von Thomas Heck...
Während Mohammed und Aishe aus Syrien oder dem Irak und Mboto und Kunta Kinte aus Tansania oder Somalia sich vor der Einreise nach Deutschland ihrer Ausweise entledigen können und dieses vom deutschen Staat toleriert wird, ist man mit denen, die bereits länger hier leben, nicht ganz so nachsichtig.
So folgt Deutschland einer EU-Verordnung die das Ziel hat, Führerscheine fälschungssicher zu machen. Betroffen sind 43 Millionen Autofahrer, kostet den Steuerzahler geschätzt 1 Milliarde Euro. Kosten für den Autofahrer: 25 Euro plus ein biometrisches Passbild oder ggf. Sanktionen. Ordnung muss sein. Und das in einem Land, welches hundertausendfach Dokumente nach Angaben der Betroffenen ausstellt. Deutschland, dem Land der Irren und Bekloppten.
Millionen Führerscheine betroffen: Bundesrat legt Plan für Umtausch fest | tagesschau.de
Bis 2033 soll jeder in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Millionen Deutsche müssen daher ihren "Lappen" umtauschen. Wie das ablaufen soll, hat nun der Bundesrat beschlossen.
Führerschein ist in Deutschland nicht gleich Führerschein: Die einen sind pink, die anderen grau, da gibt es den Papier-"Lappen" oder die Variante aus Plastik. Das will die EU ändern und in all ihren Mitgliedsstaaten Führerscheine nach gleichem Standard einführen, auch um die Papiere fälschungssicherer zu machen. Für Millionen Autofahrer bundesweit bedeutet das, dass sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Dafür hat der Bundesrat nun einen Ablaufplan beschlossen.
Staffelung nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum
Bis spätestens zum 19. Januar 2033 sollen alle Führerscheine umgetauscht sein. In ganz Deutschland sind davon rund 43 Millionen Menschen betroffen. Ziel des vom Bundesrat abgesegneten Stufenplans ist es, dass nicht jeder bis kurz vor Ablauf dieser Frist wartet und es dann zum riesigen Bearbeitungsstau bei den Ämtern kommt. Darum soll der Umtausch gestaffelt werden, nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Wer soll wann seinen Führerschein umtauschen?
Staffelung nach Geburtsjahr:
- Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022
- Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
- Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
- Jahrgänge ab 1971: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Staffelung für die Kartenführerscheine nach Ausstellungsdatum:
- ausgestellt zwischen 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
- ausgestellt zwischen 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
- ausgestellt zwischen 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- ausgestellt im Jahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- ausgestellt im Jahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- ausgestellt im Jahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- ausgestellt im Jahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Keine neue Fahrprüfung
Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet, eine neue Prüfung ist nicht notwendig. Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig, wie bereits die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellten Dokumente. Die sind daher auch vom Umtausch ausgeschlossen.
Für den Umtausch fällt laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro an, zudem ist ein aktuelles Foto notwendig. Wer aus dem Ort, in dem er den Führerschein gemacht hat, weggezogen ist, benötigt eine Abschrift aus der Kartei der damals zuständigen Ausstellungsbehörde.
Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und dann mit alten Papieren kontrolliert wird, muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen.
Den Plan des Bundesrats muss nun die Bundesregierung per Verordnung umsetzen.
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