Freitag, 3. März 2023

Richter zum Vergewaltiger: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“

von Thomas Heck...

Und ein weiteres Skandal-Urteil für einen 30jährigen syrischen Vergewaltiger eines 15jährigen Mädchens. "... müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag eine 15Jährige vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.“ Sagt der Richter und verhängt eine Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht macht sich Entscheidung schwer. Mit aller Milde des Rechtsstaates... Der Syrer muss laut lachend den Gerichtssaal als freier Mann verlassen haben. Laut lachend.


Im Juli 2022 hat ein 30-jähriger Mann in einem Innenhof in der Osnabrücker City ein ihm unbekanntes Mädchen vergewaltigt. Das Amtsgericht verurteilte den syrischen Flüchtling nun zu der höchstmöglichen Bewährungsstrafe.

Zwei Jahre Haft sind die längste Strafe, die in Deutschland noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Nur ein Tag mehr, und der Täter muss seine Strafe hinter Gittern absitzen. Der 30jährige Osnabrücker, der sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste, hatte Glück – wenn er nicht wieder in ähnlicher Weise straffällig wird, kann er die nächsten Jahre in Freiheit verbringen.

15Jährige wollte ihren Freund besuchen

Beim ersten Blick auf die Tat mag das verstören, denn das Jugendschöffengericht bestätigte die Anklage, wonach der 30-Jährige ein ihm völlig unbekanntes 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hat. Die Tat ereignete sich am frühen Morgen des 10. Juli 2022, einem Sonntag. Die 15Jährige wollte zu ihrem Freund, der in der Möserstraße lebt (auch das noch, Anm. des Heck Tickers), der Angeklagte kam aus einer Disco und wollte eigentlich nach Hause.

„Er ist ihr nicht schon, wie es in der Anklage heißt, vom Neumarkt aus hinterhergerannt, sondern hat sie erst in der Möserstraße getroffen und angesprochen“, sagte Verteidiger Frank Otten, der für seinen Mandanten eine Erklärung abgab. Der 30Jährige fragte die Teenagerin offenbar nach einer Zigarette, man habe zusammengestanden, geraucht und sich unterhalten. „Jedenfalls so weit, wie es die Sprachkenntnisse zuließen.“

Verteidiger: „Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst“

Warum genau der Angeklagte, der noch nie wegen eines sexuellen Übergriffs auffällig geworden ist (oder noch nie erwischt wurde, Anm. des Heck Tickers), dann die Jugendliche vergewaltigte, blieb offen. „Möglicherweise war er durch den Alkohol angepiekst, er dachte wahrscheinlich, ,die kann ich noch überzeugen‘“, sagte Otten. „Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, ergänzte sein Mandant.

Für einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einer 15-Jährigen hätte sich der Angeklagte auch tatsächlich nicht vor Gericht verantworten müssen, sie lässt das deutsche Strafrecht grundsätzlich zu. Doch von Einvernehmlichkeit konnte in diesem Fall keine Rede sein: Gegen ihren Willen drückte der Angeklagte sein Opfer an die Wand „und hörte auch nicht auf, an ihr herumzufummeln, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schließlich kam es unter dem Einsatz von Gewalt zu einer Vergewaltigung. Eine DNA-Analyse überführte den Täter.

Verurteilt wurde der 30-Jährige schließlich auch wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Irgendwann während des Zusammentreffens hatte er dem 15-jährigen Mädchen ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis übergeben.

Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“

„Über den Inhalt der Beratung darf ich nichts sagen, aber wir haben uns schwer getan“, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Hune in seiner Urteilsbegründung. Schon im Sinne der Generalprävention müsse das Gericht hart durchgreifen, wenn am helllichten Tag mitten in Osnabrück ein 15jähriges Mädchen vergewaltigt werde. „Ich denke, wir wollen alle in einer Stadt leben, in der man so etwas nicht befürchten muss.“

Für den Angeklagten spreche aber, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen und nicht nennenswert vorbestraft sei. Die Intensität der Vergewaltigung sei aus rein rechtlicher Sicht zudem „am unteren Rand“ gewesen. Zur Erläuterung: Während die meisten Menschen bei einer Vergewaltigung lediglich an einen unter Einsatz von Gewalt vollzogenen Geschlechtsverkehr denken, sieht das Strafrecht vor, dass auch einige andere sexuelle Handlungen rechtlich als Vergewaltigung angesehen werden, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden.

Schließlich hob Hune noch hervor, dass der 30Jährige, der 2015 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet war, eine Wohnung und demnächst auch einen Job habe. „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“ (Da muss man für eine Vergewaltigung schon mal Verständnis aufbringen, weil hier das ganz normal ist. Anm. des Heck Tickers)

3000 Euro Schmerzensgeld

All das rettete den Angeklagten vor einer Gefängnisstrafe, die er hätte absitzen müssen. Das Gericht machte ihm allerdings für die dreijährige Bewährungszeit noch einige Auflagen: Er darf sich ab sofort seinem Opfer nicht mehr als 50 Meter nähern und muss sich sofort entfernen, wenn er das Mädchen irgendwo sehen sollte. Außerdem muss der Syrer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Damit, so der Vorsitzende Michael Hune, habe die 15Jährige von der Bewährungsstrafe schließlich auch mehr, als sie von einem Gefängnisaufenthalt hätte. „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“



Unterdessen in einem anderen Teil des besten Deutschlands aller Zeiten. Ein Fehlgriff und ihre Freiheit stand auf der Kippe... Eine Rentnerin steckte im Edeka-Center Bothfeld eine Packung Zigaretten (Wert: 6 Euro) ein, wurde erwischt. Ein Mal zu viel....

Für die Staatsanwaltschaft ist sie unbelehrbar!

Das Amtsgericht hatte keine Gnade mit Uschi S. (62, Name geändert): Für den Diebstahl bekam sie zwei Monate Haft! Das Urteil war für die Ex-Krankenschwester (lebt von 778 Euro im Monat) ein Schock: „Für ein paar Zigaretten gleich Gefängnis.“ Grund für die harte Entscheidung: Seit 2001 sammelte die Rentnerin sieben Vorstrafen wegen Diebstahls.

Uschi S. akzeptierte die Strafe nicht, ging in Berufung. Vorm Landgericht erklärte sie jetzt: „Ich war gerade zwei Schritte aus dem Kassenbereich, wollte nur meinen Lebensgefährten rufen. Ich hatte kein Geld dabei.“ Der Laden-Detektiv (44): „Sie steckte die Zigaretten vorher ein.“

Richter Harald Zimbehl: „Die zwei Schritte waren zu viel, die Strafe ist aber unverhältnismäßig. Laut OLG Celle darf bei Bagatell-Delikten bis 10 Euro Schaden maximal ein Monat Freiheitsstrafe verhängt werden.“ Sein Urteil: ein Monat Haft auf Bewährung.

Dennoch muss die Rentnerin jetzt hinter Gitter! Wegen früherer Diebstähle muss sie noch 18 Monate absitzen – sie hatte gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Am 3. Januar tritt Uschi S. ihre Strafe im Frauengefängnis Vechta an. (Hätte sie mal besser vergewaltigt, Anm. des Heck Tickers)



 

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