Donnerstag, 29. September 2016

Petra Hinz - Gleicher als andere

von Thomas Heck...

Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die frühere Bundestagsabgeordnete Petra Hinz einleiten. Es bestehe kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Behörde am Dienstag mit, berichtet der FOCUS.  Wen wundert es eigentlich noch?

Hinz saß seit 2005 für die nordrhein-westfälische SPD im Berliner Parlament. Viele Jahre lang hatte die 54-Jährige in ihrem Lebenslauf behauptet, Juristin zu sein. Das war, wie sie inzwischen eingestanden hat, gelogen: Sie hat weder Abitur gemacht noch Jura studiert. Wenn das keine Straftat ist. Sie hat zum Schaden des Steuerzahlers ein Mandat gehalten, welches sie ohne ihre erlogene Vita so sicher nicht hätte erhalten hätte.

Deswegen war Hinz heftig kritisiert worden. Insbesondere NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der gleichzeitig Chef der SPD in Hinz' Heimatstadt Essen ist, hatte sie zum Rückzug aufgefordert. Kritik gab es auch daran, dass sie ihre Mandatsniederlegung hinauszögerte mit der Folge, dass sie weiter ihre Abgeordnetenbezüge erhält.

Hinz hatte daraufhin angekündigt, ihre August-Bezüge für karitative oder soziale Einrichtungen in Essen zu spenden. Auf diesen Nachweis darf man gespannt sein. Kutschaty warf sie vor, er habe sie "zum Abschuss freigegeben". Keinerlei Unrechtsbewusstsein, nur Selbstmitleid. Mittlerweile ist Hinz aus der SPD ausgetreten und hat ihr Bundestagsmandat niedergelegt. Laut Staatsanwaltschaft waren gegen sie 59 Anzeigen erstattet worden. Alles vergebens.

In dieser Gesellschaft hat sich die Politik aus den Regeln der Öffentlichkeit abgekoppelt. Gesetze und normale Spielregeln der Gesellschaft gelten für die politische Kaste als vermeintliche Elite nicht mehr. Ein Selbstbedienungsladen, den der Steuerzahler finanziert, zwangsfinanziert. Die Gewaltenteilung versagt zunehmend, wenn strafrechtlich relevante Vorgänge bei unseren "Volksvertretern" nicht mehr verfolgt werden. Siehe Merkel, Schäuble, Maas, Beck und wie sie alle heißen. Nun Petra Hinz.

§263 StGB Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


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