von Thomas Heck...
Im vergangenen Jahr berichteten wir, dass das Bundesverfassungsgericht einer „Bild“-Journalistin nicht mitteilen wollte, wie ein Gespräch der Richter mit der Kanzlerin abgelaufen war. Die Pressestelle verwies immer wieder „auf bisherige Korrespondenz“, kurioserweise auch auf die Frage von „Bild“, welche bisherige Korrespondenz überhaupt gemeint sei.
Um die Journalistin abzuwehren, engagierte das Verfassungsgericht schließlich und offensichtlich in Ermangelung eigener Anwalt externe Anwälte für 33.528,26 Euro – und scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das freute die Journalistin, die mit ihrem Rechtsbeistand ein viel geringeres Honorar vereinbart hatte. Insgesamt sind die Kosten für externe Anwälte explodiert, seit Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichts (von Merkels Gnaden) ist. Scheint an seinem juristischen Sachverstand zu liegen.
Zwei Erkenntnisse blieben jedenfalls von der Posse hängen: Beim Umgang mit der Öffentlichkeit besteht beim Verfassungsgericht noch Luft nach oben, und große Geldsummen nimmt man für eigene Zwecke gerne in die Hand. Festgeschrieben sieht man dieses Fazit inzwischen im Haushaltsplan des Gerichts. Für die Öffentlichkeitsarbeit sind dieses Jahr 700.000 Euro vorgesehen. Und dafür leistet man sich mal einen neuen Adler. Links der alte Adler, rechts der Neue. Die Kosten dafür: 84.622 Euro. Warum man dafür überhaupt Geld ausgeben muss, weiß vermutlich nicht mal das Gericht selbst.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen