Samstag, 25. März 2023

Luises Mörderinnen: Wer Strafmündigkeit recherchieren kann, ist auch strafmündig!

von Theo-Paul Löwengrub...

Der grauenhafte Mord an der zwölfjährigen Luise im siegerländischen Freudenberg am 11. März offenbart immer neue Abgründe an Perfidie und Skrupellosigkeit. Nachdem gestern bekannt wurde, dass es sich dabei keineswegs um eine spontane Tat im Zuge eines außer Kontrolle geratenen Streits, sondern um eine bewusste, genau geplante und strikt ausgeführte Mordtat der beiden 13 und 12 Jahre alten Verdächtigen handelte, sind der öffentliche Schock und die Empörung noch größer: Die beiden wohl brasilianisch- und philippinischstämmigen Täterinnen wussten ganz genau, was sie taten und stellten sicher, dass sie straffrei ausgehen würden: Auf ihren Handys fanden sich Hinweise darauf, dass beide im Internet zum Thema „Strafunmündigkeit“ recherchierten.

Deutschland - eine Blutorgie



Diese beginnt in Deutschland mit 14 Jahren, weil man Kinder erst ab diesem Alter für fähig hält, ihre Taten und deren Folgen abzuschätzen. Mit diesem selbst erworbenen Vorwissen lockten die beiden Luise planvoll, überlegt und vorsätzlich in einen Wald und erstachen sie dort mit „zahlreichen Messerstichen“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Zwölfjährige rief anschließend Luises Eltern an und erzählte ihnen, Luise habe sich auf den Heimweg gemacht habe und solle sich melden, wenn sie zu Hause angekommen sei. Auch danach heuchelte sie, sich Sorgen zu machen und rief Luise auf ihrem Handy an, wohlwissend, dass sie ermordet im Wald lag. Da die Tatwaffe bis heute nicht gefunden wurde, ist davon auszugehen, dass die Mörderinnen sie beseitigt haben. Dieses gesamte Vorgehen, von der Tatvorbereitung einschließlich der juristischen Folgenabschätzung bis hin zur perfiden Verschleierung der Tat, zeugt von einer kaltschnäuzigen Abgebrühtheit und unmenschlichen Verrohung, die keinesfalls zur Einschätzung von angeblich "strafunmündigen” Tätern passt, als die die Mädchen vor dem Gesetz zu gelten haben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, nicht nur die Gesetzeslage fundamental zu ändern. Es muss auch unverzüglich die Möglichkeit geschaffen werden, dem Gericht die Möglichkeit zuzugestehen, per Einzelfallbeurteilung der jeweiligen Reife und Persönlichkeitsentwicklung über eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze zu befinden - so wie ja umgekehrt auch das Jugendstrafrecht teilweise auch noch bei Volljährigen Anwendung findet.

Recht an Realität ausrichten

Die derzeitige Regelung stammt vom 16. Februar 1923 und ist längst nicht mehr zeitgemäß. Sie dürfte schon dann nicht mehr gelten, wenn die Täter die juristischen Konsequenzen ihrer Tat rational abwägen, wie es im Fall Luise überdeutlich zutrifft. Die beiden Mädchen konnten nicht nur die Folgen abschätzen, sondern planten die Tat im Vorfeld mit einer Akribie, die man selbst bei abgebrühten Berufsverbrechern selten vorfindet. Auch nach der Tat überkam sie weder Reue, noch verloren sie die Nerven. Erst durch widersprüchliche Aussagen wurden sie überführt. Sie wussten genau, was sie taten, wie sie die Tat durchführen mussten, beseitigten die Mordwaffe und informierten sich vorher über die möglichen strafrechtlichen Folgen. Eindeutiger lässt sich die Annahme nicht widerlegen, dass Kinder unter 14 Jahren nicht die Verantwortung für ihre Taten übernehmen könnten.

Das deutsche Recht muss hier also endlich an die Realität angepasst werden, wie es in anderen Ländern, wie etwa der Schweiz, England, Frankreich und den USA längst der Fall ist. Das wird allerdings kaum passieren; eher werden in diesem Deutschland Halbwüchsige das Wahlrecht erlangen, während sie straffrei Menschen abstechen dürfen, als dass das Prinzip der vollen Verantwortung für eigene Handlungen endlich konsequent angewandt wird. Wie in Deutschland üblich, stellten auch im Fall Luise die Behörden sogleich wieder den Schutz der Täterinnen über den der Opferhinterbliebenen, und sorgten sich um die öffentliche "Hexenjagd" auf die Mörderinnen, ihre Unterbringung an einem unbekannten Ort und verhängten eine weitgehende faktische Nachrichtensperre. Dies ist ganz sicher nicht der adäquate Umfang mit jugendlichen Schwerverbrechern.



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