von Thomas Heck...
Die Jusos fordern die straffreie Abtreibung auch ohne medizinische Indikation über die gesamte Schwangerschaftszeit. Somit könnten dann auch Kinder im 9. Monat der Schwangerschaft abgetrieben werden. Weil das ungeborene Leben für die Jungssozialisten nicht schutzwürdig ist.
Die Jusos würden ihn töten... |
So sind sie, die Sozis. Im Bauch getötet, im Kindergarten und Schule erfolgt dann die politische Indoktrination, später die übliche Gängelung.
Abgetrieben von den Jusos... |
Wie die Jusos argumentieren. Sollte man nicht vergessen, wenn Sie das nächste Mal SPD wählen wollen. Aber das tut ja sowieso keiner.
Wäre sie doch abgetrieben worden... Juso-Vize Katharina Andres |
Abtreibungen: Juso-Vize Katharina Andres fordert mehr Rechte für Frauen
Die Jusos wollen Schwangerschaftsabbrüche komplett legalisieren. Im Interview erklärt die Vize-Vorsitzende Katharina Andres, warum sie sich eine Änderung wünscht – und welche Rolle der Paragraf 219a in der Debatte spielt.
"Das Thema Abtreibung ist tabuisiert", sagt die stellvertretende Juso-Chefin Katharina Andres
Der Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche belastet seit Monaten die Bundesregierung. Die Jusos, die Nachwuchsorganisation der SPD, gehen noch weiter und wollen mit der Streichung der Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches Schwangerschaftsabbrüche legalisieren. Die stellvertretende Bundesvorsitzende Katharina Andres hat federführend an dem Antrag mitgewirkt, der vom Juso-Bundeskongress nach hitziger Debatte beschlossen wurde.
WELT: Wenn eine Frau in Deutschland eine Abtreibung vornehmen möchte, kann sie das bereits heute tun. Warum braucht es aus Sicht der Jusos trotzdem eine Veränderung des Gesetzes?
Katharina Andres: Die Annahme ist falsch. Südlich von München gibt es zum Beispiel nur noch einen Arzt, der überhaupt noch bereit ist, Abtreibungen durchzuführen. Es ist weniger die Frage, was man rechtlich darf, sondern ob man überhaupt einen Arzt für Abtreibungen findet. Selbst in einer Großstadt wie Münster mit über 300.000 Einwohnern gibt nur noch zwei niedergelassene Gynäkologen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten – und einer von ihnen ist bereits über 70 Jahre alt.
WELT: Dies würde sich aber doch nicht unbedingt ändern, wenn die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches wegfallen.
Andres: Nach unserer Ansicht schon. Die derzeitige Regelung kriminalisiert Abtreibungen und führt dazu, dass immer weniger Frauenärzte sich überhaupt dafür entscheiden, diese Leistung anzubieten. Das Thema ist tabuisiert, der Paragraf 219a verhindert etwa, dass Ärzte und Ärztinnen überhaupt auf ihren Internetseiten darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten.
Abtreibungen sind derzeit leider eben per Gesetz illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Wir wollen aber, dass Abtreibungen – übrigens als einziger medizinischer Eingriff – nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt sind. Man könnte dies etwa im Schwangerschaftskonfliktgesetz regeln.
WELT: Bislang ist der Schwangerschaftsabbruch nach einem Beratungsgespräch bis zur zwölften Woche nach der Befruchtung möglich. Wie stellen Sie sich hierzu eine Regelung vor?
Andres: Unser Beschluss sieht keine Frist vor, ich persönlich bin dafür, dass es eine Frist gibt. Diese sollte aber nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden – und deutlich länger sein als aktuell. Denkbar wäre etwa die 22. Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt ist der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig.
Am wichtigsten ist uns Jusos aber, das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stärken und erst im zweiten Schritt über eine Fristenlösung nachzudenken. Wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff könnte die Bundesärztekammer auch dafür Regeln aufstellen.
WELT: Bedeutet das, dass ein Schwangerschaftsabbruch beziehungsweise eine verfrühte Einleitung der Geburt diesem Beschluss entsprechend auch im achten oder neunten Schwangerschaftsmonat möglich sein könnte?
Andres: Es ist absurd zu glauben, dass eine Frau sich im achten oder neunten Monat auf einmal zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Und selbst dann können Ärzte und anderes medizinisches Personal verweigern, Abtreibungen durchzuführen. Trotzdem gilt aber auch: Das Selbstbestimmungsrecht der Frau muss auch respektiert werden.
Es soll außerdem ein Anrecht auf eine Beratung geben, aber die Verpflichtung dazu soll wegfallen. Bislang hat die Beratung das Ziel, die Schwangerschaft zu erhalten – wir wollen, dass die Beratung ergebnisoffen ist.
WELT: Derzeit betont das Gesetz, besonders Paragraf 219, den Schutz des ungeborenen Lebens. Haben Sie die Befürchtung, dass dies bei einer Streichung zu kurz kommen könnte?
Andres: Nein. Das Leben ist bereits im Grundgesetz geschützt, und das ungeborene Leben sollte nicht schwerer wiegen als der Schutz der Frau.
WELT: Sofern das Leben der schwangeren Frau aus medizinischer Sicht gefährdet ist, greifen Ärzte ja unabhängig von der Schwangerschaftswoche ein. Doch dadurch, dass die Frau das Kind bekommt, ist ihr Leben ja nicht zwangsweise unmittelbar in Gefahr.
Andres: Eine Frau muss und kann selbst entscheiden, ob sie etwa schwerwiegende psychische oder soziale Folgen davonträgt. Der Schwangerschaftsabbruch ist vollkommen legitim, es ist in Ordnung zu sagen: „Ich möchte nicht schwanger sein.“
WELT: In der großen Koalition konzentriert sich der Streit darum, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu verbessern und Fälle wie den der Frauenärztin Kristina Hänel zu verhindern. Andrea Nahles hat angekündigt, bis zum 10. Dezember einen Vorschlag zu präsentieren. Was muss der Ihrer Meinung nach mindestens enthalten?
Andres: In der derzeitigen Koalition ist eine Streichung der Paragrafen 218/219 nicht durchsetzbar. Eine Minimallösung muss aber festsetzen, dass Ärzte eben keine Werbung betreiben, sondern informieren. Diese Informationsangebote müssen legal sein, Ärzte dürfen nicht kriminalisiert werden.