Mittwoch, 27. Februar 2019

Syrische Flüchtlinge... eine Erfolgsgeschichte? Nein.

von Thomas Heck...

Der Anteil der Syrer an der Gesamtbevölkerung ist verschwindend gering Aber keine andere Gruppe von Ausländern ist so oft abhängig von Sozialhilfe. Jeder 25. Hartz-IV-Empfänger in der Oberlausitz ist ein Flüchtling aus Syrien. Da muss man sich schon fragen, wo es dann bei den angeblich so hoch gebildeten Syrern hapert. Offensichtlich nicht das Gelbe vom Ei...

Und es ist nicht nur ein regionales Problem. Rund 700.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge leben in Deutschland. Mit einem Anteil von rund 0,85 Prozent an der Gesamtbevölkerung bilden sie damit die mittlerweile drittgrößte Ausländergruppe. Dramatischer ist eine andere Zahl: Zehn Prozent aller Menschen in Deutschland, die Hartz IV beziehen, sind Syrer. Gerechnet auf die Gesamtzahl aller dieser Leistungsbezieher in Deutschland heißt das, dass so gut wie kein syrischer Flüchtling hier für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Die zweitgrößte Gruppe ausländischer Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach den Syrern stammt aus der Türkei, was auch für die syrische Bevölkerungsgruppe wenig hoffen lässt, sind doch die Türken bereits lange in Deutschland und gelten an sich als gut integriert.

Gut ein Drittel der knapp sechs Millionen Hartz-IV-Bezieher in Deutschland sind Ausländer. Davon stammt die größte Gruppe aus Syrien. Insgesamt erhalten Staatsbürger aus 193 Ländern Leistungen zur Grundsicherung. Fast die Hälfte von ihnen stammen aus nicht europäischen Ländern. Die größte Gruppe stellen Syrer. Damit stammt mittlerweile jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger bereits aus Syrien. Insgesamt erhalten Staatsbürger aus 193 verschiedenen Ländern und Hoheitsgebieten Leistungen zur Grundsicherung. 



Sechs Hartz-IV-Empfänger kommen von den Malediven

Unter den Hartz-IV-Beziehern gibt es aber auch einige Bürger exotischer Staaten wie der Südsee-Paradiese Tonga (31) und Fidschi (10) oder der Urlaubsziele Malediven (6), St. Lucia (10), Trinidad/Tobago (44) oder der Mongolei (428). 12.255 Leistungsbezieher sind staatenlos, bei 27.144 ist die Herkunft unklar.

Ein Ausländer hat Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn er das Asylverfahren durchlaufen und eine Bleibeberechtigung erhalten hat. Vorher zahlen die Kommunen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten haben ein Beschäftigungsverbot. Sie dürfen auch keine Ausbildung aufnehmen. Anerkannte Flüchtlinge haben auf dem Arbeitsmarkt keine Beschränkungen.





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