Montag, 12. September 2016

Urlaub vom Asylverfahren - Pack die Burkini ein

von Thomas Heck...

Ein Asylverfahren in Deutschland ist anstrengend. Das weiss jeder, der schon mal einen Antrag in seiner Verwaltung gestellt hat, egal was. Für Asylanten muss die Prozedur die Hölle sein. Ewige Wartezeiten, stickige Amtsstuben, es fehlt noch, dass demnächst die ersten Flüchtlinge durch die Warterei so nachhaltig geschädigt werden, dass sie aus medizinischen Gründen nicht mehr dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Doch das ist ein anderes Thema.

Da hilft nur Urlaub... Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, sagt Armin Schuster (CDU). Konsequenzen haben diese Urlaubstripps allerdings nicht.


Denn Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind. Das ergaben Recherchen der „Welt am Sonntag“. Die Zeitung erfuhr von anerkannten Asylbewerbern, die arbeitslos gemeldet sind und für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisten. Anschließend kommen sie wieder nach Deutschland. Demnach hat es entsprechende Vorfälle in Berliner Arbeitsagenturen gegeben. Personen, die mit den Vorgängen vertraut sind, gehen aber davon aus, dass dies auch in anderen Regionen in Deutschland passiert.

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“ Warum wohl nicht? Kann es sein, dass diese Zahlen den steuerzahlenden Bürger, der die ganze Party immerhin bezahlt, verunsichern würden oder anders gesagt, ihn stinksauer machen würden? Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen. Da fragt man sich schon, was die so den ganzen Tag machen.

Hinzu kommt. Der Datenschutz verhindert die Weitergabe der Infos. Generell gilt: Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr, ohne dass die Bezüge gesenkt werden. Ein solcher Urlaub wird im Regelfall genehmigt. Eine Pflicht, den Urlaubsort gegenüber dem Staat anzugeben, besteht bislang nicht. Ein Leistungsempfänger müsse „die Ortsabwesenheit mitteilen, die voraussichtliche Dauer, nicht aber, wohin es genau geht“, erklärte die Bundesagentur. „Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, diese Informationen von ihm einzufordern.“ Halte ich auch nicht vor notwendig bei Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und in die Sozialkassen eingezahlt hatten. Bei Asylbewerbern, deren Leib und Leben allerdings angeblich gefährdet ist und dessen kompletter Lebensunterhalt auf Jahre vom Staat alimentiert wird, würde ich ein solches Ansinnen voraussetzen. Doch nicht so in Deutschland.

Sollte ein Betreuer im Jobcenter im Laufe eines Gesprächs durch gezielte Nachfrage von einer Reise etwa nach Syrien erfahren, „dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde“, so eine Sprecherin der Bundesagentur. Ein Irrsinn. Denn ein Urlaub kann Indiz sein, dass keine Verfolgung vorliegt. Was heisst Indiz, von der Tatsache, dass keine Verfolgung vorliegt, ist auszugehen.

Die „Welt am Sonntag“ erfuhr allerdings, dass das BAMF bereits im Juni Arbeitsagenturen in der Hauptstadt schriftlich aufforderte, Reisen von Asylberechtigten in Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Ein weiteres Indiz dafür, dass Grenzkontrolle an den deutschen Grenzen, ob Ein- oder Ausreise, grundsätzlich nicht funktionieren.

Das Bundesinnenministerium weist auf europäische Regeln hin, wonach Reisen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen können. Ein Sprecher machte dabei aber klar, dass es für einen nur vorübergehenden Aufenthalt in Einzelfällen auch nachvollziehbare Gründe wie etwa die schwere Erkrankung eines Angehörigen geben kann. „Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt.“ Unglaublich.

Der Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster (CDU), sagte: „Wenn das stimmt, verschlägt es einem fast die Sprache.“ Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, da die vorgebrachten Schutzgründe oftmals nicht stichhaltig sein könnten. Doch anstatt den Auslandsaufenthalt gleich zu nutzen, diese Betrüger von Deutschland fernzuhalten und die Wiedereinreise zu verwehren, wird weiter lamentiert.

„Das muss Konsequenzen für den Aufenthalt nach sich ziehen“, erklärte Schuster. Er könne sich nur ganz wenige Fälle vorstellen, in denen eine solche kurzzeitige Rückkehr gestattet werden könne. „Dafür wäre es aber zwingend erforderlich, dass wir die Flüchtlinge künftig generell verpflichten, eine solche Reise zu beantragen und vom BAMF genehmigen zu lassen“, sagte Schuster. Diese Land ist das Land der Bekloppten und wir leben darin und bezahlen die ganze Party mit unseren Steuern.


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