsziele weitestgehend erreicht hat. Israel steht am Pranger, ob wohl Israel das Opfer dieses ihm aufgezwungenen Krieges ist, viele Geiseln, darunter Frauen und Kleinstkinder, unter grausamsten Bedingungen in der Gewalt der Hamas sind und die Öffentlichkeit zunehmend die Terroisten der Hamas als Opfer sieht. Nicht zuletzt aufgrund einer palästinenischen Propaganda, die von verständnisvollen Medien im Westen willfährig und ungeprüft verbreitet werden. Und einer israelfeindlichen UNO, die sich in der Hand von Diktaturen befindet. 

Noch am 6. Mai wurde die Zahl der Getöteten in Gaza mit 34.735 beziffert, darunter 9.500 Frauen und 14.500 Kinder. Am 8. Mai wurden diese Zahlen heimlich korrigiert. Auf nun 4.959 Frauen und 7.797 Kinder. Die klammheimliche Korrektur der Statistik der Opferzahlen in Gaza zeigt: UN-Vertreter sitzen gern der Hamas-Propaganda auf, während auf Israel unentwegt diplomatisch eingeprügelt wird.

UN-Ober-Antisemit und Arafat-Intimus Gueterres...



Wenn es darum geht, Israel anzuprangern und in Resolutionen zu verurteilen, laufen die Vereinten Nationen und leider auch ihr Generalsekretär António Guterres immer wieder zu Hochform auf.

Wenn es aber darum geht, Fehler einzugestehen und falsche Behauptungen zu korrigieren, weil zum Beispiel -Überraschung! – die Propagandaabteilung der Hamas die Zahl getöteter Frauen und Kinder massiv übertrieben hat, passiert das ganz klammheimlich und in der Hoffnung, dass es keiner mitbekommt.

So bezifferte das UN Office for Coordination of Humanitarian Activities (OCHA) am 6. Mai noch die palästinensischen Opferzahlen auf insgesamt 34.735 Tote (per 27. Mai sind es laut OCHA 35.800), davon rund 9.500 Frauen und 14.500 Kinder. Als Quelle wird jeweils das »MoH Gaza« genannt, das von der Hamas geleitete »Gesundheitsministerium«.

Namhafte Medien in aller Welt verbreiteten und verbreiten dessen Zahlen. Für einige Akademiker sind sie sogar noch zu »konservativ«, will heißen, zu niedrig angesetzt. Für viele war die Hamas-Statistik der ultimative Beweis, dass Israel einen unmoralischen Krieg gegen die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen führt, ja, einen Genozid beabsichtigt.

Das Problem: Die Zahlen sind nicht nur übertrieben. In der Gesamtzahl der Toten sind auch die Kombattanten der Hamas enthalten; das »Gesundheitsministerium« und damit auch das OCHA machen keinen Unterschied zwischen Terroristen und Zivilisten.

Doch am 8. Mai veränderten sich die OCHA-Zahlen urplötzlich. Nun waren 4.959 tote Frauen und getötete 7.797 Kinder zu beklagen - ein dramatischer Rückgang.

Auf der Webseite der UN-Behörde findet sich folgender Hinweis: »Opfer im Zusammenhang mit den anhaltenden Feindseligkeiten im Gazastreifen und in Israel, die am 7. Oktober 2023 begannen, werden erst dann auf dieser Seite aufgeführt, wenn diese Vorfälle von unabhängiger Seite überprüft wurden. Bis dahin werden die entsprechenden Zahlen in unseren Flash Updates und Snapshots veröffentlicht. Im Gegensatz dazu werden die Daten zu Opfern im Westjordanland und in Israel in anderen Zusammenhängen nach dem 7. Oktober 2023 regelmäßig aktualisiert.«

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Auch die niedrigeren Opferzahlen wären, sollten sie stimmen, schrecklich. Jedes zivile Kriegsopfer ist eines zu viel. Der Krieg gegen die Hamas ist für die Menschen in Gaza schlimm, insbesondere für Kinder.

Dennoch: Die Zahlen können angesichts der spezifischen Situation im Gazastreifen und der perfiden Kriegsführung der Hamas nicht mehr dafür herhalten, mit dem Finger auf Israel zu zeigen und, wie Guterres das vor Monaten bereits getan hat, den Krieg als den schlimmsten seiner Amtszeit zu bezeichnen.

Auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen: Israels Armee bemüht sich redlich um die Vermeidung ziviler Opfer. So, wie es das humanitäre Völkerrecht verlangt. Wer halbwegs fair gegenüber Israel ist, wird schnell feststellen, dass die zivilen Opferzahlen in anderen von westlichen Staaten geführten Kriegen weitaus größer waren.

Hinzu kommt: Auch die Hamas ist mittelbar und unmittelbar für zivile Tote in Gaza verantwortlich. Es wird geschätzt, dass rund ein Drittel ihrer gen Israel abgefeuerten Raketen auf dem Territorium Gazas landen - mit den entsprechenden Folgen.

Der US-Militärexperte John Spencer brachte es in »Newsweek« so auf den Punkt: »Die Wahrheit ist, dass Israel die Gesetze des bewaffneten Konflikts gewissenhaft befolgt und trotz enormer Herausforderungen viele Schritte unternommen hat, um zivile Opfer zu vermeiden. Das israelische Militär war mit über 30.000 Hamas-Kämpfern konfrontiert, die in und unter zivilen Gebieten, der Bevölkerung und geschützten Stätten wie Krankenhäusern, Moscheen, Schulen und Einrichtungen der Vereinten Nationen über 400 Meilen an Verteidigungs- und Angriffstunneln angelegt hatten.«

Doch obwohl die Opferzahlen für Frauen und Kinder nur noch halb so hoch sind wie zuvor, haben bislang weder der UN-Generalsekretär noch das UN-Hilfswerk für die Palästinenser, die UNRWA, bereit, dazu eine Pressemitteilung herauszugeben. Stattdessen geht das verbale Einprügeln auf Israel durch prominente UN-Vertreter auch nach der Korrektur der Zahlen munter weiter. So wurde Israel zwischenzeitlich angelastet, Menschen in Massengräber verscharrt zu haben. Diese gab es aber schon, bevor Israels Armee in die betreffenden Gebiete vorgerückt ist.

Wer von der seit Jahrzehnten von Israel-Feinden beherrschten UN-Verwaltung erwartet hätte, sie würde Größe zu zeigen und zugeben, Lügenmärchen der Hamas aufgesessen zu sein, sah sich jedenfalls enttäuscht.

Immerhin, die Korrektur zeigt, dass selbst die Vereinten Nationen der Hamas und ihren Opferzahlen nicht mehr blind vertrauen. Doch Vorsicht ist angezeigt: Auch die neuen Zahlen stammen vom Hamas-Gesundheitsministerium. Es ist daher möglich, dass auch sie noch zu hoch sind – insbesondere deswegen, weil das Gesundheitsministerium für knapp 10.000 angeblich getötete Personen keine Identifikation vorweisen kann.




Sonntag, 26. Mai 2024

Der Bayrische Rundfunk und Habeck: Eine lebenslange Romanze

von Julian Marius Plutz...

Der “Bayerische Rundfunk” ist in Robert Habeck verschossen. Wie lieblich! Und da dies auf Gegenseitigkeit beruht, bemüht sich der Staatsfunk erst gar nicht mehr, kritisch über den Wirtschaftsminister zu berichten, der sinnigerweise jede wirtschaftliche Kompetenz vermissen lässt.

Habeck: Ein Gedicht! 



So „berichtete“ BR24 von einem Bürgergespräch beim Demokratiefest anlässlich des 75-jährigen Grundgesetz-Jubiläums in Berlin. Ruhig bleibt er da, der Robert Habeck, auch wenn sehr kritische Fragen gestellt wurden, heißt es vom Sender aus München. Wie diese zum Beispiel: „Wie schaffen Sie es, bei solchen Fragen so ruhig zu bleiben?“ wollte eine Zuschauerin wissen. Da musste sogar der Minister einmal tief schlucken. Doch auch diese Kreuzverhör-Frage parierte der Kinderbuchautor mit Bravour.

Was stimmt mit dem nicht?

Kritisch kann Habeck jedoch auch sein. Vor allem, wenn es um Israel geht. “Selbstverständlich muss Israel sich an das Völkerrecht halten. Und die Hungersnot, das Leid der palästinensischen Bevölkerung, die Angriffe im Gazastreifen sind – wie wir jetzt auch gerichtlich sehen – mit dem Völkerrecht nicht vereinbar“, sagte der gelernte Philosoph. “Das heißt, es ist in der Tat so, dass Israel dort Grenzen überschritten hat, und das darf es nicht tun.” Für diese atemberaubende Denkleistung kann man dem Mann aus Schleswig-Holstein nur gratulieren! Natürlich würde Deutschland im Falle eines solchen Anschlags wie am 7. Oktober 2023 völlig anders reagieren: Nämlich gar nicht. Das Schlimme ist, dass man diese Annahme gar nicht ironisch sehen muss. Bei dieser Regierung ist alles möglich. Doch Hauptsache, die PR-Fotos sind stimmig.

Man kommt nicht umhin, die simple Frage zu stellen, die eine liebe Kollegin von mir einst prägte: „Was stimmt mit dem nicht?“ Heißt in diesem Kontext: Was erwartet Habeck von Israel? So zu tun, als wäre nichts geschehen? Den Terror hinzunehmen und die Geiseln zu vernachlässigen? Das wäre Habeck wohl am liebsten. Leider hat er die Rechnung nicht mit dem Wirt – in dem Fall dem Judenstaat – gemacht. Wie betrüblich!

Für Habeck hat Israel keinen Wert

Am liebsten wäre es Habeck, Israel würde die Segel streichen und ihr Land, auf das sie Jahrtausende hingearbeitet hatten, den islamischen Terroristen überlassen. Ein Staat mit der Größe von New Jersey muss für die muslimischen Anrainerstaaten eine derartige Zumutung sein, den Juden nicht mal das Fleckchen Erde zu gönnen. Und Habeck scheint wenig dagegen zu haben.

Just während der Qualitätsbericht anlässlich des 75-jährigen Grundgesetz-Jubiläums in Berlin gesendet wurde, bei dem Habeck so ruhig blieb, kamen im Viertelstundentakt die Nachrichten über die Ticker. Wichtigste Meldung: In Sylt haben 35 Jugendliche den bösen Text zur bösen Melodie gesungen. Wenn man verliebt ist, dann scheint man die Prioritäten einfach anders zu setzen. Für Habeck hat Israel keinen Wert – und für den “Bayerischen Rundfunk” sind grölende Pöbel-Kids ein Anlass für höchste Empörung. Dieses Land scheint den Verstand zu verlieren.




Samstag, 25. Mai 2024

4K Star Wars 1977 'Despecialized' - Battle of Yavin - Full Battle

 Eine Version aus besseren Zeiten, vor dem Imperium...



Die Macht der Musik in Star Wars am Beispiel an der Schlußszene in Episode IV... OHNE Musik. Viel Spaß...



Gender-Irrsinn im Ausland - Für diese Gaga-Projekte gibt die Ampel Millionen aus...

von Thomas Heck...

Nachdem der Betrug mit den Radwegen Peru aufgeflogen war, hätte man in einem normalen Land erwarten können, dass derartige Projekte künftig nicht mehr in Erscheinung treten würden und dass die verantwortliche Ministerin in die Betriebskantine des Entwicklungshilfeministeriums strafversetzt worden wäre, doch wir leben ja im besten Deutschland aller Zeiten, allerdings auch vom pleitesten Deutschland aller Zeiten. Denn die Ampel schreitet in ihrem Irrsinn voran und verbrennt weltweit deutsches Steuergeld, wo es nur geht. Gelder, die hierzuland an allen Ecken und Enden fehlen. Auf der anderen Seite sollte man besser froh sein, sonst überweisen die den Rest an die Hamas oder die Taliban.


Festgefahrener Machtkampf um unser Steuergeld!

Viele Minister in der Ampel-Regierung wollen 2025 deutlich mehr ausgeben als veranschlagt. Das sorgt für massiven Unmut bei Finanzminister Christian Lindner (45) und dessen FDP.

Die Liberalen prüfen nun, wo gespart werden kann. Besonders im Visier: Entwicklungsministerin Svenja Schulze (55, SPD). „Die Ausgaben in der Entwicklungshilfe sind durchzogen von Projekten, deren Notwendigkeit fragwürdig ist“, mahnt FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer (48).

So fördert Schulzes Ministerium u. a. viele Gender-Projekte (geschlechtsspezifische Themen) im Ausland:

► Zum Beispiel stehen 522 000 Euro zum „Kapazitätsaufbau und Gender-Training“ für Sozialarbeiter in China bereit.

► Bis 2028 sind insgesamt 21 Millionen Euro für „gendertransformative Ansätze“ zur Stärkung der Zivilgesellschaft in Kamerun verplant.

► Vier Millionen Euro gibt es für „weibliches Unternehmertum in der grünen Wirtschaft in Algerien“.

► Mit 53,6 Millionen Euro fördern die deutschen Steuerzahler bis 2026 „klimafreundliche Kochtechnologien“ in Kenia und Senegal.

► „Gendergerechte lokale Selbstverwaltungsprozesse“ in Indien werden mit insgesamt 146 000 Euro unterstützt.

► Insgesamt 500 000 Euro gibt es zur Förderung der „geschlechtergerechten Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens“.

Millionen Steuergelder für Gender-Irrsinn im Ausland, schimpft die FDP! Fraktionsvize Meyer fordert Ministerin Schulze auf, in ihrem Etat mit „überdehnter Entwicklungshilfe“ zu kürzen.

Meyer zu BILD: „Alles, was nicht für Deutschlands Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen nützlich ist, hat hinten anzustehen.“

Schulze weist die Kritik zurück. „Weltweit werden Menschen diskriminiert; Frauen und Mädchen bilden dabei die größte benachteiligte Gruppe. Sie sind häufig Gewalt ausgesetzt“, erklärt eine Schulze-Sprecherin. Deshalb seien die Projekte wichtig. Sie würden „umfassend und mehrstufig geprüft“. Am Ende gebe es „Schlussberichte und Schlusskontrollen“.



Freitag, 24. Mai 2024

Zum Geburtstag der Grundgesetzes... Willkommen in der Realität

Wenn der Staat beginnt, Schüler nach ihren politischen Ansichten auszuhorchen, wird es ungemütlich

Liebe Leserinnen und Leser, 

 

wenn der Staat wissen will, wie die Eltern politisch ticken, werden die Kinder ausgehorcht. Die geben unschuldig und ungefiltert weiter, was zu Hause am Küchentisch so erzählt wird – ohne zu wissen, dass das, was Mama oder Papa da sagen, regierungskritisch ist.  

 

In der DDR gab es da eine einfache Methode: Die Lehrer fragten ihre Schüler, ob die Uhr im Fernsehen bei der Nachrichtensendung Punkte oder Striche hatte. Wenn das Kind „Striche“ sagte, wusste der Lehrer – und damit auch die Stasi – dass zu Hause Westfernsehen geguckt wurde. Denn die Uhr der „Aktuellen Kamera“ in der DDR hatte markante Punkte … Alles, was die Kinder aus dem privaten Raum in die Schule getragen haben, konnte dokumentiert und gegen die Familie verwendet werden. 

 

Wenn ein Staat anfängt, Kinder auszuhorchen, beginnt langsam aber sicher der Wandel vom Rechts- in den Überwachungsstaat. Es ist ein Horror-Szenario – und passiert gerade in Sachsen.  

 

„Sorgst du dich um den Klimawandel?“ Diese Frage, abgesendet von einem staatlichen Absender an Schüler ab der 5. Klasse, ist zwar gnadenlos ideologisch und der Zaunpfahl, was denn da die richtige Antwort sein könnte, könnte kaum eindeutiger winken – aber fast harmlos gegen das, was danach folgt. 10-Jährige sollen ankreuzen, wie sehr sie folgenden Aussagen zustimmen: „Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg.“ Oder auch: „Ausländer erhöhen die Kriminalität.“ Und dann: „Die Ausländer kommen nur hierher, um unseren Sozialstaat auszunutzen.“ 

 

Diese Passagen sind Teil eines Fragebogens, den der „Landespräventionsrat Sachsen“ gerade an den weiterführenden Schulen verteilen lässt. Offiziell heißt diese Schnüffel-Datenerhebung „PiT-Kinder- & Jugendbefragung“, wobei PiT für „Prävention im Team“ steht. 

 

Die Fragebogen-Verantwortlichen garantieren Anonymität und Freiwilligkeit. Natürlich ist eine Studie etwas anderes als ein perfekt durchorganisierter Spitzel- & Repressionsapparat. Dennoch löst der ganze Vorgang löst ein massives Störgefühl in mir aus. Wenn Schüler nach ihren politischen Ansichten abgefragt werden, wird es ungemütlich im Land.

 

Erstens empfindet kein Schüler einen Fragebogen, der in der Schule ausgeteilt wird, als freiwillig. Lehrer sind Autoritätspersonen – die wenigsten haben den Mut, sich dem Wunsch eines Lehrers zu verstellen. Zweitens ist der Schritt von Anonymität zur Nachvollziehbarkeit nur ein ganz kleiner. Drittens werden die Schüler untereinander reden – und irgendwann weiß die ganze Klasse, dass der 11-jährige Sebastian überhaupt kein Problem damit hat, zu sagen: Ausländer erhöhen die Kriminalität. Dass er da zwar statistisch richtig liegt, weil die Gruppe der Ausländer in der polizeilichen Kriminalstatistik deutlich überrepräsentiert ist im Vergleich zur deutschen Bevölkerung, wird niemanden interessieren. Der 11-jährige Sebastian wird dann im Klassenverband als ein rechtes Schmuddelkind aus einem Nazi-Haushalt gebrandmarkt. Kinder können gnadenlos sein. 

 

Es geht den Staat schlichtweg nichts an, wie ein Kind politisch denkt. Und wie beim Abendessen über Politik und Gesellschaft gesprochen wird. Die Stoßrichtung der Fragen oder Aussagen in der Schnüffel-Umfrage von Sachsen sind auch ein weiterer Beleg dafür, warum die Menschen mittlerweile Angst haben, öffentlich ihre Meinung zu sagen. Die Mehrheit der Deutschen sagt, man solle da besser vorsichtig sein – das zeigt der Freiheitsindex von Allensbach, die wichtigste Umfrage zum Zustand der Meinungsfreiheit. 

 

Sowas kommt von sowas!  

 

Aussagen wie „Ausländer erhöhen die Kriminalität“ sind übrigens vollkommen legal – oder wie Familienministerin Lisa Paus sagen würde: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“ 

 

Deutschland 2024 ist ein Land, in dem eine Bundesministerin völlig legale Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ verfolgen lassen möchte und in Umfragen erhoben wird, wie 10-Jährige politisch ticken. 

 

Und dann auch noch in Sachsen. Ich glaube nicht, dass das der Staat ist, von dem die DDR-Bürger geträumt haben, als sie 1989 so mutig gegen das SED-Regime demonstriert haben. 


Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!


Willi Haentjes

NIUS Chefredaktion

Humboldt-Uni Berlin - Studieren wie bei den Nazis...

von Thomas Heck...

Sie wollen während des Studiums nichts mit Juden zu tun haben? Sie bevorzugen ein judenfreies Umfeld in der Universität? Kein Problem. Sie müssen sich dazu nicht in Rafah im Gaza-Streifen immatrikulieren. Und, unter uns gesagt, das können wir zur Zeit wirklich nicht empfehlen, dort ein Studium zu beginnen. Das wird keine Zukunft haben. Aber wir können Ihnen einen heißen Tipp geben. Ihren Judenhass können Sie auch woanders ausleben. Mit Genehmigung der Universitätsleitung. Kommen Sie nach Berlin, studieren Sie an der Humboldt-Universität. Studieren Sie wie ein Nazi 1933...



Professoren Ihrer Fakultät werden Sie bei antiisraelischen und antijüdischen Demonstration und Sit-In's nach besten Kräften unterstützen und Ihnen den Rücken freihalten, damit Sie sich ungestört der täglichen Arbeit des Kampfes gegen Israels widmen können.

 


Die Humboldt-Uni ist stolz darauf, auf eine lange Tradition in Sachen Ausgrenzung von Juden blicken zu können.



  

Hier eine Zusammenfassung der Ereignisse im Mai nicht des Jahres 1933, sondern des Jahres 2024...

Mittwoch, 15. Mai 2024

Höcke-Urteil: Und ewig framen die Medien

von Mirjam Lübke...

Björn Höcke gestern kurz vor der Urteilsverkündung



Als notorische Schwarzseherin, die sich anschließend dann doch über einen besseren Ausgang der Dinge freut, grübelte ich gestern den ganzen Tag darüber nach, was man derzeit wohl am besten ins Gefängnis schmuggelt, um einem Gefangenen die Flucht zu ermöglichen. Eine Feile? Eine Schaufel? Oder doch gleich eine Stange Dynamit? Vielleicht ist allein der Gedanke an solche Aktionen strafbar; die Suche nach dem Bild einer Feile gestaltete sich schwierig und hat mich eventuell bereits auf eine Fahndungsliste des Verfassungsschutzes gebracht. Gesicherte Erkenntnisse über den Kuchengeschmack von Björn Höcke liegen mir vor – jedenfalls habe ich ihn schon Kirschstreusel essen sehen. Aber Käsekuchen als Schmuggelgefäß erschien mir geeigneter, da er mehr Volumen entwickelt und meine Ausbruchshilfe daher besser zu verbergen vermag. Allerdings waren diese pessimistischen Gedanken obsolet, auch wenn sich mancher Linke sicherlich ein Loch in den Bauch gefreut hätte, wenn das Gericht in Halle eine Haftstrafe gegen seinen Lieblingsfeind erlassen hätte.

13.000 Euro lautete das Urteil stattdessen. Das ist schwer begreiflich – zumal das Gericht wohl über eine Glaskugel verfügte, die ihm die Wahrheit über die Motive und Absichten des Beklagten verriet. Denn wie wollen die Richter mit Sicherheit gewusst haben, was Björn Höcke über den verhängnisvollen Satz “Alles für Deutschland” gewusst haben kann, den er bei einer Wahlkampfveranstaltung äußerte? Und so eröffnete die »Tagesschau« gestern gleich mit der Meldung über das Urteil – nicht ohne wieder einmal zu betonen, dass Björn Höcke schließlich Geschichtslehrer sei und es habe wissen müssen. “Schallplatte mit Sprung” nennt man das in der Kommunikationslehre: Man wiederholt etwas einfach so lange, bis die Zuhörer es glauben, weil sie es bereits mehrfach gehört haben. Dann wird es wohl wahr sein, weil man es schon an anderer Stelle vernommen hat: “Alle sagen das, sogar der Mann von der Tagesschau!”

Meinungsfreiheit wirklich in Gefahr

Der Mann von der “Tagesschau”: Das war heute ausgerechnet Constantin Schreiber. Auch wenn er wahrscheinlich nur Vorgegebenes abgelesen hat, erstaunte seine Gleichmütigkeit als Sprechers hier doch. Dazu muss man wissen, dass Schreiber selbst schon Opfer von woken, medialen Kampagnen gewesen ist. Seine ungeschminkten Reportagen aus islamistischen Moscheen sowie seine Untersuchung arabischer Schulbücher auf Gewaltpropaganda ließen ihn rasch zur Zielscheibe der Islam-Lobby werden, die ihn – O Wunder! – als “rassistisch” und “islamophob” diffamierte. Irgendwann verließ ihn der Mut, sich offen zu diesen Themen zu äußern, spätestens als der Hass in Morddrohungen ausuferte. Sollte so einer nicht eigentlich ein Bewusstsein dafür entwickeln, wie rasch man heute ins Fadenkreuz übereifriger Ankläger geraten kann?

Denn selbst jenen, die sonst nicht gerade zu Björn Höckes Freunden zählen, wird es langsam zu bunt. Wenn selbst die “Junge Freiheit” und die “Achse des Guten” entlastende Artikel über ihn veröffentlichen, dann wissen Kenner beider Medienformate, dass die Meinungsfreiheit wirklich in Gefahr sein muss, denn beide haben in der Vergangenheit schon heftig gegen die Thüringer AfD im Allgemeinen und Björn Höcke im Besonderen geschossen. Wie sagt schon der Talmud ein wenig misogyn: “Wenn eine Frau vor Gericht die Unschuld einer anderen bezeugt, dann ist davon auszugehen, dass dies der Wahrheit entspricht”. Ähnliches gilt auch für politische Gegner innerhalb eines politischen Spektrums. Für die Medien bedeutet es jedoch nur eins: Die Rechten glucken zusammen! Was immer da zur Entlastung vorgebracht wird, kann nichts wert sein!

Vorwürfe über allerhand Klimmzüge konstruiert

Doch ein wenig Gerechtigkeit gibt es immerhin noch in dieser Welt: Fast zeitgleich zum Höcke-Schuldspruch wurde bekannt, dass dem “Volksverpetzer”, einem der schlimmsten linken Denunziantenmagazine im Netz, die Gemeinnützigkeit entzogen wurde; es wird eine hohe, fünfstellige Steuernachzahlung fällig. Mich erfüllt seit dieser Meldung durchaus eine glühende Schadenfreude, das gebe ich offen zu… denn seit langem treibt mich die Frage um, was selbsternannte “Nazi-Jäger” wie Andreas Laschyk dazu motiviert, kostbare Lebenszeit in das Anschwärzen anderer Menschen zu investieren. Vor allem, wenn nach allgemeinem Verständnis noch nicht einmal eine Straftat vorliegt, sondern diese erst über allerhand Klimmzüge konstruiert werden muss. Mit der Aufdeckung von Missständen oder gar der Bekämpfung von Extremismus hat das nämlich nicht mehr viel zu tun, eher mit dem Belastungseifer in sozialistischen Diktaturen, in denen regelrechte Wettbewerbe stattfanden, wer die meisten Mitmenschen ans Messer lieferte. Schon morgen konnte man dann selbst das Opfer sein.

Natürlich gehört es zur Meinungsfreiheit dazu, die Aussagen des politischen Gegners verwerflich oder empörend finden zu dürfen. Das muss jedem unbenommen bleiben. Auch kann man darüber schreiben oder sich öffentlich kritisch dazu äußern. Was allerdings so entsetzt, ist die Tatsache, dass ausgerechnet Linke – zu denen ich auch die Grünen zähle –, die früher nicht müde wurden, den Staat als “faschistoid” und “übergriffig” zu bezeichnen, heute zu den ersten gehören, die eben diesen Staat auf den Plan rufen, wenn ihnen politisch etwas nicht in den Kram passt. Zum einen tun sie das, weil sie dabei offensichtlich auf die Kooperation dieses Staates bauen können. Zum anderen aber hat es auch etwas Unreifes und ist ein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, sich selbst anderen Meinungen zu stellen. Da wird dann der Papa geholt, um die Sache zu richten – und der soll richtig draufhauen! Das klingt verdächtig nach eben dem faschistischen Staat, vor dem uns diese Linken doch angeblich bewahren wollen.



Höcke-Prozess: Wahlkampf per Gericht

Vor den Landtagswahlen den Prozess gemacht – Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke bei einer Kundgebung 2019 



Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Der Prozess wirft kein gutes Licht auf die Justiz in Sachsen-Anhalt – und auf die deutschen Medien.

Von Hubertus Knabe

Was tun gegen die AfD? Kaum ein anderes Thema beschäftigt deutsche Politiker und Journalisten so sehr wie dieses. Vor allem der bis vor Kurzem scheinbar unaufhaltsame Aufstieg der Partei in den Umfragen hat zu wachsender Nervosität geführt. Da die AfD im Osten Deutschlands besonders erfolgreich ist, könnte es dort zu schwierigen Regierungsbildungen kommen. In Sachsen, Thüringen und Brandenburg finden im September Landtagswahlen statt, bei denen zwischen 26 und 34 Prozent der Wahlberechtigten für die AfD stimmen wollen.

In dieser Situation eröffnete das Landgericht Halle Mitte April einen Prozess gegen den Partei- und Fraktionschef der AfD in Thüringen, Björn Höcke. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Mai 2021 bei einer Wahlkampf-Veranstaltung in einer Rede den Ausspruch „Alles für Deutschland“ verwendet zu haben. Wenige Tage danach hatte der innenpolitische Sprecher der Grünen in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, Strafanzeige erstattet. Doch es dauerte zwei Jahre, bis die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhob und ihm das „öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation“ vorwarf. Fast ein weiteres Jahr verging bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung.

Dass ein Gericht viereinhalb Monate vor einer Wahl dem Spitzenkandidaten der stärksten Partei den Prozess macht, ist ein Novum in Deutschland. Anders als in den USA oder in Italien legte die deutsche Justiz bislang großen Wert darauf, sich nicht in politische Auseinandersetzungen hineinziehen zu lassen. Allein das Timing dürfte bei vielen AfD-Anhängern jedoch den Eindruck erwecken, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt. Dass in Thüringen eine farbige Grünen-Politikerin Justizministerin ist, dürfte ihre Zweifel am unabhängigen Handeln der Justiz noch verstärken.
Zweifel am unabhängigen Handeln der Justiz – Die grüne Justizministerin in Thüringen Doreen Denstädt



Auf Unverständnis stößt bei vielen auch der Anlass des Prozesses. Bis zur Eröffnung dürfte kaum jemand gewusst haben, dass die Losung „Alles für Deutschland“ auf den Dolchen der SA eingraviert war. Selbst der Spiegel, der Höcke zu Prozessbeginn vorwarf, „den Ahnungslosen“ zu geben, hatte noch im September 2023 eine Kolumne mit diesen Worten überschrieben. Auch 1952, sieben Jahre nach Kriegsende, fand es das Magazin nicht anstößig, einen Artikel mit diesem Titel zu versehen. Wenn überhaupt, dürften historisch Interessierte den Kampfruf „Deutschland erwache!“ mit der SA assoziieren, da dieser bei Aufmärschen auf deren Standarten stand.
Eine weit verbreitete Parole

Ob die Losung „Alles für Deutschland“ Kennzeichen der SA war, ist auch aus anderen Gründen fraglich. Schon im März 1848 benutzte sie der preußische König Friedrich Wilhelm IV, um dem weit verbreiteten Wunsch nach einem Ende der deutschen Kleinstaaterei Ausdruck zu verleihen. In der Weimarer Republik war „Nichts für uns – alles für Deutschland“ eine populäre Parole des sozialdemokratischen Reichsbanners Schwarzrotgold. Laut Recherchen des Berliner Rechtsanwalts Ansgar Neuhof wurde sie damals auch von anderen Parteien sowie von Gewerkschaften und Kirchen verwendet. Anders als die Liedzeile „Deutschland, Deutschland über alles“ aus dem Jahr 1841 avancierte sie nie zu einem allgemein bekannten NS-Symbol.

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft Halle, die Losung sei in Deutschland „verboten“, ist denn auch so nicht zutreffend. Nach Paragraph 86a Strafgesetzbuch wird zwar bestraft, wer „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“ in einer Versammlung verwendet, „die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.“ Doch ob diese Bestimmung auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist, ist fraglich – auch wenn deutsche Medien die Behauptung seit Prozessbeginn massenhaft weiter verbreiteten.

Kein allgemein bekanntes NS-Symbol – Schlagzeile des sozialdemokratischen Reichbanners Schwarz-Rot-Gold 1931



Ob eine Parole dazu bestimmt ist, derartige Bestrebungen fortzusetzen, hängt nämlich von den Umständen ab – wie das Beispiel des Spiegels zeigt, gegen den nach gegenwärtigem Kenntnisstand bislang kein Staatsanwalt vorgegangen ist. Höcke sprach damals bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD, einer nicht verbotenen und zur Wahl zugelassenen Partei. Der inkriminierte Ausspruch war bei ihm zudem Teil eines Dreiklangs: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Darüber hinaus beteuerte Höcke während des Prozesses, er sei ein „rechtstreuer Bürger“ und habe keine Kenntnis von dem vermeintlichen Verbot gehabt.

Anders lag der Fall, als das Amtsgericht Hamm 2005 einen jungen Mann verurteilte, der ebenfalls den Satz verwendet hatte. Der Angeklagte gehörte einer neonazistischen Gruppe mit der Bezeichnung „Kameradschaft I“ an. Zudem hatte er einem 16-jährigen Mädchen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Rede, die er mit dem Ausruf „Alles für Deutschland“ beendet hatte, hatte er laut Gericht auf einer Veranstaltung des „rechten Spektrums“ gehalten.

Als die Verhandlung stattfand, war der 18-jährige mit einer an Adolf Hitler erinnernden Frisur erschienen. Durch Bemerkungen hatte er zudem zu erkennen gegeben, dass er weiterhin in ähnlicher Weise öffentlich auftreten wolle. Schließlich hatte er bereits einen einwöchigen Dauerarrest hinter sich, der wegen Volksverhetzung gegen ihn verhängt worden war. Vor diesem Hintergrund kamen die Richter zu der Einschätzung, dass „ohne die nachhaltige erzieherische Einwirkung der Jugendstrafe weitere (gleichartige) Straftaten von Gewicht zu erwarten“ seien. Sie verurteilten ihn deshalb zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung.

Mit Hitler-Frisur vor Gericht – Demonstration neonazistischer Kameradschaften 2009 in Leipzig



Bestimmungen immer restriktiver

Seit diesem Urteil sind fast 20 Jahre vergangen, das NS-Regime liegt fast acht Jahrzehnte zurück. Die meisten Parolen der Nationalsozialisten sind inzwischen in Vergessenheit geraten, so dass die Rechtsprechung eigentlich immer milder werden müsste. Tatsächlich ist sie jedoch immer restriktiver geworden. Im Internet sind ganze Listen mit Formulierungen zu finden, die in Deutschland verboten seien.

1945 hatten die Alliierten lediglich untersagt, NS-Abzeichen zu tragen. Nach Gründung der Bundesrepublik galten diese Bestimmungen unverändert fort. 1953 verbot dann das deutsche Versammlungsgesetz, „öffentlich oder in einer Versammlung Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen zu verwenden.“

1960 wanderte das Verwendungsverbot ins Strafgesetzbuch. Während es anfangs als Staatsschutzdelikt galt, rückte es später zu den Vereinigungsverboten, wo es mehrfach verschärft wurde. So ist seit 1968 auch untersagt, die Symbole verbotener Organisationen zu „verbreiten“. 1985 wurde zudem die Herstellung, Einführung und Vorrätighaltung unter Strafe gestellt. Seit 1994 sind auch solche Zeichen verboten, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sind.

Listen mit verbotenen Formulierungen – Abzeichen der nationalsozialistischen Kinderorganisation Jungvolk



Die Feststellung des Journalisten Johannes Gross, dass der Widerstand der Deutschen gegen Hitler immer stärker wird, je länger das Dritte Reich tot ist, gilt auch für Richter und Staatsanwälte. Die Bestimmungen des Paragraphen 86a wurden von ihnen immer weitgehender ausgelegt. Längst stehen nicht mehr nur Abzeichen, Uniformen und Uniformteile sämtlicher NS-Organisationen auf dem Index.

Wer im Zorn zu einem Polizisten ironisch „Heil Hitler“ sagt, muss sich laut Rechtsprechung ebenfalls auf ein Strafverfahren gefasst machen. Auch T-Shirts mit der (falschen) Losung „Die Fahne hoch“ sind verboten, desgleichen der Verkauf historischer Modellflugzeuge mit Hakenkreuzbemalung. Selbst das Tragen eines Hitler-Kostüms bei einem Faschingsumzug wurde zur Straftat erklärt.

Zweierlei Maß in der Rechtsprechung

Paradoxerweise – und das wird gerade im Osten Deutschlands aufmerksam registriert – gilt bei den kommunistischen Symbolen das Gegenteil: Der Umgang damit ist im Laufe der Jahrzehnte immer großzügiger geworden. Ostalgie-Partys, zu denen man im FDJ-Hemd erscheint, sind keine Seltenheit. Suppenkonserven mit DDR-Wappen tauchen regelmäßig in den Regalen ostdeutscher Supermärkte auf. Ebenso ungestraft rief die Journalistin Andrea Kiewel vor einigen Jahren im ZDF die SED-Parole aus: „Für Frieden und Sozialismus – seid bereit!“, woraufhin die Zuschauer wie in der DDR erwiderten: „Immer bereit!“.


Zumindest die Symbole und Losungen von KPD und FDJ müssten jedoch genauso unter den Paragraphen 86a fallen wie die der Nationalsozialisten. Beide Organisationen wurden 1954 beziehungsweise 1956 höchstrichterlich verboten. Juristisch unzulässig sind seitdem unter anderem Hammer und Sichel, eine gelbe aufgehende Sonne auf blauem Grund sowie die Buchstaben „KPD“ und „FDJ“. Würde man das Strafgesetzbuch auslegen wie bei Höcke, müssten auch die erhobene rechte Faust und der Ruf „Rot Front“ strafrechtlich verfolgt werden.

In Deutschland höchstrichterlich verboten – Symbol der KPD mit Hammer und Sichel



Seit Ende der 1960er Jahre wurde das Verbot jedoch zunehmend aufgeweicht. Wenn linksradikale Splittergruppen in der Bundesrepublik mit Hammer und Sichel agitierten, schaute die Polizei darüber hinweg. 1970 wurde auch das Verbot der DDR-Flagge aufgehoben. Als Deutschland 1990 wiedervereinigt wurde, forderten SED-Opfer vergeblich, die Insignien des Kommunismus genauso aus der Öffentlichkeit zu verbannen wie die des Nationalsozialismus.

Auch die Justiz beurteilte die Symbole der beiden Diktaturen nach zweierlei Maß. Zwei Strafverfahren gegen linksextreme Demonstranten, die in Chemnitz und Dresden mit einer KPD-Fahne durch die Stadt marschiert waren, wurden wieder eingestellt. Hammer und Sichel seien nur dann strafbar, wenn sie sich auf die 1956 verbotene Partei und nicht auf eine Neugründung bezögen – eine Einschränkung, die es bei NS-Symbolen nicht gibt.

Mit einer ähnlichen Argumentation wurde auch das Verbot des FDJ-Symbols geschliffen. So sprach ein Berliner Gericht zwei Männer frei, die bei einer Gedenkveranstaltung für die Mauertoten im FDJ-Hemd erschienen waren. Zur Begründung hieß es, es sei unklar, ob es sich um das Symbol der verbotenen West-FDJ oder der nicht verbotenen DDR-FDJ handeln würde. Dass es immer nur eine einzige FDJ gab und diese in der Bundesrepublik Deutschland höchstrichterlich verboten ist, spielte keine Rolle.

Verbotenes Symbol der FDJ – Kundgebung mit Fahnen und Blauhemden am 3. Oktober 2020 in Berlin



Höcke bald vorbestraft?

Wenige Tage vor Prozessbeginn erhob die Staatsanwaltschaft Halle noch eine zweite Anklage gegen Höcke. Darin warf sie ihm vor, bei einer AfD-Veranstaltung in Gera im Dezember 2023 die Worte „Alles für“ ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert zu haben, „Deutschland“ zu rufen. Dies habe er „in Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Parole anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um dessen Strafbarkeit“ getan.

Auf diese Weise wollte die Staatsanwaltschaft bei dem Prozess gleich über zwei Taten Höckes verhandeln. Das Gericht stimmte dem Antrag zunächst zu. Erst als Höckes Anwälte darauf hinwiesen, dass sie dann nur eine Woche Zeit hätten, sich mit den neuen Vorwürfen auseinanderzusetzen, wurde der Beschluss rückgängig gemacht. Der Prozess hätte ansonsten verschoben werden müssen, was offenkundig vermieden werden sollte.

Das Vorgehen gegen Höcke kurz vor den Landtagswahlen wirft kein gutes Licht auf die Justiz in Sachsen-Anhalt. Dabei wurde sie von der Mehrheit der großen Medien wochenlang angefeuert, so dass eine unbefangene Urteilssprechung kaum mehr möglich war. Vielen Journalisten fehlt offenbar die Einsicht, dass sich die Qualität einer Demokratie gerade im Umgang mit ihren Gegnern erweist. Einige spekulierten bereits, dass der AfD-Politiker zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden könnte – was zur Folge gehabt hätte, dass der Spitzenkandidat der AfD nicht mehr in den Landtag dürfte. Das Gericht sah sich deshalb schon kurz nach Beginn des Prozesses zu einer ungewöhnlichen Klarstellung veranlasst: „Sollte der Angeklagte verurteilt werden, kommt aus der Sicht der Kammer nach gegenwärtigem Stand eine Geldstrafe in Betracht,“ hatte eine Sprecherin Mitte April erklärt.

Dennoch forderte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am gestrigen letzten Verhandlungstag für den thüringischen AfD-Chef eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Höckes Verteidiger Ralf Hornemann hielt ihm entgegen, nicht sein Mandant, sondern die Staatsanwaltschaft habe die Parole überhaupt erst bekannt gemacht. Das Landgericht Halle verurteilte den AfD-Politiker am Ende zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, womit Höcke als vorbestraft gilt. Da gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden kann, ist es allerdings noch nicht rechtskräftig.

Schon kurz nach Prozessende begrüßte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) das Urteil. „Das ist der Rechtsstaat, der hier funktioniert“, kommentierte er das Vorgehen der Justizbehörden, die bereits den nächsten Prozess gegen Höcke planen. Nach eigener Aussage will das Gericht schon in Kürze über die zweite Anklage verhandeln.


Dienstag, 14. Mai 2024

Ein Regenbogen für Palästina!

von Thomas Heck...

Das linke Kampfblatt taz kann ja auch lustig. Über den satirisch angehauchten Artikel könnte man lachen, wenn er nicht so bitterernst gemeint wäre und wenn am Ende nicht 8 Mio ermordete Israelis stehen würden, ein Holocaust 2.0 im Namen der Menschlichkeit sozusagen. Da bleibt einem das Lachen im Halse stecken, zeigt es zudem auf eine erschreckende Art und Weise, was sich für dümmlich-naive Menschen vulgo Studenten hinter den antisemitischen Protesten an den Unis weltweit stehen. Da hat sich eine Generation aus dem gesellschaftlichen Konsens verabschiedet, dass den Juden ein Staat gehören sollte, in dem sie frei und ohne Furcht vor Verfolgung leben könnten. 

Die Hoffnung, dass man irgendwann mit den arabischen Nachbarn in Frieden leben könnte, hat sich mit dem 07.10. für die meisten Israelis dauerhaft erledigt. Zu unseren Lebzeiten wird es das nicht mehr geben. Wenn schon Ikonen der westlichen Welt, wie Greta Thunberg fordern, die Juden wieder nach Polen zu schicken, wie letzten Samstag in Malmö geschehen, lässt das schlimmstes befürchten. 

Und wenn man denkt, schlimmer kann es nicht mehr werden, kommen queere Spinner in Berlin auf die glorreiche Idee, den Nahost-Konflikt zu lösen. Studierende lösen den Nahostkonflikt. Besuch beim „Dahlemer Call for Peace in Palestine“ auf dem Campus der Freien Universität Berlin. Kann man sich kaum ausdenken.

Mit modischem Palituch im Dienst der Sache



Studierendenproteste allenthalben. „Free Palestine!“, schallt es von den Campus der Universitäten in den USA und Europa. Doch wie frei soll Palästina sein? Und in welchen Grenzen? Und wer soll es dann regieren? Immer wieder wird den Demonstrierenden vorgeworfen, einseitig Stellung zu beziehen und keine Vision für die Zukunft der Region zu haben.

„Und irgendwie stimmte das ja auch so, genau“, erklärt Karl (er/he), Politologiestudierender an der FU Berlin im zweiten Semester. „Genau. Deshalb haben wir uns jetzt zusammengesetzt und den Nahostkonflikt gelöst, genau.“

Der „Dahlemer Call for Peace in Palestine“ ist das Ergebnis eines selbstverwalteten Symposiums intersektionaler, genderqueerer, feministischer und antirassistischer Studierender verschiedenster Fachrichtungen, Colors und sexueller Identitäten. Wir haben mit den zukünftigen Frie­dens­no­bel­preis­trä­ge­r*in­nen aus Berlin in ihrem Protestzelt gesprochen.

Koi (hen/they), queer­po­li­ti­sche*r Spre­che­r*in der Initiative, sagt: „Wir waren diese ständigen Vorwürfe leid, dass wir uns als queere und trans* Menschen so stark für ein freies Palästina engagieren, als ob wir nicht wüssten, dass die Hamas in Gaza queere Menschen zurzeit noch eher ablehnt und Frauenrechte nicht ganz ausreichend beachtet“, beteuert hen. „Wir sind ja nicht naiv. Aber wir glauben fest an eine Transformation der Hamas in ein genderqueeres Kollektiv nach der erfolgreichen Dekolonialisierung.“

Das genderqueere Kollektiv bei der Arbeit...



Palästina historisch

Doch wie genau soll die dekolonialisierte Region genau aussehen? Eine Zweistaatenlösung könne es „echt nicht sein“, sind die Studis überzeugt. Der Kolonialstaat müsse weg. „Wir sehen Palästina schon in den historischen Grenzen vom Jordan bis zum Mittelmeer.“

Also Dekolonialisierung zurück auf die Grenzen unter den Briten 1922?, fragen wir nach.

„Äh ja, also, im Grunde ja, genau. Aber das ist ja schon urlange her, das sind ja fast …“, Karl zählt an den Händen nach, „hundert Jahre oder so.“ Und Judäa?, bohren wir nach, das da auch mal war? „Also das ist ja noch viel länger her“, Karl schaut ratlos auf seine zehn Finger, „keine Ahnung, das hatten wir im Studium noch nicht.“

„Wichtig ist jedenfalls, dass die aktuelle Terrorherrschaft Israels beendet wird!“, skandiert Koi. Und dann? „Na, dann gibt die Hamas die Waffen ab und übergibt die Macht einer neuen Zivilregierung“, erläutert Joris (keins/no), Studx der Gender History im dritten Semester, das Friedenskonzept der Studis für den Nahen Osten. Das sei eine in der Menschheitsgeschichte einmalige Chance: „Palästina könnte Modellstaat werden!“, schwärmt Koi. „Das erste genderqueere Ka­li­f*i­nat der Welt, regiert über ein selbstverwaltetes Rätesystem nach dem Vorbild des De-facto-Staates ­Rojava im Nordosten Syriens!“

Das genderqueere Kalif*inat war da...



Wir fragen noch mal dezidiert nach: Und wo bleibt da Israel in diesem Konzept?

„Wir sind natürlich für das Existenzrecht Israels!“, beeilt sich Karl zu sagen. „Da haben wir als Deutsche so was wie Dings … also Verantwortung, genau.“

Palästina modellhaft

„Andererseits kann es in der Weltpolitik nicht immer nur nach den Deutschen gehen!“, wirft Joris ein. „Das wär ja noch schöner!“ Doch Karl fährt unbeirrt fort und weist Israel in seine neuen Grenzen: „Israel wird in unserem Modell eine quasiautonome Provinz im Ka­li­f*i­nat Palästina, aber mit weitreichender Selbstverwaltung.“

„Allerdings entmilitarisiert“, fügt Joris an, „als Agrarstaat ohne militärisches Potenzial!“

Da klingelt was bei uns im Hinterkopf. Das klingt ja fast nach einer Reaktivierung des Morgenthau-Plans, fragen wir nach. „Genau!“, strahlt hen. „Und dagegen kann Israel nicht mal was haben, denn Morgenthau war ja selbst Jude!“ Joris und die anderen klatschen sich ab.

Neutral und multilingual wie die Schweiz, so solle das neue Palästina werden: offen, liberal und sexpositiv. Einen neuen Namen soll es bei der Gelegenheit auch erhalten. „Khilafat qaws qazah“, übersetzt: Ka­li­f*i­nat des Regenbogens. Traudl (er/he), Theologiestudierender (Bachelor) fügt hinzu: „Weil, auch in der jüdischen Überlieferung hat der Regenbogen ja irgendne Bedeutung. Also passt das schon.“

Als Wappentier des neuen Palästinas könnte man dann vielleicht ein regenbogenfarbenes Einhorn nehmen, träumt Koi: „Als Friedenssymbol der neuen offenen, trans*­freund­li­chen Kalif*in.“

„Es gilt natürlich Religionsfreiheit!“, schwärmt Traudl, „Jede*r kann glauben, was they will. Und wenn eine Muslimin in Gaza lieber zum Fliegenden Spaghettimonster beten will, dann ist das auch okay!“

Die Studierenden geben jedoch zu, das sei noch ein weiter Weg. Aber wenn Palästina erst einmal befreit sei, werde die Befreiung aus allen anderen bürgerlichen Zwängen schon auf dem Fuße folgen. „Früher oder später wird sich auch die Hamas zur multiethnischen sex ­positivity bekennen!“, hebt ein männlich gelesener Studierender hervor. „Und wir sehen da positive Anzeichen. Die Hamas scheint Sexualkontakte zu Andersgläubigen ja nicht per se abzulehnen wie manche Kämpfer des 7. Okto…“

Sexualkontakte zu Andersgläubigen...



Palästina zukünftig

Wir hören lieber schnell weg und einer FLINTA*-Studierenden (sie/she) zu, die ausführt, dass im Palästina der Zukunft auch weiblich gelesene Personen Kämp­fer*in­nen werden dürfen und jede Intifada ­Awareness-Teams erhalte.

Karl berichtet indessen stolz, dass sie gemeinsam mit einer palästinensischen Jurastudierenden schon an einer Verfassung des freien queer*­fe­mi­nis­ti­schen Regenbogen-Kalif*inats arbeiteten. Aber das sei kompliziert. „Wir struggeln da grad etwas, genau. Wir sind zum Beispiel noch voll im Diskurs, wie Tierrechte in die palästinensischen Verfassung implementiert werden sollen, genau. Also, ob neben Schweinen auch noch weitere Tiere vor der Verfolgung geschützt werden und so.“

Wir nicken verständnisvoll und fragen, wie es mit dem Friedensplan der Studierenden nun weitergehen soll: „Also, wir haben unseren Plan schon an Judith Butler und Deborah Feldman gemailt“, sagt Koi, und Karl ergänzt: „Und an die Botschaften von Ägypten und Katar, die da ja vermitteln, und an Südafrika und Nicaragua, die unseren Plan bei der UNO irgendwie einbringen können, genau.“

Und bis dahin? „So lange werden wir weiter die Befreiung Palästinas fordern!“ Und so sehen wir die Frie­dens­ak­ti­vist*in­nen am Nachmittag wieder bei einem propalästinensischen Protestcamp, eingekeilt zwischen ein paar arabisch gelesenen Männern in Türsteheroptik mit fett gedruckten „KALIFAT“-Schriftzügen auf ihren Shirts, allerdings ganz ohne Genderstern und regenbogenfarbenes Einhorn. „Free Palestine!“, rufen sie gemeinsam.


Arbeitsteilung statt Gewaltenteilung: Putsch des Parteienstaates gegen die Opposition

von Thomas Heck...

Wäre das was gestern in Deutschland geschah, auf Russland übertragen worden sein, würden alle sagen, ja, das passt. Eine Oppositionspartei wird nicht nur zurechtgestutzt, es droht sogar deren Zerschlagung und Verbot. Doch es geschieht in Deutschland mit einer Demokratie, die sich angesichts einer immer stärker werdenden Opposition in nackter Angst aufs demokratiefeindliche Glatteis begibt, um der grössten Oppositionspartei den Garaus zu machen. Seine Mitglieder werden bedroht, es besteht die Gefahr von Berufsverboten und Entlassungen. Als Beamter würde ich mich nicht offen zur AfD bekennen, noch deren Parteimitglied werden. Dieser Staat nimmt Dir dafür die Existenz, gnadenlos. 

Und so wie mit Donald Trump in den USA versucht es der Linksstaat mit allen Mitteln, einen durch demokratische Wahlen herbeigeführten Machtwechsel zu verhindern. In einer konzertierten Aktion aus Parteienkartell, Justiz, gleichgeschaltete Medien. Hatte irgendjemand ernsthaft, die herrschenden Parteien würden friedlich die Macht an eine AfD abgeben? Leute, wir gehen ganz dunklen Zeiten entgegen... denn die, die jetzt hämisch an zu erwartendes AfD-Verbot bejubeln, sind meist die gleichen, die Pro-Palästina skandieren und die Progrome vom 07.10. lautstark bejubeln. DAS sind die Nazis der Gegenwart. Ohne Hakenkreuz, aber mit ganz viel Haltung, aber ohne jedwede Empathie. Es sind Faschisten... "1933 darf sich nicht wiederholen!", schalllt es von allen Seiten. Doch GENAU DAS passiert zurzeit: Zensur, Eliminierung von Andersdenkenden, Verbote von Meinungsfreiheit, Parteien...

Geliefert wie bestellt: Dr. Gerald Buck, Vorsitzender Richter am OVG Münster, sprach gegen die AfD “Recht”, ganz wie vom Linksstaat erwartet...




Dank an Daniel Matissek, der diesen denkwürdigen Tag so beschreibt: Jetzt ergibt alles einen Sinn. Die bund- und länderübergreifenden prompten staatlichen Reaktionen und Äußerungen des etablierten Parteienkartells auf das heute gefallene Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, welches die Berufungsklage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ohne Zulassung einer Revisionsmöglichkeit zurückgewiesen hat, lassen nur einen Schluss zu: Hier wird das nächste Kapitel eines bereits minutiös geplanten Schauspiels eingeläutet, als dessen Schlussakt das Verbot der einzigen politischen Realopposition in Deutschland aufwartet. Was mit der der à la point getimten Veröffentlichung der „Correctiv“-Lügengeschichte im Januar, auf dem Höhepunkt der Bauernproteste, über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam begonnen hatte und über zuerst die Bystron-Krah-Intrigen, dann den verlogenen “Gewalt gegen Politiker”-Empörungssturm nochmals aufgefrischt wurde, wird nun in die heiße Phase übergeleitet. Endziel: Die Zerschlagung der AfD.

Mit fertig vorbereiteten, aus der Schublade gezogenen, ganz ungeheuerlichen Aussagen, die von einer lupenreinen antidemokratischen und faschistischen Grundgesinnung zeugen, wird in der “Tagesschau”, zur besten Sendezeit, per Kommentar das Verbot einer Partei gefordert, die ihrem Programm nach lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes steht und der bis zum einem Viertel der Wähler ihre Stimme geben würden, vielerorts sogar ein Drittel oder mehr. So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben und eigentlich hätte sich keiner vorstellen können, dass es soweit wieder ist.

Urteil war wohl so schon erwartet worden

Dieser Übertritt in die Endphase der staatlich-medialen Vernichtungsoffensive gegen die AfD, die nach Möglichkeit noch vor den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor den Bundestagswahlen 2025 zum Erfolg gebracht werden soll, war möglich geworden durch einen weiteren Präzedenzfall politischer Gesinnungsjustiz, die offenkundig strategisch eng mit der Exekutive (und dem Parteienstaat selbst) kooperiert; jedenfalls wäre das Ergebnis in einem Unrechtsstaats mit gelenkter Justiz nicht anders ausgefallen. Denn was seit Bekanntwerden des Urteils des NRW-OLG von heute früh aufs Tapet kommt, sind keine spontanen, ersten Stellungnahmen oder Einordnungen; das sind lange ausbaldowerte “nächste Schritte“, die einer klaren Agenda folgen – und zwar einer, an der über die Blockflöten-Systemparteien verflochtene Vertreter aller drei Staatsgewalten offenkundig seit langem klandestin mitstricken und die zum alleinigen Ziel hat, einen Politikwechsel in Deutschland zu verhindern. Nie wieder soll dieses Land nichtlinks, bürgerlich-wertebasiert, kulturell-identitär geschlossen und eigenstaatlich-souverän sein. Wer anderes anstrebt, wird kriminalisiert – nun mit höchstem richterlichem Segen, wie von den Kommandogebern gewünscht.

Fortan also darf ein parteipolitisch missbrauchter, zielpervertierter Inlandsgeheimdienst die AfD also weiterhin nicht nur als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen, obwohl bis heute weder der AfD noch der Öffentlichkeit handfeste und nachvollziehbare Belege für diese Einschätzung präsentiert wurden; sie liefert damit auch gleich die Handlungsgrundlage für die nächsten politischen Eskalationsstufen – Verbotsverfahren inklusive. Korken im Innenministerium und beim Verfassungsschutz dürften indes nicht geknallt haben, weil das Urteil dort mutmaßlich schon lange bekannt war. Zu eindeutig und distanzlos hat sich das Gericht der obskuren Rechtsauffassung einer Behörde angeschlossen, die mittlerweile genauso politisch abhängig ist wie weite Teile der deutschen Justiz – und zwar als Folge keiner zwangsweiser, sondern rein freiwilliger Gleichschaltung.

Mut der Verzweiflung

Um welches Skandalurteil es sich hier handelt, zeigt der Umstand, dass sämtliche 470 (!) Beweisanträge der AfD abgelehnt wurden – angeblich, weil diese “keine neuen Beweise” erbringen oder gegen den Verfassungsschutz gerichtet seien, um dessen Arbeitsweise auszuforschen. Wer hier nicht an prozessrechtliche Abgründe oder gar vorsätzliche Rechtsbeugung glaubt, muss meterdicke Scheuklappen aufhaben, denn nicht einmal der Schein einer ergebnisoffenen Verhandlungsführung und Prüfung wurde hier gewahrt. Das OVG ließ auch keine inhaltliche Revision gegen das Urteil zu; ein Unding angesichts der politischen Brisanz und Tragweite der Entscheidung. Die AfD kann nun zwar noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragen; dabei würde das Urteil aber nur auf Rechtsfehler geprüft, ohne dass es die Möglichkeit zur Vorlage neuer oder nochmaliger Prüfung bestehender Beweisanträge gäbe. Die Partei will diesen Weg – mit dem Mut der Verzweiflung – dennoch einschlagen.

Die Reaktionen der AfD, die in ihren Abgeordnetenreihen einen außerordentlich hohen Juristenanteil verzeichnet, reichen von blankem Entsetzen bis schierer Fassungslosigkeit. Beatrix von Storch kommentierte: „Ein Unrechtsurteil. Nichts weiter“. Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erklärte: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten des Inlandsgeheimdienstes ist in vielfacher Hinsicht skandalös. Zum einen wurden hunderte Beweisanträge nicht behandelt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten. Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, sodass unser Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. Die ganze Verhandlungsführung des Gerichts lässt erkennen, dass es an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren kein Interesse hatte und nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt werden sollte.“

Weitere Schläge bereits geplant

Kurz vor der Europawahl und mitten in den Wahlkämpfen für die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September hat der tiefe Linksstaat mit seinen zwangsgebührenfinanzierten Prätorianermedien also erfolgreich die nächste eine konzertierte Aktion gegen die AfD gestartet, die bei Umfragen in Ostdeutschland überall vorne liegt. Weitere Schläge sind bereits geplant. Das Urteil ist nur der erwartete Auftakt, um konkrete weiteer Schikanen aus der Schublade zu holen. Der Verfassungsschutz arbeitet bereits an einem weiteren „Gutachten“, um die AfD dann zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ hochzustufen. Dies wäre dann die u unmittelbare Vorstufe für ein Verbotsverfahren – das heute natürlich nicht nur in der “Tagesschau”, sondern auch von politischen Konkurrenten, die flächendeckend ihre Felle schwimmen sehen, gefordert wurde.

Es ist die große Stunde der Antidemokraten und eigentlichen faschistoiden Kräfte, die nun elektrisiert aus den Löchern kriechen. Der CDU-Politiker und ehemalige „Ostbeauftragte“ Marco Wanderwitz, ein Merkel-Geschöpf und fraglos einer der übelsten Spalter und Scharfmacher dieses Landes, erklärte mit (immerhin dankenswerter) Offenheit: „Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein.“ Soll heißen: Dann müssen eben unpolitische Methoden her (wobei mit “kleinkriegen” im Prinzip ja gemeint ist, dass man inhaltlich keine Argumente mehr gegen die Alternative weiß). Also benutzt das Parteienkartell die von ihm längst auf Linie gezogenen, erfolgreich infiltrierten Behörden und Gerichte, um sie mit einer Neuauflage von McCartyhismus und “Hexenprozessen” zu zerstören.

Regierungsparteien geilen sich an Verbotsphantasien auf

Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der nur mit dem Vorgehen in Bananenrepubliken oder totalitären Systemen zu vergleichen ist. Wanderwitz will den Verbotsantrag sogar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Dafür habe er bereits “Zusagen” aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, verkündete er. Und die grüne sächsische Justizministerin Katja Meier faselte begeistert, das Urteil stärke „unsere wehrhafte Demokratie“, nun müsse „die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen“. Der Brandenburger Grünen-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September, Benjamin Raschke, ließ verlauten, das Urteil bestätige “die Einschätzung seiner Partei” (als sei diese in einem Rechtsstaat für Gerichte maßgeblich). Die Entscheidung der Richter sei „ein wichtiger Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe und ein weiteres Puzzleteil zum AfD-Verbotsverfahren“. Die Berliner Landesvorsitzenden der Grünen, Nina Stahr und Philmon Ghirmai geilen sich ebenfalls an der Ausschaltung des politischen Gegners mit lupenreinen Nazimethoden auf: „Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürger*innen, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden muss.”

Innenministerin Nancy Faeser erklärte mit atemberaubender Unverschämtheit: „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind.“ Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden. Dabei brachte sie es fertig, die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes bei der Bewertung der AfD zu behaupten. Es gehe um das Handeln der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Demokratie und um die Überprüfung gesetzlicher Kriterien vor Gericht, sagte sie. „Dies sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung. Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“ Jeder einzelne Satz dieser Erklärung ist eine faustdicke Lüge. Es geht tatsächlich bei alledem um nichts anderes, als den gesamten Staatsapparat gegen eine Partei aufzubieten, die als einzige den Machterhalt der linksgrünen Nomenklatura gefährdet und damit zur Bedrohung geworden ist für deren einziges Bestreben, Deutschland für globalistische Interessengruppen kaputtzuregieren und übernahmereif zu machen, sowohl demographisch-migrantisch als auch wirtschaftlich (quod erat demonstrandum!).

Verzückte V-Präsidenten

Allein Faesers treuer Spießgeselle, Verfassungsschutzpräsident (und Stasi-Chef - Anmerkung des Heck Tickers) Thomas Haldenwang, übertrumpfte seine Herrin noch an rotzfrecher Verlogenheit: „Das BfV hat heute (…) auf ganzer Linie obsiegt“, triumphierte er – und stilisierte seine eigenen Behörde noch als Opfer: Allen Ernstes bejammerte er, dass seine „Mitarbeitenden wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten.“ Was Haldenwang mit “Hass und Hetze” meint, ist die zutreffende Wahrnehmung eines beträchtlichen Teils der Öffentlichkeit, dass er und seine Behörde nichts als ein politischer Lakai sind, die in unseligster deutscher Tradition das tut, was ihm ihre politischen Herren auftragen.

Noch weiter ging sein Amtskollege Stephan Kramer (SPD), der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes: In der ARD verkündete dieser heute, man habe die Einstufung der AfD als “rechtsextrem” öffentlich gemacht, „weil eine unserer Aufgaben ist, die Wählerinnen und Wähler auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, damit die an der Wahlurne mit ihrer Entscheidung hoffentlich dazu beitragen, dass Extremisten nicht in Regierungsverantwortung kommen“. Entlarvende Worte, die von einem absurden Amtsverständnis zeugen – denn. nichts davon ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Damit nicht genug, sagte Kramer: „Sollten sich die Wähler entscheiden, dass diese Partei Regierungsverantwortung bekommt, dann ist das das freie Recht des Bürgers, aber dann habe ich genauso das freie Recht, zu sagen, da mache ich nicht mehr weiter mit, dann gehe ich.“ Dies bedeute jedoch nicht, „dass ich bis zum Wahltag nicht alles tun werde, um mich im Rahmen meiner gesetzlichen Möglichkeiten und Bürgerpflichten gegen diesen Extremismus-Angriff zur Wehr zu setzen“. Auch hier instrumentalisiert eine erweislich amtsungeeignete Figur seine Behörde für persönliche Obsessionen (wobei man getrost annehmen darf, dass die Thüringer den Abgang eines Mannes verschmerzen würden, der dreimal (!) am Jura-Studium gescheitert ist, im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung sitzt und seinen ehemaligen Parteigenossen Thilo Sarrazin mit Hitler verglich.

Und was sagt der Kanzler? Natürlich genau das, was man von diesem Zyniker und Doppelmoralisten erwartet hätte. “Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Unser Rechtsstaat schützt unsere Demokratie – auch vor Bedrohungen von innen”, phrast sich Olaf Scholz einen ab – der Kanzler, dessen Regierungspolitik die einzige konkrete und zudem brandgefährlichste Bedrohung von innen darstellt, was Staatsfinanzen, Zukunft des Industriestandorts Deutschland, Überlebensfähigkeit der Sozialsysteme und innere Sicherheit anbelangen.

An der bitteren Realität kommt keiner vorbei

Mit dem heutigen Tag haben die “Musterdemokraten” dieses Landes endgültig die Maske fallen lassen, von einem “Rechtsstaat” wird man leider nur mehr sehr bedingt sprechen können, spätestens wenn die unweigerlichen Folgen des heutigen Urteils ihre volle Wirkung entfalten. Denn auf eines kann man Gift nehmen: Die Hetzjagd auf die AfD wird fortan noch extremere Ausmaße annehmen. Die heutige unterirdische Berichterstattung der ÖRR-Formate und ihrer linken Gesinnungskollegen der Presse sind erst die Ouvertüre einer noch beispielloseren Kampagne, die den EU-Wahlkampf und sodann die Landtagswahlkämpfe dauerbegleiten werden. Noch vor Einleitung des Verbotsverfahren jedoch wird Nancy Faeser bereits zur Tat schreiten: Dank ihrer seit dem 1. April geltenden „Reform“ des Disziplinarrechts für Beamte hat die Linksextremistin bereits die Voraussetzungen für eine beispiellose Säuberung des öffentlichen Dienstes geschaffen. Beamte, die in der AfD aktiv sind oder sich als deren Sympathisanten zu erkennen gegeben haben, können sich nun erst recht von ihrem Job und ihrer Pension verabschieden – oder sie knicken ein und kehren der Opposition den Rücken. Das Kesseltreiben des Linkstaates wird keine Grenzen mehr kennen.

Das alles wird die AfD womöglich temporär schwächen und womöglich zurückwerfen, aber nicht stoppen – weil sie einen unschlagbaren Verbündeten hat: Die bittere Wirklichkeit, an der auf Dauer keiner vorbeikommt. Weil immer mehr Menschen erkennen, was hier schief läuft, ist es letztlich ganz gleich, wer den Finger in die Wunde legt – doch diese Wunde ist real, sie schmerzt täglich mehr und sie lässt sich nicht weghalluzinieren und leugnen, in dem jeder, der nach ihrer Behandlung ruft, zum Rechtsextremen oder Nazi gestempelt wird. Sollte das regierende Parteienkartell an seiner Ruchlosigkeit festhalten, jeden, der ihm die Stimme verweigert, durch Einschüchterung und Verbote zu kriminalisieren, wird am Ende nicht “unsere Demokratie” linksgrüner Observanz triumphieren, sondern eine Spaltung die Folge sein, die in Unruhen oder sogar Bürgerkrieg ausarten könnte. Dazu ist der Unmut im Land bei weitem zu groß, als dass er sich noch wegverbieten lassen könnte.