Dienstag, 5. Februar 2019

Der Homunkulus des Bruttosozialprodukts...

von Thomas Heck...

Das Bruttosozialprodukt ist der Wert, den die Gesamtheit aller Dienstleistungen und produzierten Güter in einem Wirtschaftsbereich während eines bestimmten Zeitraumes darstellt. Dazu gehört natürlich auch der Bereich, der durch die Migrationsbewegungen der vergangenen Jahre entstanden ist, Integrationshelfer, Sprachlehrer, Jobvermittler, Sozialarbeiter.

Aber auch im kleinen werden immer mehr Jobs geschaffem, die zwar im Bruttosozialprodukt auftauchen, eine Wertschöpfung vermitteln, aber die Volkswirtschaft keinen Zentimeter weiterbringen. So wunderte ich mich immer, wer die Mülltonnen immer an die Straße bringt, die dann von der Stadtreinigung geleert werden. Es ist nicht der Hausmeister, sondern ein Dienstleister, der das vollbringt, dabei kommt am Tage der Müllleerung ein Mitarbeiter des Dienstleister mit einem Fahrzeug, schiebt die Mülltonnen vom Müllplatz zur Straße. Das spart Kosten für die Müllabfuhr, erklärte mir der Hausmeister. Ist aber ein Nullsummenspiel, weil der Dienstleister ja auch bezahlt werden muss. Nutzen für den Mieter, außer das er sich an manchen Tagen mit dem Hausmüll auf die Suche nach den Mülltonnen macht, Null. Aber das Bruttoinlandsprodukt ist gestiegen, weil der Dienstleister in die Wertschöpfungskette eingebunden ist. Der Nutzen für die Volkswirtschaft ist fraglich.

So oder ähnlich muss man sich das nächste Projekt zur Steigerung des Bruttoinlandsprodukts vorstellen. Die Berater-Affäre der Bundeswehr. 1,2 Mrd. Euro für externe Berater. Näheres weiß man nicht und die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss wurde vorerst gestoppt, zumal der Verdacht auf Rechtsbruch und Vetternwirtschaft hätte aufkommen können, wenn man all die Spuren aus dem Sumpf freilegte, den AfD, FDP, Grüne und Linke arglistig vermuten und von daher auf einem Ausschuss bestehen.


Der Tag, an dem die Opposition im Bundestag von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch machen wollte, begann mit einer Machtdemonstration der Koalitionsfraktionen. Union und SPD setzten den Antrag von FDP, Linken und Grünen, die Berateraffäre von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufzuklären, von der Tagesordnung ab.

Zwar kann die Regierung die Einsetzung des Untersuchungsausschusses nicht dauerhaft verhindern. Aber sie kann über Verfahrensregeln Einfluss nehmen, zum Beispiel auf die Formulierung dessen, was genau untersucht werden soll. Und das haben die Fraktionen von Union und SPD im Verteidigungsausschuss an diesem Mittwoch auch getan. Konkret geht es um die Beschreibung des Untersuchungsauftrags.

Im Antragsentwurf der Opposition heißt es dazu: „Der Ausschuss hat den Auftrag, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) seit Beginn der 18. Wahlperiode unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten zu untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und Aufklärungs- und Informationspraxis des BMVg zu diesem Vorgang zu überprüfen.“ So weit war das noch unstrittig.


Weiter formulieren FDP, Linke und Grüne, dass Ausgangspunkt der Untersuchungen jene Projekte sein sollen, bei denen der Bundesrechnungshof bereits Rechts- und Regelverstöße festgestellt habe. Darüber hinaus sollen „weitere Fälle betrachtet werden, die im Zusammenhang mit dem Umgang des BMVg mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie mit Rechts- und Regelverstößen bei Vergaben stehen“. Denn es sei ja gerade der Sinn eines Untersuchungsausschusses, über bereits Bekanntes hinaus eventuelle weitere Verfehlungen aufzudecken.

Dabei aber wollten Union und SPD nicht mitmachen. Sie halten den Auftrag für zu weitgehend, zu unbestimmt und damit rechtlich angreifbar. Die Opposition könne nicht den Zugriff auf „die Gesamtmenge aller in der letzten Legislaturperiode geschlossenen Verträge zwischen dem Ministerium und externen Dritten“ verlangen, sagte der SPD-Obmann im Ausschuss, Fritz Felgentreu. Das seien mehr als 10.000 Verträge – und damit zu viele. Möglich sei lediglich der Zugriff auf solche Fälle, in denen „zumindest ein Anfangsverdacht vorliegt, dass es hier einen Regelverstoß gegeben hat“. 

Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Henning Otte (CDU), sagte, man habe „keine Verdeckungsabsicht“ und wolle Aufklärung. Die Opposition setze „auf Skandalisierung und nicht auf Aufklärung“.

Die Oppositionsvertreter hielten dagegen, der Auftrag sei ausreichend präzise. Man habe den Zeitraum der Untersuchungen ebenso klar definiert wie den Ort des Geschehens, nämlich das Verteidigungsministerium, sagte Tobias Lindner, sicherheitspolitischer Sprecher der Grünen. Und man beschränke sich inhaltlich auf 16 Leitfragen zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Mit ihren rechtlichen Bedenken zünde „die große Koalition eine Nebelkerze“, um zu verhindern, dass der Ausschuss schnell seine Arbeit aufnehmen könne. Lindner äußerte den Verdacht, dass „das BMVg seine Finger im Hintergrund vielleicht im Spiel hat“.

Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Tobias Pflüger, äußerte „Zweifel am Aufklärungsinteresse der Koalitionsfraktionen“. Seine Kollegin von der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, wählte noch drastischere Worte: „Wir lassen uns als Opposition an dieser Stelle nicht kastrieren.“ Es gehe darum, in der Berateraffäre zügig für Wahrheit zu sorgen, die Regierung aber arbeite mit „Tricks“, um die Aufklärung „auf die lange Bank zu schieben. Das ist skandalös.“ 

Es war auch Strack-Zimmermann, die daran erinnerte, welche Versprechen Ministerin von der Leyen dem Ausschuss noch im Dezember gegeben hatte. Da räumte die CDU-Politikerin nämlich nicht nur einen „laxen Umgang mit dem Vergaberecht in der Bundeswehr“ ein, sondern forderte selbst, die Vorwürfe müssten „in der ganzen Breite aufgeklärt werden“. Ein Untersuchungsausschuss sei „das absolute Recht des Parlaments“, so von der Leyen weiter. Sie könne gut verstehen, dass die Opposition davon Gebrauch machen wolle. Sie sprach sich sogar dafür aus, dass die Zeugenvernehmungen öffentlich stattfinden sollten, damit „volle Transparenz herrscht und sich jeder ein eigenes Urteil bilden kann“.

Auf Antrag der FDP-Fraktion hat sich der Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit dem Umgang mit externen Beratern im Verteidigungsministerium beschäftigt. Die Rechtfertigung von Ministerin Ursula von der Leyen sehen Sie hier. 

In der Praxis geben sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen, obwohl sie in regem Kontakt mit den Vertretern des Ministeriums stehen, nun deutlich zurückhaltender. Beinahe wäre die Opposition sogar überrumpelt worden. Erst wenige Minuten vor der Sitzung des Verteidigungsausschusses fiel einem Fraktionsjuristen der FDP auf, dass die von der Regierung gewünschte Einschränkung des Untersuchungsauftrages später womöglich zu Problemen bei der Zeugenvernehmung führen könnte: Die Zeugen sind nämlich nur verpflichtet, zum vereinbarten Auftrag auszusagen.

Eine merkwürdige Rolle spielte am Mittwoch die AfD. Nachdem die Fraktion als Erste die Einberufung eines Untersuchungsausschusses gefordert hatte, damit aber gescheitert war, stimmte sie nun mit der Regierung für die Absetzung von der Tagesordnung.




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